Kandel/Landau/Ludwigshafen/Rhein-Neckar, 03. Januar 2017. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Landau äußert sich auch fast eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf ein junges Mädchen nicht auf redaktionelle Anfragen – man benötigte erst gesicherte Informationen, um irgendwann eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, ließ man via dpa verlautbaren. Dabei sind viele Fragen mit Sicherheit bereits zu beantworten. Die Gemengelage ist komplex. Wir zeigen Ihnen auf, was alles schief läuft. Zum Ende des Textes dokumentieren unsere unbeantwortete Anfrage.
Von Hardy Prothmann
Die Tötung eines 15 Jahre alten Mädchens am vergangenen Mittwochnachmittag in einem Drogeriemarkt im südpfälzischen Kandel durch einen mutmaßlich 15-jährigen afghanischen Tatverdächtigen hat ein bundesweites Medienecho hervorgerufen. (Anm. d. Red.: Bitte beachten Sie auch unsere verlinkten Artikel unterhalb dieses Textes.)
Ausnahmesituation
Ganz sicher hat die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig (Landau) noch nie so viele Medienanfragen erhalten, wie zu diesem Fall. Mit hoher Sicherheit stellt das eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Trotzdem ist dies keine ausreichende Entschuldigung, auf Medienanfragen gar nicht zu reagieren.
Wir haben die Innenminister Roger Lewentz (SPD) und Justizminister Herbert Mertin (FDP) aufgefordert, Polizei und Staatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass diese nach dem Landespressegesetz zur Auskunft verpflichtet sind – und zur Not eben Verstärkung zu entsenden. Wir haben keine Antwort erhalten und Verstärkung gab es wohl auch nicht.
Fehlende Informationen führen zu Gerüchten
Durch die faktische Nachrichtensperre kommt es zu vielen Gerüchten – unter anderem, dass das Opfer erheblich im Gesicht „zerschnitten“ worden sein soll. Durch die Nichtinformation über das Ergebnis der Obduktion, das mit Sicherheit vorliegt, können sich solche Gerüchte (sofern es welche sind) verbreiten. Die Nichtinformation erschafft also einen Echoraum, vor allem in sozialen Netzwerken, der durchaus auch Hass und Hetze erst erschafft.
Weiter entsteht der Eindruck, „etwas solle verheimlicht werden“. Am vergangenen Donnerstag war ein solcher Vorwurf noch reichlich weit hergeholt. Die in der Pressekonferenz übermittelten Informationen keine 24 Stunden nach der Tat beinhalteten wesentliche Auskünfte. Das ging in Ordnung.
Nicht in Ordnung geht, dass sieben Tage nach der Tag keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Klar gab es ein Wochenende und einen Feiertag am Montag, aber wenn sich Ermittlungen nach Wochenenden und Feiertagen und Urlaubszeiten richten sollten, wird künftig nichts mehr ausermittelt. Dann sind Spuren weg und Gedächtnislücken groß.
Besonders auffällig ist der Fremdenfeindlichkeitsreflex. Jede Einordnung, die in eine Fremdenfeindlichkeit umgedeutet werden könnte, wird tunlichst vermieden. Auf der Strecke bleibt, eindeutig feindliche Fremde als solche zu bezeichnen. Das wiederum bedient als Vorlage echter Fremdenfeinde, die damit eine feindliche Gesinnung „gegen das eigene Volk“ herausdeuten. Tatsächlich handelt es sich nur um politisch-korrekte Feigheit und ein journalistisches Versagen – Journalismus ist nicht dafür da, welche Ideologien auch immer zu festigen, sondern die Menschen zutreffend zu informieren. Medien, die das nicht leisten, braucht niemand. Medien, die das nicht leisten, bieten keinen Journalismus an, sondern Agitation (Anm. d. Red.: Das ist dann der ideale Moment, um solche „Medien“ zu verfolgen, siehe Türkei.)
Fehlersuche – aber richtig
Es ist nicht der Fehler von Staatsanwaltschaft und Polizei, wenn unklar ist, ob der Tatverdächtige 15 Jahre oder älter ist. Auch nicht, ob er Afghane ist oder Pakistani oder Iraner oder aus einem anderen Land stammt. Das sind Fehler der Politik, die nicht hinreichend klar geregelt hat, dass es einen massiven Missbrauch durch falsche Angaben gibt, mit denen sich Erwachsene in die Jugendhilfe schmuggeln oder sogar als nicht strafmündig, weil unter 14 Jahre alt, gelten. Doch diese beiden Behörden müssen sich nun diesen Fragen stellen.
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Es ist auch nicht Sache dieser Behörden, kulturelle Eigenheiten zu beurteilen, wie das von einer Medienvertreterin bei der Pressekonferenz vergangene Woche gefragt worden war. Das ist Aufgabe von Politik und Gesellschaft.
Ein klassischer Fehler ist die Krisenkommunikation der Behörden. Sie tauchen ab und können somit nur noch reagieren, statt zu agieren. Sie führen nicht mehr die Kommunikation, sie werden von außen geführt. Es gibt offenbar keinerlei vorbereitetes Konzept. Das ist sehr erstaunlich, ob der absehbaren Ereignisse, die nicht nur in Kandel, sondern überall auftreten könnten. (Anm. d. Red.: Wir stehen interessierten Stellen mit fachlicher Beratung außerhalb unserer konkreten journalistischen Berichterstattung zur Verfügung.)
Staatsversagen ist dann, wenn der Staat handlungsunfähig wird – auch bei der Kommunikation
Auch der Brandbrief des Mannheimer Oberbürgermeisters Dr. Peter Kurz (SPD) an den Innenminister Thomas Strobl (CDU) sorgte für ein breites Medienecho. Darin übermittelte der Oberbürgermeister zwei wesentliche Botschaften: Die Behörden sind bei einem Teil von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern am Ende ihres Lateins. Alle Möglichkeiten seien ausgeschöpft und diese Klientel durch nichts zu erreichen oder zu beeindrucken. Die Warnung: Die Bürger könnten dies als „Staatsversagen“ empfinden.
Es handelt sich dann um Staatsversagen, wenn der Staat nicht mehr handelt oder keine adäquaten Handlungsmöglichkeiten schafft. Wer Kritiker grundsätzlich in die rechte Ecke stellt, befeuert den Eindruck von Meinungszensur und ideologischer Indoktrination.
Fake News auf Basis „politischer Korrektheit“
Wenn dazu noch krude Informationen verbreitet werden, in denen beispielsweise eine Lokalzeitung behauptet: „Macht man sich aber die Mühe, genau hinzusehen, ist klar, dass gerade in Afghanistan die Mutter das Familienoberhaupt ist und das Frauenbild von jungen Afghanen von großer Wertschätzung geprägt wird“, dann muss man sich tatsächlich fragen, ob man für dumm verkauft werden soll. Afghanistan ist eines der gefährlichsten Länder überhaupt für Frauen.
Es ist ingesamt ein sehr großes Problem für die öffentliche Meinungsbildung, dass professionelle Medien immer weniger durch gesichertes Wissen und unabhängige, belegte Recherche auffallen, sondern eher durch Gesinnungsberichterstattung und gegenseitigen Abschreibens (Anm. d. Red.: Die Fake News der Lokalzeitung wurde zuvor über Focus Online verbreitet).
Erhebliches Konfliktpotenzial zugewandert
Bringt man die Informationen zusammen, die über die Fluchtländer und die sozialen Bedingungen wie Bildung, Gewalt, Frauenbild, religiöse Erziehung, kriegerische Konflikte bekannt sind, dann muss jedem vernünftigen Menschen klar sein, dass gerade alleinreisende, junge Männer ein erhebliches Konfliktpotenzial ins Land gebracht haben, das sich nur mit erheblichem Aufwand und häufig auch nicht beherrschen lässt. Eine solche Analyse hat nichts mit Hass und Hetze zu tun, sondern mit Verstand. Es ist vollständig unerheblich, ob jemand Afghane, Sudanese oder Algerier ist, die Genetik macht niemanden zum Verbrecher – eine „Sozialisierung“ in Gewaltgesellschaften hingegen schon.
Wer sich mit Resozialisierung beschäftigt, weiß, welchen enormen Aufwand man schon bei Straftätern betreiben muss, die in unserem Kulturkreis geboren und aufgewachsen sind, egal, ob mit deutschem oder einem anderen Pass (naja, nicht ganz egal, prozentual gesehen sind die Ausländer deutlich straffälliger). Dazu läuft gerade eine Art „Musterprozess“ am Landgericht Mannheim gegen sechs „OEG-Schläger“, der von starken Polizeikräften bewacht werden muss.
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Nicht die Mehrzahl ist das Problem
Es ist auch kein Argument, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge „doch friedlich sei“. Das haben wir bereits mehrfach thematisiert: Wenn von 1,5 Millionen Menschen, die seit 2015 ins Land gekommen sind, nur 0,1 Prozent für Gewalttaten in Fragen kommen, gibt es 1.700 potenzielle Gewalttäter, die bereit sind, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten. Wenn andere Menschen sich in Gefahr wähnen, werden sie sich bewaffnen und ebenfalls Messer führen. Eine mitgeführte Waffe ist der erste Schritt, diese auch einzusetzen. Es könnte zu einer Spirale der Gewalt kommen.
„Messerkriminalität“ fehlt als Gattung
Statistisch wird man das nicht greifen können, solange eine „Messerkriminalität“ nicht als eigene Gattung erfasst wird. Das fällt bislang quantitativ unter Verstoß gegen das Waffengesetz, Raub, Gewaltkriminalität, Totschlag, Mord – qualifiziert sind die Taten mit Messern nicht. Was man aus der Statistik herauslesen kann sind 30.004 Straftaten gegen das Waffengesetz im Jahr 2015 und 34.443 im Jahr 2016, was einer Steigerung von 14,8 Prozent entspricht. Bei Raubdelikten, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder geschossen wurde, ist ein deutlicher Rückgang von über je gut 12 Prozent zu verzeichnen. Nach unserem Eindruck hat sich der Einsatz von Messern bei Raubstraftaten erhöht – es bleibt beim Eindruck, weil es dazu keine Zahlen gibt.
Gewaltkriminalität ist überwiegend jung und männlich
Insbesondere bei Gewaltkriminalität sind gut 86 Prozent der Täter männlich. Gut 45 Prozent aller Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) sind 14-30 Jahre alt. 20,8 Prozent sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Betrachtet man sich die Altersgruppen der Tatverdächtigen, sind es bei den 14 bis unter 18-Jährigen insgesamt 8,6 Prozent, bei der Gruppe der Zuwanderer (ohne anerkannte Asylbewerber) aber 10,7 Prozent. Bei den 18 bis unter 21-Jährigen insgesamt 9,1 Prozent bei den Zuwanderern aber 15,1 Prozent. Bei den 21-25-Jährigen 11,6 zu 19,1 Prozent. Bei den 25-30-Jährigen 13,8 zu 20 Prozent.
Fast 66 Prozent der Asylantragsteller waren 2016 Männer und und fast 75 Prozent aller Antragsteller unter 30 Jahre alt, rund 36 Prozent (angeblich) jünger als 18 Jahre. Rund 91 Prozent der gut 22.000 minderjährigen unbegleiteten Ausländer waren 2016 männlich. Das Bundeskriminalamt teilt in der Kriminalitätsstatistik mit:
Bei der „Gewaltkriminalität“ Jugendlicher war 2016 ein Anstieg um 12,0 Prozent auf 22.646 Tatverdächtige zu verzeichnen (2015: 20.220). Auch bei der – in der Gewaltkriminalität enthaltenen – „Gefährlichen und schweren Körperverletzung“ war eine Zunahme um 16,5 Prozent auf 18.156 jugendliche Tatverdächtige (2015: 15.578) festzustellen. Die „Gewaltkriminalität“ weiblicher Jugendlicher hat im Jahresvergleich um 2,7 Prozent auf 3.295 Tatverdächtige (2015: 3.207) ebenfalls zugenommen.
Und dass, obwohl die Kriminalität bei Jugendlichen 2016 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 3,8 Prozent gesunken ist.
Ohne Betrachtung irgendeiner Nationalität, sondern rein nach den Merkmalen Alter und Geschlecht betrachtet, sind 2016 also überwiegend Personen zugewandert, die den größten Teil der Tatverdächtigen insgesamt stellen: Junge Männer bis 30 Jahre. Vergleicht man die Tatverdächtigen insgesamt mit der Gruppe der Zuwanderer ist eindeutig zu erkennen, dass die Zuwanderer deutlich höhere Anteile an Tatverdächtigen stellen.
Achtung: Wir reden bei diesen statistischen Zahlen über das „Hellfeld“, also der Polizei bekannte Straftaten. Das Dunkelfeld ist stets höher.
Weder Rassismus noch andere Ideologien helfen bei der Analyse
Wer angesichts der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts und den Merkmalen wie Alter und Geschlecht keine bedrohliche Entwicklung erkennen will, dessen gefestigte Ideologie ist unüberwindbar. Tatsache ist, dass viele der mutmaßlich kriminell werdenden Zuwanderer ihre Laufbahn noch vor sich haben und Straftaten, insbesondere Gewaltstraftäter und Straßenkriminalität in den kommenden Jahren deutlich zunehmen werden. Hinzu kommt, dass die zugewanderten Straftäter keine Rückkehrumgebung haben. Es gibt keine ausdifferenzierten sozialen Netzwerke, in die sie sich durch Strafe geläutert wieder eingliedern könnten. Wenn sie rauskommen, werden sie keine wertvollen Mitglieder der Gesellschaft. Schiebt man sie ab, werden sie woanders wieder straffällig werden.
Jugendwohl vs. Allgemeinwohl
Der nächste Fehler, der gemacht wird, ist die Sorge um das Wohl von Jugendlichen und Heranwachsenden. Statt sich intensiv mit dem Potenzial von heranwachsenden Straftätern zu befassen, schottet man diese Gruppe kontinuierlich von einer kritischen Betrachtung ab.
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Dadurch wird kein Problem gelöst, sondern nur verdrängt. Insbesondere der Hinweis auf „mögliche Traumatisierungen“ ist gerade keine nachvollziehbare Erklärung, sondern sollte als hochgradige Alarmierung verstanden werden. Es ist schon schwer genug, hier aufgewachsene Menschen zu therapieren, die traumatisiert wurden – schon rein mengenmäßig betrachtet. Eine hohe Zahl von mutmaßlich traumatisierten Personen ist selbst in unserem sehr ausdifferenzierten System nicht zu therapieren – es handelt sich also um tickende Zeitbomben. Selbst wer sich vordergründig zunächst unauffällig verhält, könnte einige Zeit später zum Risikofaktor werden. Diese Jugendlichen sind keine Hoffnung für die Zukunft. Sie entstammen einer hoffnungslosen Welt und werden diese Hoffnungslosigkeit in unserer Welt ausleben.
Analysiert man Kandel, kommt man dem Problem näher
Beim Tötungsdelikt in Kandel treffen diese Beobachtungen allem Anschein nach zu. Der Tatverdächtige ist männlich, das mutmaßliche Alter passt, die Herkunft aus einem gewaltbeherrschten Land ebenso, eine Traumatisierung ist nicht auszuschließen, er ist seit über eineinhalb Jahren im Land, eigentlich noch jung genug für eine positive Beeinflussung, ist betreut, war bis vor kurzem angeblich nicht auffällig und soll nun am helllichten Tag in einem Drogeriemarkt ein junges Mädchen mit einem Messer getötet haben. Tödlich endende Konflikte unter Jugendlichen sind in Deutschland selten, aufgrund von „Beziehungstaten“ noch seltener. Hier gibt es nun einen konkreten Fall, der vielschichtiger ist, als bekannte Begleitumstände, die zu einem Tötungsdelikt führen.
Wer darauf mit Hass, Hetze und Ausländerfeindlichkeit reagiert, hat keinen Lösungsansatz, sondern bedient nur primitive Gefühlslagen und Vorurteile. Wer allerdings mit Hass und Hetze auf die reagiert, die vernünftige und kritische Fragen stellen, heizt Hass und Hetze bei anderen nur an. Wer mit Beschwichtigungen reagiert und sich keine vernünftige und kritischen Fragen stellen lässt oder selbst stellt, handelt verantwortungslos und grob fahrlässig.
Zusammengefasst: Die Gewalt im öffentlichen wie im privaten Raum wird infolge der Zuwanderung von asozialisierten, jungen Männern in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Es werden sehr viele Opfer zu beklagen sein – sowohl durch „gemeines“ Verbrechen wie Terrorismus. Polizei, Justiz und Justizvollzug werden über die jetzt schon ausgereizte Leistungsgrenze hinaus gefordert werden. Und damit das auch klar gesagt ist: Die meisten Täter werden jung und männlich sein, die meisten Opfer vermutlich auch. Es könnte allerdings eine statistische Verschiebung geben, die mehr junge Frauen zu Opfern werden lässt. Die Zahl der Opfer innerhalb der Gruppe der Zuwanderer ist höher im statistischen Vergleich zur Gesamtbevölkerung.
Auch dazu haben wir mehrfach berichtet: Der Fokus der Kriminalstatistik auf Schusswaffen ist überholt. Schusswaffen sind schwer zu erlangen und damit eher die Waffe zweiter Wahl. Viel tödlicher sind Messer. Sie sind einfach und günstig zu erwerben, unauffällig zu tragen und ihm Nahkampf oder bei heimtückischen Attacken weitaus effektiver als Schusswaffen. Messer haben keine begrenzte Anzahl an Schüssen und auch keine Ladehemmung. In vielen Ländern, aus denen die jungen Männer kommen, gehört ein „Messer zum Mann“.
Hier nun unsere Fragen an die Staatsanwaltschaft (die Kollegen können sich gerne bedienen, weil wir eigentlich in Betriebsferien sind)
Zum Tötungsdelikt in Kandel haben wir folgende Fragen (30. Dezember 2017):
Wir gehen davon aus, dass die Obduktion der Leiche abgeschlossen ist.
Nach unseren Informationen soll es massive Verletzungen im Gesicht des Opfers gegeben haben. Ist dies zutreffend?
Wie viele Messerverletzungen weist das Opfer auf?
Handelt es sich um Stich- oder Schnittwunden?
Wurde dem Opfer die Kehle aufgeschlitzt?
Wenn nein, welche Verletzung war tödlich?
Trifft es zu, dass der erste Kontakt am Tattag zwischen Tatverdächtigem und Opfer zunächst an anderer Stelle in Kandel stattgefunden hat?
Trifft es zu, dass der Tatverdächtige das Opfer dann bis in den Drogeriemarkt verfolgt hat?
Gibt es Hinweise, dass dem Opfer dies bewusst war?
Gibt es aus dem Drogeriemarkt eine Videoaufzeichnung?
Nach Medieninformationen wurde das Landratsamt Germersheim nicht von den Drohungen durch die Polizei in Kenntnis gesetzt. Ist dies zutreffend?
Wenn ja, warum unterblieb diese innerbehördliche Information?
In einem Medienbericht heißt es, das Opfer sei vom Tatverdächtigen auf einem Schulhof geschlagen worden. Ist dies zutreffend?
Aus welchem Grund wurde der Tatverdächtige im September nach Neustadt verlegt?
Wo ging der Tatverdächtige zur Schule?
In welchem Ort kam es zur Körperverletzung durch den Tatverdächtigen? Welche Verletzungen wies das Opfer auf?
Wird über die entsprechenden Register bereits ermittelt, ob der Tatverdächtige in einem anderen Land bereits registriert/straffällig war?
Wird eine Altersfeststellung angeordnet?
Nach der Anzeige durch die Eltern hat die Polizei mehrere Gefährderansprachen durchgeführt sowie eine Vorladung nach am Tattag übergeben. Nach unserer Erfahrung bedarf es für solche Aktivitäten mehr als nur verbale Drohungen.
Wie massiv und konkret waren die Drohungen des Tatverdächtigen gegenüber dem Opfer?
Gab es nach der Trennung noch persönlichen Kontakt zwischen den beiden?
Kam es hier zu einer Bedrohung, wenn ja, welcher Art?
Gab es eine Warnung der WG-Mitbewohner an die Behörden wegen der bevorstehenden Tat?
Hat der Tatverdächtige die Tat über soziale Netzwerke oder gegenüber dem Opfer angekündigt?
Bleiben Sie beim Tatverdacht des Totschlags oder gibt es mittlerweile Mordmerkmale?