Rhein-Neckar, 10 Juni 2021. (red/pro) Eine Anfrage dieser Redaktion vom 20. Mai 2021 an das Polizeipräsidium Mannheim zu einer eskalierenden Demo von Arabern und Türken sowie Mitgliedern von extrem linken Gruppierungen wie der “Antifa” mit massiven antisemitischen Parolen beantwortet der verantwortliche Pressesprecher Christopher Weselek wie folgt dokumentiert.
Es dauerte 20 Tage, als mithin fast drei Wochen, unsere Anfrage zu beantworten. Warum?
Schreiben Sie uns gerne per email an chefredaktion (at) rheinneckarblog.de an oder schreiben Sie einen Kommentar, was Sie von dieser Art von Auskunft halten. Wenn Sie uns persönlich anschreiben und vertraulich behandelt werden wollen, garantieren wir Ihnen dies.
Wir erinnern daran, dass eine einzelne Teilnehmerin einer “Querdenker-Demo” wegen einer hochgehaltenen Hand eines “Hitlergrußes” “medial” beschuldigt wurde und auch der frühere Polizeipräsident Andreas Stenger sogar an einem Sonntag für eine Lokalzeitung erreichbar war, um deutlich zu machen, dass “ermittelt” würde.
Rund 500 massiv gegen Auflagen verstoßende arabische und türkische Antisemiten hingegen werden offenbar eher nicht als Problem gesehen. Weder von der Polizei, noch von der Stadt Mannheim.
Die Zahl der zu ermittelnden Verstöße und Straftaten ist äußerst gering – trotz des Hasses, trotz der massiven Verstöße. Deutsche Bürger, die mit Corona-Maßnahmen nicht einverstanden sind, bekommen hingegen massive Bußgelder.
Sie haben eine Meinung? Nutzen Sie Ihre Meinungsfreiheit – aber bitte fair und mit Argumenten. Wir ordnen von uns aus und gerne mit Ihrer Mithilfe ein, wie man diese Auskunft bewerten kann, sollte oder muss.
Dokumentation unserer Anfrage und der Antworten. Unsere Fragen sind kursiv gesetzt, die Antworten im Original.
Sehr geehrter Herr Prothmann,
Ihre Anfrage zum Versammlungsgeschehen am 15.05.2021 in Mannheim beantwortet das Polizeipräsidium Mannheim wie folgt:
Wie viele der Personen waren Männer, wie viele Frauen?
Bei einem nicht genehmigten Aufzug im innerstädtischen Bereich, der zwischen Q1 und F1 gestoppt wurde, wurden die Personalien von 47 Personen festgestellt. Hierbei handelte es sich um 26 Frauen und 21 Männer.
Ein ebenfalls nicht genehmigter Aufzug mit 311 Personen wurde in der Augustaanlage gestoppt und bei allen Teilnehmern die Personalien festgestellt. Es handelte sich hierbei um 40 % Frauen und 60 % Männer.
Welche Staatsbürgerschaften haben die kontrollierten Personen, wenn möglich in der Zahl, also x deutsch, x staatenlos, usw.?
Von den 358 kontrollierten Personen kann bislang nicht für alle eine abschließende Aussage hinsichtlich der Staatsbürgerschaft getroffen werden. Grund hierfür ist, dass die einzelnen Personalien akribisch ausgewertet und überprüft werden.
Bislang haben wir Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, doppelter Staatsbürgerschaft u. rein ausländischer Staatsbürgerschaft.
Wie viele der Deutschen haben einen Migrationshintergrund?
Wir machen ausschließlich Angaben zur Staatsbürgerschaft.
Wie viele der Personen haben einen Asylbewerberstatus?
Wie viele der kontrollierten Personen einen Asylbewerberstatus haben ist noch Gegenstand der Ermittlungen und kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden.
Wie viele Personen haben ihren Wohnsitz in Mannheim?
Von den 358 kontrollierten Personen haben ca. 30 % ihren festen Wohnsitz im Stadtgebiet Mannheim.
Aus welchen Gemeinden kamen andere Personen?
Die restlichen 70 % der kontrollierten Personen kamen nahezu ausschließlich aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der Vorderpfalz und Südhessen. Der Anteil der Personen, welche nicht aus dem Drei-Länder-Eck bzw. Mannheim kamen, liegt demnach bei unter 1 % der kontrollierten Personen.
Wir bitten um Anzahl und Benennung der mutmaßlichen Straftaten zu den Strafverfahren.
Zum derzeitigen Ermittlungsstand wird durch die EG Friedensplatz wegen insgesamt 24 Straftaten ermittelt.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um:
• 2x schwerer Landfriedensbruch,
• 5x gefährliche Körperverletzung,
• 5x Beleidigung,
• 1x Bedrohung,
• 3x Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte,
• 2x Volksverhetzung,
• 1x Verstoß gegen das BtmG mit Marihuana,
• 2x Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten gem. § 104 StGB – davon 1x Versuch und 1x Vollendung
• 1x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Mitführen von Pfefferspray
• 2x Sachbeschädigung an Dienst-Kfz (TV bislang unbekannt)
Sind die Personen, denen Straftaten vorgeworfen werden, polizeibekannt?
Die 22 Strafanzeigen werden gegen insgesamt 18 Beschuldigte vorgelegt, wobei mehrere Personen wegen zwei vollendeter Straftaten angezeigt werden. Von diesen sind in der Vergangenheit bereits 11 polizeilich in Erscheinung getreten. Ein deliktischer Schwerpunkt kann bezüglich der Vortaten nicht festgestellt werden.
Wurden die Gewalttäter mittlerweile identifiziert?
Mit Ausnahme der Tatverdächtigen der beiden Sachbeschädigungen an den Dienstwagen konnten sämtliche Straftäter durch die EG Friedensplatz mittlerweile identifiziert werden.
Welche Folgen hat die Eskalation für den Anmelder?
Wir bitten Sie, sich mit dieser Frage direkt mit der Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim ins Benehmen zu setzen.
Der Anmelder gelangt polizeilich nicht zur Anzeige.
Wo hat der Anmelder seinen Wohnsitz?
Auch hier verweisen wir an die Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim.
Auf Basis welcher Informationen erwartete die Polizei keine Eskalation?
Im Vorfeld ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Verbot der Kundgebung von vornherein gerechtfertigt hätte.
Die Einsatzplanung des Polizeipräsidiums Mannheim berücksichtigt jedoch stets auch einen möglichen unfriedlichen Verlauf einer Versammlung. So waren auch am 15.05.2021 zahlreiche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz, um für jegliche Eventualitäten gerüstet zu sein.
Wieso wurde, nachdem die genehmigte Teilnehmerzahl massiv überschritten wurde und es zu zahllosen Verstößen gegen die Versammlungsauflagen gekommen war, nicht sofort aufgelöst. Hinweis: Wir waren nicht vor Ort, haben aber zahlreiche Belege, die zeigen, wie Teilnehmer teils ohne Maske aber insgesamt alle, dichtgedrängt beisammen stehen und die Polizei nichts unternimmt.
Über eine mögliche Auflösung entscheidet die zuständige Versammlungsbehörde, die am besagten Tag durch einen Mitarbeiter vor Ort vertreten war. Da eine Auflösung die „Ultima Ratio“ darstellt, wurde abgestuft vorgegangen. So wurde, wie auch der veröffentlichen Pressemitteilung zu entnehmen, mit ansteigender und überschreitender Teilnehmerzahl der Versammlungsplatz zunächst ausgeweitet. Hiernach wurde, nach noch nicht einmal der Hälfte der für die Kundgebung angemeldeten Zeit, die Versammlung durch die Versammlungsbehörde aufgelöst.
Weshalb war ein Hubschrauber im Einsatz?
Mit Auflösung der Versammlung waren eine Vielzahl von Personengruppen, die sich aus vorherigen Teilnehmern und Außenstehenden zusammensetzten, im innerstädtischen Bereich festzustellen. Um diese schnell zu lokalisieren, bspw. für eine Identifizierung, wurde auch ein Polizeihubschrauber angefordert und eingesetzt.
War dieser in den Einsatz eingeplant oder wurde er lagebezogen angefordert?
Die Anforderung erfolgte lagebezogen.
Was kostet die Betriebsstunde eines Hubschraubers?
Der Einsatz eines Polizeihubschraubers wird nicht in Rechnung gestellt. Eine Betriebsstunde kann deshalb nicht beziffert werden.
Wie gefährdet sich Mitbürger jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung und jüdische Einrichtungen zur Zeit im Präsidiumsbereich, insbesondere Mannheim?
Eine Gefährdungslage für Mitbürger jüdischen Glaubens oder Abstammung sowie für Einrichtungen, insbesondere Synagogen und Gedenkstätten, wird stets neu geprüft und polizeiliche Maßnahmen an diese angepasst.
Welche Schlüsse zieht die Polizei nach dieser Erfahrung für die Einordnung künftiger Versammlungen?
Polizeiliche Einsatzmaßnahmen sind für jede Art von Versammlung nach konzentrierter Beurteilung der beteiligten Organisationseinheiten aufs Neue individuell zu planen. Eine pauschale Aussage kann daher nicht getroffen werden.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Anmeldung einer Versammlung stets von Versammlungsbehörde und der Polizei geprüft wird und ein sog. Kooperationsgespräch stattfindet. Auch hieraus ergeben sich Entscheidungshilfen für mögliche Auflagen oder ein Verbot.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Weselek
Polizeipräsidium Mannheim
Leiter Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit