Rhein-Neckar, 26. Februar 2017. (red/pro) Nach der tödlichen Fahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg und einem Bauchschuss auf den Tatverdächtigen, tobte in sozialen Netzwerken wieder mal der Mob. Haltlose Verdächtigungen und Schuldzuschreibungen, Hass und Hetze, Pöbeleien auf ordinärstem Niveau. Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Mannheim hat darauf mit deutlichen Worten reagiert – sogar tagesschau.de hat darüber berichtet. Es gibt viel Lob für die Polizei, aber auch Kritik. Doch viele Medien sind Teil des Problems. Darüber berichten die meisten Medien aber nicht.
Von Hardy Prothmann
Was zum Teufel interessiert die Herkunft eines Tatverdächtigen, unmittelbar, nachdem dieser mit einem Bauchschuss gestoppt und überwältigt werden konnte? Unsere Gedanken sind zunächst bei den Opfern und deren Familien. Einem 73-Jährigen, der durch das Auto so schwer verletzt worden ist, dass er wenige Stunden später verstarb. Zwei Personen, die leicht verletzt wurden und einer Person, die sich mit einem Hechtsprung retten konnte.
Und unsere Gedanken sind bei den Polizeibeamten, die den Tatverdächtigen festnehmen konnten und vor allem bei dem Beamten, der geschossen hat. Der Einsatz der Schusswaffe muss ultima ratio sein und war es nach den bislang bekannten Informationen auch.
Wer zunächst Menschen umfährt und dann trotz Aufforderung es wegzulegen, weiterhin ein Messer in der Hand hält und auf Polizisten zuläuft, ist hochgefährlich. Zum Glück für den Polizisten hat der Mann nach einer Notoperation überlebt. Das wird viel Druck von diesem Beamten und seinen Kollegen nehmen. Der Beamte hat kein Menschenleben auf dem Gewissen.
Selbstverständlich schießen Polizeibeamte meist dahin, wo sie am ehesten treffen und das ist der Oberkörper. Insbesondere bei bewaffneten Personen. Wäre der Mann nicht zu Boden gegangen, hätten die Beamten solange weitergeschossen, bis der Angreifer definitiv nicht mehr angreift.
Der Einsatz der Schusswaffe kann immer tödlich sein, auch bei Schüssen in die Gliedmaßen. Werden große Gefäße zerrissen, verbluten die Angeschossenen – meist können Ärzte da auch nichts mehr ausrichten. Der Einsatz einer Schusswaffe ist immer höchst lebensbedrohlich.
Auf nüchterne Informationen folgen Hass und Skandalisierung
Das Social Media-Team der Polizei hat zunächst sehr nüchtern und neutral informiert – bis die Tweets von manchen Nutzern die Grenze des Erträglichen überschritten haben. Als ein Nutzer schreibt:
He’s a fucking Muslim. Fuck the lot of them out of the West,
antwortet die Polizei mit diesem Tweet:
Und was machen verschiedene Medien? Sie versuchen diese Antwort zu skandalisieren. Ist die Polizei zu weit gegangen? Darf die Polizei sich so äußern? Muss die Polizei nicht neutral sein?
Was zum Teufel soll falsch daran sein, auf einen dummen, aggressiven und falschen Tweet mit „Über was zum Teufel reden Sie?“ zu antworten? Das heißt nämlich „What the fuck“ im englischen, umgangssprachlichen Gebrauch. Die Abkürzung WTF ist absolut gängig in sozialen Medien und keinen Aufreger wert – ganz im Gegenteil zeigt WTF, dass die Polizei „Standards“ beherrscht, englisch kommuniziert und wenn es nötig ist, auch mal klare Kante zeigt.
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Man kann die politische Korrektheit auch übertreiben. Und vor allem sollte man vor der eigenen Haustüre kehren. Sehr viele Medien lassen Tweets und Facebook-Kommentare zu, die voller Hass und Hetze sind. Auch Falschbehauptungen und übelste Verdächtigen werden nicht geahndet. Ganz im Gegenteil geht vielen „einer ab“, wenn die Kommentarwutküche so richtig brodelt.
Polizei zeigt Haltung
Ein anonymer Twitterer kommentierte:
Wie sieht der Täter aus was für Herkunft hat der Täter? Erzählen Sie die ganze Wahrheit oder halten Sie Ihr Maul.
Solche Tweets „halten Sie Ihr Maul“ grenzen an Beamtenbeleidigung. Und zu Recht prüft die Polizei nun und in Zukunft, ob es Möglichkeiten gibt, mit Strafanzeigen gegen diesen pöbelnden Mob vorzugehen. Da viele Fake-Profile nutzen, ist das nicht ganz einfach, aber es gibt technische Möglichkeiten. Tatsächlich wäre ein konsequentes Durchgreifen unter Umständen ein Mittel, diesem Mob klar zu machen, dass Beleidigungen sehr schnell ins Geld gehen können.
Mediale Fehlgriffe
Geradezu „genötigt“ setzte das Polizeipräsidium Mannheim den obigen Tweet ab, um den wilden Spekulationen ein Ende zu setzen. Und wie reagieren manchen in sozialen Medien darauf? Die Polizei lügt. WTF, da fällt einem nichts mehr ein.
Es fällt einem auch wenig ein, wenn man sich die mediale Berichterstattung anschaut. Ein paar Beispiele:
Zu den Aufgaben der Polizei gehört, die Öffentlichkeit im Falle einer Gefahr zu informieren. Inzwischen macht sie das auch über die sozialen Netzwerke. So geschehen am Samstag, als in Heidelberg ein Pkw in eine Menschenmenge raste,
schreibt tagesschau.de. Diese Informationen sind leider falsch – bezogen auf den konkreten Fall. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, die Bevölkerung über eine Fahndung oder eine Täterfestnahme zu informieren. Vermutlich hat die ARD ein Praktikanten oder einen „freien Mitarbeiter“ auf das Thema angesetzt – auf jeden Fall jemanden, der keinen kompetenten Hintergrund hat. Das ist ein Problem, dass die ARD lösen muss.
Richtig ist: Wenn eine Gefahr für die Bevölkerung virulent ist, wird die Polizei die Bevölkerung darüber informieren und warnen. Aber immer in der Abwägung, dass damit auch die Gefahrenquelle gewarnt ist. Bei den meisten Fahndungen informiert die Polizei die Bevölkerung eben nicht, um den Fahndungserfolg nicht zu gefährden. Teilweise informiert die Polizei, um die Bevölkerung zur Mithilfe aufzurufen oder um Zeugen zu finden. Die Polizei informierte die Bevölkerung nicht über die Gefahr eines rasenden Fahrers, sondern später, die Tat war bereits geschehen. Was „rasen“ bedeutet, ist noch unklar. Das Fahrzeug soll nicht sehr schnell gewesen sein.
Die Polizei ist ansonsten nicht verpflichtet, von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren. Sie ist, wie andere Behörden gegenüber Medien auskunftspflichtig. Tatsächlich ist eine andere Tatsache wahr: Heutzutage informiert die Polizei von sich aus die Öffentlichkeit, weil in vielen Medien einfach zu viel Mist steht. Die Polizei handelt quasi „präventiv“ gegen falsche, verfälschte oder unzutreffende Nachrichten.
Dazu gehört aktuell auch, dass das Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen übernommen habe. Hat es nicht. Das LKA war mit Spezialisten unterstützend vor Ort und hätte übernommen, wenn es Hinweise auf eine terroristische Tat gegeben hätte, denn dann wechselt die Zuständigkeit von der Schutz- und Kriminalpolizei auf LKA oder Bundeskriminalamt (BKA). Gleichwohl ist man aber unterstützend für LKA oder BKA tätig. Die Aufgabenverteilung und die Arbeitsweise der Polizeien ist vielen Redaktionen offenbar ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei hatte die Polizei dies unmissverständlich gemeldet: „In die Ermittlungsarbeit an den beiden Tatorten vor Ort war ebenfalls das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit eingebunden.“ „Mit eingebunden“ heißt nicht „übernommen“.
Mann fährt mit Auto Fußgänger an – Polizei schießt ihn nieder,
titelt Spiegel online. Die Überschrift ist komplett verunglückt, weil der Mann nicht beim Anfahren der Fußgänger niedergeschossen worden ist, sondern später, als er sich einer Festnahme verweigerte und offenbar die Beamten angreifen wollte. „Polizei“ kann niemanden niederschießen. „Polizei“ steht für eine Behörde. Schießen können nur Polizisten oder Polizeibeamte. Aber keine Sorge, Spiegel online ist nicht alleine, auch Zeit.de, T-Online.de, Focus.de und viele weitere verwenden genau dieselbe Formulierung.
Erste Informationen sind immer schwierig
Selbstverständlich fragen wir standardmäßig ebenfalls Informationen bei der Polizei an – aber mit dem Verständnis, dass die Ermittlungsbehörden Zeit benötigen, um gesicherte Informationen zu haben. Viele unserer Anfragen – insbesondere kurz nach Ereignissen – sind nicht erfolgreich. Wir erfahren Hintergrundinformationen, weil uns die Kontaktpersonen vertrauen. Sie wissen, dass wir nicht dramatisieren, nicht unnötig spekulieren und Hintergrundinformationen vertraulich behandeln.
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Im vorliegenden Fall war sehr schnell fragwürdig, dass es sich um einen terroristischen Anschlag handeln könnte. Terror versucht eine größtmöglichen Schaden anzurichten. Den erreicht man nicht mit einem Pkw. Es fehlten alle typischen Merkmale anderer Terrorattacken.
Ebenso ein „Amoklauf“ war für uns sehr fragwürdig. Auch hier fehlten Hinweise auf „Ähnlichkeiten“.
Was klar ist
Was genau das Tatmotiv war, ist bislang nicht bekannt. Nur soviel: Dem 35-jährigen Tatverdächtigen ist der Haftbefehl eröffnet worden, als er nach der Operation wieder bei Bewusstsein war. Er wird aktuell bewacht und später in ein Gefängniskrankenhaus eingeliefert. Ihm wird, wie wir gestern bereits angekündigt hatten, von der Staatsanwaltschaft Heidelberg der „dringende Verdacht des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei tateinheitlichen Fällen, hiervon in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und versuchter Totschlag“ vorgeworfen.
Der Mann hat keinen Migrationshintergrund, ist Deutscher, Student und wohnhaft in Heidelberg. Ob er „möglicherweise vermindert schuldfähig oder gar vollständig schuldunfähig war, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen“, teilen die Behörden mit. Aktuell gehen die Behörden davon eher nicht aus. Bislang war der Tatverdächtige polizeilich nicht auffällig. Bei dem Messer handelt es sich um ein „handelsübliches Küchenmesser“ – was trotzdem eine tödliche Waffe sein kann.
Zusammenfassung
Unsere Zusammenfassung: Nach den uns vorliegenden Informationen war die Tat durch nichts und niemanden zu verhindern. Warum es zur Tat kam, ist nicht bekannt. Ein Amoklauf oder ein terroristischer Hintergrund sind aufgrund der vorliegenden Informationen auszuschließen. Leider gibt es ein Todesopfer zu beklagen. Der Tatverdächtige wurde angeschossen, notoperiert und ist außer Lebensgefahr.
Die Polizeibeamten, die den Tatverdächtigen gestellt und festgenommen haben, haben sich nach unserer Sicht vorbildlich und mutig verhalten. Offenbar kam es zum Pfefferspray-Einsatz – das bedeutet, die Beamten sind auf kurze Distanz gegangen, um den Mann mit vergleichsweise milden Mitteln zu überwältigen. Damit haben sie sich auch in Gefahr gebracht, denn ein Messer kann im Nahkampf eine tödliche Waffe sein. Glücklicherweise wurde der Tatverdächtige vom Beamten nicht erschossen – damit wird das Gewissen des Polizisten nicht belastet. Ganz im Gegenteil hat er einen mutmaßlich gefährlichen Mann gestoppt, der jetzt der Justiz und einer gerechten Strafe zugeführt werden kann. Die Öffentlichkeit wird im Laufe des Verfahrens weitere Informationen erhalten.
Sehr gute Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim und das dortige Social-Media-Team haben sehr gute Informationsarbeit geleistet und vor allem Haltung gezeigt – gegen Hetzer und wie man bei uns sagt „Dummbabbler“. Wir hoffen sehr, dass Anzeigen gegen diesen Mob von Erfolg gekrönt sind.
Wir wissen aus dem täglichen Kontakt, dass die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mannheim eine sehr gute Arbeit leistet und das unter hohem Druck, der aktuell noch höher war als sonst, weil bundesweite Medienanfragen kamen, auch aus dem Ausland und dazu die Hass-Welle im Internet, der sie sich entgegengestellt hat. Wir wissen auch, dass „Social Media“ ähnlich wie für uns für die Polizei „Fluch und Segen“ ist.
Die Pressestelle ist für solche Ausnahmezustände nicht konzipiert und hat die Aufgaben trotzdem professionell gemeistert.
Es macht verteufelt viel Arbeit, den Mob in Schach zu halten. Wir haben Anfang 2016 über 1.000 blockierte Personen wieder freigegeben und sind aktuell wieder bei 1.200 blockierten Personen, denen wir verweigern, ihren Müll bei uns abzuladen. Eine wenige Dutzend waren einsichtig, haben sich entschuldigt und um Ende der Blockierung gebeten – die verhalten sich seitdem gemäß unserer Netiquette, was erfreulich ist.
Politik gefordert – der eigene Verstand auch
Der Innenminister Thomas Strobl (CDU) darf diese Arbeit durchaus auch mal loben und zusammen mit dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und dem Justizminister Guido Wolf (CDU) darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es gibt, dem Mob im Internet das Handwerk zu legen.
Gleiches gilt für die „Handy-Filmer“ – es gibt klare Gesetze, nach denen es eben nicht erlaubt ist, Aufnahmen zu machen und diese zu veröffentlichen, wenn Rechtsgüter von anderen Personen verletzt werden. Es geht nicht an, dass professionelle Journalisten ein Unmenge an Gesetzen zu beachten haben und jeder dahergelaufene Handy-Filmer machen kann, was er will. Auch hier müssen die Behörden handeln.
Grundsätzlich gilt: Einsätze dürfen nicht behindert werden, schon gar nicht durch Gaffer. Die Schadensabwehr und die Sicherung von Leib und Leben muss immer Priorität haben. Wer Grips hat, geht auf Distanz, denn ruckzuck ist man selbst in Gefahr. Wer Beobachtungen gemacht hat oder auch tatsächlich Aufnahmen, sollte diese den Behörden zur Verfügung stellen und nicht einer Öffentlichkeit, die unkontrolliert davon Gebrauch macht, um Gerüchte in die Welt zu setzen und gegen Menschen zu hetzen. Es geht hier um Verantwortung. Dazu eine einfache Frage: Sie werden Opfer eines Unfalls oder einer Straftat – wollten Sie weltweit in Film und Foto auftauchen? Mit allem dem Müll und Dreck, den gewissen Leute dazu kommentieren? Denken Sie darüber bitte nach.
Aktuell sind zwei weitere Videos im Umlauf – eines zeigt den Tatverdächtigen erkennbar, ein anderes zeigt die Zugriffssituation aus der „Vogelperspektive“. Beide Videos sind wertvolle Beweismittel, haben aber nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Deswegen verlinken wir nicht darauf.
Den „Kollegen“ bei anderen Medien empfehlen wir, das journalistische Handwerk zu pflegen und weniger das Potenzial möglicher Reichweiten im Blick zu haben, sondern zuvörderst die journalistische Qualität der Beiträge. Nämlich solide und präzise Informationen. Wer zum Teufel hindert Euch „Kollegen“ daran?
Anm. d. Red.: Bei den verschiedenen Videos, die im Umlauf sind, gibt es eine Stelle, an der man möglicherweise den Ausruf „Allahu Akbar“ hört. Die Tonqualität ist allerdings zu schlecht, um dies aus unserer Sicht eindeutig bestimmen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Ermittlungsbehörden alle beteiligten Beamten dazu intensiv befragen und alle vorhandenen Informationen auswerten und danach gesicherte Informationen an die Öffentlichkeit übermitteln. Unsere Leserschaft sollte allen Portalen, die „mit Sicherheit“ einen solchen Ausruf berichten, misstrauen. Es kann sein, dass der Ausruf fiel – aber eben nur „kann sein“. Unsere anderen Texte zum Thema und weitere Artikel zu „Journalismus“ finden Sie unterhalb des Artikels.
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