Mannheim, 12. Juni 2017. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Stadtrat Julien Ferrat (Familienpartei) wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht eingestellt. Eine Darstellerin hatte Anzeige erstattet – gegen diese hat nunmehr Stadtrat Ferrat Anzeige wegen des Vortäuschens einer Straftat erstattet.
Im vergangenen Herbst hatte der Einzelstadtrat ein Rap-Video „Mannheimer Ghetto“ auf youtube veröffentlicht, mit dem er nach eigener Aussage auf soziale Missstände hinweisen wollte. Das Rheinneckarblog hatte das Video als erstes Medium als wenig künstlerisch, dafür als reine Provokation bewertet. Herr Ferrat löschte das Video kurz darauf. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz sprach später in öffentlicher Gemeinderatssitzung eine Rüge aus (siehe unsere Berichte am Ende des Artikels).
Eine der Darstellerinnen, eine eingebürgerte Deutsche aus Ludwigshafen, hatte gegen Herrn Ferrat Strafanzeige erstattet. Angeblich seien gegen ihren Willen Aufnahmen von ihr im Video veröffentlicht worden. Laut Herrn Ferrat hatte sie aber eine entsprechende Vereinbarung mit einer Rechteabtretung unterschrieben. Dazu teilt Herr Ferrat mit:
Wie aus dem Ermittlungsverfahren jedoch hervorgegangen ist, hatte die Darstellerin eine Einverständniserklärung mitsamt Rechteabtritt unterschrieben. Das Strafverfahren gegen den Stadtrat wurde daher von der Staatsanwaltschaft Mannheim gemäß §170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) ohne Auflagen eingestellt.
Weiter äußert sich Herr Ferrat:
Als Beschuldigter von der Polizei eine Stunde lang verhört zu werden, ist keine schöne Sache. Wegen künstlerischer Differenzen eine strafrechtliche Verurteilung meinerseits anzustreben, ist unverschämt. Ich habe daher gegen die Darstellerin Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung erstattet.
Als Motiv vermutet er „Rache“. Die Strafanzeige hat er nach eigenen Angaben am vergangenen Freitag eingereicht. Nach Strafgesetzbuch wird das Vortäuschen einer Straftat gegenüber Behörden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.