Mannheim, 08. März 2017. (red/pm) Der Mannheimer Stadtrat Julien Ferrat (Familien-Partei) hat eine einstweilige Verfügung gegen seine Ex-Partnerin erwirkt.
Wie berichtet, hatte seine frühere Lebensgefährtin unter anderem behauptet, dass die Unterhaltsvorschusskasse den Rechtsweg gegen Ferrat beschritten habe und Unterhalt einklagen musste. Außerdem habe der Politiker mit der Idee gespielt, dass eine Abtreibung die bessere Idee gewesen wäre.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim hat der Ex-Partnerin von Ferrat nun untersagt, diese Behauptungen zu verbreiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen der früheren Lebensgefährtin ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
„Die Entscheidung des Landgerichts ist ein deutliches Signal dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wer in den sozialen Medien derartige Falschmeldungen verbreitet, muss mit den rechtlichen Konsequenzen leben“, kommentiert Julien Ferrat die Entscheidung in einer Pressemitteilung.