Rhein-Neckar/Landau/Mainz, 30. Dezember 2017. (red/pro) Polizei und Staatsanwaltschaft haben eine “einheitliche Medieninformation” angekündigt. Konkret bedeutet das – man will Anfrage von Redaktionen nicht mehr beantworten, sondern nur noch per Pressemitteilung Informationen zur Verfügung stellen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Pressefreiheit und einer klarer Verstoß gegen das Landespressegesetz. Wir haben deshalb die zuständigen Minister Roger Lewentz (SPD) sowie Herbert Mertin (FDP) angeschrieben und Abhilfe verlangt.
Wir dokumentieren hier unser Schreiben an Innenminister Lewentz sowie Justizminister Mertin. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass das Tötungsdelikt in Kandel zum Nachteil eines 15-jährigen Mädchens eine erhebliche Zahl an Medienanfragen mit sich bringt. Das ist aber nicht das Problem der Medien, sondern der Behörden, die diese Anfragen zu beantworten haben. Sollten die Behörden damit überfordert sein, können sie Unterstützung verlangen. Bei anderen Ereignisse ist dies in der Vergangenheit auch immer möglich gewesen.
Sehr geehrter Herr Minister Lewentz, sehr geehrter Herr Minister Mertin,
mit erheblicher Irritation haben wir eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zur Kenntnis genommen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/3827157
Darin heißt es:
“Im Hinblick auf die Vielzahl sowie die teilweise sehr detaillierten Anfragen und das breite Interesse der Medien an dem Verfahren bitten Staatsanwaltschaft und Polizei um Verständnis, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Medien auch weiterhin einheitlich informiert werden.”
Ich habe als Medienvertreter kein Verständnis für diese kuriose Auslegung des Landespressegesetzes. Die Gleichbehandlung der Medien wird hier vorgeschrieben – aber nicht in der von der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium intendierten Form einer gleichgeschalteten Medieninformation.
Diese behördliche Ankündigung einer Gleichschaltung der Medien ist ein tiefgreifender Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Eine Rechtfertigung wegen “zahlreicher und detaillierter ” Anfragen ist unzulässig.
Ich möchte Sie bitten, die Ihnen untergeordneten Behörden darauf hinzuweisen, dass diese insbesondere auf individuelle Medienanfragen Auskunft zu erteilen haben, sofern dagegen keine ermittlungsrelevanten Gründe sprechen. Die Verweigerung solcher Auskünfte stellt sonst eine massive Behinderung journalistischer Arbeit dar.
Ich bitte dabei zu bedenken, welche öffentliche Kritik an “Lügen”- und “Lückenpresse” oder “Systemmedien” seit nunmehr gut zwei Jahren geführt wird. Wenn sich professionelle Redaktionen an die Ankündigung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium halten würden, würde man sich widerstandslos genau dazu machen – zu hörigen Systemmedien, die nur das verarbeiten, was “von oben” gemeldet wird. Das wäre ein skandalöser Zustand.
Die von Ihnen verantworteten Behörden würden der Glaubwürdigkeit professioneller Medien erheblichen Schaden zufügen und das Vertrauen der Rezipienten in den Staat und eine größtmögliche Transparenz ebenfalls erheblich beschädigen.
Sollten sich die beiden Behörden als überfordert zeigen, dann wäre eine entsprechende Unterstützung durch Ihre Ministerien die gebotene Reaktion darauf. Ganz sicher ist eine “einheitliche Medieninformation” nicht zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann
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