Mannheim, 28. März 2018. (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das wegen eines Polizeieinsatzes vom 08. Mai 2017 geführte Ermittlungsverfahren gegen am Einsatz beteiligte Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Am 08. Mai gegen 01:00 Uhr war der Polizei ein Einbruchsalarm auf einem Industriegelände in Mannheim-Neckarstadt gemeldet worden. Hierauf fuhren vier Funkstreifenwagen das Objekt an. Vor Ort konnten die Beamten erkennen, dass sich in der Lagerhalle eine Person aufhielt, die sich, vom Lichtkegel der Taschenlampen erfasst, wegduckte und in das Halleninnere lief. Die Polizei ging daher zu diesem Zeitpunkt von einem Einbruch aus und dass sich der Täter noch im Objekt befand. Die Beamten trafen sodann auf den Anzeigeerstatter, der einen knurrenden Schäferhund am Halsband hielt. Der Anzeigeerstatter wurde aufgefordert, den Hund anzuleinen und vor die Tür zu treten. Unmittelbar nachdem der Anzeigeerstatter vor die Tür trat, drängte der Hund ebenfalls nach draußen und lief zwischen den Einsatzkräften umher.
Der unruhig gewordenen Hund biss plötzlich einen Polizeibeamten in den Unterarm (dieser wurde aufgrund der Dienstkleidung nur leicht verletzt), ließ von diesem ab und verbiss sich sodann in den Unterarm eines weiteren Polizeibeamten, der hierdurch erheblich verletzt wurde. Nachdem der Hund sich vom Anzeigeerstatter nicht beruhigen ließ und zu einem erneuten Angriff auf die Polizeibeamten ansetzte, gaben zwei Polizeibeamte Schüsse auf das Tier ab, um eine weitere Gefahr von sich und den Kollegen abzuwenden. Um dem Hund weiteres Leid zu ersparen, gaben die Beamten weitere Schüsse auf den Hund ab, wodurch dieser verstarb.
Polizeibeamter schlägt Mann auf den Hinterkopf
Derweil war der Anzeigeerstatter mit Handschließen geschlossen worden. Ihm wurde von dem ihn abführenden Polizeibeamten Vorhaltungen gemacht, weil er den Hund nicht angeleint oder in der Lagerhalle zurückgelassen hatte. In der Folge versetzte dieser Polizeibeamte dem Anzeigeerstatter zunächst im Hof des Anwesens und später im Eingangsbereich des Firmengeländes mit der Hand insgesamt zwei Schläge gegen den Hinterkopf.
Aufgrund der erfolgten Medienberichterstattung und der Veröffentlichung einer Videoaufzeichnung von den Geschehnissen einer privaten Überwachungskamera hatte die Staatsanwaltschaft Mitte Mai 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Anfang August 2017 erstattete der Anzeigeerstatter über seinen Rechtsanwalt zudem Strafanzeige.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnte anhand der vorhandenen Videosequenzen und Zeugenaussagen nicht festgestellt werden, dass ein Faustschlag oder Stoß – wie vom Anzeigeerstatter behauptet – in die Rippen stattgefunden hat. Weiterhin konnte nicht festgestellt werden, dass die vom Beschuldigten eingeräumten Schläge mit der flachen Hand zu einer körperlichen Misshandlung des Anzeigeerstatters geführt haben. Soweit der Anzeigeerstatter psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend gemacht hat, konnte ein ursächlicher Zusammenhang mit den Schlägen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hergestellt werden.
Was die Schussabgabe auf den Hund anbelangt, war diese gerechtfertigt, da der Hund bereits zwei Beamte durch Bisse verletzt hatte, davon einen erheblich, und der Hund im Begriff war, erneut die Beamten anzugreifen. Auch war der weitere Schusswaffengebrauch gegen das Tier gerechtfertigt, um dieses von seinen Leiden zu erlösen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Tierschutzgesetz).“