Rhein-Neckar/Südwesten, 22. Januar 2019. (red/pro) Aktualisiert. Am 07. Januar 2018 ist der verantwortliche Redakteur für RNB, Hardy Prothmann, vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Noch am selben Tag legte der Strafverteidiger Maximilian Endler Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig und es geht in die nächste Distanz. Hinter den Kulissen geht es rund – denn das RNB wehrt sich gegen Fake News verschiedener Medien vor allem im Südwesten. Das RNB zeichnet deren Verhalten nach und zeigt auf, wie anstandslos manche Medienhäuser sind.
Anm. d. Red.: Der Artikel wird ab dem 24. Januar kostenpflichtig.
Von Hardy Prothmann
Ich wäre ja erschüttert, wenn ich es nicht besser wüsste. Es gibt sie, die Lügen- und Lückenpresse. Ein pauschales Urteil ist falsch, aber im Einzelfall treffen die Vorwürfe zu und damit ist nicht nur die Causa Relotius beim Spiegel gemeint.
Ich bin 52 Jahre alt, arbeite seit 1991 als freier Journalist und habe einen sauberen Bundeszentralregistereintrag – da ist nichts eingetragen, weil ich noch niemals straffällig geworden bin.
Kein rechtskräftiges Urteil
Aktuell bin ich ein Beschuldigter. Das heißt, mir wird eine mutmaßliche Straftat vorgeworfen. Dagegen habe ich mich verteidigt. Das Amtsgericht Mannheim hat mich verurteilt, weil ich angeblich den öffentlichen Frieden gestört haben soll. Dagegen habe ich Berufung eingelegt – die Causa ist also weiterhin offen.
Ich bin (bislang) also kein verurteilter Straftäter, doch ich werde durch einige Medien so hingestellt. Nicht in der Türkei, sondern in Deutschland. Diesem Rechtsstaat, in dem es angeblich eine “Qualitätspresse” gibt. Einige “Kollegen” sind sehr bemüht, mich zum Straftäter zu machen, um mich zu beschädigen. Sich dagegen zu wehren, ist äußerst mühsam.
Viele falsche Tatsachenbehauptungen
Über meinen “Fall” wurde umfangreich berichtet – leider erheblich falsch. Ich gehe dagegen vor, mit Abmahnungen. Zunächst kostenfrei für die Gegenseite, weil ich kein Klagehansel bin. Doch das hilft offenbar in einzelnen Fällen nichts, also muss es zum Gerichtsstreit kommen. Und das ziehe ich durch, auch, wenn die Kosten zunächst erheblich sind.
Ein Beispiel sind Lokalzeitungen aus dem Südwesten – in den Ausgaben der Südwestpresse (Ulm), Südwestpresse Neckarchronik (Tübingen), des Schwäbischen Tagblatts (Tübingen), der Schwäbischen Post (Aalen) und der Gmünder Tagespost (Schwäbisch Gmünd) erschien ein Artikel des Autors Wolfgang Risch.
Südwestdeutsche Systempresse
Ab dem 10. Januar habe ich Abmahnungen an die Redaktionen geschickt. Der Verlagsleiter des Tagblatts, Dr. Gerd Waldenmaier, rief zurück, meinte, er sei nicht verantwortlich, werde das prüfen und erbat eine Fristverlängerung wegen seiner Terminlage. Dies hatte ich zugesagt, die Frist lief damit nicht am 15. Januar ab, sondern erst am 18. Januar, 12 Uhr.
Am 18. Januar erhielt ich um 11:51 Uhr, also neun Minuten vor Ablauf der Frist, eine email. Von Jörg Nabert, der ist Rechtsanwalt in Hamburg. In seinem Schreiben versicherte er, vom Tagblatt, der Südwestpresse, der Gmünder Tagespost und auch Herrn Risch “ordnungsgemäß bevollmächtigt” zu sein. Oha, dachte ich, das ist ja interessant – ganz offenbar haben die teils unterschiedlichen Verlagshäuser sich untereinander ausgetauscht und gemeinsam einen Anwalt beauftragt. Offenbar gibt es hier ein kommunikatives System, in dem man sich austauscht und abspricht. Man könnte das auch Systempresse nennen.
Hamburger Anwalt beauftragt
Wer ist dieser Anwalt Nabert? Laut Tagesspiegel in Berlin sei er der “Hausanwalt von Die Zeit” und beispielsweise “in die Recherchen zum Fall Wedel eingebunden”. Wir erinnern uns: Der Regisseur Dieter Wedel wurde von Die Zeit in einer beispiellosen Kampagne öffentlich medial quasi hingerichtet (sehr interessiert hierzu ein Interview mit dem ehemaligen Richter Thomas Fischer). Das Ziegenficker-“Schmähgedicht” von Jan Böhmermann bezeichnete Herr Naber laut tagesschau als “genialen Schachzug”. Habe die Ehre – ich habe es also mit Herrn Nabert zu tun.
Dieser Anwalt also nahm Stellung zu den von mir angegriffenen Passagen. Seine Sicht: Allesamt haltlos.
Die Fake News im Überblick
Am Montag, den 21. Januar, habe ich Herrn Nabert angerufen, weil ich hoffte, auf dem kurzen Dienstweg könnte man vielleicht schneller eine Einigung erzielen. Doch das Telefonat geriet zum Desaster. Herr Nabert wurde sehr schnell sehr aggressiv. Er blieb bei seiner Haltung, dass meine Vorwürfe “substanzlos” seien.
Was hatte ich verlangt? Hier die Auflistung:
1. Der Artikel berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Mannheims. Mein Verteidiger RA Endler hatte, wie ich auch, nach dem Prozess klar und unzweideutig gegenüber Medienvertretern, für die wir ohne Ausnahme ansprechbar waren, erklärt, dass Berufung eingelegt wird. Dies ist am 07. Januar 2019 am Nachmittag erfolgt. Der Artikel enthält keinen Hinweis, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, weder aus Fristsachen noch wegen des Antrags. Damit wird der Eindruck erweckt, ich sei schuldig. Das ist dem Beweis zugänglich und ein falscher Tatsacheneindruck. Andere Medien haben korrekt darauf hingewiesen, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.
2. Was die Staatsanwaltschaft wie referiert, ist deren Sache. Was der Autor im Artikel behauptet, ist dessen Sache und der Medien, die dessen Inhalte ungeprüft veröffentlich haben. Ausweislich des Risch-Artikels wird behauptet, im RNB-Artikel stehe, dass 20 Angreifer auf der Flucht “mit Macheten auf jeden einschlügen, der ihnen begegne”. Dies ist eine falsche Tatsachenbehauptung und dem Beweis zugänglich.
3. Im Artikel steht nicht “kostenfreies Probeabo”, sondern eindeutig, dass diese Information nur lesen konnte, wer ein “Abonnement” abgeschlossen habe. Im Nachsatz geht es um “Gewinne” und es folgt die falsche Tatsachenbehauptung, dass ich mich dazu geäußert hätte. Ich habe mich vor Gericht nicht dazu geäußert. Auch der Satz: “Stunden später folgte dann die Auflösung für jedermann”, ist falsch. Die “Auflösung” war von Anfang an integraler Bestandteil des Textes. Beides ist dem Beweis zugänglich.
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Ich habe nicht angegriffen: “Antiterroreinheiten hätten 30 Angreifer erschossen”. Dieser Satz zeichnet sich wie andere durch wesentliche Auslassungen aus und könnte als grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich bösartig gewertet werden. Im RNB-Artikel steht “Antiterroreinheiten der Bundeswehr”. Jeder einigermaßen vernünftige Mensch weiß, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht nur nicht zulässig ist, sondern grundgesetzwidrig. Der ahnungslose Autor Wolfgang Risch weiß das offensichtlich ebensowenig wie die ahnungslosen Redaktionen, die Sie vertreten. Das ist kein Qualitätsjournalismus. Polizeipräsident Köber sagte aus, es hätten “zwei oder drei Bürger den Notruf” gewählt – im Artikel wird daraus nebulös “besorgte Bürger” ohne Nennung der konkreten Zahl. Auf Anfrage teilte uns PP Köber zu „weil die Darstellung nicht zum inneren Frieden beiträgt und das Leben von Migranten noch schwieriger macht“ schriftlich mit: “Auf keinen Fall wäre eine Interpretation meiner Aussage in der Richtung zulässig, ich hätte Herrn Prothmann unterstellt, mit seinen Äußerungen diesen Effekt zu bezwecken.”
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4. Das Thema “Geld verdienen” war überhaupt nicht Thema der Verhandlung – also hat der Autor auch nichts zu meinen Gunsten schreiben können. Es gab dieses Thema nicht und ich habe mich nicht dazu geäußert. Aus das ist dem Beweis zugänglich.
5. Ich habe mich nicht vor Gericht zum Sachverhalt “Debatte aufmachen” geäußert. Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Das ist dem Beweis zugänglich.
6. Im Kontext des Artikels wird ein Zitat berichtet, “das Vertrauen in die Medien wurde beschädigt”. Dies ist dem Beweis nicht zugänglich, sondern die Meinung einer Staatsanwältin und durch keinerlei Fakten belegt. Daran schließt sich nahtlos an, mein Verteidiger habe diesen “Sachverhalt bestätigt”. Hier wird der grob falsche Eindruck erweckt, mein Verteidiger habe sich dieser Sicht angeschlossen. Mein Verteidiger hat zu keiner Zeit “bestätigt”, dass “das Vertrauen in die Medien beschädigt worden ist”.
7. Eine “Rubrik” “Nachrichten & Informationen” gibt es nicht. Deshalb ist der Artikel auch nicht in einer solchen Rubrik erschienen, wie der Autor falsch behauptet. Dies ist dem Beweis zugänglich.
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Änderungen nur unter Zwang
Überraschenderweise ergänzte man teilweise die erschienenen Artikel plötzlich doch. Bei der Südwestpresse ist nun zu lesen:
“Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde das Alter des Angeklagten mit 50 Jahren angeben. Er ist jedoch 52 Jahre alt. Wir haben den Fehler korrigiert. In einer weiteren Aktualisierung haben wir hinzugefügt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.”
So ganz “substanzlos”, wie Star-Anwalt Nabert meinte, war mindestens eine meiner Forderungen also wohl nicht. Die Änderung in der Südwestpresse ist transparent erkennbar – ob allerdings auch die Leser der Printausgabe darüber informiert wurden, ist mir nicht bekannt. Ein Lob ist das nicht – die Änderung wurde erst durch erheblichen Zwang, nicht durch redaktionelle Qualitätskontrolle erreicht.
Beim Schwäbischen Tagblatt und in der Südwestpresse Neckarchronik wurden diese Korrekturen ebenfalls vorgenommen – aber nicht kenntlich gemacht. Geht so Qualitätsjournalismus, in dem man klammheimlich Artikel umschreibt oder ergänzt – ohne auf fehlerhafte oder falsche Eindrücke hinzuweisen, die man zunächst verbreitet hatte? Wie würden diese Medien wohl berichten, wenn Behörden Protokolle klammheimlich verändern würden? Wäre das etwa ein Skandal?
Bei der Gmünder Tagespost und der Schwäbischen Post fehlt die Korrektur bislang – möglicherweise, weil deren Texte hinter ein Bezahlschranke liegen und man dort deshalb denkt, dass der Prothmann das ja nicht sehen kann. Nach einer Anmeldung ist das aber zu lesen. (Aktualisierung. Anm. d. Red.: Mittlerweile wurde eine Ergänzung, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, hinzugefügt.)
Fristverzögerung
Am Montag, den 21. Januar 2018, hatte ich bis 18 Uhr eine Frist gesetzt, weitere Korrekturen vorzunehmen und eine Gegendarstellung angekündigt. Gleichzeitig bat ich um Übermittlung der Daten, an welche Verantwortliche bei den jeweiligen Redaktionen die Aufforderung zur Gegendarstellung zu richten sei. Seither schweigt Herr Nabert – eine Information habe ich nicht bislang nicht erhalten. (Aktualisiert) Ich habe deshalb Beschwerde gegen den Juristen bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg eingelegt.
Das ist ärgerlich und passiert mir kein zweites Mal. Denn für Gegendarstellungen muss man eine Reihe von Dingen beachten – sehr wesentlich ist die Frist. Hier geht man allgemein von 14 Tagen aus – und man muss die Aufforderung schriftlich und persönlich unterschrieben in dieser Frist an die redaktionell verantwortliche Person zustellen. Diese Frist läuft heute ab – ich könnte nun noch per Fax vorab versuchen, diese Frist einzuhalten, aber ob das formal vor Gericht Bestand hätte, ist nicht mehr sicher. Ob die Frist durch Unterlassung des Anwalts, mir die korrekten Namen zu nennen, beschädigt wurde, ist juristisch sicherlich interessant, aber das teste ich nicht aus. Nochmal passiert mir das nicht – es bringt nichts, sich vernünftig einigen zu wollen, wenn wenn man es mit solchen Leuten zu tun hat.
Woher kommt der Hass?
Es bleibt also nur der harte Weg über den Antrag einer Unterlassungserklärung vor Gericht. Das prüfe ich nun. Doch ich habe es mit sehr großen Gegnern zu tun: Die Südwestpresse und andere Zeitungen, mit denen man “kooperiert” bringen es auf rund 30 Ausgaben, dazu kommen Radio-Beteiligungen – wer wie als “südwestdeutsche Medienmacht” mit wem verbandelt ist, hat das Formatt-Institut in einer Grafik aufgearbeitet.
Offen bleibt, woher der Hass eines Herrn Risch auf mich herkommt. Bei den Recherchen zur aktuellen Berichterstattung über meinen Fall, bin ich auf einen Text in der Badischen Zeitung vom Dezember 2018 gestoßen. Dort heißt es: “Der selbsternannte Journalist hatte Fake News über einen angeblichen Terroranschlag verbreitet” und “Er nennt sich Journalist und dreht offenbar gern das ganz große Rad” sowie “Der Blogger, der sich sonst meist begnügt, Pressemeldungen der Stadt und der Polizei wiederzugeben, hatte seiner Fantasie freien Lauf gelassen.”
Gibt es irgendwo ein Amt, das Journalisten ernennt? Von wem wurde Herr Risch zum Journalisten ernannt? Kann man Journalisten den Vorwurf machen, Aufmerksamkeit erzeugen zu wollen – meint Herr Risch das tatsächlich ernst? Klar gibt das Rheinneckarblog auch Pressemeldungen von Behörden wieder – aber im Gegensatz zu vielen anderen Medien mit eindeutiger Quellenangabe und nicht als vermeintlich eigene redaktionelle Leistung, indem man diese Meldungen umschreibt und so tut, als sei da Journalismus drin. Und kennt Herr Risch die vielen großen Reportagen und Analysen, die das RNB seit Jahren veröffentlicht, tatsächlich nicht? Dann wäre er ein Dummschwätzer, der schlampige Arbeit abliefert. Kennte er sie doch, wäre er ein übler Denunziant – er kann sich gerne aussuchen, was er lieber sein möchte.
Herr Risch hat jedenfalls keinerlei Kontakt zu mir gesucht und damit “die andere Seite” gehört. Er hat auch sonst nicht recherchiert und sich beispielsweise mit den Kontext-Urteilen des Bundesverfassungsgerichts befasst – denn sonst wüsste er, dass der Prozess vor dem Amtsgericht eine Farce war. Motto: Wozu Recherche, wenn man sich schon sein Vor-Urteil gebildet hat?
Keine Ehre, kein Anstand bei den Lügenmedien
Und warum fehlt es in den Zeitungen an Anstand und Ehre, eine fehlerhafte und tendenziöse Berichterstattung zu berichtigen? Ist es nur Arroganz oder schon Angst, noch mehr Leser zu verlieren, die der Zeitung nicht mehr trauen, weil man schlampige Arbeit eingestehen muss? Immerhin haben die allermeisten Zeitungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich über 20 Prozent ihrer Auflagen eingebüßt.
Wenn sich selbst ein Polizeipräsident falsch wiedergegeben sieht – warum klingelt da nichts in den redaktionellen Köpfen? Glaubt man, andere Polizeipräsidenten oder andere Personen nähmen nicht wahr, wie schnell man falsch oder verkürzt zitiert werden könnte?
Pauschal alle als Lügen- oder Lückenpresse zu verurteilen, ist falsch. In diesem Fall haben dpa und die Süddeutsche Zeitung beispielsweise insgesamt ordentlich berichtet. Und eine große hessische Zeitungsgruppe hat nach meinen Hinweisen auf Fehler in der Berichterstattung sofort anständig reagiert und mit mir abgestimmt eine redaktionelle Ergänzung veröffentlicht. Einige weitere Angebote haben ebenfalls korrigiert. Andere werden gezwungen werden müssen.
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