Rhein-Neckar/Hamburg, 18. November 2018. (red/pro) Die tagesschau hält im Internet ein Angebot vor, das sie „Faktenfinder“ nennt. Aktuell befasste sich ein „Faktenfinder“-Beitrag auch mit dem Rheinneckarblog und ordnet unser Angebot in eine Reihe mit Diffamierern und Volksverhetzern ein. Anlass ist ein Gerichtstermin im Dezember – eine Unschuldsvermutung ist für die ARD offenbar vollständig bedeutungslos. Wir dokumentieren ein Schreiben an Dr. Kai Gniffke, Chefredakteur von ARD-aktuell.
Anm. d. Red.: Möglicherweise ist man in Hamburg angepiekst und nutzt die erhebliche, durch Gebührengelder finanzierte Reichweite, um es einem kleinen, privaten Medienangebot mal so richtig zu zeigen. Wir haben uns schon häufiger dem „Faktenfinder“ gewidmet, beispielsweise am 10. Oktober in einer Analyse mit dem Titel: „Tatmittel Messer“. Darin heißt es: „Der “Faktenfinder” der tagesschau (ARD) verstieg sich in einer “Analyse” im Frühjahr 2018 doch tatsächlich auf den Hinweis, dass viele Taten durch Asylbewerber sich gegen andere Asylbewerber richteten. Menschenverachtender geht es kaum.“ In einem anderen Text „Fake News Schleuder SWR“ über eine falsche Zitation des FDP-Politikers Christian Lindner heißt es: „Der Faktenfinder der ARD wird dieses kurze, aber besonders miese Stück Lumpenjournalismus des SWR sicherlich großzügig übersehen. Denn der Faktenfinder gehört zur Familie.“ (Weitere Texte zu „Faktenfinder“ hier.) Herr Dr. Gniffke hat seine ARD-Karriere übrigens beim SWR begonnen.
Der Verdacht liegt auf der Hand, dass die tagesschau gezielt und manipulativ vorgeht. Einen Kontakt zur RNB gab es nicht – Fragen wurden keine gestellt. Stattdessen findet sich das RNB in einer Aufzählung verurteilter Straftäter wieder – in dubio pro reo spielt für die tagesschau offensichtlich keinerlei Rolle.
Dokumentation der email an den Chefredakteur der tagesschau (ARD-aktuell):
„Sehr geehrter Herr Dr. Gniffke,
gestern erschien folgender Bericht:
https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/steinbach-kuenast-101.html
Thema ist offensichtlich ein Rechtsstreit zwischen Frau Steinbach und Frau Künast. Der Text wechselt dann flott in einen „Hintergrund“ über.
Dabei heißt es:
„Nicht nur politische Parteien und Politiker müssen die Konsequenzen für die Verbreitung von Falschmeldungen in sozialen Medien tragen. Wegen erfundener Straftaten von Flüchtlingen wurden 2016 jeweils ein Mann aus Kleve und eine Frau aus Schweinfurt wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Betreiber des Rhein-Neckar-Blog muss sich im Dezember wegen der Störung des öffentlichen Friedens vor Gericht verantworten. Er hatte eine Falschmeldung über einen angeblichen Anschlag in Mannheim verbreitet.“
Mal abgesehen davon, dass es Rheinneckarblog heißt und es die Schreibweise mit Bindestrichen nicht gibt und es korrekterweise „Störung des öffentliches Friedens durch Androhung von Straftaten“ (StGB § 126) heißen müsste, liest sich das, in einer Reihe mit bereits Verurteilten, als wäre ich ebenso bereits verurteilt.
Zudem ist die Einordnung falsch. Der betreffende Text ist auf Rheinneckarblog erschienen und konnte nur dort gelesen werden. Es gab zwar einen Link auf Facebook – aber eben nicht eine komplette „Meldung“.
Entspricht das den Richtlinien der ARD oder einer journalistischen Sorgfaltspflicht? Spielt die Unschuldsvermutung für die ARD keine Rolle mehr? Oder handelt es sich um einen „Flüchtigkeitsfehler“, weil das Wort mutmaßlich vergessen wurde?
Wenn man dann noch solche Postings Ihres Kollegen Gensing liest, könnte man den Eindruck haben, dass es mit journalistischer Objektivität nicht so genau genommen wird, sondern eher ein persönlicher Feldzug als Motivation erkennbar ist.
https://twitter.com/patrickgensing/status/977838985836982272?lang=de
Was Herr Gensing mit „abenteuerlich“ und „tragisch“ meint, erläutert er nicht. Es reicht ja auch vollständig aus, sich negativ zu äußern, um Schaden zu erzeugen.
Vielleicht interessiert Sie in diesem Zusammenhang, dass Herr Gensing und ich lange Zeit über FB „befreundet“ waren und auch regelmäßig im Austausch waren. Ganz offensichtlich hat Herr Gensing das Rheinneckarblog und mich auch weiterhin intensiv im Blick – wie käme er sonst zu einer solchen Einschätzung? Allerdings hat er nie mitgeteilt, was er mit „abenteuerlich“ und „tragisch“ meint oder nachgefragt.
Richtig ist, dass am 17. Dezember vor dem Amtsgericht Mannheim die Sache verhandelt wird. Da mein kleines Regionalangebot ja offenbar von bundesweiter Bedeutung ist, anders als ein ermordeter Arzt, freue ich mich über eine Berichterstattung durch die „tages-schau“.
Weiter ist nicht zutreffend, dass ich „eine Falschmeldung verbreitet“ habe. Im Text ist eindeutig und unmissverständlich der fiktionale Einstieg als solcher gekennzeichnet. Damit unterscheidet sich der Text maßgeblich von bewusst vorsätzlichen Fake News, die eben keinen Hinweis auf nicht zutreffende Inhalte haben.
Weiter problematisiert der Text eine fehlende Debatte über das richtige Verhalten der Bevölkerung im Falle eines Terroranschlags sowie das schwierige Verhältnis von Terror und Medienberichterstattung. Dies blendet Ihre Kollegen vollständig aus – bewusst vorsätzlich?
So werde ich in eine Reihe von Diffamierern und Volksverhetzern gestellt – auf mich wirkt das wie klare Absicht, um mich und das von mir verantwortete Angebot zu diffamieren. Warum wird ein Verfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, mit abgeschlossenen Verfahren in Zusammenhang gebracht?
Noch ein Hinweis: Woher wusste Herr Gensing am 25. März um 11:25 Uhr, als er den Tweet absetzte, dass die Szenerie im Text als „Gonzo“ beschrieben wird? Das konnte nur lesen, wer bei uns registriert ist und damit den kostenpflichtigen Text lesen konnte. Herr Gensing hatte kein Abo. Eine Berichterstattung zu „Gonzo“ lag noch nicht vor. Da bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist Herr Gensing ein Hellsehrer oder er hat – was möglich ist – die Bezahlschranke illegal umgangen. Sind das die Methoden von gebührenfinanzierten Sendern, andere Rechte zu missachten und sich illegal Zugang zu Texten zu verschaffen?
Ich gehe davon aus, dass dieser „Faktenfinder“-Text überarbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann“
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