Mannheim/Rhein-Neckar, 27. März 2018. (red/pro) Aktualisiert. Wir haben aktuell der Polizei Fragen im Zusammenhang mit unserer sehr umstrittenen fiktionalen Story eines angeblichen Terroranschlags gestellt. Diese hat eine Beantwortung verweigert und an die Staatsanwaltschaft Mannheim verwiesen. Diese hat bestätigt, dass wir einer Zensur unterliegen. Wir dokumentieren die Antwort.
Sehr geehrter Herr Prothmann,
seit Vorliegen des Prüfvorgangs erfolgt die Information der Medien durch die Staatsanwaltschaft Mannheim.
Eine weitergehende Auskunft als die Ihnen gestern erteilte Auskunft (wonach betreffend den am Sonntag auf www.rheinneckarblog.de veröffentlichten Artikel mit dem Titel „Massiver Terroranschlag in Mannheim“ einen Prüfvorgang angelegt wurde und geprüft wird, ob durch die Veröffentlichung des Artikels ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat vorliegt) kann ich Ihnen derzeit nicht erteilen, da wir uns noch in der Prüfung befinden.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Utt
Erste Staatsanwältin
Damit wird eine weitere inhaltliche Berichterstattung sanktioniert. Im Grundgesetz, Artikel 5 heißt es:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wir stellen fest. Keine unserer Fragen ist ermittlungsrelevant. Keine unserer Fragen verstößt gegen Gesetze, den Jugendschutz oder das Recht auf persönliche Ehre. Keine der Fragen ist verfassungswidrig. Welche Fragen wir gestellt haben, lesen Sie hier. Die Staatsanwaltschaft behindert damit in unzulässiger Weise willkürlich eine ordentliche Information der Öffentlichkeit zu einem aktuell sehr umstrittenen Thema in erheblicher Form.
Unsere Antwort an die Staatsanwaltschaft:
Sehr geehrte Frau Utt,
wir betrachten die Auskunftsverweigerung als staatliche Zensur.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Auskunft verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann
Anm. d. Red.: In unserem fiktionalen Text zu einem angeblichen Terroranschlag hatten wir eine “Nachrichtensperre” erfunden. Die ist nun gegenüber uns eingetreten.
Aktualisierung:
Die Staastsanwaltschaft hat auf Anfrage keine weiteren Auskünfte erteilt.