Mannheim/Rhein-Neckar/Stuttgart/Berlin, 13. November 2020. (red/pro) Die neue Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz hat beim Deutschen Presserat Beschwerde gegen den Text „#nichtmeinpolizeipräsident“ eingelegt. Darin beschäftigt sich der für das RNB verantwortliche Redakteur Hardy Prothmann mit der Personalie des Mannheimer Polizeipräsidenten Andreas Stenger. Frau Dr. Hinz meint, Herr Stenger sei beleidigt und in seiner persönlichen Ehre angegriffen worden. Aus Sicht des RNB wird hier versucht, staatliche Zensur auszuüben – und zwar nachhaltig. Mit Kenntnis des Innenministers Thomas Strobl (CDU). Die Causa hat nicht nur ein „Geschmäckle“, sondern ist skandalös. Die „Mainstream-Medien“ werden schweigen – wetten? Wir dokumentieren unsere Antwort auf die Beschwerde.
Der Deutsche Presserat ist ein Organ der Selbstkontrolle seiner Mitglieder. Seit langer Zeit waren das nur Zeitungen, seit einiger Zeit nimmt der Deutsche Presserat auch Online-Medien als Mitglieder auf.
Auf Anfrage des Deutschen Presserats ist auch das RNB 2013 dort Mitglied geworden – trotz großer Vorbehalte, die bis heute Bestand haben. Diese Vorbehalte wurden dem Deutschen Presserat mitgeteilt und bislang nur sehr „zurückhaltend“ umgesetzt.
Seit das RNB Mitglied beim Deutschen Presserat ist, gab es einige Beschwerden, vorzugsweise von grün-alternativen Rabauken wie Gerhard Fontagnier und anderen vermeintlich politisch-korrekten Leuten, die uns Hass und Hetze vorwerfen. Die allermeisten Beschwerden wurden abgelehnt – bei unserem frei erfundenen und auch so gekennzeichneten Text über einen angeblichen Terroranschlag in Mannheim, meinte der Deutsche Presserat, das RNB habe „dem Ansehen der Presse“ geschadet (welche Ehre für ein so kleines lokal-regionales Angebot…) und sprach eine Rüge aus. Der Autor Hardy Prothmann wurde vom Landgericht Mannheim deswegen verurteilt, wäre mit Urteilskraft damit vorbestraft. Aktuell wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese ist ins Verfahrensregister aufgenommen worden. (Anm. d. Red.: Wir halten Sie auf dem Laufenden. Klar ist: Das geht alles enorm ins Geld und wer dahinter Absicht vermutet, ist ein Schelm.)
Am 05. Juni 2020 reichte die seit Januar 2020 neue Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz per Einschreiben, mit Datum vom 17. Juni 2020 dokumentiert, Beschwerde gegen das Rheinneckarblog ein. Unser Text „#nichtmeinpolizeipräsident“ beleidige den seit Frühjahr 2019 im Amt befindlichen Polizeipräsidenten Andreas Stenger und es sei zu befürchten, dass Gewalt gegen Polizeibeamte befördert werde.
Am 06. Oktober 2020 (!) bat uns der Deutsche Presserat um eine Stellungnahme zur Beschwerde. Über diese Sache entscheiden wolle der Beschwerdeausschuss 2 voraussichtlich am 01. Dezember 2020.
Zum Zeitpunkt der Beschwerde kannte Frau Dr. Hinz den erst am 15. Juni 2020 veröffentlichten Text der taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah vermutlich noch nicht, der bundesweit Wellen schlug, weil die „Autor_in, Redakteur_in und Referent_in zu Queerness, Feminismus, Antirassismus, Popkultur und Medienästhetik“ Polizisten auf die Müllhalde wünschte, weil das der einzige Ort sei, an dem diese noch zu etwas zu gebrauchen seien. Das Gender *innen war noch nicht etabliert, deshalb wurde mit Unterstrich politisch korrekt „eingeordnet“ (Anm. d. Red.: Liebe taz, nacharbeiten). Die Dame schrieb damals: „Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein (Anm. d. Red.: für Polizeibeamte): die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“
Der taz-Hausanwalt Johannes Eisenberg, der das RNB bereits selbst mal im Rahmen der „Fischfutteraffäre“ abgemahnt hatte, meinte unter der Überschrift „Wieso sollte das verboten sein?„: „Bundesinnenminister Seehofer hat ein gestörtes Verhältnis zu Persönlichkeits- und Grundrechten: In Bremen hat er in grober Weise die Rechte der früheren Leiterin der Ortstelle des BAMF verletzt und diese verleumden lassen. Er weiß noch nicht einmal, was er über die AfD auf der Webseite seines Ministeriums veröffentlichen darf. Aber er weiß, und tut dies lautsprecherisch kund, dass sich die taz-Autor*in Yaghoobifarah strafbar gemacht hat mit dem Artikel „All cops are berufsunfähig“. Der Mann ist Verfassungsminister, er kennt die Verfassung nicht und missachtet das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit.“
Der Deutsche Presserat teilte diese Einschätzung und befand den Text, der alle Polizeibeamte zu Müll erklärt, für „in Ordnung“ und von der „Meinungsfreiheit gedeckt“.
Wir dokumentieren unsere Antwort an den Deutschen Presserat und darin auch unsere Bemühungen gegenüber dem Innenministerium und der Chefin aller Polizeibeamtinnen und -beamten in Baden-Württemberg, „atmosphärische Spannungen“ zu entspannen – was gescheitert ist. Ein Gesprächswunsch wurde abgelehnt.
Nun warten wir die Meinungsäußerung – nicht mehr und nicht weniger sind Entscheidungen des Deutschen Presserats – in der Sache ab. (Anm. d. Red.: In der Antwort ist ein Einordnungsfehler: Frau Dr. Hinz wurde bereits im Januar 2020 LPP. Wir haben den Deutschen Presserat darauf hingewiesen, dokumentieren hier aber das Original der Zuschrift.)
Und wir freuen uns natürlich auf Unterstützung durch die taz und „Jonny“ Eisenberg gegen diesen Versuch einer staatlichen Zensur mit gewohnt politisch-korrekter Meinungsmacht gegenzuhalten.
Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung! Lesen Sie alle Texte bei uns nach – wir stehen für Transparenz. Fragen Sie bei Herrn Stenger oder Frau Dr. Hinz nach. Fragen Sie nach, warum diese Personen des öffentlichen Lebens sich Gesprächsangeboten von RNB umfassend verweigern.
Und unterstützen Sie unsere Arbeit, sofern Sie das möchten. Wir haben unseren Anwalt drüber schauen lassen, was dieser natürlich nur gegen Geld macht (aber wie immer formidabel). Natürlich kostet uns das darüber hinaus Energie, die wir lieber in Journalismus stecken würden. Wie Sie uns unterstützen können, steht am Ende des Artikels. Danke vorab.
Dokumentation unserer Antwort vom 13. November 2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort auf die Beschwerde von Frau Dr. Stefanie Hinz, Landespolizeipräsidentin Baden-Württemberg.
Zur Beschwerde von Frau Dr. Hinz vom 05.06.2020 ./. Rheinneckarblog nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Beschwerde ist gemäß § 12 Abs. 3 der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats als unbegründet zurückzuweisen, da die angegriffene Berichterstattung den Pressekodex nicht verletzt. Insbesondere liegt keine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex vor.
1.
Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Seit 2009 berichte ich regelmäßig zu Sicherheitsthemen und Polizeiarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar, seit Januar 2011 auf dem Rheinneckarblog.de. Im Berichtsgebiet sind drei Landespolizeien, BW, HE, RP zuständig sowie die Bundespolizei.
In dieser Zeit habe ich mehrfach massive mediale Kritik am PP Mannheim zu teils bundesweit berichteten Themen auf Basis meiner Recherchen entkräftet, da die Kritik haltlos und aufbauschend war. Ob beim Kurdenkrawall 2012, bei dem rund 70 Beamte von einem steinewerfenden Mob von Kurden verletzt worden waren oder bei einer durch linksradikale Kräfte organisierten Demo gegen den NPD-Bundesparteitag, bei dem 17 Beamte verletzt worden waren und hinterher auch von Journalistenverbänden wie DJV und dju völlig wahrheitswidrig von „Polizeigewalt“ die Rede war, was durch dokumentierte Videos eindeutig richtig gestellt werden konnte.
Meine journalistische Aufgabe ist es nicht, die Polizei „rauszuhauen“, sondern auf Basis fundierter Recherche zu berichten was die tatsächlichen Fakten sind. Daher kritisiere ich auch die Arbeit der Polizei, wenn dies die Faktenlage bestimmt.
Im vergangenen Jahr wurde ich drei Mal körperlich angegangen und/oder bedroht. Auch das gehört zur Faktenlage.
Ein Mal bei der Besetzung des GKM Mannheim durch „Ende Gelände“. Die Polizei hatte hier rund 70 „Aktivisten“ ohne ED-Behandlung abziehen lassen. Erst nach meiner Berichterstattung und einer Anzeige, weil mich rund ein Dutzend Linksradikale körperlich bedroht hatten, wurde ermittelt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Es konnte kein Täter identifiziert werden. PP Stenger war vor dem Vorfall selbst vor Ort und später wurde ein Foto verbreitet, auf dem er inmitten der Einsatzleitung breit in die Kamera grinst.
Beim zweiten Fall versuchte ein Ordner einer kurdischen Kundgebung, mir die Kamera aus der Hand zu schlagen und ging aggressiv gegen mich vor. Ich stand zwischen zwei Polizeibeamten, was den Angreifer nicht beeindruckte. Erst als ich mich in Notwehr gegen diesen stellte, drängte die Polizei dazwischen.
Beim dritten Fall begleitete ich eine polizeiliche Razzia in der Bordellststraße „Lupinenstraße“ in Mannheim Neckarstadt-West. Dort drohte mir ein Zuhälter Schläge an. Auf meinen Hinweis an die Polizei wurde dieser zunächst nur angesprochen. Ich habe dann Anzeige erstattet – das Verfahren wurde eingestellt – angeblich hatte keiner der drei umstehenden Beamten die Androhung von Schlägen gehört.
Da ich häufig „sensible“ Einsätze habe, war ich es in der vergangenen gewohnt, dass die Polizei im positiven Sinne „auf mich aufpasst“, wie dies nicht zuletzt die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung vorsehen.
Seit PP Stenger ist dies nicht mehr der Fall, ganz im Gegenteil. Leider muss ich feststellen, dass die Polizei immer noch ein Auge auf mich hat, allerdings, um zu kontrollieren, wo ich gerade bin und was ich möglicherweise berichten könnte. Ich halte die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung durch Polizeipräsident Stenger für nicht hinreichend gewahrt bzw. weitergehend teilweise missachtet.
Wie Frau Dr. Hinz richtig feststellt, „leisten die Medien einen unverzichtbaren Beitrag zur freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung der Bevölkerung“. Hierzu sei „ein investigativer und auch kritischer Journalismus zwingend erforderlich“.
Im vergangenen Jahr hatte ich drei bestätigte Termine, damit Herr Stenger und ich uns kennenlernen können. Alle drei Termine wurde abgesagt: Der erste, weil ich dessen „Poser“-Postings auf Facebook kritisiert hatte, der zweite nach der Berichterstattung zur illegalen Besetzung des GKM und der dritte nach einem schriftlichen Austausch mit der Pressestelle, in der ich kritische Hinweise gegeben hatte, um das früher gewohnt sehr gute Arbeitsverhältnis wieder zu erreichen.
Andere Medien hingegen haben gar sonntags Zugang zu Herrn Stenger. Das belegt, dass Herr Stenger die Auffassung von Frau Dr. Hinz, was die Rolle von Medien angeht, offenbar nicht teilt.
Nach dem Artikel zur „Präsentation“ von Herrn Stenger auf Facebook gab es vom Innenministerium Hinweise an die Landespolizeibeamten, wie man sich dort nicht zu verhalten habe. PP Stenger blockierte mich und entfernte „gemeinsame Freunde“, die er teils ebenfalls blockierte.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass der angegriffene Text am 28. April 2020 erschienen ist. Bis heute ist der angeblich in seiner Ehre verletzte PP Stenger nicht dagegen juristisch vorgegangen, was ihm zweifelsfrei möglich gewesen wäre.
Dafür ist der Druck auf die Mitarbeiter der Pressestelle erheblich gestiegen und es gibt die Anweisung mit mir nach Möglichkeit nur noch schriftlich zu kommunizieren. Zwei langjährige Mitarbeiter wurden versetzt. Einige leitende Beamte, mit denen ich bekannterweise ein gutes Verhältnis hatte, habe die Präsidien gewechselt.
Zu Beginn der Pandemie haben wir eine Fotostrecke veröffentlicht „Gesichter in der Krise“. Daran nahmen Künstler, Lokalpolitiker, Geschäftsleute usw. teil. Wir haben dazu auch die Polizei angefragt – und erhielten eine Absage. Umgekehrt sucht PP Stenger regelmäßig jede Kamera, die er findet, um sich zu präsentieren.
Zu dieser nicht erfreulichen Entwicklung hatte ich das Innenministerium mehrfach in Kenntnis gesetzt, weil die von mir selbst erlebten Entwicklungen und die mir zugetragenen Informationen eine deutliche Verschlechterung der Moral im PP Mannheim aufzeigen und dies im Sinne der öffentlichen Sicherheit und dem Ansehen der Polizei kontraproduktiv ist.
Nach Eingang der Beschwerde habe ich mich unmittelbar am 06. Oktober 2020 schriftlich an Frau Dr. Hinz gewandt und weiter umfangreicher die negativen Erfahrungen geschildert und vorgeschlagen, dass man doch gemeinsam ein Gespräch führt, um die Probleme anzusprechen und so gut als möglich zu lösen.
Dieses Gesprächsangebot wurde zurückgewiesen – auch Frau Dr. Hinz scheint eher schöne Worte zu machen, als diese tatsächlich zu vertreten. Erstaunlich ist auch, dass Frau Dr. Hinz erst im Sommer ins Amt kam, rund drei Monate nach Erscheinen des Artikels. Ob die gute Frau nun in allen Medien aus ihrer Sicht missliebigen Berichte der Vergangenheit studiert und Beschwerden verfasst? Das vermute ich mal nicht.
Zwei Wochen vor der Beschwerde kam es wieder einmal zu einer kritischen Berichterstattung im Zusammenhang mit PP Stenger, denn auch in Mannheim bahnte sich eine Situation an, wie sie später in Stuttgart eskaliert ist. Es flogen Böller gegen Beamte und zwei Schüsse aus einer Schreckschusspistole wurden aus einem Mob von mehreren Hundert Heranwachsenden abgegeben, nachdem die Polizei wochenlang nicht eingeschritten war, um eine Mobbildung in der Fußgängerzone klar zu unterbinden. Ob hier ein Zusammenhang besteht, kann ich nur erahnen.
Bei einer Vor-Ort-Recherche wurde ein Beamter derart bedrängt, dass er eindeutig in Gefahr war.
https://rheinneckarblog.de/14/jugendliche-provokateure-uebernehmen-den-plankenkopf/156967.html
https://rheinneckarblog.de/17/14-jaehriger-verbietet-mir-das-fotografieren/157069.html
2.
Eine Verletzung von Ziffer 9 des Pressekodex liegt nicht vor. Wir haben den Polizeipräsidenten nicht durch unangemessene Darstellungen in Wort und Bild in seiner Ehre verletzt.
Die Darstellungen des Polizeipräsidenten in Wort sind zweifellos scharfzüngig, aber knüpfen durchgängig an sein Verhalten an. Es geht zu keinem Zeitpunkt darum, den Polizeipräsidenten persönlich zu diffamieren oder gar ihn „seiner personalen Würde zu entkleiden“.
Zu berücksichtigen ist erstens, dass die Äußerungen nicht in einem Bericht, sondern in einem Kommentar, also im Rahmen eines als solchen gekennzeichneten Meinungsbeitrags, gefallen sind.
Zweitens gibt es neben den benannten Beispielen im Text auf den Hinweis an die Leserschaft: „Wer unsere Berichte zu Andreas Stenger (und vor allem zur Polizei) kennt, ist im Vorteil.“
Zutreffend ist, dass hier „starke“ Worte fallen, wobei diese eindeutig im Sinnzusammenhang gesehen werden müssen. Diese Einordnung ist allen regelmäßigen Leserinnen und Lesern des RNB bekannt oder man kann sich einlesen, da ich die Probleme mit Herrn Stenger umfangreich in früheren Berichterstattungen und bis heute benannt habe.
Beispiele:
https://rheinneckarblog.de/08/brief-an-einen-polizeipraesidenten/157745.html
https://rheinneckarblog.de/30/herbeigeredeter-rassismus-bei-der-polizei-mannheim/157683.html
https://rheinneckarblog.de/29/persoenliche-mitteilung-an-den-polizeipraesidenten-stenger/153297.html
Und auch im Kommentar geschieht diese Einordnung.
Wieso „Chaot“ und „eitler Fatzke“ eine Beleidigung darstellen sollten, erschließt sich mir nicht. Beides ist durch diffuse Einsätze und „medienorientierte“ Selbstdarstellungen des PP Stenger eindeutig belegt.
Und auch die Bezeichnungen „Dummkopf“ und „Knallkopf“ müssen im Gesamtzusammenhang verstanden werden und werden das auch, wie Rückmeldungen aus der Leserschaft bestätigt haben. Auch Frau Dr. Hinz habe ich in diesem Zusammenhang auf das „Dummschwätzer“-Urteil des BVerfG hingewiesen, in dem eindeutig festgestellt wurde, dass Dummschwätzer möglicherweise eine Beleidigung darstellen könnte, es sich aber, wenn jemand „dumm schwätzt“ um eine an belegte Tatsachen anknüpfende scharfzüngige Meinungsäußerung handelt.
PP Stenger hat in seiner Amtszeit mehrere chaotische Einsätze zu verantworten, die viele negative Berichte erzeugten. Zudem steht er dem RNB ausgewiesen feindlich gegenüber – also ausgerechnet der Redaktion, die als einzige in der Vergangenheit in schwereren Zeiten zur Polizei und deren Beamten stand. Statt die Erfahrungs- und Wissensquelle, die nachweislich umfangreich vorhanden ist, zu nutzen, verweigert PP Stenger jeglichen Kontakt, um dann wie in der im angegriffenen Artikel geschilderten Szene am Ende einer Demo rüde Ansagen zu machen, statt für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. Jemand, der sich in umfassender Weise, wie oben auszugsweise geschildert und immer wieder vorsätzlich so dumm verhält, ist eben im Vergleich zum Vorgänger PP Köber ein „Dummkopf“.
Da der Deutsche Presserat keinen Verstoß gegen „Polizisten auf den Müll zu werfen“ erkennen konnte, sehe ich auch keinen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, da sich insbesondere Behördenleiter, die der Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich sind und in erheblichem Umfang Öffentlichkeit suchen, diese aber wiederum selektiv vornehmen, durchaus auch einer harten Kritik stellen müssen, insbesondere wenn diese durch zahlreiche Belege begründet ist.
Im Kontext wird zudem die Hochachtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich hervorgehoben und eine Analogie, wie sie Frau Dr. Hinz vornimmt, der Text könne zur Gewalt gegen Beamte anstacheln, kann ich auch nicht ansatzweise nachvollziehen.
Es bestand auch niemals der Vorsatz, Herrn Stenger zu beleidigen, sondern ganz im Gegenteil, darauf kritisch hinzuweisen, welche Probleme seit seinem Amtsantritt zu verzeichnen sind und Herr Stenger offenbar völlig kritikresistent ist.
Erstaunlich finde ich, dass Überlegungen des Bundesinnenministers, gegen die Kolumnistin der taz vorzugehen, ein breites Echo gefunden hat, weil der Staat sich gegenüber Medien deutlich zurückhaltend zeigen sollte.
Nun versucht es eine Landespolizeipräsidentin über den Umweg Deutscher Presserat, indem sie wahrheitswidrig die Annahme trifft, dass der Text „verbale Gewalt“ beinhalte und Gewalt gegen Beamte befördern könne.
Erstens hat das RNB dieses Thema in früheren Jahren als erstes Medium in der Region umfangreich aufgegriffen und zweitens ist der Respekt vor der Polizei auch in diesem Kommentar benannt – Herr Stenger wird hier in seinem öffentlichen Wirken als PP, nicht als Person, deutlich kritisiert, auf Basis von Belegen.
3.
Die Wortwahl ist an einigen Stellen hart, aber weder drastisch noch überzogen – zumal wir hier in der Kurpfalz für einen teils „ehrlich-rüden“ Umgangston bekannt sind.
Da weder PP Stenger noch Frau Dr. Hinz ein angebotenes Gespräch wahrnehmen möchten, ist zudem die Intention erkennbar – man will keine Lösung, sondern Druck aufbauen.
Einen Verstoß gegen den Pressekodex können wir deshalb nach alledem nicht erkennen.
Die Beschwerde sehen wir daher als unbegründet an, so dass wir bitten, sie nach § 12 Abs. 3 der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates zurückzuweisen.
Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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