Stuttgart/Rhein-Neckar, 01. November 2017. (red/pro) Der AfD-Abgeordnete Dr. Heinrich Fiechtner hat das Organstreitverfahren gegen seine Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg vollumfänglich gewonnen. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts bestätigt, dass die Abberufung des Abgeordneten aus zwei Ausschüssen formal rechtswidrig war. Vollständig verfassungswidrig ist zudem ein Redeverbot. Die AfD-Fraktion erleidet damit eine schwere Schlappe, die sie selbst herbeigeführt hat. Botschaft: Sie hat rechtswidrig und willkürlich gehandelt, also genau das getan, was AfD-Politiker immer wieder anderen Parteien und Regierungen vorwerfen.
Von Hardy Prothmann
Ich habe in einem Umfang gewonnen, wie ich es nicht für möglich gehalten hätte. Ich danke meinem engagierten Rechtsbeistand Dr. Löffler sehr für die hervorragende Leistung. Das war eine Klatsche für meine Kollegen,
antwortet Dr. Heinrich Fiechtner (AfD) im Telefongespräch auf die Frage, wie er das Urteil persönlich bewertet.
Beschlüsse der AfD-Fraktion in der „Causa Fiechtner“ allesamt rechtswidrig
Die Abberufungen des Abgeordneten aus dem Innenausschuss sowie dem NSU-Untersuchungsausschuss weisen eklatante Verfahrensfehler auf, wie der Verfassungsgerichtshof unzweideutig feststellte. Damit, so das Gericht, sei die Beurteilung einzelner Verfahrensfragen ohne Belang, denn im Kern waren die Beschlüsse bereits deshalb rechtswidrig, weil dem Abgeordneten kein rechtliches Gehör verschafft worden war. Das Gericht erkannte „materielle Grenzen“ für solche Maßnahmen und wies darauf hin, dass die Abberufungen gegen das allgemeine Willkürverbot verstoßen haben. Zudem seien sie repressiv und ohne Sachzusammenhang gewesen, hätten also auch gegen das Kopplungsverbot verstoßen. Eine „Redeverbot“ verletzte die Gleichrangigkeit der Abgeordneten und beeinträchtige die Mitwirkungsmöglichkeiten.

Dr. Heinrich Fiechtner. Foto: privat
Übersetzt: Die AfD-Fraktion hat willkürlich und repressiv gehandelt. Sie hat eklatante Verfahrensfehler gemacht und mit ihrem Handeln gegen grundsätzlich verfasste Rechte eines Abgeordneten verstoßen. Oder anders: Die Abberufung des eigenen Abgeordneten aus zwei Ausschüssen und der Ausschluss als Redner für die Fraktion basierte auf zahlreichen rechtswidrigen Handlungen.
Herr Klos hat darauf reagiert wie ein bockiges Kind,
kommentiert Herr Dr. Fiechtner (57) die Reaktion des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Klos (Direktmandat AfD Mannheim-Nord). Der hatte nach Urteilsbekanntgabe angekündigt, dass man das Urteil und die daraus resultierenden Folgen prüfen werde.
Wie reagiert die AfD-Fraktion?
Nach unseren Informationen war die AfD-Fraktion sicher, den Rechtsstreit zu gewinnen. Das war eine klare Fehleinschätzung. Doch was folgt daraus? Die AfD muss reagieren. Es gibt genau zwei Möglichkeiten: Sie stellt den Zustand wieder her und beruft Herrn Dr. Fiechtner wieder in die Ausschüsse oder sie führt die Abberufungsentscheidungen erneut durch, unter Einhaltung aller rechtlich notwendiger Formalien. Was in beiden Fällen vom Tisch ist, ist das Redeverbot. Davon muss sich die Fraktion distanzieren, denn dieses ist klar rechtswidrig. Für die Fraktion zu sprechen, kann Herr Dr. Fiechtner freilich nicht erzwingen, aber einfordern, auch, wenn die Fraktion ihm nicht das Wort für die Fraktion erteilt.
Ich kann und will nur zu Themenfeldern sprechen, in denen ich kompetent bin, beispielsweise bei meinem Vortrag am 14. Dezember 2016, als ich eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingefordert habe. Das war fachlich und rechtlich vernünftig. Wenn mir die Fraktion künftig weiter Vorträge für die Fraktion verweigert, werde ich das regelmäßig kommunizieren,
sagt Dr. Fiechtner, der sich selbst als „Quälgeist“ bezeichnet:
Einige in der Fraktion begreifen mich als „Störenfried“. Die werden akzeptieren müssen, dass ich rechtsstaatliche Verfahren einfordere und mich nicht ins Bockshorn jagen lasse. Aktuell hat die Fraktion eine Lektion erhalten, fraglich ist, wie sie damit umgeht und was sie daraus lernt.

Der Abgeordnete Dr. Fiechtner hat die Organklage gegen seine eigene AfD-Fraktion vollumfänglich gewonnen. Seine Abberufung aus zwei Ausschüssen und ein Redeverbot durch die AfD-Fraktion sind rechtswidrig.
Der „Quälgeist“ gibt sich gelassen
Eine Reaktion könnte sein, dass die Fraktion das schwebende Ausschlussverfahren gegen Dr. Fiechtner nun erst recht vorantreibt. Der gibt sich gelassen:
Was will man mir denn vorwerfen? Dass ich vor einem Jahr in einem Punkt anders argumentiert habe, als die Fraktion zuvor übereilt beschlossen hatte? Soll dieser singuläre Sachverhalt nach der langen Zeit als Ausschlussgrund taugen? Oder dass ich mein Recht wahrgenommen und Recht bekommen habe? Ich warne davor. Ein Ausschlussverfahren muss ermessensfehlerfrei sein und möglicherweise konstruierte Gründe würden gegen das Willkürverbot verstoßen. Ein konstruierter Grund könnte der Versuch sein, meine Organklage als „parteischädigendes Verhalten“ umdeuten zu wollen. Das wäre sehr absurd. Die AfD ist mal angetreten, weil sie gegen Parteienklüngel vorgehen wollte. Wir wollten Veränderungen, uns von Parteien absetzen und nicht einen weiteren Klüngelapparat installieren.
Diese Sichtweise muss die AfD, unterstützt durch das Urteil, ins Mark treffen. Denn was ist die AfD? Eine Partei wie alle anderen? Wo Parteiräson mehr zählt als die Freiheit des Mandats? Wo Abweichler mit allen, sogar rechtswidrigen Mitteln, unter massiven Druck gesetzt und ins Abseits gestellt werden? Dr. Fiechtner bezeichnet sich zu recht als „Quälgeist“, weil er die Partei zwingt, sich zu ihrem früheren und heutigen Selbstverständnis zu äußern.
Freies Mandat vs. Fraktion
Das aktuelle Urteil bestätigt ihn in seinen unabhängigen Rechten als Mandatsträger. Zum Urteil veröffentlichte das Gericht aber auch diesen Leitsatz:
Als Gliederungen des Landtags sind Fraktionen notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens. Aus der Verfassungsbindung des Landtags folgt auch die Geltung des objektiv-rechtlichen Gebots der Gewährung von Gehör bei Maßnahmen einer Fraktion, die eines ihrer Mitglieder in seinen parlamentarischen Rechten beeinträchtigen.
Damit beschreibt das Gericht zwei möglicherweise gegeneinander stehende Prinzipien des Verfassungslebens. Die Grundlage ist die Freiheit des Mandats, die durch den Zusammenschluss von Abgeordneten in einer Fraktion eingeschränkt werden können – aber eben nur unter entsprechenden Voraussetzungen wie rechtlichem Gehör. Es gilt das Willkür- und Koppelungsverbot. Eine Fraktion kann entscheiden, wer in Ausschüssen die Fraktion vertritt, sie kann Abgeordnete abberufen, aber eben nur durch ordentliche Verfahrensschritte, die die Freiheit und Unabhängigkeit des Mandatsträger achten und wahren. Durch Gehör, zulässige Fristen und Debatte von Argumenten müssen die Fraktionsmitglieder sich ein unabhängiges Bild machen können, um sich dann frei entscheiden zu können. All dies hat die AfD-Fraktion vorsätzlich missachtet.
Wie verkorkst das Rechtsverständnis bei manchen ist, zeigt sich daran, als Herr Dr. Podeswa mich unter Polizeigewalt von einer Fraktionssitzung ausschließen lassen wollte. Man stelle sich das mal vor – die Polizei führt einen Abgeordneten, der politische Immunität genießt, aus der eigenen Fraktionssitzung ab,
sagt Herr Dr. Fiechtner. Aber wie geht es jetzt weiter? Ist das Verhältnis nicht vollständig zerrüttet?
Das hängt von der Seelenlage der Kollegen ab. Kühlen sich die Gemüter ab und zieht dann die Vernunft ein? Das weiß ich nicht. Das muss ich abwarten.
Neue Anträge werden wieder für Debatte sorgen
Am 07. November wird die AfD-Fraktion die nächste Sitzung abhalten. Dazu hat Dr. Fiechtner mehrere Anträge eingebracht – zum einen seine Wiedereinsetzung in den Ausschüssen, zum anderen auch einen Antrag zur Protokollierung von Sitzungen:
Ich bin für eine elektronische Aufzeichnung der Sitzungen, um im Zweifel nachhören zu können und ferner für ein schriftliches Verlaufsprotokoll, das auf Antrag aber auch ein Wortlautprotokoll sein kann. Nach meiner Auffassung müssen wir doch dem Bürger transparent vermitteln, wie wir zu Entscheidungen kommen und was die Grundlage für unsere Forderungen ist. Personalangelegenheiten und andere Dinge bleiben selbstverständlich zum Schutz von Persönlichkeitsrechten nicht-öffentlich. Aber doch nicht unsere politisch-inhaltliche Arbeit. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Argumente tragen. Hier gilt ein Transparenzgebot. Wir müssen uns inhaltlich der Öffentlichkeit stellen und vor ihr standhalten. Die AfD wollte doch schließlich „Schweigegelübde“ und „Hinterzimmerpolitik“ abschaffen.
Ein erster Antrag in der Sache wurde laut Dr. Fiechtner per Geschäftsordnungsantrag von der Tagesordnung genommen.
„Die AfD muss sich von Antisemitismus und Extremismus distanzieren“
Im weiteren Gespräch kommen wir auf das Verhältnis zu den Medien. Dr. Fiechtner sagt:
Hier gibt es kuriose Entwicklungen. Ich habe mich sehr darüber geärgert, wenn die AfD pauschal als Nazi-Partei verunglimpft worden ist, denn damit war auch ich gemeint und ich bin kein Nazi. Die Kritik an einzelnen Parteimitgliedern ist gerechtfertigt, aber nicht in der Summe. Jetzt werde ich, früher pauschal ein Nazi, mit einem Male so eine Art „Zeuge der Anklage“. Da hat sich die Betrachtung wohl verändert. Leider bleibt bei mir der Eindruck, dass viele Journalisten nicht professionell berichten, sondern je nach Lage, wie es zu ihrer Gesinnung passt.

Fraktionsvorsitzender Dr. Jörg Meuthen.
Auch zum Binnenverhältnis äußert sich Herr Dr. Fiechtner meinungsbewusst:
Mein Verhältnis zu Herrn Dr. Meuthen ist ein Nicht-Verhältnis. Das war mal anders. Mittlerweile vertraue ich ihm nicht mehr und es hat sich eher eine Gegnerschaft entwickelt. Von einzelnen Versuchen abgesehen, Brücken zu bauen, das betrachte ich aber nur als rein taktisches Verhalten und nicht eines aus einer ehrlichen Haltung heraus. Herrn Höcke betrachte ich beispielsweise als ehrlich, auf sein Wort ist Verlass, auch, wenn ich viele seiner politischen Positionen klar ablehne.
Und wie sieht er die Zukunft der AfD?
Für das Schicksal der AfD ist absolut entscheidend, dass sie sich klar gegen Antisemitismus positioniert. Herr Dr. Meuthen hat mit seinem Rumgeeiere in der Sache Dr. Gedeon der Partei enorm geschadet und später dann durch die Gurs-Debatte. Hier fehlt bis heute ein klarer, unmissverständlicher Standpunkt. Weiter muss die AfD allen extremistischen Tendenzen in der Partei entgegentreten. Sie soll konservativ und patriotisch sein, aber nicht nationalistisch. Wenn das nicht gelingt, wird die AfD nicht verschwinden, aber ein eher kümmerliches Dasein führen.
Klingt das nach Sympathie für eine neue Bewegung durch Dr. Frauke Petry und Marcus Pretzell?
Nein, überhaupt nicht. Ich verstehe die beiden, aber das ist aktuell nicht mein Weg. Ich bin für die AfD angetreten und ich setzte mich für die AfD ein. Auch, wenn es schwer fällt.
Und wenn es so schwer fällt, dass eine Fraktionsmitgliedschaft nicht mehr denkbar ist?
Wenn ich die Fraktion verlassen würde, würde ich auch aus der AfD austreten. Aber beides steht für mich aktuell nicht zur Debatte. Ich freue mich auf die kommende Fraktionssitzung und die weitere Entwicklung. Ich bleibe ein kritischer Geist, auch, wenn das manchem nicht gefällt.
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Links:
Sie finden das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg hier (PDF).
Hier die Pressemitteilung des Gerichts.