Rhein-Neckar, 11. Januar 2019. (red) Das RNB geht konsequent gegen falsche Tatsachenbehauptungen in Zusammenhang mit einem nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Mannheim gegen den RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann vor. Dabei wurden ohne Beschreitung des Rechtswegs bereits Korrekturen erwirkt. Das führen wir fort. Wir dokumentieren ein Beispiel. Auch das ist eine weitere Metaebene unseres “Terror-Textes” – auf eine geplante und als solche klar gekennzeichnete Fake News folgen falsche Tatsachenbehauptungen bei “Qualitätsmedien”.
Dokumentation:
Sehr geehrter X,
am 08. Januar 2019 wurde der folgende Text des Autos Y online und wie ich vermute auch in der Printausgabe veröffentlicht:
https://www.
Der Text enthält zahlreiche Fehler und falsche Tatsachenbehauptungen. Ich mahne daher den Verlag, Sie als verantwortlichen Redakteur sowie den Autoren ab und verlange drei strafbewährte Unterlassungserklärungen sowie eine Gegendarstellung online und in der Druckausgabe. Weil ich grundsätzlich nicht an kostenintensiven Streitigkeiten interessiert bin, ergeht die Abmahnung zunächst kostenfrei.
Der Einfachheit halber überlasse ich Ihnen die Formulierung der UE – wir können uns dann auf eine Fassung einigen. Diese geben Sie mit Frist bis zum 15. Januar 2019 ab. Erfolgt dies nicht, werde ich Sie kostenpflichtig über meinen Anwalt abmahnen und eine gerichtliche UE sowie eine Gegendarstellung erwirken lassen.
Gegendarstellung:
Ich bin nicht 50, sondern 52 Jahre alt. Anders als im Artikel behauptet, habe ich mich keiner Straftat schuldig gemacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Polizeipräsidium Mannheim ist nicht wegen einer Information “nicht operativ tätig geworden”, sondern weil jeder Anlass fehlte. Polizeipräsident Thomas Köber hat nicht gesagt, dass der Artikel “das Leben mit Migranten noch schwieriger macht”. Nirgendwo im Artikel steht, “und schlügen auch mit Macheten auf jeden ein, der ihnen begegne”. Es musste kein Abonnement gezeichnet werden – es handelt sich um ein kostenfreies 30-Tage-Probeabo. Ich habe an beiden Prozesstagen überwiegend geschwiegen und genau zwei Mal eine Äußerung getätigt. Ich habe weder Aussagen zu Gewinnen getroffen, noch zu einer Motivation. Mein Verteidiger hat mitnichten einem Sachverhalt eines strafbaren Handels zugestimmt, sondern einen Freispruch gefordert. Der Text ist nicht in der Rubrik “Nachrichten und Informationen” erschienen, diese Rubrik gibt es nicht.
In der UE verpflichten Sie sich, nicht mehr zu äußern, dass
Hardy P. sich einer Straftat schuldig gemacht habe
Angreifer auf der Flucht mit Macheten auf jeden einschlagen, der ihnen begegne
ein Abonnement gezeichnet werden musste
ich Aussagen zu Gewinnen gemacht habe
ich Aussagen zu meiner Motivation gemacht habe
mein Anwalt dem Sachverhalt einer strafbaren Handlung zugestimmt habe
der Text in der Rubrik Nachrichten und Informationen erschienen ist
Ablauf:
Wenn Sie innerhalb der Frist Kontakt aufnehmen und erkennbar ist, dass Sie an einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung interessiert sind, werden wir diese finden und damit hat sich die Sache dann auch für mich erledigt.
Sollten Sie kein Interesse an einer für beide Seiten tragbaren Lösung haben, werde ich wie oben angekündigt, juristisch gegen Sie und den Autoren vorgehen und die Falschberichterstattung auch öffentlich thematisieren.
Mit freundlichen Grüßen