Weinheim/Karlsruhe, 05. September 2017. (red/pro) Vor dem Landgericht Karlsruhe ist heute der Prozess gegen einen 21-jährigen Rumänen eröffnet worden, der an seinem Wohnsitz in Weinheim Geld gespart haben soll, um damit eine Schusswaffe zu erwerben, mit der er einen dschihadistischen Anschlag „gegen Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen geplant haben soll.
Der 21-jährige Angeklagte muss sich wegen eines Vergehens der Terrorismusfinanzierung vor der Staatsschutzkammer (5. große Strafkammer) des Landgerichts Karlsruhe verantworten (Az 5 KLs 540 Js 3049/17).
Anklage wegen mutmaßlicher Terrorfinanzierung
Ihm wird laut Anklage vorgeworfen, sich dazu entschlossen zu haben, auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einen gegen Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen gerichteten Anschlag zu begehen, um dschihadistische Positionen weltweit zu unterstützen und hierzu im Zeitraum zwischen dem 20. Juni 2015 und dem 02. Februar 2017 an seinem Wohnort in Weinheim einen Betrag in Höhe von mindestens 2.030,- Euro angespart zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Es bestehe der Verdacht, dass der Angeklagte mit diesem Geld eine zum Verschießen von Patronenmunition geeignete Schusswaffe in Rumänien erwerben wollte.
Der Angeklagte wurde am 02. Februar 2017 durch Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg mit Unterstützung von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz am Flughafen Frankfurt/Main festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Festnahme des rumänischen Staatsangehörigen erfolgte aufgrund eines Haftbefehls, den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt hatte. Der Verdächtige soll sich im Internet mit anderen Personen über die Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags in Deutschland ausgetauscht haben. Die Festnahme erfolgte, als der Beschuldigte für mutmaßlich weitere Vorbereitungen nach Rumänien ausreisen wollte. Hinweise auf ein konkretes Anschlagsziel liegen nach Behördenangaben nicht vor.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Weinheim wurden laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe unter anderem schriftliche Aufzeichnungen sowie elektronische Datenträger sichergestellt, die ausgewertet worden sind. Die Anklage stützt sich nach unseren Informationen auf die Auswertung von Telekommunikationsüberwachung und Chat-Protokollen.
Erster Prozess wegen Terrorfinanzierung – Paragraf seit zwei Jahren in Kraft
Bei der Prozesseröffnung wurde die Anklage verlesen und der Angeklagte ließ sich zu seinen persönlichen Verhältnissen ein, teilte Landgerichtssprecher Herkle auf Anfrage mit. Da wir keinen Mitarbeiter vor Ort hatten, können wir leider den Inhalt der Einlassung nicht berichten. Laut Herrn Herkle sei dies der erste Prozess wegen des Vorwurfs einer Terrorfinanzierung vor dem Landgericht Karlsruhe.
Der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung ist relativ neu und wurde am 20. Juni 2015 durch die Erweiterung des Strafgesetzbuchs § 89c in Kraft gesetzt. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für die Verhandlung sind acht Termine angesetzt, die Urteilsverkündung ist für den 18. Oktober geplant.
Zuständig für „kleine Staatsschutzsachen“ ist für Nordbaden die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Staatsschutzsachen verfolgt. Deswegen wird der Prozess in Karlsruhe und nicht durch die gebietsmäßig zuständigen Justizbehörden in Heidelberg geführt. Bei großen Staatsschutzsachen führt in der Regel der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Ermittlungen, die Anklagen werden dann vor Oberlandesgerichten verhandelt.
Nur 0,3 Prozent der Rumänen sind Muslime
Rumänien ist eine säkulärer Staat ohne Staatsreligion. Rund 87 Prozent der Bevölkerung gehören zur rumänisch-orthodoxen Kirche, rund sieben Prozent sind Protestanten. Von den knapp 20 Millionen Rumänen sind rund 70.000 sunnitische Muslime, die häufig türkischstämmig sind oder tartarische Wurzeln haben. Das entspricht rund 0,3 Prozent der Bevölkerung. In Rumänien selbst gibt es eine zunehmend feindliche Haltung gegenüber Muslimen.
Seit dem 01. Januar 2014 gilt für Rumänen und Bulgaren die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, sie können ohne Einschränkung in Deutschland Arbeit suchen und auch Sozialleistungen beantragen. Insbesondere Mannheim hat einen enormen Zuzug dieser Südosteuropäer verzeichnet. Man geht hier von über 15.000 Menschen aus, die in vergangenen Jahren in die Stadt gekommen sind.
Wir von uns exklusiv berichtet, sorgt die Planung einer Moschee in Mannheim durch einen salafistischen Verein für große Besorgnis.