Mannheim, 24. August 2017. (red/pro) Der grüne Lokalpolitiker Gerhard Fontagnier hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim die Zahlung einer Geldauflage wegen der Beleidigung des Landtagsabgeordneten Rüdiger Klos (AfD) akzeptiert. Im Gegenzug stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu dieser Straftat ein. Zunächst waren die Ermittlungen eingestellt und dann aufgrund unserer Berichterstattung wieder aufgenommen worden (siehe Stellungnahme im Artikel).
Der grüne Lokalpolitiker Gerhard Fontagnier hatte den Landtagsabgeordneten Rüdiger Klos (AfD) am 29. September 2016 auf einer Kundgebung über Megaphon als „Arschloch, den keiner kennt“ bezeichnet.
In diesem Zusammenhang thematisierte Herr Fontagnier auch seine Niederlage als Landtagskandidat im Mannheimer Norden, wor Herr Klos überraschend das Direktmandat gewonnen hatte. Da Herr Fontagnier zudem Stadtrat von Bündnis90/Die Grünen ist, also Mandatsträger, hatte die Angelegenheit eine besondere politische Brisanz, die wir exklusiv berichtet hatten.

Gerhard Fontagnier – grüner Berserker, der andere gerne mal Arschloch nennt und das als „Jugendsprache“ abtut.
Kritik gehört zur politischen Meinungsbildung. Die Art der Kritik ist eine Stilfrage, die von sachlich argumentativ bis polemisch reichen kann. Keine Kritik ist es, den politischen Gegner zu diffamieren, ihm übel nachzureden oder direkt persönlich zu beleidigen.
Insbesondere der grüne Stadtrat Fontagnier fällt immer wieder durch ordinäre Auftritte auf und einen verantwortungslosen Opportunismus. So akzeptiert er beispielsweise für seinen Verein „Mannheim sagt Ja“ seit Anfang 2015 die Unterstützung durch die linksradikale Antifa und die gewaltbereite linksextreme „Interventionistische Linke“.
Bezeichnend ist seine Neigung zur Heuchelei – während er sich angeblich gegen „Hass und Gewalt“ einsetzt, sät er Hass und Zwietracht wo er kann und lässt sich von gewaltbereiten Gruppen unterstützen. Wenn es eng wird, frisst er Kreide. Gegenüber einer Lokalzeitung nannte er die Beleidigung „Jugendsprache, mit der er Versammlungsteilnehmer habe erreichen wollen – da fragt sich nur, was für ein Klientel dort teilgenommen hat.
Erstaunlicherweise findet dieses respektlose Verhalten insbesondere bei „linken“ Parteien mindestens eine Duldung, wenn nicht gar Unterstützung. Vorneweg die grüne Fraktion im Mannheimer Gemeinderat, die immer gerne andere für ein Fehlverhalten laut kritisiert, die Verfehlungen des Herrn Fontagnier aber konsequent folgenlos lassen. Aus unserer Sicht ist ein solches Verhalten mindestens bedenklich für einen ordentlichen politischen Diskurs.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim stellte eindeutig eine Beleidigung fest, erkannte aber zunächst kein öffentliches Interesse. Wir hatten das als einziges Medium kritisch eingeordnet und daraus geschlossen, dass man künftig wohl sorgenlos andere beleidigen könnte, weil man nicht mit Strafe rechnen muss.
Diese Einordnung hatte zu einer erneuten Prüfung geführt. Wir dokumentieren die Antwort auf unsere Anfrage an die Staatsanwaltschaft Mannheim, warum die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Pressesprecherin Sandra Utt teilte schriftlich mit:
Aufgrund Ihrer Berichterstattung wurde der Vorgang überprüft und festgestellt, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorlag.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Verfahren nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen, da diese Zahlung geeignet ist, das öffentlicher Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen (vgl. auch Wortlaut § 153 a StPO). Der Beschuldigte hat zugestimmt und mitgeteilt, die Geldauflage angewiesen zu haben. Sobald die Zahlungsanzeige der Gemeinnützigen Einrichtung hier vorliegt wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.
Zur Höhe der Geldauflage und zum Empfänger hat sich die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht geäußert.
Anzuerkennen ist, dass die Staatsanwaltschaft die Sachlage nochmals überdacht und erkannt hat, dass dieses Fehlverhalten sehr wohl von erheblichem öffentlichem Interesse ist und nicht folgenlos bleiben kann.