Kandel/Landau/Ludwigshafen/Frankenthal/Rhein-Neckar, 04. Januar 2018. (red/pol/pro) Die am 27. Dezember in Kandel getötete 15-Jährige starb infolge mehrerer Messerstiche, tödlich war einer in der Nähe des Herzens. Ein Altersgutachten soll klären, ob der Tätverdächtige 15 Jahre oder älter ist.
Der Tatverdächtige soll aus der Provinz Kabul/Afghanistan stammen und wurde wie berichtet als unbegleiteter minderjähriger Ausländer im April 2016 in Frankfurt/Main registriert.
Im Mai 2016 wurde er in den Bereich der Kreisverwaltung Germersheim zugewiesen. Zum ausländerrechtlichen Status ist den Ermittlungsbehörden bisher bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den von dem Beschuldigten gestellten Asylantrag im Februar 2017 abgelehnt und das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt hat, teilten Staatsanwaltschaft Landau und Polizeipräsidium Rheinpfalz gestern mit.
Der Tatverdächtige war nach seinen eigenen Angaben bei seiner Einreise nach Deutschland nicht im Besitz eines Ausweispapiers und hat sein Geburtsdatum mit 01.01.2002 angegeben. Entgegen bisheriger Angaben scheint es keine hinreichend gesicherten Erkenntnisse zum tatsächlichen Alter des Beschuldigten zu geben, weshalb die Staatsanwaltschaft Landau ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters des Beschuldigten in Auftrag geben wird.
Nach unseren Informationen müsste, sofern der Tatverdächtige tatsächlich als minderjährig eingeschätzt wird, die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Fall übernehmen, da bei Jugendlichen nicht das Tatortprinzip gilt (Kandel), sondern der Wohnort Neustadt entscheidend ist, der zum Einzugsgebiet der Staatsanwaltschaft Frankenthal gehört. Sollte der Tatverdächtige als volljährig begutachtet werden, bleibt die Staatsanwaltschaft Landau zuständig.
Tödlicher Stich in Herzgegend
Das mittlerweile vorliegende vorläufige Obduktionsergebnis ergab, dass das Mädchen durch mehrere Messerstiche verletzt wurde und ein Stich im Bereich des Herzens tödlich war. Damit erweisen sich in rechten Kreisen gestreute „Informationen“ zu massiven Gesichtsverletzungen als haltlos.
Die Ermittlungen zu dem Motiv, den Hintergründen sowie dem konkreten Tatgeschehen dauern laut der Behörden an. Der in Untersuchungshaft befindliche Tatverdächtige, mutmaßlich der Ex-Freund des Opfers, hat sich auch weiterhin nicht eingelassen und macht nach Angaben der Behörden von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Zwischenzeitlich habe die Zentrale Kriminalinspektion Ludwigshafen aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Durchsuchungsbeschlusses den Wohnraum des Beschuldigten in Neustadt/Weinstraße durchsucht. Die dabei sichergestellten Beweismittel, unter anderem zwei Mobiltelefone und diverse Unterlagen, werden nun gesichtet und ausgewertet. Daneben konzentrieren sich derzeit die Ermittlungen insbesondere auf die Vernehmungen von Zeugen sowie die kriminaltechnischen Untersuchungen.
Polizei widerspricht Landkreisverwaltung
Die Polizei bekräftigt ihre eigene Darstellung, dass die beteiligten Stellen umfassend über die ihr vorliegenden Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wurden. Zunächst habe der polizeiliche Sachbearbeiter am Nachmittag des 18.12. 2017 den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim im Rahmen eines Telefonates erstmals über die gegen seinen Mandanten vorliegende Strafanzeige vom 15.12. und den dazu vorgetragenen ergänzenden Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017 informiert. Dieses Telefonat ist nach Polizeiangaben als Maßnahme im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert.
Der Sachbearbeiter habe dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel „abzupassen“ und, dass sie in Zukunft „aufpassen“ müsse.
Darüber hinaus war der Beschuldigte am 27.11.2017 in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Jugendlichen auf dem Schulgelände in Wörth verwickelt. Deswegen wurde er am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt. Auch darüber habe der polizeiliche Sachbearbeiter den Vormund des Beschuldigten informiert. Damit ist ein weiteres Gerücht, der Tatverdächtige habe sein späteres Opfer auf dem Schulhof angegriffen, wohl gegenstandlos.
Am 19.12.2017 sei ein weiteres Telefongespräch zwischen dem Sachbearbeiter der Polizei und dem Vormund beim Jugendamt erfolgt. Auch dieses Telefonat ist laut Polizei als Maßnahme im Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert.
Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys habe der Sachbearbeiter die vom Beschuldigten begangenen Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere die vom Beschuldigten ausgesprochenen Drohungen bezüglich „abpassen“ und „aufpassen“ in der Zukunft.
Die dezidierte Auskunft zeigt auf, dass es wohl um die drängende Frage geht, ob möglicherweise eine akute Gefährdung des späteren Opers im Vorfeld hätte erkannt werden können und natürlich, wer verantwortlich ist, wenn dem so war. Jedenfalls ist es mehr als außergewöhnlich, dass eine Polizei per Pressemitteilung eine dezidiert andere Information veröffentlicht als eine Landkreisverwaltung.
Altersfeststellung ist Politikum
Eine direkte Bestätigung, dass ein von der Bild-Zeitung veröffentlichtes Foto den Tatverdächtigen zeigt, gibt es nicht. Aber auch kein Dementi. Darauf ist ein Mann zu sehen, der deutlich älter als 15 Jahre wirkt.
Nach unseren Recherchen hatte die gezeigte Person zahlreiche Kontakte zu anderen Facebooknutzern aus Kabul/Afghanistan. Interessant ist, dass ein Profil „Lovely Boy“ kurze Zeit nach der Tat gelöscht worden ist. Ebenso ein weiteres, das wohl einem nahen Verwandter des Tatverdächtigen gehört haben könnte. Auch auf anderen Profilen wurden Fotos der Person entfernt. Möglicherweise sollen hier Spuren in sozialen Netzwerken entfernt werden. Bei unseren Recherchen konnten wir erkennen, dass die Kontakte der abgebildeten Person überwiegend kämpferisch wirken und bewaffnet sind.
Zwischenzeitlich äußerten sich Politiker verschiedener Parteien sehr unterschiedlich zum Thema Altersfeststellung. Hierzu werden wir in Kürze umfangreich berichten – nicht in der Wiedergabe von Zitaten, sondern in der gründlichen Einordnung.
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