Mannheim, 11. August 2017. (red/pro) Das Unternehmen Bak Kardesler GmbH war in einem Markenrechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Erbengemeinschaft des verstorbenen Unternehmensgründers Muharrem Baklan unterlegen. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Marken BAK und BAKTAT zu unrecht auf die Bak Kardesler GmbH übertragen worden waren und an die Erbengemeinschaft zurückgehen (wir hatten exklusiv berichtet). Aktuell äußert sich Bak Kardesler zur Sache – und das könnte neue Prozesse auslösen.
„Wir haben keine Marke übernommen, wir haben eine Marke erschaffen.“ Dieser Satz könnte erneut für Ärger sorgen, denn neben dem juristischen Streit geht es der Erbengemeinschaft auch um das Ansehen des verstorbenen Muharrem Baklan. Die Erbengemeinschaft bestreitet, dass fünf Brüder das Unternehmen gegründet haben, sondern vertritt den Standpunkt, dass dies Muharrem Baklan allein war. Möglicherweise werden andere Darstellungen künftig juristisch abgemahnt.
Diese Auseinandersetzung wurde auch vor Gericht geführt – allerdings nicht als „Streitpunkt“, sondern zur Erläuterung, wie es zur Übertragung der Marken gekommen war. Tatsächlich könnte es hierüber erneut zum Streit über die Wahrhaftigkeit von Tatsachenbehauptungen geht: Die eine Seite meint, die Gründung sei durch fünf Brüder erfolgt, die andere Seite meint, dies sei ausschließlich Muharrem Baklan zuzuschreiben.
Die Bak Kardesler GmbH droht unterdessen Medienunternehmen, die berichtet haben sollen, die Unternehmensgruppe BAKTAT und deren Vermögen seien auf die Erbengemeinschaft übertragen worden. Uns sind solche Berichte nicht bekannt und falls so berichtet wurde, ist das definitiv falsch. Bak Kardesler könnte hier also mit Sicherheit Abmahnungen durchsetzen.
Weiter betont das Unternehmen, dass der Verlust der Marken BAK und BAKTAT ausschließlich den Gebrauch in Deutschland betreffe. Das Oberlandesgericht hatte festgestellt, dass die Marken rückzuübertragen seien und eine „Aufbrauchsfrist“ bis Jahresende gelte. Ab 2018 darf Bak Kardesler die Marken dann in Deutschland nicht mehr nutzen. Zudem sind Schadensersatzklagen der Erbengemeinschaft zu erwarten. Eine Schadensersatzpflicht hatte das Oberlandesgericht festgestellt.
Ob Bak Kardesler versuchen wird, eine Revision zu beantragen, ist noch offen, aber nicht unwahrscheinlich. Ob die Erbengemeinschaft auch gegen die Nutzung der Marken im Ausland vorgehen wird, ist uns noch nicht bekannt.
Information der Bak Kardesler GmbH:
„Stellungnahme zur Berichterstattung über die Unternehmensgruppe BAKTAT, die BAK Kardesler GmbH und die zugehörigen Unternehmensmarken.
In den letzten Tagen erschienen mehrere Medienberichte, die den Eindruck erweckten, die BAK Kardesler GmbH, die Unternehmensgruppe BAKTAT und ihr Vermögen seien gerichtlich einer Erbengemeinschaft übertragen worden. Das ist nicht zutreffend.
Richtig ist, dass die Erbengemeinschaft unseres geliebten Bruders Muharrem Baklan, den wir im Jahr 1992 verloren haben, seit 2013 mehrere Klagen gegen die Unternehmensgruppe BAKTAT eingereicht hat. Am 04.08.2017 entschied das OLG Karlsruhe, dass die Rechte zur Nutzung der Marken „BAK“ und „BAKTAT“ für den deutschen Markt an die genannte Erbengemeinschaft zu übertragen sind. Diese repräsentieren nur einen kleinen Teil der großen Markenfamilie der BAK Kardesler GmbH. Zudem behält das Unternehmen die Rechte für die Marken
„BAK“ und „BAKTAT“ in mehr als 50 weiteren Ländern, in denen Produkte unter beiden Bezeichnungen vertrieben werden. Das gilt bspw. für die Türkei und für den gesamten europäischen Markt außerhalb Deutschlands. Mit Blick auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe behält sich die BAK Kardesler GmbH weitere juristische Schritte vor.
Die Marken „BAK“ und „BAKTAT“ waren im Jahr 1992 zwar bereits eingetragen, jedoch noch nicht im Markt eingeführt. Die Bedeutung der Produkte beider Marken geht auf die unermüdliche Arbeit und Investitionstätigkeit der Brüder des verstorbenen Muharrem Baklan zurück. Sie haben die von ihm ursprünglich eingetragenen Marken etabliert und die mit ihnen verbunden Unternehmen entstehen und zu ihrer heutigen Größe anwachsen lassen. Der Markenwert von „BAKTAT“ und „BAK“ wurde nach Auffassung unseres Unternehmens somit erst von den Brüdern Muharrem Baklans generiert. Der starke familiäre Zusammenhalt der Brüder Baklan und der Generation ihrer Kinder und Enkel bleibt weiterhin intakt. Als Familien- und Unternehmergemeinschaft möchten wir in aller Deutlichkeit klarstellen: Wir haben keine Marke übernommen, wir haben eine Marke erschaffen.
Es wird keine Veränderungen bei der Herstellung unserer international zertifizierten Produkte und Serviceleistungen und in der Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen geben. Für unsere Lieferanten, Händler und Kunden bleibt alles beim Alten.“