Mannheim/Rhein-Neckar, 24. November 2017. (ANZEIGE) Anfang August 2017 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Mustafa Baklan, Geschäftsführer der früheren Bak Kardesler GmbH Mannheim, zu Unrecht die Marken BAKTAT und BAK auf sein Unternehmen übertragen hatte. Das Gericht gab der Klage der Erbengemeinschaft, der Witwe und den drei Söhnen, vollumfänglich statt*. Es ist Zeit, der Öffentlichkeit die wahre Geschichte vorzustellen.
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Unser Vater Muharrem Baklan war ein Visionär. Er hatte die Idee für BAKTAT und BAK, also seinen türkischen Landsleuten hochwertige Lebensmittel anzubieten, die sie aus ihrer früheren Heimat kennen und die ihnen schmecken. In der Hafenstraße im Jungbusch hat er einen Lebensmittelhandel gegründet und ausgebaut. 1991 machte das Unternehmen bereits zweistellige Millionenumsätze,
sagt Özgür Baklan (38), Sprecher der neu gegründeten BAKTAT AG, die ab dem Jahr 2018 mediterrane Lebensmittel unter den Markennamen BAKTAT und BAK vertreiben wird.
Der Unfalltod unseres Vaters 1992 war ein Schock. Ich war damals neun Jahre alt. Ich erinnere mich gut, wie einer meiner Onkel mir sagte, dass man immer für uns da sein würde. Heute weiß ich, dass er gelogen hat,
sagt Inan Baklan (35).
Widerrechtliches „In-sich-Geschäft“
Richtig ist, dass die Neffen später im Unternehmen beschäftigt worden sind. Richtig ist aber auch, dass diese Anstellungen unter unwürdigen Bedingungen stattfanden. Ordentliche Arbeitszeiten gab es keine, eine anständige Bezahlung schon gar nicht. Dafür Dinge, die man niemanden zumuten mag.
Und vor allem ist richtig, dass Mustafa Baklan sich die Marken BAKTAT und BAK widerrechtlich durch ein „In-sich-Geschäft“ angeeignet hat. Er hatte dafür eine Vollmacht der Witwe missbraucht. Die Witwe spricht bis heute kein deutsch. Sie hatte drei minderjährige Buben und war auf Hilfe angewiesen. Sie und ihre Kinder wurden schamlos ausgenutzt,
sagt Özgür Baklan.
Mustafa Baklan gilt heute als Vorzeigeunternehmer. Ob er das ist oder nicht, sollen andere bewerten. Fest steht: Ohne die Vision seines Bruders Muharrem, der die Bodenplatte konstruiert und gegossen hat, wäre nichts entstanden.
Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Monopolzeitung und andere Medien weiter an einer Legende stricken, die unwahr ist und manche, teils auch türkische Medien gegen Bakschisch sogar Lügen verbreiten,
sagt Özgür Baklan.
Mit noch größerer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Zeitung noch nicht einmal dann bereit ist, die eigene unzulängliche Berichterstattung zu prüfen und zu korrigieren, wenn man sie auf massive Fehler und Falschbehauptungen aufmerksam macht.
Wir haben Herrn Mustafa Baklan nichts weggenommen, wir müssen uns bei ihm auch für nichts entschuldigen. Er hat sich widerrechtlich verhalten und uns 1994 unser Recht auf das Erbe von Muharrem Baklan heimlich weggenommen. Wer etwas anderes behauptet, stilisiert den Täter zum Opfer und beschämt Muharrem Baklan, seine Frau und seine anständigen Söhne. Auf eine Entschuldigung von Herrn Mustafa Baklan warten die Witwe und die Söhne bis heute.
Wir müssen bis heute stattdessen mit offenen und subtilen Drohungen und hinterhältigen Anfeindungen leben. Wir lassen uns davon nicht einschüchtern,
sagt Inan Baklan.
Im August 2017 haben wir unser Recht erfolgreich erstritten. Das hat ein Vermögen gekostet, die Finanzierung hat stellvertretend für die Erbengemeinschaft der Unternehmer Özgür Baklan übernommen.
BAKTAT und BAK gehören den rechtmäßigen Erben
Im ersten Schritt wurde durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe festgestellt, dass der Erbengemeinschaft die Marken BAKTAT und BAK gehören.
Es gab niemals ein Hauptinteresse an einer Entschädigung für die Marken – wir wollten sie zurück, wir haben sie zurück und wir werden die Vision unseres Vaters weiterentwickeln,
sagt Özgür Baklan.
In einem zweiten Schritt werden wir selbstverständlich auch den entstandenen Vermögensschaden durch die unberechtigte Nutzung einklagen. Auch diesen Anspruch hat das Oberlandesgericht Karlsruhe grundsätzlich festgestellt.
Im Gegensatz zu Mustafa Baklan und gewissen Medien, ist für uns Anstand und Respekt Grundlage unseres Handelns – voreinander, aber auch vor dem deutschen Rechtsstaat. Wir sind sehr dankbar, dass dieser nach Recht und Gesetz urteilt.
sagt Özgür Baklan und weiter:
Selbstverständlich soll Mannheim unser Firmensitz sein. Hier hat Muharrem Baklan in seiner neuen Heimat das Fundament für eine unternehmerische Erfolgsgeschichte gelegt, von hier aus führen wir diese weiter. Von hier aus werden wir unsere Geschäfte führen und hier möchten wir unsere Steuern zahlen.
Ab dem Jahr 2018 vertreibt die BAKTAT AG hervorragende Produkte unter den Marken BAKTAT und BAK
Wir fangen dabei groß und klein gleichermaßen an. Wir haben mit BAKTAT und BAK zwei große, starke Markennamen. Wir arbeiten Tag und Nacht daran, um ab dem Jahr 2018 unserer Kundschaft hervorragende Produkte anzubieten.
Das ist ein außerordentlicher Kraftakt, den wir schon 2015 mit der Registrierung der BAKTAT AG begonnen haben, weil wir überzeugt waren, unser Erbe antreten zu können. Wir verfolgen unsere Ziele sehr stringent und mit großem Fleiß.
Hartes Arbeiten sind wir gewohnt, schon als Jugendliche haben wir auf dem Großmarkt Mannheim geschuftet. Wir freuen uns darauf, Mitarbeiter einzustellen – zu ordentlichen Bedingungen. Andere Dinge, die wir erleben mussten, gehören sicher nicht dazu.
Ab dem Jahr 2018 führen wir das Erbe unseres geliebten Vaters Muharrem Baklan unternehmerisch mit den Marken BAKTAT und BAK weiter – in seinem Sinne. Ehrlich, fair und hochwertig. BAKTAT- und BAK-Produkte sollen auch zukünftig unseren Kunden schmecken und wohl bekommen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen, ob Herstellern, Händlern oder anderen Geschäftspartner für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir möchten uns ebenfalls bei allen bedanken, die das Herz am richtigen Fleck haben, sich nicht täuschen lassen oder versuchen, illoyal auf beschämende Weise Kapital aus dieser Entwicklung zu schlagen,
sagt Özgür Baklan.
Wir verneigen uns im Andenken an unseren Vater und danken unserer Mutter, die uns Bescheidenheit, aber auch Würde und Anstand gelehrt hat. Und vor allem Ehrlichkeit. Diesen Werten fühlen wir uns verpflichtet.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Özgür Baklan
Inan Baklan
*Hinweis: Das Landgericht Mannheim hat am 30.7.2015 sein Urteil verkündet, dass die Marken BAKTAT und BAK der Erbengemeinschaft gehören und rückübertragen werden müssen (23 O 1/15). Am 04. August 2017 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und zusätzlich festgestellt, dass die frühere BAK Kardesler Lebensmittelhandelsg
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