Karlsruhe/Mannheim, 26. Juli 2017. (red/pro) In der Streitsache Erbengemeinschaft Baklan gegen die Mannheimer Firma Bak Kardesler, vertreten durch Mustafa Baklan, ist heute vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter mündlicher Verhandlung keine Einigung erzielt worden. Die Erbengemeinschaft beansprucht die Marken Bak und Baktat für sich und wirft Mustafa Baklan vor, diese nach dem Tod seines Bruders unrechtmäßig auf sich übertragen zu haben. Nun muss der 6. Zivilsenat ein Urteil fällen, das weitreichende Bedeutung für das erfolgreiche Unternehmen Bak Kardesler haben kann.
Der 6. Zivilsenat versuchte in der zweiten mündlichen Verhandlung am 26. Juli die Parteien zu einer Einigung zu bewegen – was erstens an den Ansprüchen beider Seiten und zweitens am Geld scheiterte. Die klagende Erbengemeinschaft hatte in früheren außergerichtlichen Verhandlungen eine Zahl von 30 Millionen Euro zuzüglich Lizenzgebühren aufgerufen – die Gegenseite nur 1,5 Millionen Euro angeboten. Ein Betrag irgendwo zwischendrin wurde nicht verhandelt.
Hintergrund des Streits ist die Eintragung der Marken, die von Muharrem Baklan eingetragen worden war, der infolge eines Autounfalls Anfang der 90-iger Jahre verstorben war. Er hinterließ eine Frau und drei Söhne, die gemeinsam klagen, nachdem sie 2013 von der Markenübertragung erfahren hatte und 2014 Ansprüche stellte. Mustafa Baklan hatte sich nach dem Tod seines Bruders eine Vollmacht seiner Schwägerin geben lassen und nach Auffassung der Kläger ein nicht zulässiges „In-sich-Geschäft“ durch die Übertragung der Marke auf sich getätigt. Die Firma Bak Kardesler ist sehr erfolgreich in mehreren europäischen Ländern tätig.
Nach unserer Beobachtung neigt das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Auffassung, dass diese Übertragung unzulässig war. Die Frage ist nun, ob dies durch Urteil bestätigt wird. Dann müssen die Richter noch zusätzlich für die vielen Produkte des Lebensmittelhandels feststellen, wo überall eine Markenverletzung vorliegt. Sollte dies so kommen, würde eine weitere Verwendung der Marke sofort Schadensersatzpflichten auslösen. Auch für die Zeit, seit Ansprüche gestellt werden, wird dann vermutlich über Schadensersatzzahlungen erneut verhandelt werden.
Aus den Kreisen der Erbengemeinschaft erfuhren wir, dass es nicht darum ginge, möglichst viel Geld einzuklagen, sondern man die Marke zu Ehren des Vaters und Gründers des Unternehmens zurückhaben wolle. Die Familie ist teils ebenfalls im Lebensmittelgeschäft tätig und will die Marke dann fortführen und Ausbauen. Als erster Schritt wurde dazu vor kurzem eine AG gegründet.
Wir berichten morgen ausführlich zu den Details dieses hochspannenden Wirtschaftsprozesses.