Stuttgart/Südwesten/Rhein-Neckar, 11. Oktober 2016. (red/pro) Im Juli kam es zur Spaltung – am 11. Oktober verkündeten die Fraktionen der abgespaltenen Alternative für Baden-Württemberg und die ursprüngliche AfD-Fraktion, dass man fortan wieder eine Fraktion bilde. Der AfD-Abgeordnete Dr. Wolfgang Gedeon bleibt draußen, sodass die aktuelle AfD-Fraktion 22 statt bisher 23 und zwischenzeitlich 14 und 8 Mitglieder zählt. Sie ist damit hinter Grünen (49) und CDU (42) wieder drittstärkste Kraft im Stuttgarter Landtag vor der SPD (19).
Die in AfD und ABW gespaltenen Abgeordneten der AfD im baden-württembergischen Landtag haben sich nach einer rund drei Monate währenden Trennung wieder zur AfD-Fraktion zusammengeschlossen. Alter und neuer Fraktionsvorsitzender der gesamten AfD ist der AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen.
Als Stellvertreter wurden Bernd Gögel, Rüdiger Klos und Emil Sänze (alle AfD) sowie Rainer Podeswa (ABW) bestimmt. Als parlamentarischer Geschäftsführer wurde Anton Baron (ABW) bestimmt.
Im Juli hatte sich die AfD-Fraktion getrennt. Herr Meuthen und 13 weitere Abgeordnete verließen die Fraktion, da ein Ausschluss des Abgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon zunächst an einer nicht erreichten Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert war. Herr Gedeon war durch antisemitische Thesen aufgefallen.
Herr Gedeon verließ dann freiwillig die Fraktion und ist seitdem fraktionsloser Abgeordneter. Herr Meuthen gründete mit 13 anderen die ABW. Dies war zunächst umstritten und wurde per Gutachten als rechtens geklärt. Dies hatten wir durch Recherche bereits lange vor dem Ergebnis des rund 30.000 Euro teuren Gutachtens, das die Landtagsverwaltung in Auftrag gegeben hatte, geklärt und berichtet.
Interessant wird sein, wie mit einem Antrag umgegangen wird, den die beiden Fraktionen gestellt hatten – diese forderten einen Untersuchungsausschuss zum Umgang der Landesregierung mit Linksextremismus. Für einen solchen Antrag sind zwei Fraktionen nötig. Zwei, die nun wieder eine sind, haben den Antrag gestellt, der von der Landtagsverwaltung bestätigt worden ist.
„Was die vom Ständigen Ausschuss beim Juristischen Dienst des Landtags angeforderte gutachtliche Stellungnahme über die Zulässigkeit eines Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses angehe, so müsse man die Beratungen hierüber abwarten. Eine endgültige Entscheidung werde dann im Plenum fallen, stellte die Landtagspräsidentin klar. Die Geschäftsordnung und das Untersuchungsausschussgesetz seien indes insofern novelliert, als ein Untersuchungsausschuss nur dann eingesetzt werden müsse, wenn dies mindestens zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien beantragten“, teilte die Landtagsverwaltung am 11. Oktober mit.
Hier kündigt sich eventuell ein Rechtsstreit an, falls die AfD dies bestreiten sollte.
Derweil kündigte der Direktmandatsgewinner für den Wahlkreis Mannheim-Nord, Rüdiger Klos, auf Nachfrage an, er und seine Fraktion wollten sich jetzt wieder ganz auf den politischen Gegner konzentrieren.