Kandel/Landau/Rhein-Neckar, 03. September 2018. (red/pro) Der beschuldigte afghanische Flüchtling Abdul D. ist heute vom Landgericht Landau zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt seine frühere Freundin Mia, erst 15 Jahre alt, mit sieben Stichen in die Brust hinterhältig getötet, deswegen wurde er wegen Mordes verurteilt. Der Fall hat bundesweit Wellen geschlagen und erhebliche politische Auswirkungen – aber keine Folgen – gehabt. Ist die Strafe gerecht, ist eine Frage, die gestellt wird. Viele andere Fragen leider nicht.
Kommentar: Hardy Prothmann
Bereits Tag nach der Tat hatte ich den Fall als Politikum bezeichnet – weil mir zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass der Mord von Kandel nicht spurlos an der Gesellschaft vorübergehen würde. Dafür war die Tötung einer 15-Jährigen zu brisant. Die Tat geschah an einem Nachmittag in der Weihnachtszeit. Der Täter ein afghanischer Flüchtling, angeblich 15 Jahre alt, das Opfer ein deutsches Mädchen, wurde nur 15 Jahre alt, weil sieben Stiche in ihre Brust sie entsetzlich aus dem Leben rissen. Todesursächlich war die Durchtrennung des Herzbeutels. Mia hatte keine Chance.
Der Mörder, der angeblich vor Gewalt floh
Abdul D. hingegen floh angeblich vor Tod und Verfolgung aus Afghanistan nach Deutschland, um hier die Chance auf ein gutes Leben zu haben. Im April 2016 kam er in Deutschland an, im Dezember 2017 wurde er hier zum Mörder – aus niedrigen Beweggründen.
Sein Leben in Deutschland begann mit einer Lüge. Er sicherte sich als vermeintlich Jugendlicher die besondere Fürsorge des Staates. Es sollte nicht lange dauern, bis er auffällig wurde – nicht durch Dankbarkeit, sondern durch Arroganz und Aggressivität. Später lernte er Mia in der Schule kennen und sie ließ sich auf ihn ein. Die beiden „gingen miteinander“, was für einen afghanischen Flüchtling ein Volltreffer ist. Schneller kann man den Anschluss an diese Gesellschaft nicht finden, wenn man durch den Staat betreut wird und im Privatleben eine Liebe findet, akzeptiert von der Familie, fast aufgenommen wie ein Sohn.
Doch Abdul D. führte sich auf wie ein Pascha. Mia wurde das zu viel. Sie trennte sich, es folgte Beleidigungen, Drohungen, Abdul stellte ihr real und virtuell nach. Es gab Anzeigen gegen ihn. Noch am Tag der Tat war die Polizei bei ihm vorstellig – all das hielt ihn nicht davon ab, Mia zu verfolgen, ein Messer zu kaufen und sie nicht aus Versehen, sondern mit heftiger Gewalt umzubringen.
Der milde Staat
Und wieder zeigt der deutsche Staat seine Milde. Weil Abdul D. bis heute nicht ehrlich sein will, stand sein Alter in Frage. Ein Gutachten schätzte ihn auf mindestens 17,5 Jahre oder bereits 20 Jahre alt. Weil in Deutschland der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt, wurde also das niedrigste Alter veranschlagt und damit war Abdul D. zwingend nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Achteinhalb Jahre sind, er hat sich geständig gezeigt, ein weder zu mildes, noch zu hartes Urteil. Zehn Jahre wäre die Höchststrafe gewesen, außer, man hätte eine „besondere Schwere“ der Tat angenommen.
Sein Strafverteidiger Maximilian Endler sagte auf Anfrage: „Der Prozess ist vollkommen korrekt verlaufen. Der Angeklagte hat das Urteil so angenommen.“ Der Verteidiger hatte auf siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags plädiert.
Das Strafmaß ist irgendwie in der Mitte gefallen. Klar ist – ein Urteil darf sie nie nach der öffentlichen Meinung richten, sonst wären es keine unabhängigen Urteile, sondern dem „Volkswillen“ unterworfene. Doch darf das Volk keinen Willen haben? Keine Meinung? Keine Erwartung?
Hier stellt sich die erste offene Frage: Wieso ist der deutsche Staat in der Lage, einen mutmaßlichen Mörder in einer Nacht- und Nebelaktion aus dem Irak nach Deutschland zurückzuholen, aber nicht, in Afghanistan das Alter des Tatverdächtigen festzustellen? Wollte der deutsche Staat das vielleicht nicht? Denn sollte Abdul D. möglicherweise das 21 Jahre alt sein, wäre der Prozess öffentlich verhandelt worden und alle Details der Vorgeschichte und der Tat hätten öffentlich berichtet werden können. Wollte man das durch Untätigkeit unbedingt vermeiden?
Ich behaupte: Wenn man gewollt hätte, hätte man die Frage nach dem Alter zweifelsfrei klären können. Und wenn nicht, hätte man belegen können, wieso das nicht möglich war. So, wie es ist, bleibt die Frage offen und damit der Zweifel, ob man es wissen wollte. Die Justiz hätte jederzeit darlegen können, welche Anstrengungen sie unternommen hat – ohne die nicht-Öffentlichkeit des Prozesses zu tangieren. Aber da kam – nichts. Am Geld kann ein Aufklärungswille nicht scheitern.
Nicht-Öffentlichkeit bietet einem Schutz und allen Zweifel
So blieb alles nicht-öffentlich. Die Verhandlung, das Urteil und die Gründe für das Strafmaß. Und weil es keinerlei Informationen gibt, könnten Menschen misstrauisch werden. Wer Zweifel am Staat sähen will, hat jetzt alle Möglichkeiten. Geschützt wird ein Täter – vor der Öffentlichkeit, die sich keine Meinung aus allgemein zugänglichen Quellen und Fakten bilden kann.
Der deutsche Staat sieht bei Straftätern unter 21 Jahre (Heranwachsende) die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht zu urteilen vor. Unter 18 Jahre ist dies zwingend anzuwenden. Im Vordergrund steht – was richtig ist – der Erziehungsgedanke. Man geht davon aus, dass junge Menschen möglicherweise trotz schwerster Straftaten einen Weg zurück in ein normales Leben finden. Tatsache ist, dass die Erfolgsaussichten nicht eben gut sind, es gelingt nur einem Teil und das mit erheblicher Mühe staatlicher Fürsorge und Begleitung, ein straffreies Leben zu führen.
Das Urteil ist zu milde – meine Meinung
Wer der Meinung ist, dass die Strafe gegen Abdul D. zu milde sei, darf diese Meinung haben und ich persönlich teile diese – nicht nur im aktuellen Fall, sondern allgemein. Denn tatsächlich wird fast nie die volle Haftstrafe abgesessen und man kommt vorher raus – das ist Abschreckung mit Rabatt. Es soll insbesondere bei jungen Menschen ja aber vordergründig nicht um Abschreckung, sondern Wiedereingliederung gehen und auch das stelle ich erheblich in Frage. Meiner Meinung nach wird hier zu wenig getan und häufig bleibt der gute Wille ohne Wirkung auf die Delinquenten.
Ich würde bereits im Vorfeld massiv härter gegen Jugendliche vorgehen, um denen Grenzen früh sehr deutlich aufzuzeigen. Und noch viel früher müsste mehr in Prävention investiert werden – denn sind die Taten erst geschehen, macht sie niemand mehr rückgängig und niemand macht Mia mehr lebendig.
Grau ist alle Theorie und ebenfalls fraglich ist, ob das deutsche Jugendstrafrecht bei einem in Afghanistan sozialisierten Mörder auch nur ansatzweise wirken kann. Während man sich hier fragt, welche Reife ein Täter möglicherweise hat, ist dort ein 17,5 Jahre alter „Jugendlicher“ schon seit Jahren ein Mann. Frauenrechte gibt es keine. Die Gesellschaft ist streng hierarchisch organisiert. Blutrache, Ehrenmorde und „Schadensersatz“ in Form von Frauen oder Tieren an der Tagesordnung.
Abdul D. hatte Asyl beantragt und der Antrag wurde abgelehnt. Er hätte das Land verlassen müssen – beschützt hat ihn die unklare Lage in Afghanistan. Der Schutz von Menschenrechten für den illegalen Einwanderer hat also den grundgesetzlichen Schutz auf Unversehrtheit der Mia V. geschlagen. Wer meint, wäre Abdul D. abgeschoben worden, würde Mia noch Leben, hat zweifelsfrei recht.
Mein Job seit fast 30 Jahren ist, mich um Fakten zu kümmern und in Menschen hineinzuversetzen. Die Welt, wie ich sie durch Recherche erfahren, ist oft sehr kompliziert. Ich kenne erhebliche, nicht-öffentliche Details zu dem Fall, die ich nicht darstellen kann. Was ich klar sagen kann: Hier hat sich nichts tragisch entwickelt. Ich kann nichts erkennen, was die Tat irgendwie erklären könnte, weil halt so viel schief gelaufen ist, weil sich manchmal Dinge ungut entwickeln. Ich kann nur erkennen, dass ein Mädchen, das sich eingelassen hat, sterben musste, weil sie sich eingelassen hat. Das ist erschütternd – selbst für einen wie mich, der schon sehr viel selbst erlebt hat oder durch Recherche „nacherleben“ musste.
Warum so wenig Mühe um Aufklärung?
Hier stellt sich die nächste zwingende Frage, die immanent mit diesem Prozess verbunden ist: Ist man in der Frage der Altersüberprüfung auch nur einen Schritt weitergekommen? Die klare Antwort, neun Monate nach dem Mord und dem jetzigen Urteil ist: Nein.
Auch das wird den Zweifel vieler nähren, dass „die Flüchtlinge“ mehr wert sind, als die deutsche Bevölkerung, die im Zweifel den Schaden zu tragen hat. Dabei geht es um viel mehr als „nur“ Schutzaspekte – hier werden Milliarden Euro verballert. Man muss nur seine Papiere wegwerfen und lügen und schon genießt man eine Fürsorge, die pro Person rund 5.000 Euro pro Monat kostet.
Politisch erhebliche Wirkungen
In Kandel gab es zahlreiche Demonstrationen – auf der einen Seite „Kandel ist überall“, organisiert von Rechtspopulisten, dagegen hielt die linke Front. So, wie das gerade überall im Land der Fall ist. Die Mitte kommt dabei immer unter die Räder, weil es nur noch links und rechts gibt. Aber nichts dazwischen, schon gar keine Argumente, über deren Inhalt man debattiert.
Und es geht weiter mit politischen Wirkungen. Die Staatsanwaltschaft Landau ermittelte zunächst wegen Totschlags, was Humbug war und dann wegen Mordes. Nimmt sie das Urteil so an oder geht sie in Revision? Fordert sie erneut zehn Jahre oder sogar mehr, wegen besonderer Schwere der Tat? Warum soll das nicht möglich sein? Warum ist das Ausnutzen von Hilfe über fast zwei Jahre, warum sprechen Anzeigen und Ansprachen durch die Polizei nicht dafür, dass hier ein schwerer Tatvorwurf erhoben werden müsste, da Abdul D. das offenbar alles egal war. Er wollte töten und hat das sehr martialisch getan. Es ist nicht gerade einfach, ein langes Küchenmesser in einen Oberkörper zu stechen, dafür braucht es Wucht und Wut und wer falsch zusticht, scheitert an den Rippen – wer sich kundig macht, wie man an den Knochen vorbeikommt, der kann sehr einfach töten. Wurden die Stichkanäle darauf untersucht, wie gestochen worden ist? Wir wissen es nicht – es ist nicht-öffentlich.
Messer sind hier Gebrauchsgegenstände, woanders Waffen
Gibt es eine Zunahme von „Messerattacken“ durch Zuwanderer? Diese Frage haben wir ansatzweise beim RNB recherchiert und die ersten Ergebnisse deuten auf ein Ja hin. Zweifelsfrei steht das für uns noch nicht fest, aber es gibt viele Hinweise, dass mindestens mit einer Zunahme gerechnet werden muss, denn Messer sind Waffen, die früher auch in Europa „normal“ waren, in vielen Ländern immer noch „normal“ sind. Sie sind einfach, (meist) nicht verboten, lautlos, unbegrenzt einsetzbar, weil es keine Munition braucht und es nie Ladehemmung gibt. Messer, das weiß jeder, der sich mit Gewalt und Waffen beschäftigt, sind tödlicher als Schießgeräte (außerhalb von Kriegen und Krisenregionen).
Die nächste Frage ist: Wird Abdul D. abgeschoben? Mitte 2021 wird, sofern das Alter nicht korrekt festgestellt werden, Abdul D. das 21. Lebensjahr vollendet haben. Danach wird er aus einer Jungendstrafanstalt in eine Justizvollzugsanstalt für Erwachsene überführt. Nach dreieinhalb Jahren hat er noch nicht die Hälfte der Haftstrafe verbüßt und wird nicht abgeschoben. Und selbst wenn er sich in Haft keine weiteren Straftaten mehr leisten sollte und möglicherweise eine Entlassung bevorstehen könnte, kommt es dann zu einer Abschiebung? Das hängt von den Umständen in Afghanistan ab.
„Droht“ eine Abschiebung? Wer ist bedroht?
Dann wird die Frage im Raums stehen, ob jemand, der dann schon sieben, acht, neun Jahre in Deutschland gelebt hat, tatsächlich in ein Land abgeschoben werden kann, wo er angeblich keinen Anschluss mehr hat. Wäre das nicht unmenschlich? Das ist gewichtiger als „Drohung“ – ein Individualschicksal oder eines, das die Gesellschaft bedroht?
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Abdul D. kam nicht nach Deutschland, um hier geschützt und friedlich zu leben. Das ist meine Meinung. Abdul D. kam nach Deutschland, um sich möglicherweise Gefahren in Afghanistan nicht aussetzen zu müssen, dafür kam er als Gefahr nach Deutschland. Und hat hier ein Leben genommen. Die staatliche Fürsorge hat nur Kosten erzeugt, aber keine messbaren Ergebnisse erzielt, die hoffen lassen.
Der Mörder steht nicht für die Masse
Abdul D. steht nicht für all die Zuwanderer, die ebenfalls Schutz und ein besseres Leben suchen. Die allermeisten leben hier unauffällig und versuchen zumindest unter schweren Umständen, die durch die fremde Kultur, die Religion und andere Hindernisse bestimmt werden, irgendwie Fuß zu fassen. Abdul D. hat wie andere Straftäter auch, all diese Menschen beschämt und in Schwierigkeiten gebracht. Auch die, die trotz aller Zweifel fest an Integration glauben und das diese einfach zu erreichen sei.
Das Fazit bleibt, dass nicht die große Mehrheit der friedlichen Zuwanderer das Problem darstellt, sondern die Zahl der nicht-friedlichen Straftäter. Ist deren Zahl, obwohl im Vergleich tatsächlich absolut gering, zu groß, leiden alle.
Die Politik versagt durch Nichtstun
Deswegen ist und bleibt es unverständlich, wieso die Politik nicht in der Lage ist, ein ordentliches und auf Zukunft ausgerichtetes Zuwanderungsgesetz zu verabschieden, wieso es nicht möglich ist, illegale Zuwanderer konsequent abzuschieben. Wieso es nicht möglich ist, vorausschauend zu agieren, sondern immer nur irgendwie zu basteln.
Es gibt Leute, die vermuten dahinter einen „großen Plan“ – solchen Theorien kann ich nicht folgen. Ich sehe weder Verschwörer noch sonstwie planende Machteliten. Ich erkenne eher ein ganz altes Prinzip: Teile und herrsche. Je mehr die Gesellschaft zerfällt, in unversöhnliche Positionen, um so eher hat „die Politik“ die Legitimation, gegen „Auswüchse“ anzugehen.
Unterm Strich wird aus diesen Zirkeln nämlich niemand von der Realität eingeholt. Neben diesen Politikern zieht keine Flüchtlingsfamilie ein – die Probleme macht. Keine Tochter wird ermordet. Man lebt nicht in Problemvierteln, sondern fernab davon.
Kandel ist nicht überall, aber überall kann sich von heute auf morgen die Welt ändern
Kandel war bis zum Mord an Mia ein Provinzort, dessen größtes Problem vielleicht die Alltäglichkeit eines durchschnittlichen Lebens war. Seit dem Mord ist der Ort in Aufruhr.
Ich versuche bei meiner journalistischen Arbeit immer Perspektiven einzunehmen – ganz unabhängig, ob sie mir gefallen oder nicht. Die Kandeler tun mir leid – die können mal gar nichts dafür, dass sie urplötzlich im Fokus stehen, sogar weltweit. Aber sie können nichts dagegen machen. Das ist fatal.
Es gibt Leute, die fremdenfeindlich auszuschlachten versuchen. Das ist widerlich. Aber es gibt auch Leute, die sich Sorgen machen, die nehme ich ernst – was die Politik nicht tut. Und es gibt Leute, die fest an Mitmenschlichkeit und Integration glauben. Die nehme ich auch ernst. Aber es gibt andere, die den Mordfall Mia genauso penetrant ausnutzen wie die, denen sie das vorwerfen. Deswegen war mir am Tag nach dem Mord klar, dass Kandel ein Politikum werden wird.
Was mir bis heute nicht klar ist, das ist die letzte Frage, was man aus Kandel gelernt hat? Die Antwort ist offen.
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