Rhein-Neckar/Berlin, 27. Januar 2018. (Erstfassung 23. Januar 2018). (red/pro) Seit Sonntag hat der Medienbetrieb wieder ein Top-Thema: Eine Frau, die Deutschland verlassen hat, um sich dem “Islamischen Staat” anzuschließen, soll der Tod durch Erhängen drohen. Angeblich soll diese Frau “aus Mannheim stammen”. Angeblich wurde sie in einer Moschee radikalisiert. Das allermeiste an den Stories ist angeblich, liest sich aber wie Fakten. Wir haben uns ein paar Stunden Zeit genommen, Berichte zu vergleichen und die “Quellen” zu finden. Fazit: Die meisten Medien schreiben voneinander ab. Echte Fakten gibt es so gut wie keine.
Am 23. Januar 2018 wurde dieser Artikel begonnen und um 2:10 Uhr veröffentlicht. Er endete mit dieser Information:
“Für heute habe ich keinen Bock mehr. Journalisten müssen auch mal schlafen.
Wenn Sie den Artikel zu Ende lesen wollen, motivieren Sie mich bitte. Sie zahlen 99 Cent dafür, dafür bekommen Sie nirgends einen Kaffee. Ein Kaffee mag ein wenig wach machen, unsere Infos machen seit vielen Jahren garantiert wach und erweitern Ihr Bewusstsein. Wenn bis Dienstag 18 Uhr rund 100 Euro zusammenkommen, gibt es die umfangreiche Story. Sonst nur Standard, der lohnt sich aber auch. (Stand, 27. Januar 2018, 21:46 Uhr: 164,64 Euro)”
Vielen Dank an alle zahlenden Leser/innen. Sie haben den Text ermöglicht! Der Aufwand betrug rund 7 Stunden. Ein Foto von Lamia K. haben wir nicht – niemand hat eins.
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Fertige Fassung, 27. Januar 2018, 22:05 Uhr.
Von Hardy Prothmann
Als Lamia K. noch in Deutschland war, schwärmte sie am heimischen Computer in der Wohnung in Mannheim vom Kalifat der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Die gebürtige Marokkanerin veröffentlichte Facebook-Einträge voller Lob für die Terrorkämpfer, übersetzte und veröffentliche wohl sogar Reden der IS-Anführer aus dem Arabischen,
schreibt Florian Fade in “Die Welt”. Das liest sich, als hätte er zugeschaut.
Klingt nah dran. Klingt wie eine top-exklusive Recherche.
Das Problem: Es gibt nirgendwo auch nur einen Screenshot einer “Lamia K.”, der diese Aussage des Herrn Fade belegt. Nicht in seinem aktuellen Artikel, nicht in anderen Artikeln, Videos, Hörfunkberichten, Internetbeiträgen. Aber in fast allen Artikeln zum Thema wird das behauptet. Auch in der Heimatzeitung hier im Raum.
Keine Sorge. Es folgt kein “Bashing” einer bestimmten Lokalzeitung. Diesmal ist die Medienkritik sehr viel breiter und schließt auch die Politik mit ein. Es geht auch nicht um “Bashing”, sondern um die Qualität von Berichterstattung. Wie gut, wie verlässlich ist die?
Aktuell geht um eine “Lamia K.” als Thema, früher auch als “Lamia P.-K.” bezeichnet. Und um aufregende Schlagzeilen: “Lamia K. zum Tode verurteilt” (taz). “Deutsche Salafistin soll gehängt werden” (tagesspiegel). “Aus Mannheim zum IS” (Mannheimer Morgen). “Irrwege des Hasses” (Süddeutsche Zeitung). “Tod durch den Strang” (Frankfurter Allgemeine Zeitung”. “Todesstrafe für deutsche IS-Anhängerin im Irak” (Deutsche Welle). “Lamia K. lebte unauffällig in Mannheim” (SWR).
Was also tut Deutschland, um eine deutsche Staatsbürgerin zu schützen?
Und es geht weniger um Information, als um große Gefühle, die medial inszeniert werden. Denn nicht wenige werden “Lamia K.” wünschen, dass
sie möglichst bald und möglichst gründlich gehängt wird, was meint, dass sie elendig sterben muss. Es wird ebenso viele geben, die das gerne, wenn schon nicht persönlich, dann doch gerne mindestens im Livestream verfolgen würden.
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Andererseits: In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft. Aus guten Gründen. Was also tut Deutschland, um eine deutsche Staatsbürgerin zu schützen?
Erstaunlicherweise hält sich das Auswärtige Amt unter dem geschäftsführenden Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sehr zurück. Auf dessen Homepage gibt es aktuell eine empörte Pressemitteilung, dass Todesurteile in Belarus verurteilt, aber keine Pressemitteilung zum Fall der “Lamia K.”.
Warum erwähne ich das?
Weil es bei den Todesurteilen um Menschen geht, möglicherweise Weißrussen, die keinen Bezug zu Deutschland haben. Bei “Lamia K.” aber geht es um eine Person, die einen deutschen Pass hat und damit Deutsche ist, was bislang beim Auswärtigen Amt keinerlei pressemitteilungsrelevante Empörung auslöst.
Weil es sich um eine radikale Islamistin handelt, die gerne gehängt werden darf? Problem gelöst? Könnte das sein, dass der Auslandsgeschäftsführer Gabriel so denkt? Hoffentlich nicht.
RNB-Anfragen an das Auswärtige Amt wurden nicht inhaltlich beantwortet. Erst nach einem eindringlichen Telefonat erhielten wir eine Antwort auf eine Frage, was wir dokumentieren.
Die Frage:
Welche Folgen für die Beziehungen der Länder hätte es, falls Lamia K. tatsächlich durch Erhängen hingerichtet würde?
Die Antwort der Sprecherin Susanne Beger-Blum:
Ihre Frage nach den Folgen für die Beziehungen der Länder, falls die betroffene deutsche Staatsangehörige tatsächlich durch Erhängen hingerichtet würde, ist spekulativ.
Diese Antwort musste ich tatsächlich mehrmals lesen. Meine Frage, welche Folgen eine tatsächliche Hinrichtung einer deutschen Staatsbürgerin haben könnte, ohne jede Andeutung, was die Folge wäre, ist also “spekulativ”?
Selten so einen Blödsinn als Antwort erhalten
Ich bin ja nun 30 Jahre im journalistischen Geschäft. Aber so einen Blödsinn als Antwort habe ich selten erhalten. Offenbar gibt es beim Blödsinn immer, egal auf welchem Level, noch Luft nach oben.
Meine Frage hat überhaupt nichts spekuliert, sondern nur offen gefragt. So gesehen, ist die Antwort verständlich. Ich kann sie übersetzen: “Wir haben keine Ahnung.”
Ich habe auch diese Fragen gestellt und darauf keine Antwort erhalten:
- Warum hat sich das Auswärtige Amt bislang nicht gegenüber der deutschen Öffentlichkeit geäußert, wohl aber zu Belarus?
- Wird die Bundesrepublik Deutschland der deutschen Staatsbürgerin Lamia K. Rechtsbeistand gewähren?
Eigentlich nur fragwürdige “Informationen”
Warum stelle ich solche Fragen?
Weil die auf der Hand liegen. Der deutsche Rechtsstaat wäre kein Rechtsstaat mehr, wenn er nicht alles täte, um den “Tod durch den Strang”, wie die FAZ das formuliert hat, als wäre es schon geschehen, zu verhindern.
Und zwar ganz gleich, ob diese “Lamia K.” einen marokkanischen “Hintergrund” hat. Sie hat einen deutschen Pass. Damit ist sie Deutsche. Punkt. Man stelle sich vor, Deutschland unterscheide zwischen Deutschen, die man anderswo hängen könnte, und Deutschen, für die man alles tut, damit das abgewendet werden kann? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Muss ich mir das aber wirklich vorstellen?
In Deutschland will man Straftäter abschieben, zumindest behaupten das Politiker, aber die eigenen Terroristen oder Terrorunterstützer will man nicht zurückhaben und versucht das Thema lieber auszusitzen, bis, ups, aus Versehen protokollarisch vielleicht was übersehen wurde und leider jemand infolge eines Strangs um den Hals zu Tode gekommen ist?
Wann hat “Lamia K.” in Mannheim gelebt? Wie lange? Welche Belege gibt es? Wer schreibt wann von wem ab? Welche Rolle spielt die Politik? Was hat Mannheim mit dem IS zu tun? Welche Rolle spielt die Salafisten-Moschee? Jede Menge Fragen, die ich Ihnen so beantworte, wie sie zu beantworten sind. Ehrlich. Auf dem Stand der gesicherten Information.
Nein – das RNB spielt nicht das Konzert verschiedener radikaler Medienangebote mit. Es geht bei uns nicht um “Lügenpresse” und Verschwörungstheorien, sondern um Information. Ganz klassisch eigentlich.
Was Lamia K. angeblich alles ist, muss bezweifelt werden
Wurde nun eine „Mannheimerin“ im Irak zum Tode verurteilt? Nein, denn Lamia K. stammt nicht aus Mannheim. Doch bundesweit haben Anfang der Woche Medien zu „Lamia K.“ berichtet. Einer Frau „aus Mannheim“, die sich 2015 dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben und dafür nun zum Tod durch den Strang verurteilt sein soll. Es gibt viele Fragezeichen in dem Fall – vor allem, was die mediale Berichterstattung angeht.
„Im Irak verurteilte Deutsche lebte unauffällig in Mannheim“ (Süddeutsche), „Lamia K. lebte unauffällig in Mannheim“ und „Mannheimerin droht Todesstrafe“ (SWR), lauten ähnliche Schlagzeilen deutschlandweit. Doch Lamia K. stammt nicht aus Mannheim, sondern aus Marokko, hat aber vermutlich einen deutschen Pass. Sie lebte vermutlich in Mannheim – kein Medium konnte bislang berichten, von wann bis wann, weil es niemand weiß. Aus Polizeikreisen haben wir erfahren, dass sie sich möglicherweise vor der Abreise nach Syrien in Frankfurt aufgehalten hat. „Stammt“ die Frau damit aus Frankfurt? Wohl kaum.
Nach der Festnahme von vier Frauen, die von Deutschland in den Irak gereist sind, um sich dem „IS“ anzuschließen, wurde erstmals im Juli 2017 berichtet. Damals hieß es, Lamia K. hätte sich in einer salafistischen Moschee radikalisiert – jetzt heißt es, „über soziale Medien“. Einen Beweis für die eine oder andere Behauptung kann allerdings kein Medium liefern. Ebensowenig, ob sie „unauffällig“ war, während gleichzeitig berichtet wird, sie habe sich „auffällig traditionell“ gekleidet.
Es wird behauptet, sie sei Germanistin. Doch wo und wann hat sie studiert? Diese Information sucht man vergebens in den Berichten. Angeblich wurde sie seit 2010 vom Verfassungsschutz beobachtet. Der sagt aber nichts dazu. Und angeblich soll sie beim IS eine “herausgehobene Position” gehabt haben. Welche, wird nicht “berichtet”.
Bereits im Juli soll sie 50 Jahre alt gewesen sein – ist sie das oder vielleicht 51 Jahre alt? Das ist jetzt keine besonders wesentliche Information, aber guter Journalismus sollte immer zutreffende Informationen transportieren.
Sie habe zwei ihrer Töchter mitgenommen, eine weitere sei behindert. Eine Tochter sei im Irak getötet worden, heißt es. Niemand schreibt etwas zur behinderten Tochter – hat die sich in Luft aufgelöst? Angeblich hatte Lamia K. eine „höhere Funktion beim IS“ – was heißt das, welche?
Alle schreiben voneinander ab
Auffällig ist, was alle möglichen Medien zu wissen vorgeben, die ganz überwiegend keine Korrespondenten vor Ort haben – weder in Bagdad noch Mannheim. Auffällig ist auch, wie sich Informationen gleichen und als eigene Recherche verpackt werden… „nach unseren Informationen“. Viel eher liegt auf der Hand, dass erst Agenturen berichteten, dann Leitmedien etwas dazudichteten und dann andere diese Informationen übernehmen und mit weiteren Andeutungen „anreichern“.
Sehr interessant ist, wie dünn die Quellenlage ist – kaum ein Medium belegt seine Informationen. Lokal vor Ort haben sich Reporter aufgemacht, um “im Umfeld”, also in den Stadtteilen Jungbusch und Neckarstadt-West “Zeugen” zu befragen. Der “Zeuge” auf der Straße ist die unsicherste Quelle, die man sich vorstellen kann. Das hält den SWR nicht davon ab, einen Mann zu zeigen, der folgendes in die Kamera sagen darf:
Man muss doch selber damit rechnen, dass wenn man für so einen islamischen Staat bis nach Bagdad geht und erwischt wird als Verwalter oder als irgendetwas, ob man eine Kalaschnikow in der Hand gehabt hat oder ob man am Computer gesessen ist… Wenn man hingerichtet wird, damit muss doch mindestens rechnen.
Sagt ein Mann mit Migrationshintergrund. Botschaft: Selbst schuld, dann muss sie halt sterben. Geht so verantwortlicher öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Dann wird die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) “zur schweren Schuld” der Frauen befragt – die vermutlich selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wird und nach unseren Informationen als Unterstützerin gewaltbereiter, terroristischer Kurdenorganisationen gezählt werden könnte. Beim Kurdenkrawall 2012, als über 70 Polizeibeamte verletzt worden waren, war sie Teil des Organisationsteams und Sprecherin. Sensationell ist, dass weder der Reporter noch Frau Akbulut wissen, was genau Lamia K. vorgeworfen wird und welche “schwere Schuld” sie auf sich geladen hat.
Immerhin – die Todesstrafe lehnt Frau Akbulut ab. So geht also öffentlich-rechtliches Fernsehen: Man lässt beide Positionen zu Wort kommen, Befürwortung der Todesstrafe und deren Ablehnung. Soll das ein Einstieg in die Debatte “Für und Wider Todestrafe” sein? Echt jetzt?
Auffällig ist auch, dass das Auswärtige Amt vier inhaftierte Frauen bestätigt, angeblich über das Todesurteil bereits seit 18. Januar informiert sein soll, aber am 22. Januar mitteilt, man wisse von dem Urteil nur aus „Berichten“.
Fest steht nur – es bleiben mehr Fragen als gesicherte Informationen. Eine ist: Was unternimmt die Bundesregierung, um eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, selbst wenn diese Mitglied der Terrororganisation „IS“ gewesen sein sollte, vor dem Tod am Galgen zu bewahren? Eine andere: Ist man am Ende froh, wenn der Irak dieses Problem löst?
Trifft die Information zu, dass die angeblich zum Tod verurteilte Lamia K. eine Einspruchsfrist von 30 Tagen hat, muss dies bis zum 7. Februar erfolgen – sonst kann das Urteil vollstreckt werden.
Was bleibt also? Heftige Zweifel an all den “nach XY-Recherchen”. Associated Press ist eine der wenigen Agenturen, die die Quelle klar bennent: Abdul-Sattar Bayrkdar, Sprecher des höchsten irakischen Gerichts hatte die Nachricht verkündet – aber keine weiteren Informationen.
Der Rest sind Geschichten aus 1.001 Nacht – auf äußerst dünner Basis angereichert mit angeblichen Erkenntnissen aus Recherchen.
Sie sind auf der richtigen Seite, wenn sie solche Berichte äußerst kritisch betrachten.
Hinweis: Die nachfolgenden Zeilen hatten wir in der ersten Fassung veröffentlicht, um einen transparenten Einblick zu liefern. Wir sind in aller Regel sehr höflich im Umgang mit anderen Menschen. Der Kontakt zum Außenministerium war aber derart unprofessionell, dass wir uns für eine klare Ansprache entschieden haben.
Als letzte “Amtshandlung” nach einem harten Tag habe ich noch das AA angeschrieben, was ich hiermit dokumentiere. Wir hatten zunächst eine professionelle Anfrage gestellt, dann persönlich angerufen, dann kam eine Info “unter 3”, Jargon für “wir reden mal unter uns”. Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau Beger-Blum,
erstens, wir sind nicht “unter 3”, sondern ich habe eine Anfrage gestellt. Nicht, um mich mit Ihnen unbekannterweise nicht-öffentlich auszutauschen, sondern wesentliche, für die Öffentlichkeit relevante Informationen zu erhalten.
Zweitens: Sie legen die Kommunikation bitte dem verantwortlichen Abteilungsleiter vor.
Drittens: Diese Antwort wird dokumentiert und veröffentlicht. Ebenso die Antwort des verantwortlichen Abteilungsleiters.
Viertens: Sie machen Ihren (vermutlich sehr gut über Steuergelder bezahlten) Job nicht.
Fünftens: Ihre blödsinnige Arroganz ist unerträglich. Es geht im Wortsinn um den “Kopf” einer Frau. Da braucht es Ihr blödes Geplänkel nicht.
Sechstens: Es ist völlig unerheblich, ob es sich bei dieser Frau um eine mögliche Terroristin handelt. Sie ist deutsche Staatsbürgerin. Ich trage Ihnen jetzt nicht vor, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet, sondern gehe davon aus, dass das AA davon Kenntnis hat.
Siebtens: Es ist mir vollkommen gleichgültig, ob der geschäftsführende Herr Gabriel möglicherweise andere Sorgen hat, beispielsweise, was seinen “Kopf” betrifft. Ich bin hingegen sehr daran interessiert zu wissen, was die Bundesrepublik Deutschland zu unternehmen gedenkt, um eine deutsche Staatsbürgerin vor dem Tod durch den Strang zu bewahren.
Achtens: Es gibt sicherlich einige Leute, für die “Lamia K.” nicht tief genug in den Strang fallen könnte. Genau diesen Leuten muss der Rechtsstaat entgegentreten – auch durch eine klare, eindeutige und unmissverständliche Haltung. Die Todesstrafe wird unter keinen Umständen akzeptiert.
Neuntens: Ich bin seit 30 Jahren im Geschäft und kenne sehr gute “Pressearbeit”, aber auch sehr schlechte. Sie, Frau Beger-Blum, haben einen weiteren Kellerraum nach unten aufgemacht. Ich hoffe sehr, dass diese Feststellung Ihre Karriere nicht befördert.
Zehntens: Ich wollte jetzt nicht die zehn Gebote nachbilden. Aber es ist mir als politischem Journalisten vollständig unverständlich, wie unprofessionell das AA mit der Sache umgeht. Das Problem der IS-Unterstützer, die irgendwann “heimkehren”, ist nicht erst am WE gekannt geworden. Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung genau keinen Plan hat, wie man damit umgeht. Weder rechtlich, noch organisatorisch, noch kommunikativ.
Offenbar ist der Bundesregierung nicht ansatzweise klar, was “Lamia K.” innen- wie außenpolitisch für eine “Bombe” ist. Möglicherweise ist das hingegen sehr klar.
Erstaunlicherweise ist überhaupt nicht klar, wie man das von Seiten der geschäftsführenden Bundesregierung “händeln” will.
Sie, auch wenn nur Sprecherin, Frau Berger-Blum, laden viel Schuld auf sich. Vor allem durch Arroganz und Gewissenlosigkeit.
Ich habe sehr großen Respekt vor Öffentlichkeitsarbeitern. Ich kenne viele, die einen professionellen Job machen, häufig unter viel Stress. Ich arbeite gerne mit diesen zusammen, weil ich weiß, dass diese die eigene und meine Aufgabe kennen.
Mit vom ersten Moment an arroganten Leuten wie Ihnen arbeite ich überhaupt nicht gerne zusammen – und das thematisiere ich auch explizit für die Öffentlichkeit, denn das ist meine Aufgabe. Zutreffende Informationen zur Meinungsbildung zu liefern. Behörden sind gegenüber der Öffentlichkeit auskunftspflichtig. Jaja, beim Bund ist das nicht so genau geregelt und einforderbar – auch ein Versäumnis der Bundesregierung.
Sie, Frau Berger-Blum und Ihr Chef, Herr Gabriel, müssten diese Zeilen nicht lesen, wenn Sie Respekt vor dem Grundgesetz und der Öffentlichkeit hätten.
Haben Sie nicht – meiner Meinung nach – also müssen Sie das lesen. Und sehr viele andere Menschen werden das auch lesen, um sich eine Meinung zu bilden.
Und wenn am Ende noch mehr Leute AfD wählen sollten, Frau Berger-Blum, dann können Sie sagen, dass war der böse Prothmann.
Sorry, ich hätte dann kein Lächeln für Sie, sondern nur einen Blick der Verachtung.
Denn ich habe versucht, meinen Job zu machen und den so gut wie möglich gemacht. Im Respekt vor der Verfassung und vor dem Rechtsstaat und in der Erwartungshaltung, dass Behörden und deren Mitarbeiter diesen auch haben. Mein Eindruck ist nicht, dass das beim AA “common sense” ist.
Beste Grüße
Hardy Prothmann