Darmstadt/Mörfelden-Walldorf, 30. Oktober 2017. (red/pro) Am 28. Oktober 2017 schossen drei Polizeibeamte einen 19-jährigen nieder, der zuvor einen 24-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hatte. Der 19-Jährige wurde acht Mal getroffen, ein Treffer in den Oberkörper war tödlich.
Nach der Obduktion der Leiche teilte die Rechtsmedizin mit, dass der junge Mann insgesamt acht Mal getroffen worden war. Sieben Mal in Beine und Arme. Eine Kugel drang in den Oberkörper ein und verletzte den Mann tödlich. Drei Beamte hatten insgesamt rund 20 Schuss abgegeben.
Was sich nach einer „wilden Schießerei“ anhört, ist Standard. Polizeibeamte sind darauf ausgebildet, solange zu schießen, bis ein Angreifer kampfunfähig ist. In einer solchen Kampfsituation sind Schüsse auf sich bewegende Ziele anders als im Spielfilm nicht „sicher“ zu setzen. Immerhin deuten die Treffer in Arme und Beine darauf hin, dass die Beamten versucht haben, die Person kampfunfähig zu machen, statt auf die größte Fläche, den Oberkörper zu schießen. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Personen selbst nach mehreren Treffern nicht sofort kampfunfähig sind – teils, weil sie so „unter Strom“ stehen, dass Schmerzen ausgeblendet werden, teils, weil sie unter dem Einfluss von Drogen stehen. All das ist aktuell noch unklar und muss ermittelt werden.
Wie der Ablauf war, ist aktuell noch unklar, teilt die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozeßordnung (StPO) verpflichtet, Ermittlungen
einzuleiten, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Erfolgt ein Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte im Dienst, wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Beamen eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe und einen Verdacht auf Totschlag zu überprüfen.
Vor der Schussabgabe durch die Beamten hatte der 19-Jährige wenige Straßen entfernt einen 24-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt – ein Stich soll ein Organ verletzt haben, sodass das Opfer operiert werden musste. Der Tatverdächtige hatte dessen Rucksack mitgenommen und den ersten Tatort verlassen. Kurz darauf wurde er von Polizeibeamten gestellt und soll diese nach ersten Meldungen angegriffen haben, worauf die Schussabgabe erfolgt sein soll.
Bislang noch nicht geklärt sei, was der Schussabgabe durch die Polizeibeamten vorausgegangen war, teilt die Staatsanwaltschaft heute mit. Die Ermittlungen, insbesondere Vernehmungen, hierzu dauerten an. Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen erteilt die Staatsanwaltschaft Darmstadt momentan keine weiteren Auskünfte.