Mannheim/München, 28. Oktober 2016. (red/pro) Wir hatten aktuell und exklusiv über einen Markenrechtsstreit der Erbengemeinschaft Muherrem Baklan gegen die BAK Kardesler Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH berichtet. Auf weitere Fragen an den Anwalt von Mustafa Baklan erhalten wir keine Antworten, dafür aber einen „dezenten Hinweis“. Wir interpretieren diesen Hinweis als Drohung.
Von Hardy Prothmann
Es geht um „Geld, viel Geld“ in diesem Prozess zwischen den Erben des verstorbenen Muherrem Baklan und dessen Bruder Mustafa Baklan, Geschäftsführer der BAK Kardesler. Das Zitat „Geld, viel Geld“ stammt vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht.
Im Anschluss an den Prozesstermin am Mittwoch in Karlsruhe, haben wir uns an einen der Anwälte von Herr Mustafa Baklan gewandt und um Auskunft auf weitere Fragen gebeten. Der Anwalt der Kanzlei Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, setzte uns in Kenntnis, dass sein Mandant, der in Mannheim überaus bekannte türkischstämmige Unternehmer Baklan, sich aktuell nicht zu äußern wünscht, da das Verfahren noch in keiner Weise abgeschlossen sei. Dafür sollten wir bitte Verständnis haben.
„Hinweis“ ist im Subtext eine „Warnung“
Selbstverständlich entscheidet Herr Baklan, ob und wie er auf unsere Fragen antwortet oder antworten lässt. Selbstverständlich informieren wir unsere Leserschaft aber auch über „Untertöne“. Der Anwalt schreibt wörtlich:
Im Übrigen bitten wir Sie, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz von Herrn Mustafa Baklan und der weiteren Beteiligten zu wahren. Diese Prinzipen gelten auch im Rahmen der Pressefreiheit, die selbstverständlich auch für uns ein hohes Gut darstellt.
Der Wink mit dem Zaunpfahl ist unmissverständlich: „Persönlichkeitsrechte und Datenschutz wahren, (sonst…)“. Wir interpretieren diesen Subtext als „Hinweis“ auf mögliche Unterlassungsklagen. Wir haben daraufhin sofort Kontakt zum Anwalt aufgenommen, um uns zu erkundigen, ob dieser Hinweis auch substantiiert werden kann. Der Anwalt meinte, er frage sich, ob es notwendig sei, den vollen Namen zu nennen (Datenschutz) und sich über die Deutschkenntnisse des Herrn Baklan auszulassen (Persönlichkeitsrecht).
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Nun, es gab zwei öffentliche Gerichtsverhandlungen und es geht nicht um Vorwürfe, die irgendwie „vorverurteilend“ sind. Wir haben dazu ausgewogen die uns bekannte Sachlage dargestellt und versucht, von beiden Seiten Auskünfte zu erhalten.
Herr Baklan sucht selbst die Öffentlichkeit, dies ist vielfach belegt. Sein Unternehmen stellt Videos mit ihm ins Netz (in denen er türkisch redet und die deutsch untertitelt sind). Er tritt bei öffentlichen Veranstaltungen auf, beteiligt sich an öffentlichen Veranstaltungen als Unterstützer und ist somit eine Person der mindestens lokalen Öffentlichkeit.
Und zutreffend ist, dass Herr Baklan, der wohl Mitte der 70-er Jahre nach Deutschland gekommen ist, nicht gut deutsch spricht. Wir haben diese Tatsache in einen gesellschaftlichen Zusammenhang gesetzt zur allgemeinen Annahme gesetzt, dass für eine erfolgreiche Integration das Erlernen der deutschen Sprache entscheidend sei, was für Herrn Baklan ganz offensichtlich nicht zutrifft. Er ist auch ohne gutes Deutsch ein erfolgreicher Unternehmer und geachteter Bürger der deutschen Gesellschaft geworden.
Wie andere auch, sollte er aber tatsächlich das vom Anwalt zitierte „hohe Gut“ der Pressefreiheit achten – dazu gehört, dass Medien kritisch berichten. Kritisch heißt übersetzt – sich auseinandersetzen. Ob einem das nun gefällt oder nicht.
Transparent, wie unsere Leserschaft uns kennt, dokumentieren wir unsere Anfrage, auf die wir überhaupt keine Antwort erhalten haben. Dabei beachten wir den Datenschutz für den Anwalt, dessen Namen wir abkürzen. Der in der email genannte Kollege des Anwalts meinte am Mittwoch in Karlsruhe, als wir Herrn Baklan nach Ende des Gerichtstermins Fragen stellen wollte: „Sie brauchen keine Fragen zu stellen.“
Wir erhalten leider keine Antworten, noch nicht mal auf allgemeine Angaben zum Unternehmen. Ob das einer Achtung des „hohen Guts“ der Pressefreiheit entspricht, darüber bildet sich bitte jeder selbst seine Meinung.
Hier finden Sie unsere Berichte:
BAK Kardesler in der Zwickmühle
Dokumentation unserer Anfrage
Sehr geehrter Herr Dr. K.,
trotz des unhöflichen Verhaltens Ihres Kollegen möchten wir zumindest versucht haben, Fragen zu stellen.
Da wir davon ausgehen, dass sich Herr Baklan sowieso mit Ihnen berät, stellen wir die Fragen an Sie und bitten um Übermittlung:
Herr Baklan, Sie sind ein erfolgreicher Unternehmer und legen viel Wert auf Zertifizierung und Qualitätsmanagement. Warum sind Sie nie auf die Idee gekommen, den inneren Kern, die Marken Bak und Baktat dahingehend prüfen zu lassen, dass diese auch wirklich der BAK Kardesler GmbH gehören?
Nach unserer Einschätzung hat der 6. Zivilsenat deutlich gemacht, dass die Markenübertragung nicht zulässig war und im Fall einer Entscheidung rückübertragen werden müssen. Was würde das für Ihr Unternehmen bedeuten?
Können Sie sich vorstellen, die Marken aufzugeben?
Die Erbengemeinschaft hat nach eigener Aussage versucht, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Warum haben Sie darauf nicht reagiert?
Fühlen Sie sich übervorteilt?
Was bedeuten Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe für das Unternehmen? Könnte es in Schieflage geraten?
Haben Sie noch Kontakt zu den Mitgliedern der Erbengemeinschaft?
Dann bitten wir noch um formale Auskünfte, da es sehr unterschiedliche Angaben gibt.
Jährliche Umsatzhöhe der BAK Kardesler GmbH
Jährliche Umsatzhöhe von Tochter- oder weiteren Gesellschaften
Zahl der Mitarbeiter (gerne auf Länder verteilt)
Zahl der Auszubildenden
Zahl der Produkte
Weitere Marken
In welchen Ländern werden die höchsten Umsätze erwirtschaftet?
Welche Produkte sind die umsatzstärksten?
Wir sind natürlich gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann
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