Kandel/Landau/Mainz, 15. Mai 2018. (red) Wie die VRM-Zeitungen Allgemeine Zeitung, Darmstädter Echo und Wiesbadener Kurier berichten, erlitt das Mordopfer Mia V. ein wahres Martyrium. Der wegen Mordes angeklagte frühere Freund Abdul D. soll das Mädchen geschlagen, beleidigt und bedroht haben, bevor er es am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt erstochen hat.
Der exklusive Zeitungsbericht erschüttert. Insbesondere zeigt die Recherche auf, dass der Beschuldigte Abdul D. sich über Monate hinweg immer aggressiver und brutaler entwickelte. Seinen Betreuern tanzte er auf der Nase herum, klar erkennbar war sein verachtendes Frauenbild. Die Zeitungen rekonstruieren in einer Zeitleiste die Entwicklung von der Einreise bis zum Mord.
Vom Staat wurde Abdul D. als unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) intensiv betreut. Pro UMA fallen pro Kopf im Mittel rund 5.000 Euro monatlich an. Er gab vor, im April 2016 als 14-Jähriger nach Deutschland gekommen zu sein. Ein im Zuge der Ermittlungen gerichtlich angeordnetes Altersgutachter ergab aber, dass er mindestens 17,5 Jahre alt ist, womöglich 20 Jahre oder älter. Weil das Landgericht Landau gesetzlich nach “im Zweifel für den Angeklagten” verhandeln wird, nimmt man das Mindestalter an, was ihn zu einem Minderjährigen macht. Die Folge: Es wird nach Jugendstrafrecht und nicht-öffentlich verhandelt. Sollte sich herausstellen, dass Abdul D. doch älter als 18 Jahre ist, würde der Prozess öffentlich verhandelt werden.
Noch am Vormittag des Tattages hatte die Polizei den Beschuldigten in seiner Wohngruppe in Neustadt an der Weinstraße persönlich aufgesucht und ihm eine Vorladung überreicht. Unter anderem, wegen massiver Bedrohungen seines späteren Opfers. Er soll zudem “private” Fotos des Mädchens über Whatsapp verschickt haben. Das Mädchen hat er mit Begriffen wie “Schlampe” und andere Beleidigungen überzogen. Vier Stunden, nachdem die Polizei bei ihm war, erstach er in Kandel das Mädchen mit sieben Stichen, einer traf das Herz.
In Landau bereiten sich Landgericht und Polizei mit einem Sicherheitskonzept vor, denn der von der Polizei überwachte Prozess könnte gestört werden – unter anderem durch Demonstrationen. In Kandel gibt es seit Monaten durch AfD-Netzwerke organisiere Demos mit teils Tausenden Teilnehmern und entsprechende Gegendemos von linken Gruppen. Für die Polizei ein erheblicher Aufwand, weil man mit starken Kräften die öffentliche Ordnung schützen muss.
Der Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Den exklusiven Bericht lesen Sie hier.
Ebenfalls ein bundesweites Thema ist, ob Messerangriffe von Flüchtlingen auf Frauen eine zunehmende Gefahr darstellen. Neue Nahrung für die Debatte liefert eine Messerattacke am Montagmittag in Bischofsheim bei Mainz: Ein 23-jähriger Afghane, der trotz des Altersunterschieds der Onkel einer 38-jährigen Afghanin sein soll, stach die schwangere Frau mit mehreren Stichen nieder und verletzte sie schwer. Die Frau (und auch das Kind) überlebte die Attacke nach intensivmedizinischer Behandlung.
Der Tat soll ein Streit vorausgegangen sein, dann wurde die Frau auf offener Straße mit einem Küchenmesser attackiert. Die Polizei konnte den Tatverdächtigen auf der Flut festnehmen.