Rhein-Neckar/Mainz, 15. April 2016. (red) Wer macht in der Causa Böhmermann eigentlich was und spielt welche Rolle? Wieso erwähnte Herr Böhmermann den Anwalt Schertz als Anwalt „Witz“ explizit? Wer hat den Kontext erschaffen? Das sind viele spannende Fragen. Wir dokumentieren Fragen (Absendedatum Mittwochabend), auf die wir bereits Antworten erhalten haben und Fragen, die nicht beantwortet wurden.
Anfrage an die Pressestelle ZDF
Sehr geehrter Herr Dr. Gruhne,
vermutlich habe ich nicht präzise genug gefragt:
1. Trifft es zu, dass die Sendung nicht live, sondern als vorproduzierte Sendung zugeliefert wird? Wenn ja, wann wurde die Sendung überspielt?
2. War einer dieser Instanzen Intendanz/Programmdirektion/Justiziariat vor der Ausstrahlung der Inhalt und die Form der Darbietung des Sendeelements „Schmähgedicht“ bekannt?
3. Wenn ja: Hat das Justiziariat inhaltlich mitgewirkt?
4. Der verantwortliche, stoffführende Redakteur hat also vor Ausstrahlung das „Schmähgedicht“ in dieser Form abgenommen und definitiv niemanden im Sender darüber informiert?
5. Wird das Abnahmeverfahren künftig geändert? Darf der stoffführende Redakteur diese Funktion zukünftig weiter ausüben?
6. Zu welcher Abteilung gehört die Sendung? Information oder Unterhaltung?
7. Wird die Sendung kommende Woche stattfinden?
Besten Dank vorab
Antwort Pressestelle ZDF
Sehr geehrter Herr Prothmann,
die Sendung wurde am Mittwochabend aufgezeichnet und am Donnerstagabend ausgestrahlt. Das „NEO MAGAZIN ROYALE“ gehört redaktionell zur Hauptredaktion Show. Die Geschäftsleitung war an der Abnahme nicht beteiligt. Programmdirektor Himmler hat erst nach der Ausstrahlung in ZDFneo entschieden, die Passage entfernen zu lassen, und zwar frühzeitig ohne Druck von außen, weil sie nicht den Ansprüchen an Qualität und auch nicht den Regularien des ZDF entspricht. Das Abnahmeverfahren wird nicht geändert. Die Entscheidung, die Sendung in dieser Woche nicht stattfinden zu lassen, bezog sich nur auf diese Woche.
Beste Grüße
Peter Gruhne
Fragen an den Rechtsanwalt Schertz, der nach Medienberichten Herrn Böhmermann vertritt und in dessen Sendung als Anwalt „Witz“ bezeichnet wurde
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schertz,
wir haben aktuell zur Causa Böhmermann berichtet.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Antwort auf folgende Fragen:
- Haben Sie oder Ihre Kanzlei Herrn Böhmermann und/oder seine Produktionsgesellschaft und/oder das ZDf vor Ausstrahlung der Sendung am 31. März zum „Schmähgedicht“ juristisch beraten?
- Wenn das der Fall sein sollte, wären wir natürlich sehr gerne an den Inhalten der Beratung interessiert und bitten um Darstellung der Komplexität.
- Wenn das der Fall sein sollte, wurde die Komplexität des §103 StGB durch Ihre Kanzlei unterschätzt/falsch bewertet?
- Beraten Sie Herrn Böhmermann/Produktionsgesellschaft/ZDF regelmäßig im Zuge einer geregelten vertraglichen Vereinbarung oder nur im Einzelfall?
- Sofern eine Beratungsleistung vorliegt: Ist es Ihre Aufgabe, die größtmögliche Freiheit zu prüfen, wie weit Satire gehen darf?
- Sind Sie beauftragt, ein „Kosten/Nutzen-Verhältnis“ abzuschätzen und rechtlich zu bewerten?
- Werden Sie Herrn Böhmermann – so Medienberichte – in der Sache Erdogan vs. Böhmermann vertreten?
- In welchem Auftrag? Böhmermann/Produktionsgesellschaft/ZDF?das ZDF
- Wie rechnen Sie die Beratungsleistung ab?
Besten Dank vorab für Ihre freundliche Auskunft.
Keine Antwort von Rechtsanwalt Schertz bis heute
Anfrage an Rechtsanwalt von Sprenger, der vom türkischen Präsidenten Erdogan beauftragt worden ist, Herrn Böhmermann auf Unterlassung zu verklagen
Sehr geehrter Herr von Sprenger,
wir haben ebenfalls zur Causa Böhmermann berichtet und bitten im Zuge unserer weiteren Recherchen um Auskunft, sofern möglich.
Nach unseren Informationen wurde die Gegenseite von Ihnen aufgefordert, bis heute eine Unterlassung abzugeben.
- Ist dies zutreffend?
- Wann wurden Sie mandatiert?
- Durch wen?
- Wer soll unterlassen? Nur Herr Böhmermann oder auch andere Personen/Firmen?
- Was soll genau unterlassen werden?
- Wie hoch ist der Streitwert angesetzt?
- Wurde fristgerecht abgegeben?
- Bei welchem Gericht haben Sie den Antrag eingereicht und gibt es bereits eine Entscheidung?
- Gibt es eine juristische Auseinandersetzung mit Verantwortlichen beim ZDF oder wird es eine geben?
- Wird der Fernsehrat aufgefordert, die Sache zu prüfen?
- Verschiedene Privatpersonen aber auch Medien wie Bild..de halten das Video mit der so genannten „Schmähkritik“ weiter online vor. Bild.de nennt es „Zitat“. Wir halten das im Zuge der Verbreiterhaftung für problematisch. Werden die Verantwortlichen, sofern ermittelbar, ebenfalls abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden oder ist dies bereits geschehen?
- Auch der Springer-Chef, Herr Döpfner, hat sich ja eindeutig positioniert. Sind hier ebenfalls juristische Schritte geplant/bereits vollzogen?
Besten Dank vorab
Keine Antwort von Rechtsanwalt von Sprenger bis heute
Vorschaubild: „Jan Böhmermann in Rostock 2014 09“ von Jonas Rogowski – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.