Rhein-Neckar, 04. September 2018. (red/pro) Am Montag wurde vor dem Amtsgericht Mannheim ein Prozess gegen Beschuldigte eröffnet, die mutmaßlich an einem späten Nachmittag mitten im öffentlichen Raum Polizisten beleidigt und dann angegriffen haben sollen. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen – zum Schutz der Angeklagten, die in aller Öffentlichkeit mutmaßlich Beamte angegriffen und verletzt haben. Ist das nicht irgendwie irre, könnte man fragen? Die Frage ist berechtigt und kann nicht einfach beantwortet werden.
Von Hardy Prothmann
Ich bin kein Jurist und schon gar kein juristischer Gutachter. Ich muss das auch nicht sein, weil ich keine juristischen Gutachterkreise vertrete, sondern meine Arbeit im Dienste der öffentlichen Meinung steht. Ich biete Informationen an, auf Grund derer sich Menschen eine Meinung bilden können.
Was ist aktuell beobachte, ist, dass es einen erheblichen Drang der Justiz zu „nicht-Öffentlichkeit“ gibt und erhebliche Falschdarstellungen durch viele Medien. Im Jugendgerichtsgesetz heißt es:
§ 48
Nichtöffentlichkeit
(1) Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.
(2) Neben den am Verfahren Beteiligten ist dem Verletzten, seinem Erziehungsberechtigten und seinem gesetzlichen Vertreter und, falls der Angeklagte der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers oder der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers untersteht oder für ihn ein Erziehungsbeistand bestellt ist, dem Helfer und dem Erziehungsbeistand die Anwesenheit gestattet. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen dem Jugendlichen Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung gewährt wird, für den Leiter der Einrichtung. Andere Personen kann der Vorsitzende aus besonderen Gründen, namentlich zu Ausbildungszwecken, zulassen.
(3) Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist.
Sehr interessant finde ich (3). Wenn also Heranwachsende oder Erwachsene auch angeklagt sind, ist die Sache öffentlich zu verhandeln – außer, es steht ein Interesse der Erziehung dagegen.
Das hat mich am Montag wütend gemacht. Insbesondere der Antrag eines Strafverteidigers Günter Urbanczyk, der Antrag auf nicht-Öffentlichkeit stellte, dem sich die anderen Verteidiger anschlossen und auch die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte keine Einwände.
Mich macht nicht der Antrag des lichten Zopfträgers Urbanczyk wütend, sondern das, was ich beobachten konnte, solange ich als Prozessbeobachter noch nicht ausgeschlossen war.
Ich habe alle vier Angeklagten bereits beim Prozess gegen die OEG-Schläger gesehen. Sie waren Teil des „Publikums“, das für einen erheblichen Polizeieinsatz gesorgt hat, um diesen Prozess zu schützen. Sehr auffällig war ein groß gewachsener „Bio-Deutscher“, der sich körperlich im Jogging-Anzug mit „korrektem Scheitel“ gerne in Szene setze und der mich heute wiedererkannt hat – er glotzte blöde und versuchte den „Augen-Battle“. Er hat verloren.
Wenn ich so deutlich schreibe, muss ich damit rechnen, dass der blöde Glotzer und seine Kumpane mir irgendwann auflauern. Die haben schließlich auch überhaupt kein Problem, Polizisten anzugreifen und zu versuchen, Gefangene zu befreien. Warum sollten sie nicht auch einen Journalisten angreifen wollen? Soll ich deswegen kapitulieren? Ganz sicher nicht vor solchen Typen.
Das ist die Lage. Diese Typen begehen schwerste Körperverletzungen, Raubüberfälle. Und der deutsche Staat hat den „Jugendschutz“ und die „persönliche Entwicklung“ mehr im Blick als den Schutz der Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Habe die Ehre.
Wie das abläuft, kann ich Ihnen belegen. Der Deutsche und ein anderer sind zwar angeklagt, aber in Freiheit. Man lacht und gibt sich locker. Bei beiden sitzt die Frisur. Der Deutsche ist streng gescheitelt und könnte als Nazi durchgehen, aber er ist nur ein Asi und kann kein Nazi sein, denn seine Kumpels sind ja „Migranten“. Sein Kumpel trägt sein dunkles Haupthaar als Zopf. Haarschmuck ist offenbar in der Szene wichtig.
Dann kommen die beiden Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, in Handschellen herein. Die Schultern breit, Bostschaft: „Hey, hier sind wir.“ Sie lachen, sie feixen. Sie sind guter Dinge. Krass geile harte Typen halt.
Die Vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichts, Christiane May, klärt auf, dass es keinen Austausch geben wird, dass man sich zurückzuhalten habe. Während sich das Gericht zum Antrag des Zopf-Anwalts Urbanczyk zurückzieht, quatschen die von den Handschellen befreiten Angeklagten miteinander und die Strafverteidiger sagen – nichts. Sie machen sich zum Teil dieser respektlosen Angeklagten, geben ihnen Raum für den Übergriff.
Wer wie ich als Bürger diese Szenerie beobachtet, muss den Eindruck haben, dass es am nötigen Respekt mangelt – nicht nur bei den Delinquenten, sondern vor allem bei den Strafverteidigern. Herr Urbanczyk gibt sich locker, ebenso ein Herr Allgeier. Beide bekannte Strafverteidiger, denen nicht ansatzweise – aus meiner Sicht – anzumerken war, dass sie vor Gericht Respekt zeigen und sich ihrer wesentlichen Aufgabe bewusst sind. Ich hatte den Eindruck einer Schmierekomödie, einer Soap in der 1.037ten Folge.
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Ganz ehrlich? Ich hatte den Eindruck, dass diese beiden Herren geradezu auf die Ansage der Richterin „geschissen“ haben. Mehr Respektlosigkeit und mehr Verantwortungslosigkeit geht nicht. Die Staatsanwältin beobachtet das interesselos.
Beide haben das Gericht, also die Kammer, die sich zur Beratung zurückgezogen hat, geradezu fahrlässig vorgeführt. Geht so rechtsstaatliche Ordnung?
Man könnte nun – wie so gerne bei anderen Medien – die acht schützenden Polizeibeamten verantwortlich machen, die sich im hinteren Bereich „aufgebaut“ hatten. Nein, das ist nicht deren Aufgabe. Man könnte jetzt die Justizbeamten verantwortlich machen – nur, es war keiner anwesend. Zumindest nicht im Gerichtssaal, was ein Hinweis darauf ist, dass extremer Personalmangel herrscht.
Die Polizei hat – meiner Meinung nach – andere Aufgaben, als Gerichtsverhandlungen zu beschützen. Sie soll Verbrecher jagen, die dann vor Gericht kommen. Wenn die Polizei noch eingesetzt werden muss, damit es ordentliche Gerichtsverhandlungen geben kann, läuft was schief.
Insbesondere dann, wenn es nicht gegen OK, also organisierte Kriminalität geht, sondern gegen „Jugendbanden“, die aber derart kriminell und aggressiv sind, dass Polizeischutz nötig wird, weil die Befugnisse der Justizbeamten nicht mehr ausreichen.
Die als „Classics“ bekannt gewordene Jugendbande, die keine strikt organisierte ist, sondern eher eine lockere Vereinigung von impulsiven Straftätern, besteht oder bestand aus mindestens einem Dutzend Straftätern, die den „harten Kern“ bilden, obwohl meist erst 17, 18, 19 Jahre alt, als sie Straftaten verübten, die erheblich waren. Massive Körperverletzung, Raub, Angriff auf Beamte. Das RNB hat zuerst exklusiv berichtet, was natürlich durch andere regionale Medien – wie immer – verschwiegen worden ist.
Das sind knallharte Kriminelle und Gerichte müssen nicht, aber können Öffentlichkeit zulassen. Aber das tun sie immer seltener – womöglich aus politischen Gründen, die dem eigenen „Gewissen“ geschuldet sind – denn bekanntlich sind Richter unabhängig. Aber auch sie informieren sich und sind Teil der Öffentlichkeit – je mehr sie sich abschotten, umso angreifbarer werden sie in ihrer Unabhängigkeit. Sie wollen gerne unabhängig sein – Tatsache ist, dass sie ihre Aufgabe nur unter massivem Polizeischutz erledigen können.
Die Vorsitzende Richterin May wurde, ohne dass sie es wusste, absolut und systematisch vorgeführt – durch die Angeklagten und deren Strafverteidiger. Leider kann ich nicht darüber berichten, ob und wie Richterin May dem Gesocks, damit meine ich Angeklagte wie Verteidiger, die Leviten lesen wird. Denn ich bin wie andere als Prozessbeobachter ausgesperrt.
Ganz ehrlich? Ich glaube nicht mal, dass Frau Richterin May irgendeine Ansage macht. Denn ich hatte den Eindruck, dass das so Alltag ist. Es gibt keinen Respekt vor Bericht, die Strafverteidiger haben gut zu tun, kennen ihre Klienten bis hin zu freundschaftlichen Verhältnissen und bedienen halt die Show. Ob mit Zopf oder ohne.
RNB-Leser kennen mich als unerbittlichen Verteidiger des Rechtsstaats. Leider habe ich mehr und mehr den persönlichen Eindruck, dass hier sehr viel schief läuft.
Ich erinnere mich sehr gerne an den Prozess gegen die „OEG-Schläger“ – gerne, weil ich einen sehr souveränen Richter Dr. Bock erlebt habe, der die Verhandlung vorbildlich führte. Und weil die Inhalte sehr wichtig waren für die öffentliche Meinungsbildung.
Tragisch ist, dass ich den Eindruck habe, dass diese vorbildliche Leistung und auch unsere mediale Begleitung, die hoffentlich auch vorbildlich war, immensen politischen Druck erzeugt hat, solche Verhandlungen unter allen Umständen nicht mehr öffentlich werden zu lassen, damit „kein falscher Eindruck entsteht“, dass es massive gesellschaftliche Probleme geben könnte.
Tatsache ist, dass dieser Eindruck richtig ist: Man hat es nicht nur in Berlin, sondern auch hier mehr und mehr mit jugendlichen oder heranwachsenden Straftätern zu tun, die einen Scheiß auf das Rechtssystem geben, feixen und von zotteligen Strafverteidigern umgarnt werden. Schließlich bringen die Jungs Umsatz. Je mehr von denen, umso mehr Einnahmen – im Zweifel durch den Steuerzahler bezahlt.
Es ist tragisch, dass sich Gerichte abschotten und in die nicht-Öffentlichkeit gehen – unter jedem Vorwand, weil man nicht aushalten möchte, was Realität ist, nämlich das asioziale Umfeld, aus deren Mitte andere ebenfalls vor Gericht kommen, was man auf einer Backe absitzt und danach ein Held wird.
Die Justiz erzeugt gerade Vorbilder für Asoziale der nächsten Generation. Diese Typen haben nichts verstanden – sie feixen, fühlen sich geil, achten drauf, dass die Frisur sitzt und werden immer wieder vor Gericht landen.
Der deutsche Staat setzt auf Erziehung – die Classics oder wie sie heißen, feixen sich einen. Sie denken, dass sie gewinnen. Tun sie nicht, sie verlieren, aber auf dem Weg hinterlassen sie viele Opfer mit möglicherweise schweren Schäden. Doch darüber lachen sie.
Im Gerichtssaal sitzt übrigens ein Elternpaar, die auf der Verurteilung des ersten Sohns beiwohnte. Nun ist der zweite dran. Sie Eltern sind sehr besorgt und nicht fähig, ihr Versagen öffentlich zu machen. Beide sind Araber und versichern, in Deutschland angekommen zu sein. Daran habe ich erhebliche Zweifel.
Möglicherweise gefährdet mich das – das ist mir nicht egal, ich mache es öffentlich zum Thema.