Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar, 16. September 2017. (red/pro) Sie kommen vor allem aus Marokko und Algerien, aber auch aus Tunesien und anderen Ländern: Unbegleitete, minderjährige Ausländer, kurz UMA genannt. Sie werden nicht in Flüchtlingsunterkünften wie andere untergebracht, sondern unterstehen den Jugendämtern. Rund 400 UMAs leben aktuell offiziell im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim. Allein seit Jahresbeginn wird gegen rund 40 Tatverdächtige ermittelt. 15 davon sind nach eigenen Angaben jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig.
Von Hardy Prothmann
Über 380 Diebstähle aus Fahrradkörben gab es seit Jahresanfang. Für den Großteil dieser Straftaten sind unbegleitete, minderjährige Ausländer verantwortlich, ganz überwiegend aus den nordafrikanischen Ländern Marokko und Algerien.
Komplette Bandbreite an Straftaten
Weitere Straftaten sind vorwiegend Eigentumsdelikte: Diebstahl aus Pkw und Fahrraddiebstahl. Doch die Palette umfasst auch Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl aus Wohnungen, in wenigen Fällen Raub, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bedrohung und Körperverletzung. Anders gesagt: Eigentlich das volle Programm.
Bereits seit zwei Jahren betrage die Zahl von hoch delinquenten Kindern und Jugendlichen nur aus den beiden Ländern Marokko und Algerien im Schnitt 10-20 Personen – doch 2017 ist diese Zahl der jugendlichen Kriminellen erheblich angestiegen. Wie viele es wirklich sind, kann aber nicht festgestellt werden, weil viele dieser jungen Kriminellen keinen festen Wohnsitz in Mannheim haben und sich nur teils in der vorläufigen Inobhutnahme des Jugendamtes befinden. Um die sich bildenden Bandenstrukturen zu durchbrechen, werden die Jugendlichen auf andere Städte, auch in Ostdeutschland verteilt.
In der Realität funktioniert das aber selten, denn meist erhalten die Jugendlichen eine durch die Stadt bezahlte Fahrkarte, werden in einen Zug gesetzt und sind ruckzuck wieder da, weil sie bei nächster Gelegenheit aus- und umsteigen. Zurück nach Mannheim. Vor einigen Wochen erregte ein Fall besondere Aufmerksamkeit. Ein Jugendlicher wurde durch die Polizei in einem Streifenwagen transportiert. In einem Stau auf der Autobahn bei Sinsheim trat der Jugendliche eine Scheibe kaputt und flüchtete in einen nahe gelegenen Wald. Seither ist er verschwunden.
Von 40 minderjährigen Straftätern angeblich 15 unter 14 Jahre alt
Besonders problematisch: Von den aktuell 40 bekannten Straftätern sollen 15 unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig sein. Bei den meisten ist überhaupt nicht klar, ob die Altersangabe stimmt, denn die beruht auf den eigenen Angaben der Personen, die meiste keine Ausweispapiere mit sich führen. Der Kontakt mit den Behörden sei schwierig, insbesondere mit Marokko, weshalb das tatsächliche Lebensalter nur geschätzt werden könne. Diese Schätzung beruhe auf der Befragung der Personen.
Diese Personen reisen allesamt ohne gültige Ausweispapiere ein. Eingeleitete Personenfeststellungsverfahren mittels Fingerabdrücke an die Herkunftsländer dauern Monate bis ein Ergebnis kommt. Derzeit verweigern Länder (insbesondere Marokko) bisweilen die Beantwortung der Anfrage unter nicht nachvollziehbaren Vorwänden wegen angeblich rechtlicher Bedenken,
teilt die Polizei, in diesem Fall das Haus des Jugendrechts (hier arbeiten Polizei, Stadt Mannheim und Staatsanwaltschaft enger zusammen, um auf Straftaten schnell reagieren zu können) mit.
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Erstaunlich ist nach unseren Informationen, das viele der angeblich unter 14-Jährigen bereits über einen deutlichen Bartwuchs, Schambehaarung und ausgebildete Adamsäpfel verfügen. Bei mitteleuropäischen Jugendlichen ist das eher nicht der Fall.
Strafverfolgung vs. Kindeswohl
Eigentlich wissen alle, dass diese Delinquenten sind jünger machen als sie sind, weil sie genau wissen, dass ihnen so keine Strafverfolgung droht. Klar tickt die Uhr, wer sich heute als 12 Jahre ausgibt, wird in spätestens zwei Jahren strafmündig. In dieser Zeit kann man aber vollständig ungesühnt viele Straftaten begehen, was diese Personen auch weidlich ausnutzen.
Die forensische Altersbestimmung muss durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden. Für die Durchführung sind speziell ausgebildete Rechtsmediziner verschiedener Fachrichtungen erforderlich. Der gesamte Prozess zieht sich über mehrere Stunden. In der Regel muss noch ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Eine enormer Aufwand also.
Diese Maßnahme wird lediglich angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht in einem Strafverfahren besteht, dass hinsichtlich der Strafandrohung einen gewissen Gehalt hat,
heißt es von Seiten des Hauses des Jugendrechts.
Ein weiteres Problem: Zur Durchführung eines solchen Verfahrens sind feste, im voraus vereinbarte Termine einzuhalten. Doch vermeintlich unter 14-Jährige dürfen nicht über Nacht in Gewahrsam genommen werden. Man müsse also der Person habhaft werden am Morgen des Tages, an dem die Terminvereinbarung besteht. Dies sei oftmals schwierig bei Personen, die in der selbst gewählten Obdachlosigkeit leben.
Hinzu kommt: Auch forensische Altersgutachten ergeben lediglich eine Annäherung an das tatsächliche Alter mit einer Abweichung von rund zwei Jahren. Damit eine reelle Chance bestehe, dass ein Altersgutachten das erwünschte Ergebnis ergibt (Feststellung der Strafmündigkeit) sollte die Person bereits vom Augenschein her die Voraussetzungen erfüllen – so haben zierlicher gewachsene junge Männer größere Chancen, sich jünger zu machen, als sie in Wahrheit sind. In diesem Jahr sind nach Auskunft bislang keine forensischen Gutachten angeordnet worden.
Die Zahl der erheblich auffallenden jungen Straftäter liegt derzeit bei 6-8 strafunmündigen Kindern, die im Verdacht stehen, Straftaten in hoher Zahl begangen zu haben und weiter zu begehen.
Zwei bundesweit bekannte Verbrecherkarrieren
Zwei bundesweit bekannte Fälle zeigen beispielhaft auf, wie gefährlich das Potenzial dieser Gruppe von Straftätern ist: Anis Amri und Hussein K..
Amri ist der Attentäter von Berlin, der am 19. Dezember 2016 zunächst einen polnischen Lkw-Fahrer erschoss und dann mit dessen gestohlenem Lkw am Breitscheidplatz auf einem Weihnachtsmackt elf Menschen tötete und 55 zum Teil schwer verletzte. Nach dem Terroranschlag reiste er vier Tage durch mehrere Länder und wurde schließlich in Italien in der Nähe von Mailand durch einen Polizeibeamten bei einem Schusswechsel getötet.
Der Tunesier Amri soll bereits mit acht oder neun Jahren die Schule abgebrochen haben und einem Onkel beim Marihuana-Anbau und Verkauf geholfen haben. 2010, also mit 16 oder 17 Jahren soll er in Tunesien einen Lkw gestohlen haben. Einer Strafverfolgung entzog er sich durch Flucht über das Mittelmeer nach Lampedusa. Nach nur einem halben Jahr war er wegen Körperverletzung und Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. In der Haft soll er sich radikalisiert haben. Hier fiel er durch aggressives Verhalten und Körperverletzungen auf.
Als er im Juni 2015 wieder auf freien Fuß kam, hätte er eigentlich Italien binnen sieben Tagen verlassen müssen – das tat er auch. Er reiste illegal in die Schweiz ein und von dort nach Deutschland. Hier lebte er unter mindestens 14 Identitäten und war hochmobil. Schnell galt er als Gefährder, doch durch eine Reihe von Ermittlungsfehlern blieb er auf freiem Fuß und konnte letztlich den bislang schwersten terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund in Deutschland verüben.
Der Afghane Hussein K. steht derzeit in Freiburg vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2016 die damals 19 Jahre alte Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet zu haben. Unklar ist derzeit noch sein Alter. Er könnte 20 oder 22 Jahre alt sein, was von Bedeutung ist, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden wird.
Auch Hussein K. weist eine frühe kriminelle Karriere auf. Angeblich soll er bereits mit 14 Jahren als Flüchtling im Iran eine 12-Jährige vergewaltigt haben. Im Januar 2013 wurde er als unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Griechenland registriert, damals angeblich 17 Jahre alt. Klar ist, dass er im Mai 2013 eine Studentin überfiel, ausraubte und eine zehn Meter tiefe Klippe hinunterstieß. Die junge Frau wurde schwerst verletzt und überlebte nur durch Zufall. Hussein K. wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, kam aber eineinhalb Jahre später durch ein Amnestiegesetz wieder auf freien Fuß.
Er verstieß gegen die Meldeauflagen und wurde im Dezember 2015 zur Fahndung in Griechenland ausgeschrieben. Im November war er aber bereits über Österreich illegal nach Deutschland eingereist, wurde vom Jugendamt Freiburg in Obhut genommen und bei einer afghanischstämmigen Familie untergebracht. Nach eigenen Angaben soll Hussein K. täglich rund ein Gramm Marihuana geraucht haben, dazu immer hochprozentigen Schnaps und mehrmals die Woche auch Heroin genommen haben. Unklar ist, wie er den Rauchmittelkonsum finanziert hat. Ein Gramm Marihuana kostet rund zwölf Euro, ein Gramm Heroin rund 60 Euro auf der Straße.
Kriminelle Laufbahn unter dem Schutz der Fürsorge
Das Dilemma bei diesen kriminellen Jugendlichen ist, dass der Staat als “Familienersatz” seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss. Es soll das Kindeswohl gefördert werden. Wenn aber Kinder und Jugendliche fest entschlossen sind, eine kriminelle Laufbahn einzuschlagen, bietet diese Fürsorge eher einen Schutzraum, in dem sich die kriminelle Energie entwickeln und entfalten kann.
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Klar ist, dass ein erheblicher Teil dies Kinder und Jugendlichen eine “Sozialisation” erfahren hat, die sich in Deutschland nur die wenigsten vorstellen können. Drogen und Gewalt formen diese “Persönlichkeiten” zu Kriminellen, die mit den klassischen Instrumenten der Strafverfolgung und der Resozialisierung kaum oder nicht mehr erreicht werden können. Hinzu kommt: Diese Personengruppe weiß sehr genau, dass kaum Strafen drohen. Auch Erwachsene wissen das und setzen solche Kinder teils gezielt ein, um Straftaten zu verüben.
Nach unseren Informationen sind diese Minderjährigen häufig sehr gut vernetzt und haben durchaus familiären Anschluss. Beliebt sind Reisen nach Brüssel in die dortige arabische Community oder auch nach Paris oder Berlin. Was man sich für einheimische Jugendliche kaum vorstellen kann, ist für diese Personengruppe ein Klacks. Wer es von Afghanistan oder Nordafrika unter schwierigen Bedingungen bis nach Deutschland geschafft hat, findet hier ein Reiseparadies vor. Klar ist zudem, dass diese Personen untereinander sehr gut vernetzt sind.
2015 gab es bereits massive Probleme mit einer Gruppe junger Araber, die in der Murgstraße untergebracht waren. Die Polizei setzte einen erheblichen Fahndungsdruck gegen die minderjährigen Straftäter ein, irgendwann verschwanden diese. Nach unseren Informationen haben sie sich nach Frankreich abgesetzt. Ob sie dort noch sind oder woanders in Deutschland ihr Unwesen treiben, niemand weiß es.
Geste der Halsaufschlitzung – Familie mit dem Tod bedroht
Die krass gestiegene Zahl an Diebstählen aus Fahrradkörben trifft vor allem Frauen, deren Sicherheitsgefühl damit erheblich beschädigt wird. Die Taten passieren nicht nachts in dunklen Ecken, sondern über den Tag hinweg im öffentlichen Raum, auch in umliegenden Gemeinden. Klar, die Polizei rät, alle Wertsachen am Körper zu tragen – aber ist das wirklich eine Lösung oder nicht die Aufforderung, an den Körper zu gehen, wenn die Tasche keine Beute mehr bietet?
Wir beobachten diese Entwicklung seit langem intensiv, weil nach unserer Einschätzung eine zunehmende Aggressivität feststellbar ist. Am 27. August ereignete sich in Mannheim eine Szene, die aufmerken lässt:
Der Tatverdächtige (Marokkaner, Anm. d. Red.) soll gegen 14 Uhr, mit einem Messer bewaffnet, im Quadrat K 4 in der Mannheimer Innenstadt in ein geparktes Auto eingestiegen und es nach Stehlenswertem durchsucht haben. Dabei wurde er durch einen Zeugen beobachtet, der den Tatverdächtigen aus dem Fahrzeug zog und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten wollte. Als ihn der Zeuge kurzzeitig losließ, soll der 14-jährige ein Messer gezogen und dieses in Richtung des Zeugen gestreckt haben. Anschließend habe er mit dem Messer an seinem eigenen Hals die Geste der Halsaufschlitzung angedeutet und dem Zeugen und dessen Familie mit dem Tode gedroht. Danach ergriff er die Flucht, konnte jedoch durch zwischenzeitlich eingetroffene Polizeibeamte festgenommen werden.
Ein Einzelfall? Ja, wie bei jedem Einzelfall. Nur leider nehmen die Fälle, bei denen sich minderjährige Kriminelle mehr als rabiat aufführen, deutlich zu. Gefährdet sind vor allem Polizeibeamte, aber auch Bürger.
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In Deutschland soll es rund 60.000 minderjährige Ausländer ohne Begleitung geben. Sicherlich kann man nicht pauschal behaupten, dass rund zehn Prozent eine kriminelle Karriere verfolgen. Doch selbst wenn es nur fünf Prozent sind, wächst hier eine Gruppe von rund 3.000 potenziellen Straftätern heran.
Rund 60-70 Prozent der Flüchtlinge im Südwesten sind in Nordbaden untergebracht. Aktuell sind das rund 9.000 Personen und darunter rund 400 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge. Die Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen kostet zwischen 3.-5.000 Euro. Pro Person. Pro Monat.
Wir wir im vergangenen Jahr bereits exklusiv berichtet haben, steigt die Zahl der Untersuchungsgefangenen sprunghaft – bald gibt es keine Plätze mehr in den Justizvollzugsanstalten. Und in den Gefängnissen fallen vor allem Araber und hier vor allem Nordafrikaner als aggressiv und gewalttätig auf. Selbst wenn man sie hat und wegsperrt, sind die Probleme mit diesen Straftätern längst nicht gelöst. Und wieder auf freiem Fuß herrscht die bange Frage, ob sie sich radikalisiert haben.
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