Rhein-Neckar, 18. Januar 2020. (red/pro) Das RNB steht seit dem 01. Januar 2011 für kritische und transparente Aufklärung. Das gefällt vielen nicht – vor allem anderen Medien nicht, die wir regelmäßig kritisch betrachten. Aktuell gibt es einen Fall, der es in sich hat. In der RNZ ist die Überschrift zu lesen: “Blogger wehrt sich vor Landgericht – Erfundener Terroranschlag – Urteil aus erster Instanz angefochten”. Bei RNZ online liest sich das so: “Rheinneckarblog-Betreiber will Freispruch für das “Gesamtwerk” Hardy Prothmann zieht vor das Landgericht – Urteil aus erster Instanz angefochten”. Beide Überschriften sind fehlerhaft. Die Online-Überschrift ist boshaft. Das RNB informiert sie über “Eingemachtes”, wie Sie das sonst nirgendwo finden.
Von Hardy Prothmann
Um diesen Text verstehen zu können, benötigen Sie, geneigte Leserin, geneigter Leser, einige Informationen, die sie nicht aus öffentlichen Publikationen entnehmen können, sondern die ich öffentlich mache – auch, wenn dies in der Form ungewöhnlich erscheint. Und Sie müssen bereit sein, mehr als die Überschrift lesen zu wollen – Sie müssen sich Arbeit machen.
Ein Hinweis an alle Förderer, Spender und Steady-Kunden von RNB: Für den 16. Januar war ein umfangreicher Text zur “Umweltsau”-Debatte angekündigt. Den habe ich bislang nicht geschafft, weil ich die vergangenen acht Tage mit einer erheblichen Erkältung zu kämpfen hatte, die mich überwiegend ans Bett gefesselt hat. Der Text kommt, wenn ich wieder fit bin. Dieser Text erscheint, weil ich selbst immer noch sehr krank, aber extrem sauer bin. Da entwickelt man Kräfte.
Kurzfassung zur Vorgeschichte: Ich habe am 25. März 2018 unter dem Pseudonym “Helle Sema” einen Text veröffentlicht, der den bislang größten Terroranschlag in Europa in Mannheim beschreibt – zunächst. Dieser fiktionale Text ist gespickt mit so drastischen Fehlern, dass er jedem vernünftigen Menschen den Verdacht einer “Fake News” aufdrängen muss. Dann folgte, hinter der Steady-Bezahlschranke, die Auflösung, dass der Einstieg erfunden, also fiktional ist, verbunden mit dringenden Fragen, wie man öffentlich mit der Terrorbedrohung umgeht – auch medial.
Die Staatsanwaltschaft Mannheimer ermittelte gegen mich wegen Störung des öffentlichen Friedens, aber auch wegen “Betrugs”, weil man erstmal anmelden musste (kostenfrei hat dann den Betrugsverdacht verworfen) und auch wegen Verletzung des persönlichen Worts, weil ich eine Morddrohung, die mir jemand auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte, ebenfalls veröffentlicht hatte.
Bemerkenswert dabei ist, dass sowohl der Betrugsverdacht als auch die mutmaßliche Persönlichtkeitsrechtsverletzung so genannte Antragsdelikte sind – hier muss also eigentlich ein “Geschädigter” Anzeige erstatten, außer, der Staat geht von einem “übergeordneten” Interesse aus. Übersetzt: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat möglichst viele Anklagepunkte gegen mich zu ermitteln versucht, weil sie das einfach so entschieden hat.
Hierzu muss man wissen, dass ich die Staatsanwaltschaft Mannheim in der Vergangenheit schon häufiger sehr kritisch “rangenommen” habe und es drängt sich der Eindruck auf, dass man das nicht so “töfte” fand. Mutmaßlich könnte man hier also eine Art “staatlicher Verfolgung” annehmen – aber das ist wie formuliert nur mutmaßlich.
Der fiktionale Text fand bundesweit in sehr vielen Medien Beachtung und ich wurde durchgehend (bis auf die taz) dafür verprügelt – von angeblichen Experten, vom Deutschen-Journalisten-Verband, vom Presserat.
Mit mir gesprochen hatte so gut wie niemand! Das hätte die Story ja kaputt machen können.
Es kam zur Anklage, zur Verhandlung im Dezember 2018 und Januar 2019 und ich wurde über den zunächst erlassenen Strafbefehl über 9.000 Euro zu einer Strafe von 12.000 Euro (120 Tagessätze zu 100 Euro) verurteilt, weil ich angeblich den öffentlichen Frieden gestört hätte. Hätte ich die 9.000 Euro akzeptiert, wäre das Verfahren beendet gewesen. Hätte ich das Urteil akzeptiert, ebenso – aber dann würde ich als “vorbestraft” gelten.
Über die Verhandlung wurde bundesweit berichtet – ich habe, ohne Anwälte mehrere Großverlage gezwungen, ihre Berichte zu verändern. Weil sie Fake News berichtet hatten. Die Zahl der Berichte hat meine Möglichkeit aufgebraucht, das vernünftig zu dokumentieren, weil ich ja noch Alltagsarbeit erledigen musste, mit der ich Geld verdiene.
Eine Verurteilung hätte sehr weitreichende Konsequenzen. Wenn ich, sofern die Strafe bestätigt würde, nicht bezahle, wandere ich direkt ins Gefängnis. Tatsache ist, ich könnte eine solche Strafe nicht bezahlen. Dafür habe ich keine Reserven mehr. Dazu kommen die juristischen Kosten.
Und Tatsache ist auch, dass der erhebliche Kampf mit enormen Kosten (siehe kostenpflichtiger Teil) selbst einen harten Brocken wie mich nach und nach mürbe machen. (Vielleicht ist das auch der Grund meiner massiven Erkältung, die ich so nicht aus meinem Leben kenne. Kleiner Hinweis für Kläger… ich bin auf dem Weg der Besserung…)
Ich bin aktuell 53 Jahre alt, arbeite seit 1991 als Journalist und verdiene damit meinen Lebensunterhalt, erst schlecht, dann besser und sehr gut und seit ich “blogge”, eher existenzgefährdend, dann mäßig und aktuell so, dass ich rumkomme. Meine Mitarbeiter habe ich immer über Branchendurchschnitt bezahlt, ohne Rücksicht auf mein Einkommen, das teils unter dem der Angestellten lag.
Ich brenne für den Beruf, der eigentlich ein sehr schöner ist, aber immer ätzender wird, vor allem, wenn man ständig verklagt oder denunziert wird.
Diesen Satz sollten Sie sich gut einprägen: Ich bin der festen Überzeugung, dass der Journalismus in Deutschland massive Probleme hat, die am Ende einer weiter fatalen Entwicklung massiv demokratieschädigend sein werden.
Sie meinen jetzt, ok, das schreibt der Prothmann so.
Sie sollten wissen, dass ich mein Germanistik- und Politikstudium inbesondere mit Schwerpunkt Medien absolviert habe und von 1994-2008 ganz überwiegend über Medienökonomie, Medienpolitik, Medienkultur und Journalismus für alle relevanten Medien berichtet habe.
Ich bin einer der tatsächlich echten Experten über alle Gattungen hinweg, der sich wissenschaftlich und damit überlegt und geprüft mit Medien beschäftigten. Und zwar nicht nur theoretisch, sondern praktisch und mit echten Menschen im Fokus der Berichterstattung. Die allermeisten Medienjournalisten haben nie mit echten Menschen zu tun gehabt, sondern nur mit Medienmenschen.
(Um Ihnen hier einen Vergleich anzubieten, der meine erfahrene Sicht der Dinge beschreibt: In der Debatte um “Journalistenverfolgung” in Problemländern, vergleicht man “diplomierte Tiefbauingenieure” mit Leuten, die als Hilfsarbeiter gerade mal gelernt haben, fehlerhaft Mörtel anzurühren und bezeichnet diese als “Journalisten”.)
Gucken Sie genau hin – die Aufmachung ist sehr, sehr unterschiedlich zu einem darunter gleichen Artikel. Haben Sie sich Ihre Meinung schon gebildet? Wenn ja, wissen Sie auch, dass Sie sich damit eine Meinung auf der Basis desselben Textes bilden, den Sie noch gar nicht gelesen haben – und das bei der selben Informationsquelle, der RNZ. (Gilt auch für andere Medien). Macht Sie das nachdenklich?
Eingemachtes
Zum Eingemachten: Der Verfasser des aktuellen Artikels zu meinem “Fall” ist Alexander Albrecht, Redakteur der Rhein-Neckar-Zeitung. Das ist einer von wenigen Kollegen in der Region, den ich für seine journalistische Arbeit schätze.
Damit Sie das “Eingemachte” besser verstehen – mein Lob könnte dem Kollegen das Leben schwer machen. Das will ich nicht und deswegen thematisiere ich das. Alexander Albrecht ist ein kluger und erfahrener Journalist. Dass er aber nicht gegen mich ist, könnte ihm das Leben schwer machen.
Wir beide haben es miteinander nicht immer einfach. Wir hatten im Vorfeld seines Berichts einige Differenzen. Den Inhalt halte ich privat – denn zum Journalismus gehört es auch, dass man nicht alles nach außen trägt, was für ein weiteres Verständnis nicht notwendig ist.
Der Kollege hat nach Klärung dieser Differenzen von mir Informationen erhalten, die er verarbeitet hat.
Insgesamt bin ich mit dem Bericht einverstanden, weil er sich handwerklich fair verhalten hat, in einzelnen Aspekten nicht, weil er eben nicht ausreichend tief eingestiegen ist und damit möglicherweise den Online-Kollegen die Vorlage für die bösartige Veränderung der Überschrift geliefert hat. Verantwortlich ist der, der getextet hat.
Rheinneckarblog-Betreiber will Freispruch für das “Gesamtwerk” Hardy Prothmann zieht vor das Landgericht – Urteil aus erster Instanz angefochten
Betrachten wir die “Schlagzeilen-Botschaft” mal genau. Ich bin also ein “Betreiber”, klingt schon fast wie “Bordellbetreiber”. Auch Zeitungsleute betreiben eine Zeitung, ebenso wie Autoverkäufer einen Autohandel oder Bäcker eine Bäckerei. Wie oft liest man “Zeitungsbetreiber” oder “Bäckereibetreiber” in einer Überschrift?
Ich will übrigens überhaupt keinen “Freispruch für das “Gesamtwerk”” – das ist Fake News. Ich will eine vernünftige juristische Betrachtung erreichen, die feststellt, dass ich ohne Schuld bin – das “Gesamtwerk” kann man “scheiße” finden, aber es geht in diesem Land nicht um Geschmacksurteile, dann wird es ganz schnell wieder faschistisch und fängt an Schriften zu verbrennen, sondern um eine ordentliche Rechtsprechung.
Selbstverständlich erwarte ich einen Freispruch, weil ich keine Straftat begangen habe. Aber da kommt das Wort “Gesamtwerk”, was suggerieren soll, dass ich meinen Artikel als “Werk” einstufe, vielleicht sogar als “Höhepunkt”, ist es doch das “Gesamtwerk”.
Oder meint die RNZ-Online-Redaktion vielleicht sogar die über 20.000 beim RNB veröffentlichten Texte aus den vergangenen zehn Jahren?
Tatsächlich finden Sie meine Ausführungen dazu im kostenpflichtigen Teil unten (hinter der Bezahlschranke). Hier ein Hinweis, auf was ich mich beziehe und was eben leider nicht in der RNZ zu lesen ist, weil nicht recherchiert:
“Künstlerische Äußerungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Ein unverzichtbares Element dieser Interpretation ist die Gesamtschau des Werks. Es verbietet sich daher, einzelne Teile eines Kunstwerks aus dessen Zusammenhang zu lösen und gesondert darauf zu untersuchen, ob sie als Straftat zu würdigen sind” (BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984, Az. 1 BvR 816/82). (Hier nachzulesen.)
Das ist ein Zitat aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe( 1984) – zum Zeitpunkt des Urteilsspruch gegen mich 35 Jahre alt. Die Begriffe “Gesamtwerk” oder “Gesamtschau eines Kunstwerks” oder in späteren Urteilen auch “Kontext” sind technisch-juristische Begriffe zu künstlerischen Leistungen und meinen im Kern immer ein einzelnes Stück, also auch jeden einzelnen Artikel.
Die “blonde Richterin” in ihren hochhackig-klackernden Schuhen, die immer zu spät zu den Verhandlungsterminen kam, hat, obwohl Volljuristin, vermutlich noch nie davon gehört – ebensowenig die zahlreichen berichtenden Medien, die überdies überhaupt nicht realisiert haben, wie negativ sich ein Urteil gegen meine Berichterstattung auf das eigene “Alltagsgeschäft” auswirken könnte.
Zumindest gibt es von der blonden Richterin (“Diana-Style”) keinerlei Abwägung dazu im Urteilsspruch.
Sie ist also juristisch ahnungslos – und selbstverständlich “wehre” ich mich dagegen – auch und gerade, weil mich eine solche, auch durch die Richterin teils arrogant vorgetragene Inkompetenz in meinen willigen Glauben an den Rechtsstaat tief erschüttert hat. Es wäre für den Rechtsstaat verheerend, wenn ahnungslose Richter künftig Recht sprechen würden.
Der Kollege Albrecht hat einen insgesamt fairen Artikel geschrieben. Aber: Er hätte es besser machen können. Ich lese daraus keine tiefere Recherche in Sachen “Kontext” oder “Gesamtschau”. Das muss ich ihm ankreiden – schon aus kollegialen Gründen, eben weil ich ihn schätze und deshalb erwarte, dass er besser ist als der “Gesamtrest”.
Der Schwachkopf, der “Gesamtwerk” in die Online-Überschrift gehoben hat, wollte nicht fair, sondern boshaft agieren – wobei Dummheit immer hilfreich ist.
Was an der Online-Überschrift ebenfalls falsch ist – “zieht vor das Landgericht”. Nein, ich ziehe nicht um und schon gar nicht ins oder vor das Landgericht. Das ist die Berufungsinstanz. Und Sie, geneigte Leserin, geneigter Leser, können mit Sicherheit davon ausgehen, dass 99 Prozent aller Journalisten der Unterschied zwischen “Berufung” und “Revision” genau nichts sagt.
Ich “fechte” auch nichts an, sondern ich habe Berufung eingelegt. Aber die “Säbel”-Symbolik ist halt “schnittiger”.
Ich bin der festen Überzeugung, dass gegen mich eine vollständig nicht substantiierte Klage durch eine staatliche Behörde vorgetragen wurde und eine andere staatliche Behörde oder jegliche sachliche Prüfung ein völlig falsches Urteil gefällt hat. Dass man sich dagegen “wehren”, sprich “verteidigen” darf, nennt sich übrigens Rechtsstaat.
Der Unterschied zwischen RNB und der RNZ ist – ich stehe seit Jahren für eine faire und möglichst detailliert richtige Berichterstattung verantwortlich ein. Dabei geht es oft um teils kleine Details, die aber doch einen enormen Unterschied machen können.
Das ist erheblich viel Arbeit und erfordert häufig außerordentliche Mühe – außer, man weiß vorher schon, was am Ende rauskommen soll, um eine Schlagzeile zu haben oder will irgendwelchen Lesern oder einer vermeintlich “öffentlichen Meinung” nach dem Maul reden. Auch öffentlich-mehrheitliche Meinungen können grundlegend falsch sein. Muss ich dazu an frühere Zeiten erinnern?
Der Kollege Albrecht hat zunächst meinen Anwalt angeschrieben, ich habe ihm dann von mir aus, völlig transparent, Informationen geliefert, weil ich ihm vertraut habe, dass er damit vernünftig umgeht. (Mein Anwalt hätte mir davon abgeraten, aber in der Abwägung habe ich mich dazu entschlossen, weil ich Transparenz will.)
Das hat Herr Albrecht überwiegend geleistet. Allerdings vermisse ich mehr Tiefenrecherche in der Sache und der Volltrottel, der online die Überschrift getextet hat, hat mit dem Arsch alles eingerissen, was Herr Albrecht geliefert hat, könnte man so meinen…
…das aber wäre unfair. Man muss das “Gesamtwerk” des Herrn Albrecht betrachten und deswegen verurteile ich ihn auch nicht für die Fehlleistung von Dritten.
Der Artikel gibt insgesamt zutreffend den Kontext wieder. Er mag mich “Blogger” nennen, obwohl er weiß, dass ich “Journalist” bin. Er mag mit einem “Streit” beginnen, was keiner ist, sondern eine staatliche Anklage gegen einen Journalisten. Es streiten keine Privatpersonen, sondern der Staat versucht einen Journalisten schuldig zu sprechen.
Er mag meinen, ich hätte meinen Artikel als “Gesamtwerk” bezeichnet – und kann dabei seine Nicht-Kenntnis oder nicht gewollte Kenntnis ausklammern, dass jeder Artikel, auch seiner, ein “Gesamtwerk” darstellt. Alles geschenkt. Der Artikel geht in Ordnung, er hätte aber besser sein können.
Das gilt auch für mein “Gesamtwerk” – vielleicht habe ich insgesamt vor der Veröffentlichung nicht genug nachgedacht. Manchmal bin ich halt brachial.
Das ist sogar wahrscheinlich, denn ich habe dazu aufgefordert, dass dies eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt, wie die Menschen in Deutschland mit Terror umgehen. Dabei geht es nicht um eine theoretische Frage, sondern um praktischen Alltag.
Und sehr wesentlich sind dabei die Medien und die, die diese mit Inhalten füllen, also die Journalisten. Denn deren Arbeit entscheidet sehr wesentlich, wie Menschen mit Terror umgehen können – bislang haben, nach meiner Auffassung, die allermeisten Medien hier vollständig versagt.
Diese Fragen haben ich in dem “Gesamtwerk” thematisiert und eine Debatte gefordert, wie man damit umgeht. Die gibt es bis heute nicht, sondern es gibt dagegen “Framing” und “Haltung”. Das wird, erinnern Sie sich an meinen Merksatz oben, zu katastrophalen Zuständen führen.
Dafür haben Sie mein Wort.
Uh, eine Bezahlschranke. Wollen Sie so “dumme” Leute sein oder sich “dumm stellende”, wie die Hacken-klackende-Richterin sich über meinen Kommentar empörte oder es wirklich wissen? Sie können sich kostenfrei für einen Monat anmelden oder es sein lassen. Es gibt keine Abo-Falle, sondern nur transparenten, kritischen und unbequemen Journalismus als Gegenleistung. Sie entscheiden.
Und es gibt von mir noch einen Hinweis an all die inkompetenten “Medienjournalisten” im Lande: Recherchieren Sie, denn hinter dieser Story stecken weitere Stories. Dafür braucht es aber Haltung – nämlich die Wahrheit herausfinden zu wollen und nicht, was der Karriere förderlich ist. Beispielsweise: Welcher frühere Mitarbeiter von RNB arbeitet jetzt in der Online-Redaktion der RNZ? Oder – welche “private” Verbindung gibt es zwischen Prothmann und einem Redakteur? Es gibt viel schmutzige Wäsche, aber die bedeutet Arbeit. Finden Sie beispielsweise heraus, warum ich einen Redakteur der RNZ aktuell abgemahnt habe und warum der Chefredakteur Dr. Klaus Welzel es zulässt, dass seine Online-Pupser Fake News verbreiten…
Wir erhalten keine Zwangsgebühren – unser unabhängiger Journalismus kostet aber Geld – beispielsweise für Honorare für Autoren und ebenso wie die juristische Abwehr, die uns seit 2010 rund 50.000 Euro gekostet hat. Nehmen Sie diesen Text: Dahinter steht die professionelle Zusammenarbeit mit vielen Polizeibeamten seit rund 30 Jahren und zehn davon für das RNB. Man muss Vertrauen aufbauen, sich durch Kenntnisse als Ansprechpartner Anerkennung verdienen und dabei trotz aller Sympathie immer die kritische Distanz wahren. Bis so ein Text entsteht, vergehen viele Stunden und wie immer tragen wir ein rechtliches Risiko für die Veröffentlichung – es ist nicht ausgeschlossen, dass Herr Stenger oder das Land Baden-Württemberg uns verklagen werden. Wer wird schon gerne öffentlich als “Dummbabbler” bezeichnet und ist gleichzeitig Polizeipräsident? Das RNB nimmt sich die Zeit für hintergründige Berichterstattung und wir brauchen Ihr Geld, um das zu leisten.
Besten Dank an alle, die uns unterstützen.
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Dokumentation
Sie lesen hier die email vom “Blogger” Hardy Prothmann an den “RNZ-Redakteur” Alexander Albrecht vom 11. Januar 2020. Mit xxx eingekürzt sind einige persönliche Worte, die für das grundsätzliche Verständnis nicht von Beland sind.
xxx
Meine Arbeit ist, wenn es um Fakten geht, immer wasserdicht. Meine Analysen sind ganz überwiegend zutreffend, im Kern immer. Ich habe in den vergangenen Jahren ein paar Fehler gemacht, dazu stehe ich, aber es waren nur sehr wenige.
Du weißt sehr gut, dass ich mir damit nicht viele Freunde gemacht habe. Ist halt so Mit der Terrorgeschichte verbinden viele die Hoffnung, dass die mir das Genick bricht. Tut sie aber nicht.
Ich teile Dir – auf der Basis der oben geschriebenen Zeilen folgendes mit:
Der Prozess vorm LGMA ist am 19. Februar, 9:00 Uhr. Saal weiß ich noch nicht.
Zum Inhalt:
Strafrechlich geht es um die Frage, ob ich mich im Sinne des § 126, StGB schuldig gemacht habe.
Die StaMa hat mich wegen eines Nebensatzes von rund 49 Zeichen eines Artikels mit rund 9.000 Zeichen angeklagt:
“Insbesondere im Innern des Stadtteils ist die Lage noch vollkommen unübersichtlich. Teils gibt es Informationen, dass die Terroristen ihre Attacken weiter fortführen, teils, dass Einzelne von Besuchern überwältigt worden sind, teils heißt es, einige seien in Richtung Innenstadt entkommen und würde dort auf jeden einschlagen, dem sie begegnen.“
Wer diesen Absatz verständig liest, liest eine vollständig unklare Beschreibung, die durch nichts gesichert ist. Die StaMa hat das zu einer sicheren Ankündigung von Straftaten im Sinne 126 umdefiniert – das ist reine Interpretation und entbehrt jeglichen Beweises.
Mein Strafverteidiger Endler hat das hervorragend vorgetragen und darüber hinaus sehr deutlich gemacht, dass in diesen paar Worten keine der in 126 genannten “Katalogstraftaten” auch nur ansatzweise näher beschrieben ist. Man kann sich das im Kopfkino so vorstellen – nur steht das da halt nicht. Wird man aber vor deutschen Gerichten verurteilt, weil man sich Staatsanwälte Phantasien hingeben?
Weiter fehlt bei mir jegliche “Wirkungsmacht” – recherchier das mal. Ich habe keinen Einfluss auf diese Personen, die ich mal kurz als “echt” annehme – ich weiß nicht, was sie tun, ich befehle ihnen nichts, ich habe keine Informationen von ihnen. Auch das geht vollkommen fehl, was 126 angeht. Ich persönlich habe keine Straftaten angekündigt.
Wenn man nun meinte, das ließe sich auf andere ausweiten, dann begeht jeder eine Straftat, der sagt, links-, rechts- und islamterroristische Personen werden Straftaten gegen Leib und Leben von Personen begehen. Jeder, der sich derart äußert, müsste also verurteilt werden, weil er den öffentlichen Frieden stört.
Der strafrechtliche Aspekt ist absurd, es kommt aber viel wesentlicher auf den äußerungsrechtlichen Aspekt an und damit auf alle journalistischen Arbeiten.
Mein Artikel ist ein Gesamtwerk – er besteht nicht aus einzelnen Teilen, die man sich beliebig und damit willkürlich herausgreifen kann. Im Text ist zweifelsfrei zu lesen, dass die vollständig absurde Schilderung voller Fehler fiktional ist. Damit gibt es keinerlei Argument mehr, ich hätte etwas behauptet – ich habe was erfunden und klar gestellt, dass das erfunden ist. Punkt.
Kniffelig ist, dass die klare “Auflösung” erst nach der Bezahlschranke kam. Aber: Jeder hätte sich kostenfrei anmelden können, um den ganzen Text zu lesen. Das haben vier, fünf Personen von 20.000 Zugreifern gemacht. Die wollten also keine Aufklärung und die wollten nicht die ganze Story kennen – bin ich daran schuld, dass sich jemand bewusst entscheidet, nicht alle Informationen kennen zu wollen?
Die Staatsanwältin meinte, ich hätte ein “Menschenexperiment” durchgeführt. Es ist mir egal, was sie meint – das war nicht angeklagt. Es gibt auch keinen Straftatbestand “Menschenexperiment”.
Und die allermeisten “Kollegen” titelten, ich sei wegen Fake News verurteilt worden. Bullshit. Such mal wissenschaftlicher Dienst Bundestag und Fake News – Fake News sind nicht strafbar und ich wurde weder für Fake News angeklagt noch verurteilt. Aber dieser Mist ist in der Welt – vermittelt durch “Qualitätsjournalismus”, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat.
Es gibt einen Aspekt, den die gesamte Medienbranchen überhaupt nicht verstanden hat: Wenn es darauf ankommen sollte, was vor und was hinter einer Bezahlschranke steht und wenn der Text davor eine “Gefährdung des öffentlichen Friedens” möglicherweise bedeuten könnte, dann müssen künftig alle Urheber und Verwerter ohne jede Chance einer Monetarisierung ihre Texte freigeben, um Klagen abzuwehren. Denk mal drüber nach.
Ich gehe dringend davon aus, dass am LG mehr Sachverstand herrscht, als bei dieser blonden Richterin, die ständig zu spät kam. Glücklicherweise wird nicht vor der Medienkammer verhandelt, denn der Richter hat echt nix drauf (Stojec, der hatte mich wegen des MM verurteilt, was ich vor dem OLG vollumfänglich gewonnen habe).
Alex, ich bin seit 2010 rund 50 Mal juristisch angegangen worden. Ich habe ein Mal verloren (das war der erste Fall (“Journalistische Prostitution”), vier Mal habe ich mich verglichen und den Rest habe ich gewonnen oder die Gegenseite hat aufgegeben. Dafür habe ich über 50.000 Euro aufwenden müssen – Geld, das mir für meine Arbeit schmerzlich fehlt. Ich glaube nicht an eine allgemeine Verschwörung, aber ich bin sehr sicher, dass gewisse interessierte Kreise mich platt machen wollen. In der Hälfte der Fälle sehe ich Beziehungen zwischen den Akteuren.
Warum? Weil ich den Leuten auf die Finger klopfe – unter anderem Deinem Kollegen Blaue, der entweder für den früheren Abgeordneten Wacker Texte verfasst hat oder dessen Texte unter seinem Namen als eigene Arbeit verkauft hat. Das ist kein Journalismus – das ist Propaganda.
Ich habe keinen Eintrag – ich habe mich noch nie einer Straftat schuldig gemacht. Frag doch mal die StaMa an, ob es “persönliche” Gründe geben könnte, weil ich mehrfach Dienstaufsichtsbeschwerden angebracht habe, die alle, wenn wundert es, zurückgewiesen wurden. Stell Dir doch mal die Frage, ob es hier nicht um sachliche, sondern um persönliche Dinge geht. Wundert Dich nicht, dass die StaMa zunächst auch wegen Betrugs gegen mich ermittelt hat?
Wenn Du mir mir oder Herrn Endler reden möchtest, frag an.
Dein Kollege Blaue hat übrigens Recht – ich wende “perfide Methoden” an: Diese email ist ein Dokument. Du bist ab sofort belegt deutschlandweit der bestinformierteste Journalist in der Sache. Ich erwarte, dass Du als Profi alle Sachverhalte prüfst und auf Basis Deiner Kenntnisse und kritischen Recherchen angemessen berichtest.
xxx
Schöne Grüße