Mannheim, 27. Juli 2017. (red/pro/momo) Am Dienstag wollte ein RTL-Fernsehteam Filmaufnahmen im Gemeinderat machen – vor allem von Stadtrat Julien Ferrat (Familienpartei), der erneut mit einem provokanten Video aufgefallen ist. Darin wirft er Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz direkt vor, mit Prostitution Geld verdienen zu wollen.
Bevor der Oberbürgermeister die Sitzung eröffnete, fragte er den Gemeinderat, ob der neue Sender RONTV für sich und/oder RTL Filmaufnahmen machen dürfe. Der Sender hatte angefragt und war mit einem Team vor Ort. Daraus wurde allerdings nichts, denn zahlreiche Stadträte waren damit nicht einverstanden. Frau Gökay Akbulut (Die Linke) meldete sich zu Wort und nannte das Vorhaben inakzeptabel.
Anders, als Herr Ferrat es darstellen möchte, geht es dabei nicht um eine medienfeindliche Haltung, sondern um eine Ferrat-kritische. Offenbar sind viele Stadträte nicht bereit, eine aktuell provokante Aktion zu unterstützen.
Herr Ferrat selbst schrieb unsere Redaktion am 17. Juli an und teilte unter anderem mit:
Der Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat rappt in seinem neuen Rapsong „Rathaus, Nutten, Gang Bang“ gegen die Einführung einer Vergnügungssteuer sexueller Art in Mannheim. Zu sehen ist, wie der 25-Jährige neben einer Prostituierten rappt. Im Videoclip wird der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz als Zuhälter dargestellt.
Dazu übersandte er zwei Szenenfotos und das Video.
Am 24. Juli verschickt er eine erneute Pressemitteilung. Darin heißt es:
In seinem neuen YouTube-Video übt Ferrat mit deutlichen Worten Kritik an der Lokalpresse: „Dass die Lokalpresse sich nicht traut, Kritik am Oberbürgermeister zu veröffentlichen, zeigt, dass wir in Mannheim keine funktionierende Mediendemokratie haben. Sich der Debatte zu verweigern und das Thema totzuschweigen, hat mit Journalismus nichts zu tun.“
Wir nehmen dazu redaktionell Stellung:
Sehr geehrter Herr Ferrat,
Sie behaupten leider viel wirres Zeugs, durch das deutlich wird, dass Sie einige wesentliche faktische Grundlagen nicht verstanden haben und Zusammenhänge herstellen, die es so nicht gibt.
Wir setzen Ihnen das auseinander. Es gibt keine „Mediendemokratie“. Nicht im Grundgesetz noch in anderen Gesetzen. Medien sind ein Teil der Wirtschaft als private Medienanbieter, ganz gleich, ob in Print, TV, Hörfunk oder Internet. Dazu gibt es ein institutionalisiertes öffentlich-rechtliches Angebot, das durch Gebührengelder (zwangs-)finanziert wird. Medien können nicht wählen, nicht gewählt werden, sie sind weder Teil der politischen Legislative, Exekutive oder Judikative.
Wenn Sie meinen, dass Medien sich etwas trauen oder nicht trauen, dann machen Sie das auf Basis des Artikel 5 Grundgesetz zur Meinungsfreiheit. Dieser Grundgesetzartikel ist auch die wesentliche Basis für journalistische Arbeit, dazu kommen die allgemeinen Gesetze, Pressegesetze und Rundfunkstaatsverträge sowie Telemediengesetze.
Die Meinungsfreiheit ist aber eingeschränkt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Nicht eingeschränkt ist die Qualität einer Meinung – die dumme ist genauso zulässig wie eine schlaue.
Es gibt überhaupt keine unmittelbare Pflicht für irgendein Medium über irgendetwas zu berichten oder nicht zu berichten – alles andere würde das Ende der Freiheit von Journalismus bedeuten. Dies erfolgt allein auf Entscheidungen der jeweiligen Häuser und dort innerhalb der gegebenen Strukturen. Typischerweise wird das in hierarchiesierten Redaktionen vorgenommen (Verantwortlicher Redakteur, Redakteure, weitere Mitarbeiter).
Eine Entscheidung, zu berichten oder nicht zu berichten, kann viele Ursachen haben. Für uns ist die entscheidende Frage immer: Ist ein Thema interessant und vor allem relevant für unsere Leserschaft? Die nächste Frage ist: Haben wir die Kapazität dafür? Dabei geht es nicht um die Frage des Platzes wie bei „formatierten“ Medien, deren Sende- oder Printplatz begrenzt ist, sondern um personelle Kapazitäten und auch die Frage, für welche Berichte wir unsere Mitarbeiter bezahlen können?
Ginge es nach uns, würden wir viel mehr berichten. Das können wir aber nur leisten, wenn wir entsprechende Einnahmen erzielen. So müssen wir jeden Tag mit dem Mut zur Lücke leben, weil wir nicht alles umsetzen können, was wir gerne umsetzen würden. Wir nehmen Geld durch Verkauf von Werbeplätzen ein sowie über eine Paywall und Gelder von Lesern, die uns unterstützen oder einen Pass für kostenpflichtige Artikel erwerben. Ein Recht, unsere Informationen frei zu nutzen, gibt es nicht. Ob man unsere freien oder zu bezahlenden Informationen nutzt – bleibt jedem freigestellt.
Wie Sie vielleicht aktuell mitbekommen haben, sind wir rechtlich auch verantwortlich für unsere Publikationen. In den vergangenen sechs Jahren hat uns das 45 Verfahren und juristische Kosten von 51.000 Euro beschert – und das, obwohl wir uns ganz überwiegend erfolgreich wehren konnten, wie aktuell gegen einen Mannheimer Großverlag, der vollumfänglich vor dem Oberlandesgericht gegen uns verloren hat. Wäre die Entscheidung anders ausgegangen, wären wir existenziell in eine solch bedrohliche Lage geraten, dass wir vermutlich abgeschlossen hätten. Wir haben uns aber getraut und sind volles Risiko gegangen.
Grundlage in diesem Rechtsstreit war ein Artikel, in den wir rund 1.000 Euro an Honorar investiert haben, für gut 50 Stunden Arbeit, die mehrere Mitarbeiter zusammen dafür erbracht haben – weil wir hier eine ganz besondere Relevanz erkannt haben. Wir haben die Berufung vor dem Oberlandesgericht zwar gewonnen, nachdem wir vom Landgericht Mannheim zuvor zu einer Unterlassung verurteilt worden waren – unterm Strich hatten wir aber weitere juristische Beratungskosten von rund 3.000 Euro, was zusammen 4.000 Euro ergibt, die uns dieser eine Text gekostet hat.
Uns erreichen jeden Tag teils mehrere hundert email mit Informationen aller Art – viele davon sind Pressemitteilungen und viele davon finden wir nicht wichtig für unsere Leserschaft und einige würden wir thematisch gerne bearbeiten, schaffen das aber aus Kapazitätsgründen nicht oder jedenfalls nicht sofort. Und auch unsere Aktualität hängt von den Kapazitäten ab, weil unsere Arbeit recherchebasiert ist und Recherchen Zeit brauchen, mal weniger, mal mehr – das hängt auch von anderen Kapazitäten ab, beispielsweise Gesprächspartnern, die wir erreichen müssen und auf deren Antworten wir teils warten müssen.
Das betrifft auch Ihre aktuelle Zusendung. Wir haben diese als inhaltlich nicht interessant, aber vom Vorgang her als relevant eingestuft. Inhaltlich nicht interessant ist Ihre neueste Produktion, weil wir diese künstlerisch für unbedeutend und damit nicht erwähnenswert halten. Anders ausgedrückt – sie ist nicht der Rede wert, außer der Feststellung, dass Sie nicht rappen können, es aber trotzdem tun. Damit können wir für den „künstlerischen Teil“ einen Haken dran machen.
Relevant finden wir das Video schon – als Aktion und was Sie damit vorhaben. Denn Sie inszenieren das pralle Hinterteil einer leicht bekleideten Blondine als aufreizende Bilder und kritisieren gleichzeitig eine angenommene Frauenfeindlichkeit und Sexismus bei anderen. Passt das zusammen? Eine schwierige Frage, der wir uns immer stellen müssen. Beispielsweise bei Terror: Berichtet man, „verbreitet“ man den Terror, berichtet man nicht, informiert man die Öffentlichkeit nicht zureichend. Die entscheidende Frage ist also immer: „Wie kann man angemessen berichten?“
Sie hätten statt der sich räkelnden Blondine und einer angedeuteten Fellatio-Szene auch eine Frau zeigen können, die sich liebevoll um ihre Kinder kümmert. Das wäre sicherlich ebenfalls eine zutreffende Inszenierung für viele Prostituierte gewesen, die zwar mit Sex Geld verdienen, sonst aber liebevolle Mütter und auch Ehefrauen sind – aber das wäre halt weniger sensationsgeil als die von Ihnen gewählte „Story“ gewesen.
Jetzt können Sie im Rahmen der Kunstfreiheit natürlich ebenso frei wählen, was Sie wie produzieren, wie Medien nach unserer demokratischen Grundordnung, was diese wie berichten. Über die Inhalte wie über die Produktionen können sich Menschen dann eine persönliche Meinung bilden.
Sie werfen den lokalen Medien vor, nicht zu berichten. Das ist zumindest für uns nicht zutreffend, wie dieser Artikel zeigt. Wir haben noch ein paar Sachen aus der aktuellen Gemeinderatssitzung zu berichten, aber wir ziehen diesen Text vor.
Sie können als Künstler die Wirklichkeit verzerren. Beispielsweise, indem Sie behaupten, der Oberbürgermeister wolle sich zum Zuhälter machen und mit Prostituierten Geld verdienen. Das ist eine ziemlich steile These und wäre als Tatsachenbehauptung absolut justiziabel – und zwar zu Ihren Ungunsten. Das trauen Sie sich wohlweislich nicht und wählen die Kunstfreiheit, weil man damit auch absurde Behauptungen aufstellen kann.
Wir haben dazu die Stadt Mannheim und den Oberbürgermeister angefragt – und mussten ein wenig warten. Wir wollten nämlich wissen, ob man plane, juristisch gegen Sie vorzugehen. Den Gefallen tut man Ihnen aber nicht – man ignoriert sie einfach. Der Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz verwendete dazu gestern Abend persönlich ein Zitat von Herbert Wehner: „Nicht mal ignorieren“.
Mal abgesehen davon, dass Ihre implizite Unterstellung, der Oberbürgermeister persönlich wolle an Prostituierten mitverdienen, vollständig falsch ist – die in der Debatte befindlichen Gebühren gehen an die Stadtkasse – verkaufen Sie Ihr Publikum für dumm oder halten es dumm, weil Sie wesentliche Informationen verschweigen. Das dürfen Sie, aber wir dürfen die Menschen darüber aufklären.
Es gibt ein neues Bundesgesetz mit der sperrigen Bezeichnung: „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution ta?tigen Personen“. Danach sind beispielsweise Kommunen verpflichtet, Beratung für Sexarbeiter/innen anzubieten und diese sind verpflichtet, diese wahrzunehmen.
Nicht geregelt ist, wer für die Kosten aufkommt. Einer Kommune entstehen aber Kosten und sie kann im Rahmen der Selbstverwaltung und unter Beachtung von Gesetzen zur Kostendeckung darüber entscheiden, in welcher Höhe Gebühren eingefordert werden. Verdient jemand im Prostitutionsgewerbe viel Geld, machen diese Gebühren nur einen geringen Kostenanteil aus, verdient man weniger, ist er höher.
Ob dieses Gesetz geeignet ist, Sexarbeiter/innen besser oder schlechter zu stellen, wird kontrovers diskutiert. Das aber ist eine andere Debatte, als Sie sie aufmachen wollen. Es gibt auch Menschen, die jegliche Form der Prostitution als unmenschlich und weil häufig von Frauen angeboten, als frauenfeindlich ansehen. Sie offenbar nicht. Auch dieser Meinung können Sie sein und andere haben eine andere Meinung dazu.
Wie bei allen geregelten Wirtschaftsbranchen, fallen Gebühren und sonstige Zahlungen an, die man leisten muss, wenn man eine wirtschaftliche Dienstleistung anbieten möchte – ob man will oder nicht. Wir müssen beispielsweise in die Künstlersozialkasse Beiträge abführen, weil wir künstlerische Arbeiten (Journalismus) einkaufen und das übersteigt sehr deutlich die Beratungsgebühren für sexuelle Dienstleister. Wir werden dazu auch nicht beraten – wir müssen einfach nur zahlen, damit sich Kunstschaffende über die KSK versichern können.
Wie Sie als verantwortlicher Stadtrat wissen, hat die Stadt Leistungen in erheblichem Umfang zu erbringen und das bei hohem Schuldenstand und knappen Kassen. Was spricht eigentlich dagegen, Personen, die sich wirtschaftlich betätigen und die laut Gesetz eine durch Kommunen durchgeführte Beratung erhalten müssen, nicht an den dafür notwendigen Kosten zu beteiligen?
Sie sehen, man kann sich auch inhaltlich mit einem Thema auseinandersetzen, statt mit Falschbehauptungen unter dem Segel der Kunstfreiheit sich als mutiger Revolutionär zu verkaufen.
Die Befassung mit Ihrer Person hat wie bei anderen nichts damit zu tun, ob man Sie hier leiden kann oder nicht, ob angeblich irgendwelche Rechnungen offen sind oder nicht, wie manche immer wieder behaupten, um ein wenig mit Dreck zu werfen. Sie sind ein Einzelstadtrat, der das Kunstmittel von Musikvideos provokant gebraucht, um sich selbst in Szene zu setzen.
Gerade in (nicht nur) Ihrem Fall haben wir den Oberbürgermeister und den Gemeinderat explizit kritisiert, weil wir die Entscheidung, Einzelstadträten keinen Platz im Gemeindeblatt zuzugestehen für falsch halten. Wir setzten uns dabei nicht für Sie und auch nicht Ihre Partei ein, sondern für das Prinzip der Meinungsfreiheit, das insbesondere auch Minderheiten wie Einzelstadträten nicht zusätzlich beschnitten werden sollten, was deren Meinungsfreiheit angeht.
Es ist auch nicht im wesentlichen Kern zutreffend, wenn Sie behaupten:
Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung wurden Journalisten der Produktionsfirma Zone 7 daran gehindert, einen TV-Beitrag für das RTL-Hauptprogramm und den neuen Regionalsender RON TV zu filmen. Grund war, dass die Stadträte Gerhard Fontagnier (Grüne) und Gökay Akbulut (Linke) dem Einvernehmen widersprachen, dass im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung Filmaufnahmen von der Gemeinderatssitzung gemacht werden dürfen. Fontagnier sprach sich in einem Zwischenruf dagegen aus, Akbulut in einem formellen Wortbeitrag.
Erstens hätte die TV-Produktion keinen vollständigen Beitrag gefilmt, sondern nur Szenen für einen Beitrag. Zweitens gibt es kein Einvernehmen, das im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung Foto-, Film und Tonaufnahmen im Gemeinderat gemacht werden dürfen. Das Gegenteil ist richtig: Dies ist grundsätzlich nicht gestattet. Sie können das in der Geschäftsordnung des Gemeinderats, § 17,3 nachlesen:
Ohne Genehmigung des Gemeinderates sind in öffentlichen Verhandlungen keine Film-, Video- und Audioaufnahmen gestattet.
Man kann Aufnahmen also genehmigen, aber man muss das nicht. Richtig ist, dass andere Sender und Medien immer wieder Mal Aufnahmen machen – diese müssen aber angefragt und genehmigt werden. Weiter teilen Sie mit:
Wer wie Akbulut die Einschränkungen für Journalisten in der Türkei kritisiert, aber vor Ort Journalisten an ihrer Arbeit hindert, macht sich absolut unglaubwürdig.
Auch hier stellen Sie Behauptungen auf, die nicht zutreffend sind. Auch in Deutschland sind Journalisten eingeschränkt – das ist manchmal ärgerlich, aber häufig auch gut so. Im öffentlichen Raum können Journalisten so gut wie alles und jeden aufnehmen – mit Einschränkungen. Teils müssen Kunsturheberrechte sowie Persönlichkeitsrechte oder auch Sicherheitsvorkehrungen strikt beachtet werden. Und im privaten Raum haben Journalisten die Vorgaben zu beachten, die gegeben sind.
Eine Gemeinderatssitzung ist öffentlich und findet in öffentlichen Gebäuden statt – trotzdem gibt es hier ein Hausrecht der Verwaltung und es gibt Persönlichkeitsrechte der Gemeinderäte sowie der Verwaltungsangestellten. Auch hierzu gibt es eine kontrovers geführte Debatte, ob und wie Ton- und Bildaufnahmen in Gemeinderäten gestattet sein sollten. Sie können sich hier politisch einbringen, aber Sie sollten falsche Tatsachenbehauptungen vermeiden. Wie alle anderen Medien auch, hätte die Produktionsgesellschaft an der Sitzung teilnehmen können und niemand hindert das Medienunternehmen daran, über Sie zu berichten. Den Gemeinderatssaal kann man von außen filmen – das ist im Rahmen der Panoramafreiheit problemlos und zulässig.
Wir haben uns beispielsweise aktuell entschieden, weder ein Foto von Ihnen, noch aus dem Video noch einen Link zu veröffentlichen. Wir bieten unserem interessierten Publikum reine Textinformation an. Warum? Weil wir das als angemessen betrachten und keine weitere Werbung für das Video machen – wer es finden will, findet es. A propos, wir verdienen mit Werbeplätzen unser Geld – Sie könnten ja eine Werbung schalten. Die würden wir wegen sexistischer Inhalte ablehnen.
An Ihrer Klage gegen das Redaktionsstatut der Stadt Mannheim sind wir übrigens dran. Hier warten wir auf den Verhandlungstermin und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim – der Termin steht noch nicht fest, wie wir vor ein paar Tagen erfahren haben. Auch diese Information haben wir nicht „unterdrückt“, sie hatte nur nicht die Reife für eine eigenständige Meldung. So erfahren Sie jetzt einen Zwischenstand.
Und noch ein Hinweis, Herr Ferrat: Sie zitieren in einem weiteren Video verschiedene „Medien“, die bereits berichtet haben. Das sind allesamt keine, die wir als relevant erachten.
Heute haben Sie viel Aufmerksamkeit erhalten, Herr Ferrat. Aber keine Sorge – der Großteil der Information ist allgemeiner Art und eine Darreichung an unsere Leserschaft zu validen Hintergründen, die auch nicht jedem bekannt sein dürften.
Weil wir diesen Text verfasst haben, blieben andere Themen liegen – wir gehen mal davon aus, dass andere uns jetzt nicht vorwerfen, wir wären irgendwie gesteuert oder zensiert.