Rhein-Neckar, 08. Januar 2019. (red) Der Redaktionsleiter des RNB, Hardy Prothmann, wurde von der Amtsrichterin Handbauer zu 12.000 Geldstrafe verurteilt, weil ein einzelner Artikel angeblich den öffentlichen Frieden gestört hätte. Der Prozess war eine Farce, ist nicht rechtskräftig und geht mit Berufung in eine neue Runde. Was Medien teilweise berichten, ist ebenfalls eine Farce und auch juristisch relevant, weshalb das RNB dagegen vorgeht.
Die Polizei habe 30 Angreifer erschossen, 20 seien möglicherweise jedoch noch in der Innenstadt unterwegs und bereit zu morden, hieß es darin,
behauptet eine große Zeitungsgruppe in Deutschland. Tatsächlich steht im Text:
Insbesondere im Innern des Stadtteils ist die Lage noch vollkommen unübersichtlich. Teils gibt es Informationen, dass die Terroristen ihre Attacken weiter fortführen, teils, dass Einzelne von Besuchern überwältigt worden sind, teils heißt es, einige seien in Richtung Innenstadt entkommen und würde dort auf jeden einschlagen, dem sie begegnen.
Aus einer “teils-teils-teils”-Schilderung wird ein “bereit zu morden”. Das ist nicht akzeptabel, grob falsch, rufschädigend und juristisch heikel. Mit objektivem Journalismus hat das nichts zu tun – das ist Fake News, so geschrieben, damit es für die “Botschaft” passt.
Wir weisen deshalb – nicht nur in diesem Fall – dringend, aber freundlich eine Reihe von redaktionellen Angeboten auf eine dringend notwendige Korrektur zur Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen hin und fordern Korrekturen. Wir hätten auch gleich abmahnen können, aber das ist nicht der Weg von RNB.
Wir werden dort direkt abmahnen, wo reine Boshaftigkeit eben keinen Handlungsspielraum mehr lässt.
Das RNB erledigt das nicht im stillen Kämmerlein, sondern wird alle juristischen Auseinandersetzungen benennen.
Denn die deutsche Journalismusbranche ist weitestgehend ein Sorgenfall.
Wir empfehlen dringend, zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden, sonst könne es teuer werden.
Anm. d. Red.: Im Gegensatz zu anderen, die sofort über anwaltliche Beauftragung einen finanziellen Schaden erzeugen wollen, mahnen wir zunächst ohne anwaltliche Begleitung ab und fordern zur Korrektur auf. Das ist der freundlichste Weg, um eigene Interessen durchzusetzen. Erst, wenn die Gegenseite nicht reagiert, schalten wir einen Anwalt ein, was dann zu teils erheblichen Kosten führt.
Zum Ablauf: Redaktionen, die nicht reagieren, lassen wir abmahnen. Redaktionen, die ihre Texte nicht kenntlich korrigieren, lassen wir trotzdem abmahnen. In diesen Fällen machen wir das auch öffentlich und benennen die Streitgegner. Redaktionen, die ihre Texte korrigieren und dies kenntlich machen, lassen wir in Ruhe.