Weinheim/Mannheim, 26. März 2019. (ANZEIGE) Aktuell wird der Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung am Landgericht Mannheim verhandelt. Der Vorfall soll sich im Juli 2018 in Weinheim im Außenbereich des Freizeitbads miramar zugetragen haben. Am Freitag hatte das miramar regionale und lokale Medien zu einer Konferenz eingeladen. Von 40 kamen 5. Die allermeisten Medien verzichten bislang auf die Information, dass es seit gut einem halben Jahr keinerlei Vorfälle mehr gegeben hat, die ein mutmaßliches Sexualdelikt betreffen. Geschäftsführer Marcus Steinhart hat mit seinem Berater Hardy Prothmann umfangreich Stellung bezogen. In dieser Geschäftsanzeige wird dies umfassend dokumentiert. Machen Sie sich bitte selbst ein Bild.
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Hinweis: Sie sehen hier Hardy Prothmann im Video, der Redaktionsleiter von RNB ist. Seit dem zweiten Quartal 2018 berät er das miramar – seither gibt es keine journalistisch-redaktionelle Berichterstattung mehr über das miramar, sondern lediglich gewerbliche Anzeigen, die die Sicht des Unternehmens darstellen. Es handelt sich also um bezahlte Inhalte eines RNB-Kunden. Unter dem Video ist die aktuelle Medienmitteilung des miramar an gut 40 Medienunternehmen dokumentiert.
Anzeigeninhalte bilden Ansichten des Kunden ab und sind parteiisch. Sie unterliegen aber auch rechtlichen Pflichten.
Machen Sie sich selbst ein Bild, wie das miramar aktuelle Entwiclungen sieht und wie diese in redaktionellen Medien dargestellt oder eben nicht dargestellt werden und bilden Sie sich unabhängig Ihre Meinung! Noch ein Hinweis: Vergleichen Sie die Darstellung in der Medienkonferenz mit dem Text. Shauen Sie genau hin, es gibt keine “Medienshow”, sondern eine teils auch kontroverse Vorstellung. Vergleichen Sie das mit der Schilderung der Aussagen von Zeugen vor Gericht und anderen Medienberichten und ziehen Sie Ihre Schlüsse! Tipp: Achten Sie auf die Zeitabläufe – das Video ist vom 22. März, der Prozess wurde am 25. März eröffnet.
Medienmitteilung miramar zur Medienkonferenz und zum aktuellen Gerichtsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um freundliche Beachtung.
Wie Sie wissen, erhalten Sie vom miramar immer umfangreiche Informationen, weil das Unternehmen an größtmöglicher Transparenz interessiert ist.
Diese Meldung ist sehr umfassend und geht insbesondere auch an Medien, die gewisse Informationen vorsätzlich nicht berichten.
Medienmitteilung miramar, 25. März 2019
Seit Anfang Oktober 2018 gab es wegen sexuell motivierten Straftaten keinen einzigen Polizeieinsatz mehr im miramar. „Ich bin natürlich erleichtert, dass unsere umfangreichen Maßnahmen Wirkung zeigen“, sagt Geschäftsführer Marcus Steinhart.
Im Jahr 2017 wurde die Polizei insgesamt 18 Mal vom Personal wegen solcher Vorfälle ins miramar gerufen. Im Jahr 2018 nur noch elf Mal (bis Juli 2018 acht Mal, August bis Anfang Oktober drei Mal) und 2019 kein einziges Mal. In den allermeisten Fällen handelte es sich um exhibitionistische Vorfälle oder Grabschen. In drei Fällen in 2018 (März, Juli, August) steht der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum, eine davon mit einer Körperverletzung.
Am Freitag den 22. März 2019 fand von 11:00-12:30 Uhr eine Pressekonferenz im miramar Weinheim statt. Eingeladen waren rund 40 Medien (Sender, Printmedien, Onlinemedien), gekommen waren Reporter von fünf Medien: RPR1, SWR, Radio Regenbogen, Mannheim24.de sowie der südhessischen Echo-Zeitungen (Radio FFH konnte kurzfristig nicht besetzen).
Hier finden Sie den Videomitschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=QRmfiMAKCAQ&feature=youtu.be
Kein Interesse an positiver Entwicklung
Die Weinheimer Nachrichten, die 2018 als erste Zeitung berichtet hatte, war ebensowenig vertreten wie die Rhein-Neckar-Zeitung, Mannheimer Morgen, Die Rheinpfalz oder die Bild-Zeitung. Alle Zeitungen hatten in erheblichem Umfang über Monate hinweg im Jahr 2018 berichtet, teils in erheblicher skandalheischender Art. Dabei wurden Vorwürfe laut, man habe die Vorfälle vertuschen wollen oder würde zu wenig für die Sicherheit unternehmen. (Die Weinheimer Woche „berichtete“ vergangene Woche sogar aktiv, warum sie nicht berichten werde.) Dass es seit einem halben Jahr keinerlei Vorfälle mehr gab, war den meisten Medien aktuell keine Erwähnung wert.
Die Fakten: Laut Polizeiangaben ereigneten sich im Jahr 2017 insgesamt 18 mutmaßliche Fälle aus dem Bereich Sexualdelikte. In jedem Fall wurde die Polizei durch die Bademeister hinzugezogen. Ab diesem Zeitpunkt erhält das miramar keinerlei Informationen mehr zu den Ermittlungen und ob es zu Strafbefehlen oder gar Anklagen, zu Einstellungen der Ermittlungen oder Freisprüchen kommt.
Aus Sicht des Bades hat man sich jederzeit korrekt verhalten. Die Sicherheitsmaßnahmen waren hoch und sind nochmals erweitert worden. Es gab 2018 erneut Schulungen des Personals der Badeaufsicht, auch durch die Polizei, es wurde ein früherer Kriminalbeamter eingestellt und ein Sicherheitsdienst für hochfrequente Zeiten beauftragt. Dazu wurden intern in erheblichem Umfang alle Vorfälle aus 2017, soweit sie sich rekonstruieren ließen und alle insgesamt 11 Fälle 2017 durch den Berater Hardy Prothmann analysiert: „Die Tatverdächtigen sind männlich, überwiegend Deutsche, meist über 40 Jahre alt, kamen von außen, in der Mehrzahl weiter als 50 Kilometer entfernt. Es gibt keinerlei äußeren Merkmale, mit denen man solche Personen identifizieren kann, sagt auch die Polizei.“
Marcus Steinhart: „Ich habe bereits bei der ersten Pressekonferenz im Juli 2018 einen tatsächlichen Fehler eingeräumt: Mir wurden Polizeieinsätze nur teilweise mitgeteilt, weil das Personal zutreffend dachte, „da kümmert sich jetzt die Polizei drum“. Seither wird jeder Polizeieinsatz an mich und Herrn Prothmann umgehend intern berichtet. Denn jeder Polizeieinsatz bedeutet, dass wir mit dem Hausrecht nicht mehr weiterkommen.“
Drei besondere Vorfälle
2018 ereigneten sich drei Vorfälle, in denen auf „Verdacht der Vergewaltigung“ ermittelt wurde und wird. Nachdem das Sexualstrafrecht verschärft worden war, gilt jetzt als Vergewaltigung, was zuvor noch eine sexuelle Nötigung war: „Es ist absolut richtig, dass solche Täter harte Strafen erhalten, wenn sie der Taten überführt werden können. Wir führen Tatverdächtige ohne Ausnahme den Behörden zu und unterstützen diese mit allen Möglichkeiten, die wir haben“, sagt Marcus Steinhart: „Letztlich ist es Sache des Rechtsstaats, auf dessen Handeln wir vertrauen.“
Im ersten Fall vom März 2018 kam ein damals 37-jähriger Ukrainer in Untersuchungshaft, weil er mit dem Finger in die Scheide einer 31-jährigen Frau eingedrungen sein soll. Er wurde aber im September 2018 auf Anordnung des Oberlandesgerichts Karlsruhe wieder auf freien Fuß gesetzt, weil dem Beschuldigten zeitlich zu spät der Prozess gemacht werden sollte. Der Tatverdächtige reiste aus, hält sich wohl in Kiev auf und erschien zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Weinheim im Februar nicht.
Im zweiten Fall vom Juli 2018 soll ein 25-jähriger Deutscher mit südosteuropäischem Hintergrund von außen durch den öffentlichen Waidsee ins miramar eingedrungen sein und unmittelbar darauf eine 49-jährige Frau unter Anwendung von Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Polizei konnte den Mann mit Unterstützung von Beschäftigen des miramar kurz darauf festnehmen. Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft. Dieser Fall wird seit Montag, 25. März 2019 vor dem Landgericht Mannheim verhandelt. Mit Prozessauftakt wurde die Öffentlichkeit zunächst ausgeschlossen, am Nachmittag aber wieder zugelassen. Medienberichte, nach denen die Verhandlung komplett nicht-öffentlich war, sind falsch.
Im dritten Fall vom August 2018 soll ein 48-jähriger Mann einer 56-jährigen Frau einen Finger im Intimbereich eingeführt haben. Der Tatverdächtige kam nicht in Haft. Die „kriminaltechnischen Ermittlungen“ dauern nach Kenntnis des miramar noch an.
„Jeder Fall ist einer zuviel“, sagt Marcus Steinhart. „Wir werden mit unseren Sicherheitsmaßnahmen nicht nachlassen, eine 100-prozentige Sicherheitsgarantie kann aber niemand geben, weder ein Bad, noch andere Veranstalter, der ÖPNV oder die Polizei für den öffentlichen Raum.“
Zudem müsse man die Zahl der Vorfälle im Verhältnis zur Zahl der Gäste sehen: Im Rekordjahr 2017 kamen 710.000 Gäste ins Bad, 2018 waren es rund 700.000: „Es ist nicht nachweisbar, aber sicher haben sich viele Menschen durch negative Schlagzeilen beeindrucken lassen, obwohl es sich gemessen an der Zahl der Gäste um wenige Vorfälle“, sagt Marcus Steinhart. „Damit ich nicht falsch verstanden werde – auch niedrigschwellige Taten wie Exhibitionismus werden unter keinen Umständen geduldet, sondern zur Anzeige gebracht. Für die Geschädigten sind solche Vorfälle ganz klar mindestens unangenehm. Vorwürfe, wir nähmen sowas nicht ernst oder hätten zu wenig Personal, sind nachweisbar falsch.“
„Das Bad und alle Mitarbeiter verurteilen solche Vorfälle. Aber man sollte einen nüchternen Blick haben – es gab nur ein Mal eine Körperverletzung. Die exhibitionistischen Handlungen oder Grabschen sind empörend, haben aber mit „Horror“ oder „Kinderschändung“ nicht zu tun“, sagt Hardy Prothmann.
Sehr wesentlich ist, insbesondere bei Kindern und Minderjährigen, dass die Eltern oder Betreuer ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. „Nur ein Beispiel: In einem Fall von Exhibitionismus war ein 12-jähriger Junge um 22:31 Uhr alleine in der Sauna – die Eltern waren irgendwo“, berichtet Hardy Prothmann aus seinen Analysen: „Das Personal achtet verstärkt darauf, dass die Aufsichtspflicht erfüllt wird.“ Allerdings: Im Dezember war ein Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, der sich aus sexuellen Motiven zwei Mädchen mehrfach genähert haben soll. Die Eltern des Mädchens und deren Cousine hatten sich weit über ein Dutzend Mal im Bad verabredet und getroffen – man war gut befreundet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Revision beantragt worden ist.
Wer Böses im Schilde führt, geht in Handschellen wieder raus
Es gibt eine zentrale Botschaft: „Wer hierher kommt und Böses im Schilde führt, geht in Handschellen wieder raus“, sagt Hardy Prothmann. Von den 18 (2017) und 11 (2018) Vorfällen konnten alle Tatverdächtigen bis auf zwei der Polizei zugeführt werden: „Dies hat, insbesondere wenn Minderjährige Opfer sind, erhebliche Folgen für die Beschuldigten, sofern sie auf Basis rechtsstaatlicher Verfahren verurteilt werden.“
In jedem Fall aus dem Bereich sexuell motivierter Straftaten wird ein unbegrenztes Hausverbot ausgesprochen: „Insgesamt gab es 2018 gut 50 Hausverbote, darunter die elf Fälle. Dazu rund ein Dutzend Fälle von ungebührlichem Verhalten, bei denen es keine dritten Geschädigten gab und die Personen durch die Bademeister entdeckt wurden. Auch hier erfolgt ein unbegrenztes Hausverbot. Ein Einschalten der Polizei ist sinnlos, denn ohne Geschädigte liegt nur ein Verstoß gegen die Bade- und Hausordnung vor, aber kein strafbares Handeln“, sagt Hardy Prothmann: „Ich persönlich habe bei meinen Einsätzen zwei Mal Leute bei ungebührlichem Verhalten erwischt und in vier weiteren Fällen die Bademeister ein unbegrenztes Hausverbot aussprechen lassen.“
Weiter wurden einige wenige Hausverbote wegen einvernehmlich sexueller Handlungen zwischen gleich- und nicht gleichgeschlechtlichen Personen ausgesprochen, wegen Diebstahls, Trunkenheit, ein Mal wegen einer „Kopfnuss“ (hier wurde auch die Polizei wegen Körperverletzung eingeschaltet) oder ungebührlichem Verhaltens gegenüber Gästen oder dem Personal. In rund 30 Fällen wurden nach der Haus- und Badeordnung Vertragsstrafen von 100-250 Euro erhoben. “Auch hier gilt: Mir wäre kein Vorfall lieber, aber bei rund 700.000 Gästen sind 50 Hausverbote relativ gesehen eher ein Beleg, dass es keine zu skandalisierenden “Umstände” gibt”, sagt Marcus Steinhart.
Das Badedienstpersonal wurde 2018 intern und durch die Polizei geschult. Es gab einen umfangreichen Kontakt zwischen der Unternehmensleitung und der Polizei, die die Sicherheitsleistungen des miramar klar und eindeutig lobt.
Seit Frühjahr 2018 ist ein Sicherheitsdienst beauftragt. Zusätzlich wurde ein früherer Kriminalbeamter eingestellt. Weiter wurde Hardy Prothmann als Berater für Kommunikation und Sicherheit engagiert. Dieser war selbst mehrere Male als Gast „undercover“ im Bad, um sicherheitsrelevante Schwachstellen aufzuspüren. Dazu wurden alle Sicherheitseinrichtungen wie Kameraüberwachung (nur im Badebereich, im Saunabereich gesetzlich verboten) und Sicherheitsroutinen überprüft.
2018 hat das miramar außergerichtlich die Löschung von Nachrichtenfilmen sowie die Abgabe von Unterlassungserklärungen zweier Fernsehsender erwirkt. Hardy Prothmann: “Das miramar stellt sich immer einer kritischen Berichterstattung, die aber fair sein muss. Gegen unwahre Berichte und falsche Tatsachenbehauptungen wie gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht das miramar notfalls auch juristisch vor.”
Zum Prozessbeginn:
„Selbstverständlich beobachte ich jeden Prozess, von dem das miramar Kenntnis erlangt, um aus den Informationen während des Verfahrens mögliche Rückschlüsse auf das Sicherheitskonzept führen zu können“, sagt Hardy Prothmann.
Die Aussagen der fünf Zeugen fasst er so zusammen: „Die in einigen Medien verbreitete Information, der Prozess habe nicht-öffentlich stattgefunden, ist klar falsch. Richtig ist, der Vortrag der Anklage war öffentlich, die Anhörung des Beschuldigten und der geschädigten Frau waren nicht-öffentlich. Ab 14 Uhr war die Zeugenvernehmung wieder durchgehend öffentlich, aber kein journalistischer Reporter war mehr anwesend. Vernommen wurde ein Gast, eine Frau, die als erste die Frau in Not bemerkte, weiter zwei Schutzpolizeibeamte, einer, der im Bad vor Ort war und ein anderer, dessen Streife den Tatverdächtigen festgenommen hatte. Zudem war eine Kriminalbeamtin geladen, die die Aussage des mutmaßlichen Opfers aufgenommen und weitere Ermittlungen eingeleitet hatte und ein Kriminalbeamter, der den mutmaßlichen Tatverdächtigen verhört hatte.
Die Zeugin sagte aus, dass sie die Frau schnell laufend und gestikulierend am Strand wahrgenommen habe und sofort dachte: „Da stimmt was nicht.“ Die Zeugin stellte Kontakt her und informierte das Personal. Die mutmaßlich geschädigte Frau machte auf sie einen gefassten Eindruck und wurde umgehend vom miramar-Personal betreut, während andere Badedienstmitarbeiter und der Sicherheitsdienst versuchten, den Tatverdächtigen ausfindig zu machen. Mit vor Ort war der vom miramar eingestellte frühere Kriminalbeamte, der aber nicht als Zeuge geladen worden ist. Soweit bekannt, ist auch kein anderer Angestellter des miramar als Zeuge geladen.
Den „gefassten“ Eindruck der mutmaßlich Geschädigten bestätigten auch der Schutzpolizist und die Kriminalbeamtin. Alle drei sagten aus, dass die Frau sich zum Angriff geäußert hatte und dass ein junger Mann sexuelle Handlungen verlangt habe, aber nur die Kriminalbeamtin hatte bei der späteren Vernehmung von einer mutmaßlichen Vergewaltigung erfahren. Die Zeugin, der Schutzpolizeibeamte sowie die Kriminalbeamtin sagten aus, dass sie Verletzungen im Gesicht der Frau wahrgenommen hatten. Es war von „Rötung“ oder „Schwellung“ die Rede. Die Kriminalbeamtin stellte zudem fest, dass das mutmaßliche Opfer sich eher unwillig zeigte, als es nach Heidelberg zur Befragung verbracht wurde: “Das hat mir alles den Abend versaut.”
Der festnehmende Beamte schilderte den Kontakt zum Beschuldigten, der ruhig und entspannt gewirkt habe. Einen Fluchtversuch habe es nicht gegeben. Aufgrund der Personenbeschreibung („25 Jahre, südländischer Typ mit kurzen Haaren und dicklich“ passt auf den Beschuldigten) und weil der Mann sich in Widersprüche verstrickte, wurde er schließlich festgenommen. Der Kriminaldauerdienst übernahm dann sowohl den Gefangenen als auch die mutmaßlich Geschädigte zur weiteren Vernehmung und Spurensicherung.
Eine Beeinflussung durch Drogen oder Alkohol habe man beim Beschuldigten nicht feststellen können. Dieser habe gegen zwei Uhr in der Nacht müde gewirkt und weitere Aussagen verweigert, sagte der Kriminalbeamte. In seinem Handy habe er die Nummer seines jetzigen Verteidigers, RA Hinney, gespeichert gehabt. Der Mann sei 2015 und 2016 polizeilich aufgefallen – womit, wurde nicht genannt.
RA Hinney stellte keine Nachfragen, der Staatsanwalt Dr. Hager einige wenige, ebenso ein Gutachter. Die wie gewohnt sehr besonnene Vorsitzende Richterin Krenz (4. Strafkammer) stellte geduldig den Hauptteil der Fragen und interessierte sich insbesondere für die Aussagen und das Verhalten vom Beschuldigten wie vom mutmaßlichen Opfer.
Welche Angaben der Beschuldigte im nicht-öffentlichen Teil gemacht hatte und welche die mutmaßlich Geschädigte, ist nicht bekannt. Alle Angaben der befragten Zeugen über den Tathergang beruhen auf den Aussagen der mutmaßlich Geschädigten. Unmittelbare Zeugen gibt es keine.
Danach soll sich der Mann angenähert und mitgeteilt haben, dass er 25 Jahre alt sei, die Frau sodann unmittelbar zum Oralverkehr aufgefordert haben, als diese mit Hinweis auf eine Beziehung abgelehnt habe, habe der Beschuldigte sie von einem Stuhl gezogen, sie vier Mal ins Gesicht geboxt, mehrfach gewürgt (laut Kriminalbeamtin nie so, dass sie ohne Luft blieb), sie in den Kiefer gebissen haben und mehrere Male versucht haben, in sie einzudringen, als er auf ihr lag. Zudem habe er laut Opfer versucht, bei diesem durch ihn Oralverkehr zu vollziehen. Ein Mal sei das Eindringen kurz gelungen, etwa einen Zentimeter, erinnerte sich die Kriminalbeamtin an die Aussage der Frau. Die Frau habe dann nach eigener Angabe zum Schein in sexuelle Handlungen eingewilligt und sei dann geflohen – der Beschuldigte ebenfalls durch den See. Im Rucksack hatte ein Polizist eine Eintrittskarte für das Freibad der Stadt Weinheim am Waidsee gefunden, gelöst um 16:09 Uhr am 17. Juli 2018. Der Beschuldigte soll dann vom Strandbad ins miramar-Gelände geschwommen sein. Die Tat soll gegen 21 Uhr stattgefunden haben.
Der Beschuldigte, der deutlich jünger als 25 Jahre wirkt, verfolgte die Aussagen ohne erkennbare Regungen konzentriert. Nur als der Eindruck entstand, er hätte eine Eintrittskarte für das miramar gelöst, war er erkennbar nicht einverstanden. Als dann geklärt wurde, dass die Eintrittskarte für das Strandbad war, beruhigte sich der Beschuldigte sofort wieder.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch, 27. März, sowie 05. April, 9 Uhr fortgesetzt. Am Mittwoch sollen Gutachter der Gynäkologie sowie Rechtsmedizin gehört werden. (Az: 4 KLs 302 Js 24282/18)“
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