Kandel/Landau/Frankenthal, 13. März 2018. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Landau wird weiter gegen den tatverdächtigen Syrer ermitteln, dem vorgeworfen wird, am 27. Dezember in Kandel die 15-jährige Mia V. erstochen zu haben. Zuständig könnte auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal sein.
Nach der Strafprozessordnung ist meist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk eine Straftat begangenen worden ist (§ 7 StPO). Das wäre für Kandel das Landgericht Landau und damit die dortige Staatsanwaltschaft.
Bei Minderjährigen und Heranswachsenden gilt aber häufig das Wohnortprinzip, das heißt, zuständig ist der Gerichtsbezirk, in dem die tatverdächtige Person gemeldet ist und lebt.
Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das dortige Landgericht sei nicht beabsichtigt, „weil eine Vielzahl der teils auch jugendlichen Zeuginnen und Zeugen im hiesigen Bezirk wohnhaft ist und die maßgeblichen Entscheidungen
in Bezug auf den Beschuldigten vom Familiengericht Kandel und dem Kreisjugendamt Germersheim getroffen worden sind“, teilte uns die Staatsanwaltschaft Landau auf Anfrage mit. Der Wohnort des Beschuldigten war zuletzt Neustadt an der Weinstraße, was zum Gerichtsbezirk Frankenthal gehört.
Weiter teilt die Behörde auf Anfrage mit, dass die Ermittlungen, auch zum Alter des Beschuldigten, noch nicht abgeschlossen sind. Ein Gutachter hatte das Alter des Tatverdächtigen auf mindestens 17,5 Jahre geschätzt, vermutlich eher 20 Jahre. Der Tatverdächtige hatte sich selbst als 15 Jahre alt ausgegeben und war damit unter dem besonderen Schutz des Staates für Minderjährige.
Ob der Tatverdächtige, der sich bislang nicht zur Sache eingelassen hat, nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angeklagt werde, sei ebenfalls noch unklar mit Verweis auf weitere Ermittlungen.
Belastbare Hinweise darauf, dass die Tat des Beschuldigten für Dritte vorhersehbar gewesen wäre, also beispielsweise Behördenmitarbeiter, hätten sich bislang nicht ergeben.