Karlsruhe, 02. März 2016. (red/ms) Ist es ein Akt der Verzweiflung? Oder schier grenzenlose Hybris? Im Verbotsverfahren gegen die NPD will deren Anwalt Peter Richter dem Bundesverfassungsgericht erklären, weswegen Parteien in Deutschland angeblich gar nicht verboten werden können. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Außerdem behauptet Herr Richter, das Grundgesetz sei falsch: Eine Formulierung in Artikel 21 stünde dort nur "aus Versehen", daher sei der Verbotsantrag unzulässig. … [Weiterlesen...]
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