Mannheim, 12. August 2017. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat möglicherweise ein Führungsproblem – in Person des Behördenleiters Alexander Schwarz. In so genannten „interessierten Kreisen“ ist das schon länger Thema. Herr Schwarz hält es mit der Information der Öffentlichkeit wie ein Pascha – was ihm gefällt, wir gemeldet, was nicht, eben nicht. Aktuell haben wir erneut Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Kommentar: Hardy Prothmann
Keine Ahnung, wer Herr Alexander Schwarz so persönlich ist. Von weitem habe ich keinen besonders guten Eindruck von ihm.
Ich weiß, dass er der Chef der Staatsanwaltschaft Mannheim ist. So weit ich weiß, habe ich den Mann noch nie getroffen. Ich war schon bei vielen Tatorten, üblicherweise sieht man nur selten jemand von der Staatsanwaltschaft. Also so ganz anders als im Fernsehen, was ja bekanntlich Unterhaltung ist. Mit der Wirklichkeit hat das tatsächlich nichts zu tun.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim ist eine Behörde, die klare Dienstzeiten hat. Nach 17 Uhr erreicht man dort niemanden mehr und am Wochenende schon gar nicht. Bei Anfragen wiegelt man gerne ab und eine angeforderte Begründung der Abwiegelung begreift man als Zumutung. Man ist ja schließlich was ganz Besonderes.
Ist das so? Ja, das ist so.
Staatsanwaltschaften sind wichtig für den Rechtsstaat. Sie haben den Auftrag, mögliche Straftaten zu verfolgen – und Beweise zur Schuld wie auch zur Unschuld von Tatverdächtigen zu ermitteln. Denn es gilt – zumindest theoretisch – die Unschuldsvermutung.
In der Causa Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft verfolgt. Im Ergebnis ohne Erfolg. Der Wettermoderator wurde zum Verdacht einer Vergewaltigung einer früheren Geliebten aus Schwetzingen freigesprochen. Der Angeschuldigte musste über Jahre hinweg eine massive Vorverurteilung hinnehmen, massive Vermögensschäden und vor allem die Beschädigung seines öffentlichen Rufes. Herr Kachelmann hat sich gewehrt und sehr, sehr viele Prozesse angestrengt, um sich gegen Rufmorde zu verteidigen. Viele davon hat er gewonnen und viele Rufmörder mussten erhebliche Entschädigungen zahlen.
Am 13. Februar 2017 informierte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim:
„Gegen den Kläger wurde ab dem Jahr 2010 ein Strafverfahren geführt, in dem ihm eine mit einem Messer erzwungene Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin zur Last gelegt wurde. Der Kläger wurde mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 07.10.2011 vom Tatvorwurf freigesprochen. Im Oktober 2012 wurde an die Staatsanwaltschaft Mannheim eine Presseanfrage gestellt, in der sie um Stellungnahme zu Vorwürfen gebeten wurde, die der Kläger gegen sie in einem damals zur Veröffentlichung anstehenden Buch erhoben hatte. Die Staatsanwaltschaft nahm zu diesen Vorwürfen Stellung und machte hierbei unter anderem Angaben zu den an dem Messer gefundenen DNA-Spuren. Diese Stellungnahme wurde in einer Fernsehsendung auszugsweise zitiert. Der Kläger war der Auffassung, die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft stelle eine unwahre und unvollständige Tatsachenbehauptung dar, weil sie beim Zuschauer den unzutreffenden Eindruck erweckt habe, die Spurenlage belaste ihn. Der Kläger forderte die Staatsanwaltschaft Mannheim deshalb zunächst außergerichtlich auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, was diese u.a. mit der Begründung ablehnte, die von ihr erteilte Presseauskunft sei zutreffend gewesen.“
Zusammengefasst: Ein Jahr nach dem Freispruch für den Angeklagten „in dubio pro reo“, teilte die Staatsanwaltschaft eine unwahre Tatsachenbehauptung mit und war außergerichtlich nicht bereit, die massive Rufschädigung trotz Freispruchs zurückzunehmen. Das ist, äh, dreist. Frei interpretiert kann man das nicht nur als arrogant, sondern als vorsätzlich von Vernichtungswillen getragen interpretieren – selbstverständlich ist das nur meine subjektive Meinung.
Der Betroffene, Jörg K., wehrte sich und vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam es zur Verhandlung, die mit einem Vergleich endete:
„Die Vertreterin des Beklagten erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Senat des VGH, dass das beklagte Land es unterlassen wird, im Hinblick auf den Kläger zu behaupten, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen: „Richtig ist, dass an dem Griff des Messers DNA-Spuren festgestellt wurden, die von einer männlichen Person stammen und mit der DNA-Typisierung des Herrn K. [Kläger] übereinstimmen“.“
Zum Verständnis: Nicht nur die Staatsanwaltschaft Mannheim, sondern das Bundesland Baden-Württemberg hat sich also gegenüber dem Kläger verpflichtet, eine solche Behauptung zu unterlassen. Übersetzt: Das ist schon ein ziemlich großes Ding, wenn ein Bundesland gegenüber einer Privatperson eine solche Unterlassungserklärung abgeben muss. Das kommt nicht eben häufig vor. Das kann man auch als Megaklatsche bezeichnen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Land Baden-Württemberg haben dazu die Öffentlichkeit nicht informiert. Unsere Einschätzung: Vermutlich wurde das als zu peinlich eingeordnet. Das zeugt nicht eben von Größe, sondern von einem tiefsitzend-strukturellem Kleingeist – vertreten durch Behördenleiter Alexander Schwarz, nicht verkündet durch seine Lautsprecherin Sandra Utt.
Einige Zeit später hat das Land Baden-Württemberg, wieder ging es um die Staatsanwaltschaft Mannheim, vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Erfolg erzielt. Der stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim in einer Abwägung von öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht gegenüber den Anfragen einer Lokalzeitung zu einem Ermittlungsverfahren gegenüber einem Mannheimer Rechtsanwalt nicht auskunftspflichtig war. Nach unserer Einschätzung ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Gegensatz zu der anderen Causa hier richtig.
Dazu hat die Staatsanwaltschaft Mannheim eine Pressemitteilung veröffentlicht, der man die Rechthaberei anmerken kann. Ebenso die Genugtuung. Herr Schwarz und Frau Utt haben da auch sofort in die Fanfaren geblasen.
Wir haben die Staatsanwaltschaft Mannheim angefragt, warum sie in dem einen Fall, in dem es für sie ausgegangen ist, eine Pressemitteilung verfasst hat und im anderen Fall nicht. Die Antwort ist erschütternd. Es habe keinen Bedarf gegeben und auf nochmalige Nachfrage mussten wir erfahren, dass dies nicht begründet wird.
Der Behördenleiter Schwarz und seine Lautsprecherin als Pressesprecherin Utt entscheiden wie Großmuftis, was Ihrer Meinung nach die Öffentlichkeit zu interessieren hat und was nicht. Mehrere Nachfragen wurden ignoriert – Motto: Was interessiert uns schon diese Wanze von Journalist.
Unserer Meinung nach geht das so nicht. Es ist anders als im Fall des Mannheimer Rechtsanwalts kein Persönlichkeitsrecht betroffen. Es geht nicht um Datenschutz, sondern lediglich um die Frage, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim in eigener Sache agiert. Und ob sie die öffentliche Meinung manipuliert.
Wir sind gespannt, wie die Generalstaatsanwaltschaft damit umgeht – bei der haben wir Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt. Wird es eine Rüge für Großmufti Schwarz und seine Adlatin Utt geben oder ist man in Karlsruhe noch eine Ecke arroganter als in Mannheim? Wenn dem so sein sollte, folgt die nächste Anfrage an den Minister Guido Wolf (CDU) als obersten Dienstherrn. Hat das auch keinen Erfolg, klagen wir vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und hat das auch keinen Erfolg, geht es vor den Verwaltungsgerichtshof, der insgesamt eine sehr ordentliche Arbeit macht.
Ganz unabhängig, ob wir Erfolg haben und ob die Öffentlichkeit irgendwann erfahren darf, welche Beweggründe die Staatsanwaltschaft Mannheim in ihrer Selbstherrlichkeit leiten – entscheidend ist, dass wir den Mut haben, Fragen zu stellen. Und Akten zu erzeugen.
Denn das geht jetzt alles seinen „sozialistischen Gang“. Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt Herrn Schwarz an, der muss antworten, dann senkt man die Köpfe zusammen, entscheidet irgendwas und wird uns das mitteilen. Das alles, also die Mitteilungen, werden öffentlich.
Die Menschen bilden sich eine Meinung über Herrn Schwarz, über Frau Utt, über die Generalstaatsanwaltschaft, über unsere Arbeit und unsere Haltung. Mir meinen, der Fisch stinkt von Kopf her. Wir haben Herrn Schwarz ein Gesprächsangebot gemacht, das hat er ignoriert. Wir haben das auch Frau Utt angeboten, die steht im Schatten ihres Chefs.
Die einen bilden sich ihre Meinung so, die anderen anders
Damit hat alles seine Ordnung im Rechtsstaat.
Kommende Woche haben wir spannende Anfragen an die Staatsanwaltschaft Mannheim, denn wir haben Hinweise, dass die öffentliche Sicherheit massiv bedroht ist – mit Wissen der Staatsanwaltschaft Mannheim. Wir sind gespannt, welche Antworten wir erhalten.