Rhein-Neckar/Hamburg/Mainz, 15. Mai 2018. (red/pro) Das Hanseatische Oberlandesgericht hat heute seine Entscheidung in der Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den ZFF-Moderator Jan Böhmermann bekannt gegeben: Danach ist es Herrn Böhmermann weiterhin untersagt, den Großteil eines angeblich "satirischen" Gedichts zu wiederholen. … [Weiterlesen...]
Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Landgerichtsurteil im Rechtsstreit Erdogan/Böhmermann
Böhmermann-Schmähkritik bleibt in weiten Teilen verboten
veröffentlicht von Hardy Prothmann Kommentar verfassen
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