Rhein-Neckar, 07. Februar 2024, (red) Rund 100 Nutzerprofile hat das Polizeipräsidium Mannheim beispielsweise auf dessen Facebook-Seite blockiert. Der Grund: Scammer- oder Phishingversuche oder Beleidigungen, die den Verdacht einer Straftat begründen. Vor der Blockade werden zunächst allerdings Kommentare gelöscht.
Von Hardy Prothmann
“Derzeit sind etwas über 100 Profile blockiert, da wir aufgrund deren Veröffentlichungen davon ausgehen, dass es sich um Scammer handelt. Dieser Verdacht beruht jeweils auf der Vielzahl gleichlautender Kommentare der Profile auf Kommentare anderer Nutzer unter unseren Beiträgen, die in der Regel mit einer Handlungsaufforderung zur Kontaktaufnahme/Link-Klick o.ä. einhergehen”, teilt Patrick Knapp. Leiter der Öffentlichkeitsarbeit auf Anfrage des RNB mit.
Auch mutmaßliche Äußerungsstraftaten werden verfolgt
Doch es geht auch um mögliche Straftaten, beispielsweise Beleidigungen: “Je nach Thematik unserer Veröffentlichung haben wir immer wieder auch Kommentare, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Diese werden für weitere Ermittlungen an die zuständige Organisationseinheit übermittelt. Die Anzahl und deren Ausgang lässt sich unsererseits nicht feststellen. Wir sprechen hierbei von wenigen Fällen.”
Offenbar trauen sich viele nicht, das was sie woanders an Hass und Hetze verbreiten, dies ausgerechnet auch auf der Seite des Polizeipräsidiums Mannheim zu tun – manche aber dreisterweise schon. Das dürften überwiegend Fake-Profile sein.
Dienstanweisungen regeln das Vorgehen
Grundlage für das Blockieren von Nutzern ist eine Dienstanweisung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration – Landespolizeipräsidium – zur Betreuung polizeilicher Auftritte in Sozialen Medien vom 01.08.2016 und die Dienstanweisung des Polizeipräsidiums Mannheim zur Betreuung polizeilicher Auftritte in Sozialen Medien (05/2017). Die Betreuung der polizeilichen Auftritte in Sozialen Medien fällt in die Zuständigkeit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, teilt Herr Knapp mit.
Doch ist das Blockieren durch Behörden heikel, denn dem Blockieren einzelner Nutzerinnen oder Nutzer seien aufgrund der im Grundgesetz verbrieften Informationsfreiheit enge Grenzen gesetzt.
“Regelmäßig sind daher das Verbergen einzelner Kommentare (bspw. aufgrund hetzerischer, grob beleidigender Inhalte oder der Veröffentlichung personenbezogener Daten) sowie das Hinweisen der Userinnen und User auf die sog. Netiquette dem Blockieren vorzuziehen”, teilt Herr Knapp mit.
Blockade meist nur für kurze Zeit
Wird ausnahmsweise aufgrund entsprechender, fortdauernder Kommentare einer Userin oder eines Users der Weg des Blockierens gewählt, so sei dies lediglich eine kurzfristige, vorübergehende Maßnahme. Das heißt, der User wird nach kurzer Zeit (z.B. 24 Stunden) wieder entsperrt, um ihn nicht dauerhaft von den Informationen abzuschneiden.
“Eine Ausnahme beim sofo…