Mannheim/Rhein-Neckar, 04. September 2018. (red/pro) Gegen den verantwortlichen Redakteur des RNB, Hardy Prothmann, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Störung des öffentlichen Friedens Strafbefehl beantragt – das Amtsgericht Mannheim hat dem statt gegeben und eine Strafe von 9.000 Euro verhängt. Dagegen wurde Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht kündigte den Prozess an, weil es erhebliches Interesse gegeben habe.
Interessanterweise informierte das Amtsgericht Mannheim über diesen Fall per Pressemitteilung, nicht aber über einen Prozess gegen jugendliche Schläger einer Bande, die für erhebliche Körperverletzungen und Raub, also ganz reale Straftaten verantwortlich sind.
Auch das bestärkt uns in der Einordnung, dass die Justiz im Fall des RNB einen politischen Prozess führt. Hier soll ein unbequemes Medium platt gemacht werden.
Erstaunlich ist auch, dass das Amtsgericht an der Veröffentlichung festhält, obwohl es massiven Einspruch gab. Zum Beispiel: Während es im inkriminierten Text heißt es an einer Stelle “die Terroristen”, das Gericht macht daraus “zahlreiche Terroristen” und verfälscht die Wiedergabe des Inhalts. Ein weiteres Beispiel ist der letzte Satz: “Stunden später sei für alle Leser die tatsächliche Situation klargestellt worden.” Dieser Satz ist Fakenews. Im Artikel stand nicht “Stunden später eine Klarstellung”, sondern von Anfang an.
Damit wird eine Präjustiz hergestellt, die eindeutig aufzeigt, dass hier Präjustiz geübt wird, indem die öffentliche Meinung durch Falschinformationen beeinflusst wird.
Wir prüfen deshalb Rechtsmittel gegen diese Vorverurteilung und gegen falsche Behördenangaben. Ein Befangenheitsantrag ist ebenfalls nicht auszuschließen.
Der Grund für den Strafbefehl ist ein fiktionaler Text, der auch eindeutig so eingeordnet worden ist, über einen angeblichen Terroranschlag in Mannheim. Hintergrund für den Text ist eine Sensibilisierung für Fakenews und offene Fragen zum Verhältnis von Terror und Medien wie auch einem gesellschaftlichen Umgang mit “einer abstrakten Terrorgefahr”.
Offenbar ist das erzeugte Kopfkino aus Sicht der Staatsanwaltschaft Mannheim ein Verbrechen, das mit einer erheblichen Strafe geahndet werden muss, während tatsächliche Kriminalität häufig milde davonkommt.
Anm. d. Red.: Das Amtsgericht wurde auf die Fehler hingewiesen. Diese wurden nicht korrigiert.