Rhein-Neckar/Karlsruhe, 12. April 2016. (red/pm) Am vergangenen Freitag wurde gegen den bundesweit bekannten Islamprediger Sven Lau Anklage erhoben. Es bestehe ein hinreichender Verdacht auf Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ (JAMWA). Er befindet sich seit seiner Festnahme am 15. Dezember 2015 in Untersuchungshaft.
Information des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA):
„Die Bundesanwaltschaft hat am 08. April 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sven L. erhoben. Er ist hinreichend verdächtig, 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ (übersetzt: Armee der Auswanderer und Helfer, kurz: JAMWA) agiert zu haben.
Ihm wird daher zur Last gelegt, in vier Fällen eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und 5, § 53 StGB). In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die ausländische terroristische Vereinigung JAMWA gründete sich im März 2013 und war spätestens seit Mitte 2013 eng an die Terrororganisation „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ angebunden. Nach der Spaltung der JAMWA Ende 2013 schloss sich der von Sven L. unterstützte Flügel dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) an.
Beide Vereinigungen verfolgen das Ziel, die gegenwärtige syrische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten, wobei der ISIG hierbei auch vor der Begehung von Kriegsverbrechen, wie Massenexekutionen und Verbrennen von Gefangenen oder medial inszenierten Enthauptungen, nicht zurückschreckt.
Der bundesweit bekannte Prediger Sven L. war eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige, insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. Er fungierte als Bindeglied zu der in Syrien agierenden JAMWA. Dieser Kontakt beruhte auf einer engen persönlichen und religiösen Beziehung zu zwei deutschen Konvertiten.
Einer von ihnen war Mustafa C., der sich gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung JAMWA zu verantworten hat . Der Angeschuldigte vermittelte im August 2013 den anderweitig Verurteilten Ismail I. an eine in Syrien stationierte Kampfeinheit der JAMWA.
In der Folge gliederte sich Ismail I. in den Kampfverband ein und nahm als dessen Mitglied auch an Kampfhandlungen teil. Eine weitere Person, die Sven L. im September 2013 an die JAMWA vermittelte, fügte sich wider Erwarten nicht in deren Kampfgruppe ein. Ende September 2013 reiste der Angeschuldigte selbst nach Syrien. Auf Bitten des Gruppenführers entfernte Sven L. diese Person aus dem Kampfverband. Bei dieser Gelegenheit überbrachte Sven L. Ismail I. Bargeld in Höhe von 250 Euro.
Zudem erhielt er den Auftrag, Nachtsichtgeräte für die JAMWA zu beschaffen. Zurück in Deutschland kaufte Sven L. daraufhin über eine Kontaktperson drei Nachtsichtgeräte im Gesamtwert von 1.440 Euro und verbrachte sie Ende Oktober 2013 entweder selbst oder über eine islamistische Hilfsorganisation in das Basislager der JAMWA nach Syrien.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 15. Dezember 2015 in Untersuchungshaft.“