Mannheim/Rhein-Neckar, 16. Dezember 2019. (red/pro) Am 15. Dezember 2019 stirbt ein Mensch, vermutlich tödlich getroffen nach einer Schussabgabe durch mindestens einen Polizeibeamten. Am 05. Dezember veröffentlichte Polizeipräsident Andreas Stenger in der Lokalzeitung Mannheimer Morgen einen Gastbeitrag über „Qualitätsjournalismus“. Was hat das miteinander zu tun? Sehr viel, wie RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann in seiner Replik ausweist, in der er mit dem Polizeipräsidenten und einer lokalen Boulevardzeitung hart abrechnet. Im kostenpflichtigen Teil nimmt er den Polizeipräsidenten als „Dummbabbler“ auseinander und dokumentiert die fatale mediale Inkompetenz des höchsten Polizeibeamten im Berichtsgebiet – das RNB hatte kritische Fragen gestellt. Polizeipräsident Stenger interpretierte das als „Drohung“ und verweigerte fortan jedes Gespräch. Die Dokumentation belegt eine schon fast schizophrene Haltung des neuen Polizeipräsidenten Stenger. Der Artikel ist politischer Sprengstoff – RNB-Leserinnen und -Leser werden erstaunt registrieren, wie der „Qualitätsjournalismus“ darauf reagiert. Nämlich gar nicht – man könnte ja genötigt sein, eigene Rollen in Frage zu stellen.
Vorbemerkung: Polizeipräsident Andreas Stenger hat im Oktober verfügt, dass sieben bezahlte Zugänge (je zehn Euro) für Polizeibeamte der Öffentlichkeitsarbeit sowie Polizeidirektoren für unseren kostenpflichtigen Bereich gekündigt werden – vermutlich als Reaktion auf kritische Berichte zu seiner Person, die dem narzisstischen Charakter wohl nicht gefallen haben. Aus meiner Sicht war das ein Racheakt, um das von mir verantwortete Angebot wirtschaftlich zu schädigen – schädlich ist das aber eher für eine solide Öffentlichkeitsarbeit der Polizei.
Genau dieser Polizeipräsident veröffentlichte in einer Zeitung vor wenigen Tagen ein Loblied auf „Qualitätsjournalismus“ – wobei er mit keiner Zeile darauf eingeht, dass diese Arbeit auch finanziert werden muss, durch Werbung und den Verkauf von geschützten Inhalten. Ohne eine verlässliche Finanzierung gibt es keinen kritischen Journalismus.
„Gemein“ ist nun, dass wir den Teil, der Herrn Stenger behandelt, kostenpflichtig gemacht haben. Er kann selbst also nicht lesen, was hier über ihn veröffentlicht wird, ohne eine zunächst für 30-Tage kostenfreie Registrierung vorzunehmen. Seine Behörde hat keinen Zugang mehr zu unseren urheberrechtlich- und verwertungsrechtlich geschützten Inhalten.
Er könnte natürlich auch versuchen, sich die Inhalte „auf anderen Wegen“ zu verschaffen – das wäre aber illegal. Kaum vorstellbar, dass ein Polizeipräsident illegale Methoden anwendet oder Untergebenen befiehlt, diese anzuwenden. Herr Stenger wird also bezüglich dieses Artikels „doof“, also kenntnislos, bleiben müssen, wenn er keine legalen Wege beschreitet, um Kenntnis von diesem Inhalt zu erhalten.
Pikant: Aus Sicht des Autors ist Polizeipräsident Stenger ein „Dummbabbler“. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, der durchaus als Beleidigung empfunden werden könnte. Doch das ist strafrechtlich nicht relevant, zivilrechtlich könnte sich Herr Stenger oder als übergeordneter Dienstherr Innenminister Thomas Strobl für das Land Baden-Württemberg per Klage dagegen wehren. Die Aussichten auf Erfolg sind allerdings eher dürftig, weil das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits festgestellt hat, dass „Dummschwätzer“ (schwäbische Variante für pälzisch Dummbabbler) zwar eine Beleidigung darstellt, allerdings nicht, wenn es sich dabei um eine zutreffende Tatsachenbehauptung handelt.
Es gäbe einen Ausweg, um einen privatrechtlichen Streit strafrechtlich relevant zu machen. Wenn die Staatsanwaltschaft Mannheim zu dem Schluss kommen würde, dass hier nicht nur Privatinteressen, sondern übergeordnete Interessen betroffen sein könnten, könnte diese Behörde sich Zugang zu unseren geschützten Inhalten verschaffen, um zu prüfen, ob gegen den Autor ermittelt werden kann. Das wäre dann ein staatliches Ermittlungsverfahren gegen ein journalistisches Organ. Darin hat die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits Übung. Wir sind gespannt.
Wie häufig, ist der Artikel länglich und inhaltlich Arbeit. Wir berichten auch nicht für die Facebook-Meute und die Blut-und-Sperma-Öffentlichkeit, sondern für verständige, intelligente Menschen, die sich ein hintergründiges Bild machen wollen, um sich eine Meinung zu bilden. Damit schränken wir unsere Reichweite vorsätzlich und bewusst ein – wir machen Journalismus für kluge Menschen, nicht für die Masse. (Anm. d. Red.: Hinweis für neue Leserinnen und Leser, Sie können die Redaktion jederzeit anschreiben und erhalten Antwort.)
Von Hardy Prothmann
„Was ist da nur passiert, was ist da „verrutscht“, wie es ein Polizist formuliert, dass ein Routineeinsatz plötzlich tödlich endet? Das bleibt ein Rätsel am Sonntag nach dem Einsatz auf dem Waldhof, bei dem ein 44-jähriger Mann durch den Schusswaffeneinsatz von Polizeibeamten so lebensgefährlich verletzt wurde, dass er kurz darauf starb.“
Qualitätsjournalistisches Dahingeraune
So beginnt der Artikel des MM-Redakteurs Peter W. Ragge (Anm. d. Red.: Herr Ragge hatte sich 2013 eine Rüge des Deutschen Presserats wegen rassistischer Berichterstattung eingehandelt). Dieser Einstieg ist bemerkenswert, denn er baut mit gekonnten Mitteln des Boulevardjournalismus „Spannung“ auf. Ein „Routineeinsatz“, irgendetwas „verrutscht“, „plötzlich“, ein „Rätsel“. Und ein unbekannter Zeuge, gar Polizeibeamter, der offenbar mehr weiß, aber nichts sagen kann.
Bei Peter W. Ragge handelt es sich nicht um einen Anfänger, sondern einen „altgedienten“ Redakteur der Lokalzeitung – der, wenn ich mich recht erinnere, stellvertretender Lokalchef, aber mindestens verantwortlicher Redakteur war, als ich 1991-1994 während des Studiums für die Zeitung als freier Mitarbeiter tätig war. Er verstand sich schon damals gut im „Dahinraunen“.
Eigentlich müsste es Herr Ragge besser wissen, aber dann wäre ja der „spannende Einstieg“ dahin. Jeder Kriminalfall – und das ist einer, weil die Kriminalpolizei ermittelt – ist erstmal ein Rätsel. Ganz einfach, weil die Gesamtzusammenhänge nur wenige Stunden nach einer „Tat“ nicht vollumfänglich ermittelt sein können. Es gibt keinen Kontrast zwischen Routineeinsätzen und nicht-Routineeinsätzen. Im Einsatz zu sein, ist die Routine – wie sich die Lage entwickelt, weiß man nie.
Wenn es zu einer Eskalation kommt, geschieht dies meist „plötzlich“ und damit eben nicht vorhersehbar. Üblicherweise greift kein Polizeibeamter aus Jux und Dollerei zur Waffe und es wird schon gar nicht geschossen, wenn nicht eine entsprechende Notlage vorliegt, die keinen anderen Ausweg ermöglicht. Jede Schussabgabe führt möglicherweise zum Tod und kein „normaler“ Polizist, der immer auch Mensch ist, will einfach so irgendeinen Menschen töten.
Denn die Folgen sind enorm – wer will schon verantwortlich für den Tod eines Menschen sein, selbst, wenn er rechtlich auf der sicheren Seite ist? Jeder Polizeibeamte muss jeden Tag mit einer solchen Situation rechnen – darüber erfährt man nichts in den Boulevardmedien.
Häufig gilt das „Einfühlungsvermögen“ nicht den Beamten, sondern den Irren und Straftätern dieser Welt. Dann wird gefordert, dass man doch die „Ausnahmesituation“ hätte erkennen müssen – in welchen Ausnahmesituationen Polizeibeamte (und andere) ständig durch diese Irren und Straftäter geraten, interessiert die Moralwächter selten, kaum oder sogar nie.
Belegte journalistische Null-Kompetenz
So auch hier. Ein paar Absätze weiter heißt es im MM-Artikel: „Nicht erklärt wird in der offiziellen Mitteilung indes, wie jemand, der sich – so die Auskunft – selbst „schwer mit einem Messer verletzt“ hat, noch solch eine Bedrohung darstellen kann. Offen bleibt auch, warum nicht Pfefferspray oder Schlagstock ausreichte, um den Mann zu stoppen, und warum sich die Polizisten derart bedroht fühlten.“
Und wieder dasselbe Prinzip: „nicht erklärt“, „offizielle Mitteilung“, „wie kann etwas sein?“, „offen bleibt“. Herr Ragge raunt weiter – weil er es nicht besser weiß oder weil das den „Kitzel“ vernichten würde?
Gleich zu Beginn zitiert er den unbekannten Polizeibeamten – es folgt der Kontrast der „offiziellen Mitteilung“. Wissen der Beamte und damit Herr Ragge mehr als die „offizielle Mitteilung“? Da frage ich mich: Wieso wird das inhaltlich nicht näher erläutert? Es geht doch um Aufklärung oder etwa nicht?
Mit ziemlicher Sicherheit hat Herr Ragge mit keinem der beteiligten Beamten gesprochen und es ist ebenso auszuschließen, dass er einen den Ermittler gesprochen hat.
Möglicherweise hat er draußen mit einem Beamten gesprochen, die den Zugang zum Gebäude abgesperrt haben oder mit einem, den er halt kennt und dessen Meinung wissen wollte. Möglicherweise gibt er eine solche Aussage auch korrekt wieder – dann aber weiß er, dass dieser Beamte nichts weiß, einfach so vor sich hinredet und bauscht das auf, um Spannung zu erzeugen.
Herr Ragge schnappt gerne mal etwas auf.
Ohne dass ich nähere Informationen zum exakten Ablauf habe, kann ich aus den Angaben Schlussfolgerungen ziehen, die aber nur „vorbehaltlich“ sein können. Ob diese zutreffen, wird sich später zeigen. Ich teile die hier auch nur deshalb mit, um den Kontrast zwischen Annahmen und Fakten aufzuzeigen, auf die Polizeipräsident Andreas Stenger so steht.
Jede Einsatzlage kann eskalieren – die Einsatzmittel
Jeder Einsatz kann – aus welchen Gründen auch immer – eskalieren. Und jeder Einsatz ist anders, weil immer unterschiedliche Menschen in unterschiedlichen Situationen beteiligt sind.
Dieser Einsatz fand offenbar in einer Wohnung statt. Am frühen Morgen. Dort, wo der Einsatz stattfand, gibt es eher keine weiträumigen Villen oder Penthouse-Wohnungen.
Die Beamten waren erst in den Dienst gegangen oder bereits am Ende ihrer Schicht. Wie viele Beamte im Einsatz waren, ist unklar. Es müssen mindestens zwei gewesen sein. Ob beide geschossen haben oder nur einer, ob beide im Raum waren oder nur einer – völlig unklar.
Klar ist, dass die verschiedenen Einsatzmittel der Polizei nicht in allen Situationen gleichberechtigt einsetzbar sind. Die Beamten müssen immer das „geeignete“ Einsatzmittel wählen. Und das oft unter erheblichem Stress.
Der Einsatz von Pfefferspray ist immer heikel, weil das nicht nur das Gegenüber, sondern auch Beamte oder andere Personen in Mitleidenschaft ziehen kann – in Räumen sowieso (hier drohen immer Strafanzeigen von Dritten). Pfefferspray ist ein Einsatzmittel auf die „Halbdistanz“, also in einem Bereich von wenigen Metern, aber mit genug Abstand zur Zielperson. Je nach persönlicher Lage von Personen ist Pfefferspray auch vollkommen wirkungslos.
Der Schlagstock ist eine Nahkampfwaffe, die in kurzer Distanz zum Einsatz kommen kann. In möglicherweise beengter Situation in einem möblierten, möglicherweise nicht-geräumigen Zimmer mit jeder Menge „Stolperfallen“ (alles, was eine sicher Bewegung unsicher macht), ist er eher ungeeignet zu verwenden. Schon gar nicht gegen ein Messer – außer, man hat zu viele Martial-Art-Filme gesehen und verwechselt Action-Szenen mit der Wirklichkeit. Ein Schlagstock kann sehr wirkungsvoll und sogar tödlich eingesetzt werden, aber dafür braucht es erhebliches Training – darüber verfügt der durchschnittliche Streifenbeamte nicht.
Das naheliegende Einsatzmittel in einer Situation, in der ein Aggressor ein Messer einsetzt – und ganz egal, ob er sich damit vorher selbst verletzt hat oder andere – ist die Dienstwaffe. Ein Einsatzmittel, das im Bereich über wenige Meter bis höchstens 20-25 Meter halbwegs sicher eingesetzt werden kann.
Auch hier gilt, dass ein Streifenbeamter zwar im Umgang mit der Waffe unterrichtet sein soll und ab und an ein Schießtraining absolviert – aber es handelt sich nicht um Präzisionsschützen und schon gar nicht um Personen, die in bewegten Lagen zielsicher sein können.
In einer Situation, in der ein Messer bereits benutzt wurde und sich eine Person weiterhin aggressiv erweist, auf den Einsatz der Dienstwaffe hingewiesen wurde und dann angreift, kommt der Punkt, an dem Polizeibeamte schießen und zwar so lange, bis der Angriff abgewehrt ist – übersetzt, bis der Angreifer offensichtlich nicht mehr angreifen kann. Im Zweifel wird das Magazin (meist 13 Patronen) durchgeschossen.
Dabei kann jeder einzelne Schuss tödlich sein, wenn lebenswichtige Organe oder Blutgefäße getroffen werden – es kann aber auch sein, dass erst eine Vielzahl von Schüssen nötig sind, um einen Aggressor zu stoppen (abhängig von den Treffern oder Nicht-Treffern, passivem Schutz, körpereigenen oder fremden Drogen, Kampferfahrung und so weiter).
Auch eine Vielzahl von Schussverletzungen kann man überleben. Und es gab in der Vergangenheit auch Fälle, bei den Personen trotz mehrerer Körpertreffer Einsatzbeamte noch verletzt oder sogar getötet haben. Wer in einer „Ausnahmesituation“ ist, hat teils „übermenschliche“ Kräfte. Ermöglicht wird das durch Stresshormone, die einerseits „schmerzunempflich“ machen und andererseits eine Aggression weiter vorantreiben – Drogen können dies unterstützen, es geht aber auch ohne.
Was in der Bevölkerung nicht bekannt ist und bei Journalisten leider auch nicht: Man schießt im Zweifel immer auf das, was man am besten treffen kann und das ist der Oberkörper, insbesondere bei Personen, die sich möglicherweise schnell bewegen. Wer glaubt, ein Schuss-ein Treffer, vermutlich noch, während beide Personen in vollem Lauf sind, hat zu viele „Mission impossible“-Filme geschaut.
„Klare“ Fehler
„Klar ist, dass Rettungsdienst und Polizei per Notruf von Familienangehörigen um 5.13 Uhr zu einer Wohnung in der Darmstadter Straße gerufen werden. Die befindet sich auf dem Waldhof – zunächst hatte die Polizei fälschlicherweise „Wallstadt“ gemeldet“, schreibt Herr Ragge, der schon echt ein harter Journalist ist, weil er eine von wenigen „klaren Informationen“ entdeckt hat, aber sofort einen „Fehler“ der Behörde. Dabei spielt es keine wichtige Rolle, ob der Vorfall nun auf dem Waldhof oder in Wallstadt sich ereignet hat.
„Ob beide Beamte der Streifenwagenbesatzung geschossen haben oder nur einer – das ist offen, ebenso die Zahl der abgegebenen Schüsse oder die Frage, ob es Aufzeichnungen einer Körperkamera gibt („Body-Cam“). Die Mitteilung sei „abschließend“, weitere Nachfragen würden „nicht beantwortet“, hieß es dazu vom Polizeipräsidium Karlsruhe nur. Das führt zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Dass eine benachbarte Behörde und nicht das Präsidium, denen die Streifenbeamten angehören, damit beauftragt wird, ist üblich bei tödlichen Schüssen durch Polizisten.“
Und wieder rätselt Herr Ragge und bauscht auf, indem er so tut als ob. Dabei unterläuft ihm selbst ein Fehler. Staatsanwaltschaften und Polizei „führen“ niemals „zusammen die Ermittlungen“. Die Staatsanwaltschaft ist immer „federführend“, die Polizei ist immer ausführende, aber nachgeordnete Behörde. Die „Führung“ ist klar definiert.
Ob es zwei Beamte waren, ist auch noch nicht abschließend geklärt – es könnten auch mehr sein, aber nur zwei in der Situation.
Was in der Zeitung berichtet wird, hängt oft vom Platz ab
„Dass Polizisten in Mannheim auf Menschen schießen, kommt höchst selten vor“, schreibt Herr Ragge.
Richtig ist, dass in ganz Deutschland Polizeibeamte insgesamt „höchst selten“ auf Menschen schießen. Einerseits, weil sie gut ausgebildet sind, andererseits, weil sie besser ausgerüstet sind als „die Gegenseite“, die selten über Schusswaffen verfügt. Zudem ist das Land insgesamt noch sehr gut geordnet und damit wissen auch Straftäter, dass Schüsse erfolgen können, aber nicht müssen, wenn sie sich der polizeilichen Maßnahme fügen.
Offenbar hatte Herr Ragge noch Platz in der Zeitung und füllt den Rest des Artikels mit früheren Schussabgaben in Mannheim und greift ins Archiv.
„Im September 2011 starb ein 37-jähriger Mann in der Neckarauer Straße durch einen Schuss aus einer Dienstwaffe. Der als gewaltbereit und gefährlich geltende Mann sollte von zwei Polizisten dem Amtsarzt vorgeführt werden, als er Brandsätze auf sie schleuderte und einen 49-jährigen Beamten damit schwer verletzte. Ein Sondereinsatzkommando stürmte daher die Wohnung.“
Sonder oder Spezial – ist doch egal
Soweit ich mich aktuell erinnere, hatte einer der Beamten vor der Tür den tödlichen Schuss nach dem Angriff abgegeben. Weil der eine Beamte den Kollegen erst retten musste und der Angreifer in der Wohnung war, kam ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zum Einsatz, dabei wurde kein Schuss abgefeuert.
Zum Begriff „Sondereinsatzkommando“ kann auch ein Herr Ragge bei Wikipedia nachlesen: „Während früher auch im amtlichen Sprachgebrauch Sondereinsatzkommando verwendet wurde, wird es heute nur noch umgangssprachlich verwendet, da der Begriff wegen des Sondereinsatzkommandos Eichmann der SS belastet ist.“
Damit wird Herrn Ragge keine Affinität zum Nationalsozialismus und dessen Begriffen unterstellt – wohl aber ein erhebliches Informationsdefizit bei der korrekten Verwendung von Begrifflichkeiten, die man eigentlich als „Qualitätsjournalist“ aus dem Eff-Eff beherrschen sollte.
Die Lokalzeitung veröffentlicht auch ein Bild von den Häusern vor Ort, wo der Vorfall in irgendeiner Wohnung im privaten Raum stattgefunden hat und nennt die Straße.
Benötigt man diese Information als „Fakt“ für eine Einordnung als Leser oder reicht nicht die ungefähre Angabe „Waldhof“? Aus RNB-Sicht ist das eine komplett wertlose Information, da keinerlei Sinnzusammenhang zur Situation erkennbar ist. (Anm. d. Red.: Anders bei dem Einsatz in Neckarau, wo Beamte mit Schutzkleidung im öffentlichen Raum positioniert worden waren und damit ein öffentliches Interesse begründet war.)
Mal schauen, vielleicht befragt die Zeitung in den nächsten Tagen wie üblich Nachbarn, Imbissbesitzer oder sonstige Leute und bauscht auch deren unqualifizierte Aussagen als „Reportage“ auf.
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Der Polizeipräsident, der Qualitätsjournalismus und Gebabbel
Nun zum neuen Polizeipräsidenten Andreas Stenger.
In der Ausgabe der Lokalzeitung vom 05. Dezember 2019 erschien auf Seite 2 ein Gastbeitrag von Herrn Stenger, Titel: „Mehr denn je braucht es Qualitätsjournalismus“.
„Sie recherchieren, informieren, erklären, ordnen ein, liefern Hintergründe und bieten unterschiedliche Perspektiven – Journalistinnen und Journalisten tragen eine große Verantwortung“, beginnt der Text.
Herr Stenger, dass müssen alle RNB-Leserinnen und -Leser wissen, hat mir zwei „Kennenlerntermine“ jeweils kurfristig abgesagt und begründete das im Oktober beim zweiten Mal derart: „Ziel des angedachten Termins war es, einen konstruktiven Austausch zu schaffen. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings Vertrauen und ein respektvolles Miteinander.“
Die Absage erfolgte, nachdem ich mich über eine kriminalpolizeiliche Vernehmung beschwert hatte. Ich war von Demonstranten im August 2019 am Großkraftwerk unter den Augen der Polizei bedroht worden, daraufhin wurde ich vier (!) Stunden lang befragt (25 Seiten Protokoll) und hatte den Eindruck, dass die Befragung auch prüfen sollte, ob ich als Straftäter in Frage komme, weil ich im Rahmen meiner Berichterstattung möglicherweise jemanden „provoziert haben könnte“. Sprich: Weil ich als Journalist vor Ort dokumentiert habe, könnte das eine Provokation sein, die den Angriff auf mich rechtfertigt – darüber habe ich mich sehr gewundert und das zum Ausdruck gebracht.
(Die email füge ich unten als Dokumentation an – das Thema wird noch weiter bearbeitet. Sie war der Anlass, warum Herr Stenger meinte, ich würde der Polizei drohen und damit sein das Vertrauen dahin….)
Möglicherweise hat dies auch damit zu tun, was Herr Stenger in seinem Gastbeitrag vorträgt:
„Der Qualitätsjournalismus stellt Öffentlichkeit her, regt Debatten an und bestimmt bei vielen Fragen den Diskurs. Diese große Verantwortung muss auch mit der Verpflichtung zur Fairness und zum Augenmaß einhergehen. Schließlich werden der Journalismus und die politische Berichterstattung oftmals als vierte Gewalt bezeichnet, die sich kritisch mit der Politik und dem Staat auseinandersetzt.“
Ich hatte Herrn Stenger in den vergangenen Monaten mehrmals öffentlich thematisiert – offenbar fehlte mir aus seiner Sicht dabei „Fairness und Augenmaß“.
Ein Kritikpunkt war, dass Herr Stenger nach bis zum Sommer sehr rege öffentlich einsehbare Posting bei Facebook tätigte, darunter viele „Selfies“, die insbesondere in Kreisen der Polizei, aber auch der Bevölkerung von „befremdlich“ bis „hochnotpeinlich“ eingeordnet wurden. Zudem fragten sich viele meiner Kontakte, warum der neue Spitzenbeamte eigentlich so gut wie nie Uniform trägt und damit die Polizei respektabel vertritt. Was die Fairness angeht – ich hatte zunächst zwei Hinweise an die Öffentlichkeitsarbeit gegeben, doch nichts änderte sich. Danach habe ich den Text veröffentlicht: „Der neue Selfie-Polprä„.
Seitdem trägt Herr Stenger deutlich öfter Uniform, aber doch eher selten.
Dieser Text führte mit dazu, dass es einen Ukas aus Stuttgart gab, wie sich Polizeibeamte auf Facebook präsentieren können – seither sind die Postings von Herrn Stenger überwiegend privat und nicht mehr öffentlich einsehbar. 🙂
Weiter meint Herr Stenger: „Das ist aus meiner Sicht als Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim und als Bürger fundamental wichtig. Auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei setzt auf Transparenz, Offenheit, Nähe, Verständnis und Vertrauen. Davon profitieren alle Seiten, denn das ist der Wesenskern einer bürgerorientierten Polizei, die fest in der Gesellschaft verankert ist. Gerade wir als Polizei brauchen eine breite öffentliche Diskussion.“
Wenn Herr Stenger das Medium verständig liest, in dem er fachfremd über „Qualitätsjournalismus“ schwadroniert hat, das aktuell den Polizeieinsatz mit tödlichen Folgen berichtet hat, wird der Polizei insbesondere „Transparenz, Offenheit und Vertrauen“ abgesprochen. Das steht nicht explizit im Text, aber es wird im Subtext hingeraunt.
Wenn Herr Stenger überhaupt verständig wäre, hätte er sich vor der „schmeichelhaften“ Veröffentlichung seines Gastbeitrags in der Postille auch daran erinnert, dass dieses „Qualitätsmedium“ im September der Polizei massive Vorwürfe angedichtet hat, gespickt mit Fake News wie etwa, dass die Bundespolizei im Carl-Benz-Stadion im Einsatz gewesen sein soll. (Hier unser Text: Wenn Journalismus Foul spielt)
Ich kenne fast alle Polizeirevierleiter in Mannheim und Umgebung aus vielen Jahren und vielen Einsätzen – insbesondere der damalige Einsatzleiter Frank Hartmannsgruber wurde hier ebenfalls hingeraunten massiven Vorwürfen ausgesetzt. Das wäre ein Zeitpunkt für Herrn Stenger gewesen, sich mal „vor die Truppe“ und gegen diesen üblen Boulevardjournalismus zu stellen. Diesen Zeitpunkt, fair und vertrauensvoll sich vor seine Beamten zu stellen, hat Herr Stenger gnadenlos verpasst – und das ist in der Truppe negativ bemerkt worden.
„Die Berichterstattung spiegelt, was die Menschen bewegt. Journalistinnen und Journalisten, die Themen profund recherchieren und somit ein Ohr am Puls der Zeit haben, tragen ihren Teil dazu bei, die gesellschaftlich relevanten Themen zu erkennen und einzuordnen.“
Ja, tödliche Schüsse bewegen die Menschen wie viele Themen aus dem „Blaulichtspektrum“. Leider spricht Herr Stenger nicht mit mir, ich tät ihn sonst fragen, wo genau das aktuelle Thema im MM „profund recherchiert und eingeordnet“ ist.
„Selbstverständlich gefällt seriöser Journalismus nicht immer. Häufig ist er kompromisslos und manchmal tut er sogar weh. Aber im Gegensatz zu einseitigen Darstellungen helfen gut recherchierte Nachrichten und sachkundige Erläuterungen aus unterschiedlichen Perspektiven dabei, sich ein eigenes Bild von Ereignissen zu machen.“
Auch hier würde ich Herrn Stenger gerne fragen, was „seriöser Journalismus“ ist, welche“gut recherchierte Nachrichten“ und „sachkundige Erläuterungen aus unterschiedlichen Perspektiven“ er meint, um „sich ein eigenen Bild von Ereignissen zu machen“.
„Mit der digitalen Transformation der Gesellschaft erleben wir einen rasanten Wandel von gedruckten zu digitalen Medien. Podcasts, Newsblogs, soziale Medien und Co. prägen die Medienwelt. Natürlich gab es schon vor den Newsblogs, Livetickern und vor Twitter, Facebook oder anderen sozialen Plattformen unseriösen Journalismus. Doch mit dem Siegeszug der Onlinemedien wird es immer schwieriger, fragwürdige Beiträge vom Qualitätsjournalismus noch zu unterscheiden. Heute kann jede und jeder niederschwellig ein großes Publikum in Echtzeit ansprechen, in Foren mitdiskutieren und die Berichte kritisch begleiten.“
Vielleicht bin ich an dieser Stelle „zu aufmerksam“, aber ich lese zwischen den Zeilen, dass das RNB gemeint sein könnte und wenn nicht, bin ich reichlich erstaunt, dass er auch viele andere, hervorragende journalistische Online-Angebote in einen schlechten Ruf bringt. Das ist möglicherweise sogar justiziabel.
Abgesehen davon ließ sich Herr Stenger am Anfang seines Gastbeitrags über das Grundgesetz und Artikel 5 über die Meinungsfreiheit aus und lobte das über den Klee. Dass heute „jede und jeder niederschwellig“ seine Meinung äußern kann, ist absolut im Sinne dieses Grundgesetzes – doch die Tragweite dieser Tatsache ist möglicherweise für einen Herrn Stenger intellektuell zu komplex.
„Journalistische Standards und Prinzipien, das Presserecht, geschweige denn ethische Grundsätze, etwa die des Deutschen Presserats oder die Selbstverpflichtungen der Medien, verlieren gegenüber den neuen Medien zunehmend an Bedeutung. Akribische und gewissenhafte Recherchen sind längst nicht mehr selbstverständlich, denn alles wird zu einer Frage der Zeit. Neue Formate und Formen drängen in die Medienlandschaft – schnell, direkt, interaktiv. Quantität und Schnelligkeit nehmen zu, die Qualität bleibt häufig auf der Strecke. Hoax (Falschmeldungen), alternative Fakten und gefühlte Wahrheiten sind fast schon typische Phänomene.“
Wow – dieser Absatz hat fast seherische Qualitäten. „Gefühlte Wahrheiten“, „alternative Fakten“, „alles wird zu einer Frage der Zeit“ – viel von dem trifft auf den Artikel von Herrn Ragge zu. War das jetzt ein Lob von mir an die Adresse von Herrn Stenger? Nö, weil er Binsen schreibt und ansonsten Fake News verbreitet, weil er sich seinen Meinungsbrei zusammenrührt, ohne auch nur im Ansatz eine fachliche und präzise Kundigkeit zu erreichen. Haben Sie bemerkt, was ich meine?
Ich frage mich, was sind „journalistische Standards“? Was soll das sein? Wer definiert die verbindlich? Galten die schon immer oder verändern sich diese? Gleiche Fragen an „ethische Grundsätze“? Und trifft die Aussage zu, dass „Standards und Grundsätze“ „gegenüber den neuen Medien zunehmend an Bedeutung verlieren“? Da frage ich mich, ob Herr Stenger in der Vergangenheit mal die Bild-Zeitung oder andere Boulevardmedien gelesen hat oder sich (kann er hier nachlesen), mal mit „Gladbeck“ beschäftigt hat oder schon mal vom Fall Relotius gehört hat oder sich über Rügen des Deutschen Presserats gegenüber seiner Heimatzeitung kundig gemacht hat.
Stenger verbreitet Fake News
Fake News ist, dass Herr Stenger als Tatsache behauptet, auch das Presserecht verliere zunehmend an Bedeutung. Oder um es „uff pälzisch“ zu sagen (Anm. d. Red.: Das dürfte auch der Saarländer Stenger mundartlich sofort verstehen): „Des is dummes Gebabbel.“
Die Landespressegesetze sind bestehendes Recht und insbesondere in den vergangenen Jahren hat die Zahl presserechtlicher Verfahren enorm zugenommen – richtig ist nicht, weil „Standards unterlaufen werden“, sondern weil andere Rechte verletzt werden, grob falsch ist, dass das Presserecht an Bedeutung verliert. Genau das Gegenteil ist richtig. Das ist somit dummes Geschwätz von einem, der offensichtlich so gar nicht auf dem Stand der Zeit ist. Und dieser eine, the one and only, ist der Selbstdarsteller und Narziss, der Polizeipräsident Andreas Stenger, von dem es heißt, er ließe sich von „seiner Muse“, einer jungen Kriminalbeamtin, beraten.
Insbesondere ein Polizeipräsident Stenger sollte einen der bundesweit bedeutendsten Fälle kennen, die Causa Kachelmann, die explizit mit einer reichlich schlechten kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit kombiniert mit einer reichlich unseriösen Rolle der Staatsanwaltschaft Mannheim verbunden ist. Und einem absoluten Desaster, was „Qualitätsjournalismus“ angeht. Die Causa Kachelmann war vor der Zeit von Herrn Stenger, aber sie wirkt bis heute. Für Herrn Stenger ist das offenbar eine black box.
„Sie zeigen, wie wichtig es ist, Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Diese Erscheinungsformen sind eine Schattenseite der Veränderung. Durch Bots, Trolle, algorithmenbasierte Meinungen und Hackerangriffe geht die Angst vor der manipulativen Meinungsmache um. Auch vor unserer eigenen Haustür sind wir ständig damit konfrontiert.“
Herr Stenger „ventiliert“ im weiteren Verlauf über eine Falschmeldung über einen angeblich gestohlenen Polizeistreifenwagen – doch sein Beispiel hat nichts mit „Qualitätsjournalismus“ zu tun, wohl aber mit asozialen neuen Medien. Herrn Stenger gelingt hier überhaupt keine Trennschärfe. Er rührt alles zu einem Brei zusammen.
„Ich bin froh, dass es hier in unserer Region diesen Qualitätsjournalismus gibt, mit dem wir vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Dafür bedanke ich mich. Und ich bin froh, in einem Land zu leben, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit verfassungsrechtlich verbrieft und geschützt ist. Das ist leider nicht überall auf der Welt selbstverständlich.“
Ich freue mich über das Lob von Herrn Stenger, dass er froh über den Qualitätsjournalismus in der Region ist, der Themen setzt, hintergründig informiert und den Menschen so die Möglichkeit einer Meinungsbildung ermöglicht – auch über Herrn Stenger und eine Lokalzeitung, der er sich an den Hals wirft, auch, wenn diese und andere Medien der Region immer wieder die ihm unterstellten Beamten ans Messer liefern wollen. Weniger freue ich mich darüber, dass Herr Stenger ausgerechnet einem Medium, dass in erheblicher Weise in der Vergangenheit üblen Verdächtigungsjournalismus gegenüber der Polizei betrieben hat, einen exklusiven Gastbeitrag schreibt und Leserinnen und Lesern so den Eindruck vermittelt, das veröffentlichte Medium sei Garant für „Qualitätsjournalismus“.
Bei dieser Gelegenheit weise ich Herrn Stenger beispielhaft auf massive Rassismusvorwürfe hin, die ein aus Afrika stammender Rugby-Spieler gegenüber der Polizei in Stellung brachte, kolportiert durch regionale Medien. Oder eine angebliche Polizeigewalt bei einem Einsatz zu einem Bundesparteitag der NPD in Weinheim. Oder die massiven Vorwürfe, insbesondere durch das Medien seiner Wahl für seinen unqualifizierten Meinungsbeitrag, zum Tötungsdelikt vor der H4-Wache.
Das einzige regionale Medium, das zutreffend korrekt berichtet hat und dabei massive Vorwürfe gegen die Polizei belegt entkräften konnte, war das RNB.
Die Reihe ließe sich lange fortsetzen, wird aber bei einem Narzissten, wie Herr Stenger einer ist, keinerlei Erkenntnisgewinn erzeugen. Ja, Herr Stenger, kritischer Journalismus tut manchmal „weh“.
Ich erinnere mich fast mit Wehmut an ihren Vorgänger, der jederzeit bestens informiert war, ein ganz hervorragender Kenner der Medienszene war, mit dem man sich fachlich auf höchstem Niveau über Polizeiarbeit und Journalismus austauschen konnte und der vor allem eine Eigenschaft hatte, die Ihnen abgeht: Auch im Zweifel stand er in Uniform vor der Truppe und zeigte Haltung, analysierte Schwächen, Fehler und Verfehlungen und brachte das Polizeipräsidium Mannheim auf dieses hohe Niveau, dass Sie übernommen haben, aber offenbar unterlaufen wollen.
Zweifellos ging es dabei nie um „Beschönigung“, sondern um korrekte und verlässliche Einordnung. Man darf gespannt sein, wie Sie sich im konkreten Fall verhalten, auch gegenüber ihrem Herzblatt und den bösen Online-Medien. Aber vor allem gegenüber Ihren Kollegen. Darauf gucken alle Ihre (jetzt hätte ich fast Untertanen geschrieben) Untergebenen.
Sie bilden sich mit alternativen Fakten und gefühlten Informationen Ihre Meinung. Das geht in Ordnung. Das Grundgesetz schützt auch jede dumme Meinung, solange andere Rechtsgüter nicht verletzt werden, was Sie wiederum in eine prekäre Lage bringt.
Und persönlich bin ich gespannt, wie der Staatsapparat reagiert. Gibt es eine Wertschätzung gegenüber begründet kritischen Inhalten oder wird gegen einen freien, unabhängigen und kritischen Journalisten erneut ermittelt, weil der es wagt, belebt Kritik zu üben.
Disclaimer: Weil „interessierte Kreise“ in den vergangenen Jahren immer wieder mit den gleichen Verleumdungsmethoden agieren… Es gibt keinerlei „Vorgeschichte“ zwischen dem Autor und Herrn Stenger. Es gibt keinerlei privaten Kontakte oder „offene Rechnungen“. Herr Prothmann und Herr Stenger haben noch nie irgendetwas gemeinsam erlebt, noch nie persönlich miteinander gesprochen. Herr Prothmann hat auch noch nie versucht, Polizist zu werden und Herr Stenger hat sich nie um ein Praktikum beim RNB beworben. 🙂 Herr Stenger lebt in Heddesheim – möglicherweise steht er dort unter dem Einfluss von Personen, die ihn „briefen“. Von einem Polizeipräsidenten wäre zu erwarten, dass er sich ein eigenes Bild macht – genug Ansprechpartner findet er in seiner Behörde. Nur mag dort kaum noch jemand mit ihm vernünftig reden, ist unser Eindruck, weil alles Versuche gescheitert sind.
Dokumentation einer email an das Polizeipräsidium Mannheim vom 30. August 2019, 08:07 Uhr:
Sehr geehrte Damen und Herren,
damals war Herr xxx Sachbearbeiter, da ich aber nicht weiß, wer die Sache aktuell bearbeitet, bitte ich um Weiterleitung.
In der Vergangenheit habe ich in Absprache mit der Polizei teils eine Art „Schutz“ erhalten, in dem man mich im Auge behielt, um mögliche Bedrohungen abzuwenden, beispielsweise bei Demonstrationen. Gilt dies immer noch oder muss ich mich auf Eigenschutz und entsprechende Maßnahmen einstellen? Die Frage ist relevant, denn beim GKM wurde unter den Augen der Polizei zugelassen, dass mich ein Mob aus neun Personen massivst bedrängt hat.
Und hier noch ein Hinweis:
Antwort von Herrn Polizeipräsident Stenger, 02. Oktober 2019:
Sehr geehrter Herr Prothmann,
von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim ist Ihnen für den 07.10.2019 ein Gespräch angeboten worden.
Nun musste ich zur Kenntnis nehmen, dass Sie im Nachgang zu Ihrer Vernehmung bei der Kriminalpolizeidirektion mit E-Mail vom 04. September 2019 erneut Forderungen stellen und Druck auf das Polizeipräsidium Mannheim ausüben wollen.
Dieses Verhalten befremdet mich. Ziel des angedachten Termins war es, einen konstruktiven Austausch zu schaffen. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings Vertrauen und ein respektvolles Miteinander. Hierfür sehe ich nach der Entwicklung der letzten Zeit keine Basis, so dass das angebotene Treffen schon offensichtlich den angestrebten Zweck nicht erfüllen kann und damit gegenstandslos ist. Vor diesem Hintergrund nehme ich von einem Gespräch zwischen uns Abstand.
Ich darf Sie bitten, sich bei Anfragen zu aktuellen Ereignissen wie bisher auch weiterhin an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Stenger
Polizeipräsident
Polizeipräsidium Mannheim
L 6, 1
D – 68161 Mannheim