Mannheim/Rhein-Neckar, 08. Februar 2018. (red/pro) Vergangene Woche informierten die Mannheimer Stadtverwaltung und Polizeipräsident Thomas Köber den Hauptausschuss des Gemeinderats über Maßnahmen, die das Problem mit minderjährigen Zugewanderten lösen sollen. Die „Systemsprenger“ fallen als kriminelle Intensivtäter auf – Maßnahmen der Jugendhilfe und auch Strafverfolgung greifen bislang nicht. Das soll sich ändern. Zweifel am erwarteten Erfolg sind angebracht.
Von Hardy Prothmann
Die Sozialbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb strahlte nicht eben vor Freude, aber doch vor entschlossener Zuversicht:
Wir haben mit allen entsprechenden Ebenen alles durchdekliniert und endlich einen Handlungsspielraum, den wir vorher nicht hatten.
Stadt, Innen- und Sozialministerium und auch der Bund haben nach Information der Stadtverwaltung vereinbart, dass unbegleitete, minderjährige Ausländer (UMA), die nicht nach Mannheim „gehören“, also die nicht nach dem „Königsteiner Schlüssel“ der Stadt zugewiesen sind, in die zuständigen Gemeinden „verbracht“ werden. Weiter sollen diejenigen UMAs, die als hochkriminelle „Systemsprenger“ auffallen, verteilt werden. Geprüft wird für die „ganz harten“ die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen. Zudem könne die Polizei nun „unmittelbaren Zwang“ anwenden und die Stadt werde Aufenthaltsverbote aussprechen.
Neue Härte gegen „Systemsprenger“
Das Problem zuvor: Die Kommunen sind verpflichtet, sich um Minderjährige zu kümmern, die keine Familie haben. Bei den meisten 215 UMAs, die aktuell in Mannheim leben, klappt das auch ganz gut:
Sie verhalten sich unauffällig, gehen zur Schule oder machen eine Ausbildung und bemühen sich um Integration.
Doch viele eben auch nicht. Nach unseren Informationen sind weit über 100 UMAs seit Ende 2015 in Mannheim durch Straftaten auffällig geworden, einige Dutzend davon als Intensivtäter, die weder durch die Jugendhilfe noch durch polizeiliche Maßnahmen erreichbar waren und sind. Polizeipräsident Köber sagte:
Ein kleiner Teil macht uns hingegen große Sorgen.

Sozialbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb. Archivbild
Die meisten dieser „Sorgenkinder“ kommen aus den Maghreb-Staaten, vor allem Marokko. Es sind Straßenkinder. Sie fallen vor allem durch Diebstähle, hier insbesondere aus Fahrradkörben auf. Über 800 allein dieser Taten zählte die Polizei 2017. Sie brechen zudem in Autos ein, klauen in Geschäften, nehmen Drogen und weil der bisherige Träger des Kinderschifferheims in Seckenheim sogar die Sicherheit der Mitarbeiter als gefährdet ansah, werden die „Problemfälle“ seit Ende Dezember nun in einem Gebäude auf Benjamin Franklin Village untergebracht. Träger ist dort die Stadt Mannheim.

Polizeipräsident Thomas Köber. Archivbild
Aktuell befinden sich 19 UMAs in der „vorläufigen Inobhutnahme“ (VION), ein Teil davon ist kriminell, ein Teil nicht. Stadt und Polizei bestätigen auf unsere Anfrage, dass die ersten Personen „verbracht“ worden seien – sprich, sie wurden in die für sie zuständigen Gemeinden transportiert. Zwei davon unter Anwendung von unmittelbarem Zwang in Handschellen. Und einer ist postwendend bereits wieder nach Mannheim zurückgekehrt. Man brachte ihn in einer „Übernachtungsstation“ außerhalb von Mannheim unter – um deutlich zu machen, dass er in Mannheim nicht erwünscht ist und das bisherige System für ihn nicht mehr gilt.
Der unmittelbare Zwang ist teils nötig – im vergangenen Jahr trat beispielsweise ein UMA während des Transports im Stau auf der Autobahn bei Sinsheim eine Scheibe heraus, verschwand im Wald. Sein Aufenthalt ist seitdem unbekannt.
„Wir sind an das Jugendhilfegesetz gebunden“, sagte Frau Dr. Freundlieb. Deshalb seien die bisherigen Möglichkeiten beschränkt gewesen. Sehr wichtig war ihr:
Es ist kein Mannheimer Problem, sondern tritt hier nur verstärkt auf. Auch andere Gemeinden kennen diese Probleme, aber eben nicht so massiv.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) behauptet, woanders im Land gäbe es diese Probleme nicht.
Das ist nicht zutreffend. Auch andere Städte haben Probleme mit kriminellen UMAs, nur eben nicht in der hohen Zahl wie in Mannheim,
bestätigt uns die Christiane Conzen, Sprecherin des Städtetags Baden-Württemberg auf Anfrage.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, dessen „Brandbrief“ an das Innenministerium in der Sache zum Jahresende für große Aufmerksamkeit sorgte, gibt sich optimistisch:
Wir gehen davon aus, dass die nun vereinbarten Maßnahmen greifen.
Für den Brandbrief erntete er Kritik von Stadtrat Achim Weizel (Freie Wähler/Mannheimer Liste). Diese Öffentlichkeit habe den Ruf von Mannheim beschädigt und das Land habe nur Verlautbarungen von sich gegeben. Die Stadtverwaltung wies den Vorwurf zurück:
Wir waren am Ende unserer Möglichkeiten im bestehenden gesetzlichen Rahmen angekommen. Eine gemeinsame Abstimmung für weitergehende Maßnahmen war notwendig.
Deshalb sei Öffentlichkeit richtig gewesen, sonst hätte man nicht erreicht, was jetzt vereinbart worden sei.
Unsere Analyse

Innenminister Thomas Strobl.
An diesem Punkt setzt unsere Analyse an. Dem behaupteten Rufschaden folgen wir nicht. Mannheim hat landesweit die meisten Flüchtlinge aufgenommen und zudem die größte Zuwanderung aus Südosteuropa. Mannheim war in den Schlagzeilen – aber das kann man durchaus positiv sehen, weil die Stadt nicht kapituliert, sondern andere Verantwortliche zum Handeln aufgefordert hat. Zumindest mit dem Erfolg, dass endlich Gespräche geführt und Vereinbarungen getroffen worden sind, die schon lange auf sich warten lassen.
Einen solchen Schritt geht man nicht gerne, aber er war notwendig. Denn Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) ist verantwortlich für Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Und die ist zunehmend und anhaltend durch hochkriminelle Minderjährige bedroht. Das Problem ist nicht hausgemacht, sondern kommt von außen.
Kleine Gruppe von Kriminellen erzeugt höchsten Aufwand
Man kann die Lage aber auch mit einem anderen Blick bewerten: Diese zahlenmäßig kleine Gruppe von extrem straffälligen Jugendlichen beschäftigt den Stab des Oberbürgermeisters, die Sozialbürgermeistern, das Jugendamt, das Ausländeramt, die Polizei, Innen- Sozial- und Justizministerium, das Bundessozialministerium in erheblichem Umfang.
Das zeigt die Dimension der Herausforderung an, die geleistet werden muss, um ein paar Dutzend „Systemsprenger“ zur Räson zu bringen. Bislang reagierte der Staat nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu lasch angesichts der Unverhältnismäßigkeit, die diese Gruppe von jugendlichen Kriminellen erzeugen. Der Aufwand ist mehr als erheblich. Der Beweis, ob die Maßnahmen funktionieren, ist noch nicht erbracht. Zweifel müssen bis zum Beweis des Gegenteils legitim sein. Aber wenigstens ist man einen Schritt weiter.
Handeln gegen den Eindruck des Staatsversagens

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Archivbild
Der Staat muss handeln, weil sonst das droht, was Dr. Kurz in seinem Brandbrief befürchtete: Die Bürger könnten ein nicht konsequentes Handeln als „Staatsversagen“ begreifen. Sehr viele tun das bereits, wie nicht nur die Wahlerfolge der AfD zeigen. Beispiel Kandel: Nach dem Mord an der 15-jährigen Mia durch einen angeblich Minderjährigen demonstrierten dort zuletzt gut 1.000 Menschen – aufgerufen dazu hatte ein dubioses „Frauenbündnis“. Gekommen waren Rechtsextreme, AfD-Vertreter und -Wähler wie auch „ganz normale Bürger“, die sich zu Recht Sorgen machen, aber überwiegend durch etablierte Parteien, andere Organisationen und Medien als „Rechte“ abgestempelt werden.
Wenn man schon Kritik an der Stadt üben will, dann, dass sie zu lange gezögert hat. So wie viele Behörden, Landesregierungen und auch die Bundesregierung bislang immer zu lange zögerten, konsequente Maßnahmen durchzusetzen. Dazu gehören nicht nur eine Versorgung der Zugewanderten und Integrationsmaßnahmen, sondern eben auch konsequente Strafverfolgung, klare Zeichen der Abschreckung und Abschiebungen für alle, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und den Rechtsstaat ignorieren, um hier kriminelle Taten zu begehen.
Zögern erzeugt Unmut
Daran ist nichts rassistisch oder menschenfeindlich. Ganz im Gegenteil zeigt der Staat damit, dass er für seine Bürger und andere Menschen, die hier leben, Sorge trägt und den Rechtsstaat durchsetzt gegen die, vor denen die gesetzestreuen und friedliebenden Menschen im Land sich fürchten müssen. Und um das auch deutlich zu machen: Selbstverständlich gibt es in Deutschland auch eine staatliche Verfolgung von Menschen – nicht wegen der Rasse oder der Religion, wohl aber von allen, die Gesetze brechen und Straftaten begehen. Man nennt das Strafverfolgung – die aber nur im Bündel mit anderen Maßnahmen Sinn macht.
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Das Jugendstrafrecht beispielsweise ist kein Bestrafungsrecht, sondern eines, das jugendliche Kriminelle für ein eigenverantwortliches Leben zu erziehen sich vornimmt. Durchaus mit Zwang, eben dem Entzug der Freiheit, aber durchaus mit dem Ziel, dass sich die Delinquenten bessern. Diese Hoffnung braucht man sich beim Straßenkinderklientel nicht zu machen.
Heute Mannheim – morgen Viernheim – übermorgen?
Der kommissarische Leiter des Jugendamts, Dr. Peter Schäfer, zeigte anhand eines Beispiels, dass die Altersbestimmung nach „Inaugenscheinnahme“ funktioniere am Beispiel eines Jugendlichen, der sich für zehn Jahre ausgab, aber auf 14 Jahre geschätzt wurde. Eine medizinische Altersfeststellung bestätigte diese Annahme als Mittelwert der gegebenen Toleranzen nach oben und nach unten. Frau Dr. Freundlieb meinte, die Altersfeststellung sein nur ein „Teilproblem“.
Das ist zutreffend und auch nicht. Die Altersfeststellung ändert nichts an der staatlichen Fürsorgepflicht, wenn jemand jetzt 13 oder 17 Jahre alt ist. Minderjährig ist minderjährig. Aber es ändert sehr wohl etwas daran, ob jemand tatsächlich jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig ist oder nicht oder ob jemand eigentlich nicht mehr die Privilegien der Jugendhilfe genießen darf, weil er erwachsen ist.
Aktuell gibt es Anzeichen, dass die „Systemsprenger“ nach der Verlegung nach Franklin nun auch in Viernheim ihr Unwesen treiben – hier kam es seit vergangenen Freitag zu mehreren Diebstählen aus Fahrradkörben. Am Montag wurde ein in Mannheim lebender UMA auf frischer Tat erwischt. Das Polizeipräsidium Südhessen bestätigte auf Anfrage, dass man bereits im Erfahrungsaustausch mit den Mannheimer Kollegen stehe.
Jugendliche mit schlechter Bleibeperspektive sollen zudem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht mehr der Jugendhilfe zugewiesen werden. Auf Bundesebene ist geplant, in Marokko zwei Häuser der Jugendhilfe für je 100 Personen zu finanzieren, um kriminelle UMAs abschieben zu können. Bis wann das der Fall sein wird, ist offen.
Reaktion statt Aktion
Und genau das ist ein Dauerproblem. Der Staat reagiert in den meisten Fällen nur, statt vorausschauend zu handeln. Bis er reagiert, zögert er und überlässt Rechtspopulisten das Feld. Mit jeder schweren Straftat, die in der Zeit des Zögerns begangen wird oder mit jedem Phänomen wie den minderjährigen Intensivstraftätern, wird die Bevölkerung eine mehr und mehr ablehnende Haltung einnehmen, die ungerechterweise auch die treffen kann, die sich absolut unauffällig verhalten.
Wir haben die Grenzöffnung von Anfang an kritisch begleitet – nicht gegen zugewanderte Menschen, sondern wegen vieler offener Fragen und vieler absehbarer Probleme. Leider gibt es in vielen Ländern dieser Welt erhebliche Probleme für die dort lebenden Menschen. Es ist schlicht eine Tatsache, dass „nicht alle kommen können“ und eine weitere, dass man gegen die, die hier das geregelte Leben bedrohen, nur mit der gebotenen Härte bestehen kann. Araberviertel wie in Nordrhein-Westfalen oder Berlin erscheinen weit weg – das kann sich schnell ändern.
Transparenz – Fragen und Antworten an das Polizeipräsidium Mannheim (Anm. d. Red.: Danke an Sprecher Markus Winter, der unsere Anfrage – wie erbeten – sehr zügig beantwortet hat):
Wie viele Personen hat die Polizei bereits transportiert?
Wie von der Pressesprecherin von Frau BM Dr. Freundlieb bereits mitgeteilt: Vier Personen. (Anm. d. Red.: Wir haben Stadt und Polizei angefragt.)
Wie wird transportiert – normale Streifenbesatzung oder Jugendsachbearbeiter?
Beamte des Polizeireviers Oststadt mit Unterstützung von Teilen der Einsatzeinheit des PP Mannheim (ehemals Einsatzzug).
In welche Bundesländer?
Nach Bayern und BW.
Musste unmittelbarer Zwang angewendet werden?
Zum Schutz der Jugendlichen selbst, zum Schutze Unbeteiligter, aber auch zum Schutz der eingesetzten Polizeibeamten kann UZw (Anm. d. Red.: unmittelbarer Zwang) bei der Verbringung angewendet werden. Konkret zu Ihrer Frage: In zwei Fällen ja, die Jugendlichen mussten –bis sie sich beruhigt hatten- geschlossen werden.
Da in der Vergangenheit bereits mindestens einer ausgebüchst ist – wie werden die Personen transportiert? Gefesselt?
Der Einsatz besonders gesicherter Transportfahrzeuge macht eine Fesselung entbehrlich.
Gibt es bereits Rückkehrer?
Ja, einen. Der Jugendliche wurde in eine Übernachtungsstation außerhalb Mannheims verbracht. Von dort aus erfolgt der zeitnahe Rück-/Weitertransport zur zuständigen Einrichtung. Im Endeffekt zeigt dies: Die Einhaltung des Aufenthaltsverbots wird konsequent um- und durchgesetzt.
Kommunen brauchen Hilfe – und alle müssen zusammenarbeiten
Das Mannheimer Beispiel zeigt zudem, dass der Bund und die Länder verpflichtet sind, den Kommunen beizustehen – denn dort kommen die zugewanderten Menschen an und dort leben sie. Dass Städte größere Herausforderungen zu meistern haben als kleine Gemeinde ist vollständig normal, weil Städte Magnetfunktion haben, nicht nur für Arbeit und kulturelle Angebote, sondern auch für Kriminelle, die hier in der Masse untertauchen können.
Wie wenig bewusst das bei vielen ist, zeigt das Verhalten des Innenminister Strobl, der Mannheim zunächst isolieren wollte und entweder überhaupt nicht erkennt, welche Sprengkraft solche Entwicklungen haben, oder, schlimmer, es einfach ignoriert.
Man kann die Herausforderungen weder kommunal, noch in einem Landkreis meistern, sondern nur durch Zusammenarbeit von der Kommune über die Länder bis zum Bund und auch zwischen den Ländern. Wenn jetzt in Speyer, gerade mal knappe 30 Kilometer von Mannheim das nächste große Flüchtlingslager entsteht, wird die Region weiter massiv belastet und möglicherweise überfordert. Wenn Coleman als „Zentrales Ankunftszentrum“ mit bis zu 3.500 Personen eingerichtet werden sollte, sind das knapp 5.000 Zugewanderte auf engstem regionalem Raum.
Es fehlt an Auflagen und konsequenter Umsetzung
30 Kilometer sind in Zeiten von ausgebauter Infrastuktur und Mobiltelefonen längst keine Entfernungen mehr. In einer halben Stunde hat man den Weg geschafft – egal in welche Richtung – und die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere zugewanderte Straftäter äußerst mobil sind. Dann ist jemand in Speyer registriert, begeht in Mannheim und Viernheim eine Straftat und schon kommt es zu behördlichem Marathon. Wer ist zuständig für was? Der eine zeigt auf den nächsten und niemand kapiert, dass dieses Verhalten vollständig sinnlos ist, Zeit kostet, Verwirrung stiftet und die Behörden am Ende wie Blödmänner aussehen lässt.
Straftätern macht man in Deutschland selbstverständlich Auflagen. Wer illegal nach Deutschland einreist, hat schon mal eine erste Straftat begangen. Wer dann falsche Angaben macht, tut was? Einfach falsche Angaben machen – niemand verfolgt das als Straftat. Wieso eigentlich nicht? Wer gegen Auflagen verstößt, wie beispielsweise eins der jetzt als Teil der Lösung bei UMAs angestrebten Mittel, dem Aufenthaltsverbot, erhält ein Ordnungsgeld, das nie bezahlt werden wird. Hier braucht es juristische Mittel, um das konsequent, notfalls mit Haft verfolgen zu können. Wer erkennbar nicht bereit ist, sich zu integrieren und wer die umsorgende Jugendhilfe nur ausnutzt, um ein angenehmes Leben als Krimineller zu haben, der sollte Strafe fürchten lernen müssen, statt andere mehr oder weniger unbehelligt in Angst und Schrecken versetzen zu können.
Es braucht mehr Haftplätze, mehr Richter und mehr Polizei
Hier sind wir beim nächsten Problem, das herausgezögert wird und dadurch über zu viele Jahre weitere Probleme bereiten wird: Es braucht neue Haftplätze in erheblichem Umfang – sowohl für Erwachsene wie auch für Minderjährige und Heranwachsende, um Straftäter konsequent von der Straße zu holen. Denn die Knäste sind voll, aber die Straftaten werden so schnell nicht abnehmen.
Die Verwaltungsgerichte ächzen unter den Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide. Irgendwann werden die Verfahren erledigt sein, aber nach welcher Zeit? Und kommt dann die nächste Klage, weil jemand schon so lange im Land ist, dass eine Abschiebung nicht mehr zumutbar ist?
Deutschland schafft sich ab, wie ein immer noch SPD-Mitglied meint. So schnell wird das nicht passieren – aber Deutschland schafft sich jede Menge Probleme, weil verantwortliche Politiker zu wenig schaffen oder mit den falschen Prioritäten. Der überwiegende Teil der Zugewanderten macht keine außerordentlichen Probleme – ein kleiner Teil aber derart massiv, dass klar nachweisbar Kapazitätsgrenzen erreicht werden.
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Redaktionsleiter Hardy Prothmann spricht sich klar für den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Rechtsstaats aus. Wenn die Verhältnisse extrem werden, muss grundsätzlich hart dagegen vorgegangen werden, solange, bis es wieder „normal“ läuft. Foto: sap
Beispiel Polizei: Das Rheinneckarblog hält der Polizei den Steigbügel, weil wir aus eigener Anschauung wissen, mit welch enormer Anstrengung die Beamten für Sicherheit und Ordnung sorgen und damit unser aller Achtung verdienen. Auch hier passieren Fehler, das muss kritisiert werden. Aber durch Überforderung ständig an der Leistungsgrenze zu hecheln, ist kein Fehler. Man wundert sich regelrecht, wie lange die Polizei das schon aushält.
Das verdient Hochachtung, weil die Leistungsbereitschaft enorm ist. Aber man kann selbst das beste Pferd zu Tode reiten. Wer Verantwortung hat, muss irgendwann Stop sagen, wenn es zu arg wird, bevor der Schaden eintritt. Neue Polizisten sollen eingestellt werden – doch wer will den Job irgendwann noch machen, wenn klar ist, dass es immer weniger Respekt und immer mehr Angriffe gegen Polizisten gibt? Denkt über diese Frage jemand der Verantwortlichen nach? Wenn mich jemand fragen würde, ob er Polizist werden sollte, würde ich antworten: „Das ist ein interessanter und angesehener Beruf, aber…“
Der geringere Teil wird für die größten Probleme sorgen
Zurück zu den UMAs. Ja, man kann die „Systemsprenger“ verteilen und unter Druck setzen, indem man sie nicht mehr in die Stadt lässt oder konsequent aus ihr entfernt. Ja, in Handschellen transportiert zu werden, ist nicht eben angenehm. Ja, eine geschlossene Unterbringung ist eine weitere Hürde, verhindert aber kein Ausbüchsen. Ja, die Kommunen in die Pflicht zu nehmen, in die die UMAs gehören ist richtig, aber nichts, was man anerkennen muss – das ist geltendes Recht. Nur was, wenn die UMAs das alles nicht interessiert?
Wir haben das schon häufig vorgerechnet. Man kann von rund zehn Prozent Straftätern ausgehen. Bei rund 60.000 UMAs in Deutschland sind das 6.000 – die sind aktuell noch minderjährig. Sie wachsen heran und damit auch der Umfang und die Art der Straftaten – quasi garantiert.
Es braucht eine neue Zeit der ehrlichen Direktheit. In der Politik und auch bei denen, die Politik vermitteln, also den Medien und anderen Multiplikatoren.
Auch hier ist das Rheinneckarblog wieder der Zeit und der Politik voraus. In einigen Jahren erinnern wir alle die, die das nicht wissen wollten, an diesen öffentlich zugänglichen Artikel.
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