Weinheim/Rhein-Neckar/Darmstadt, 18. Dezember 2018. (ANZEIGE) Am 13. Dezember verurteilte das Landgericht Mannheim einen 51-jährigen Mann aus Koblenz wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern. Der Angeklagte war zuvor vollumfänglich geständig und erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. miramar-Geschäftsführer Marcus Steinhart zeigte sich erleichtert, dass der Mann seine gerechte Strafe erhält, aber vor allem, dass seine Opfer wohl keine Traumatisierungen erleiden mussten. Irritiert zeigte er sich allerdings über das zweifelhafte Verhalten der Eltern und Aussagen des Richters.
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Am 13. Dezember hat die 7. Strafkammer (Jugendkammer) unter Vorsitz von Dr. Joachim Bock eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen einen 51-jährigen Mann aus Koblenz verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert. Der Verteidiger hat auf eine Bewährungsstrafe plädiert und Revision angekündigt.
Der Mann war am 11. März 2017 von einem Gast den Bademeistern gemeldet worden, weil er ein auffälliges Verhalten gegenüber zwei Mädchen im Alter von neun und acht Jahren gezeigt hatte. Die Badeaufsicht hatte den Mann festgesetzt und an die Polizei übergeben. Daraufhin folgten die behördliche Ermittlungen, die 15 missbräuchliche Handlungen des Mannes zwischen Frühjahr 2016 und März 2017 ergaben. Zudem hatte der Mann Betrugshandlungen außerhalb des miramar begangen.
Eltern, Kinder und der Verurteilte kannten sich schon länger
Das Gericht betonte, dass keine Gewalt im Spiel war. Eltern, Kinder und der Verurteilte kannten sich schon länger. In diesem „familiären Umfeld“ sind die Straftaten vollzogen worden. Dabei handelte es sich neben Aufnahmen mit einer Unterwasserkamera, dem Besitz von kinderpornografischem Material vor allem um „oberflächliche Berührungen“ des Verurteilten gegenüber den beiden zu den 15 Tatzeiten acht und neun Jahre alten Mädchen. Der Verurteilte hatte vollumfänglich gestanden und die Ermittlungen unterstützt.
miramar-Geschäftsführer Marcus Steinhart: „Ich respektiere das Urteil, auch, wenn wohl weitere rechtliche Schritte ausstehen.“ Unklar ist nämlich, ob der einschlägig vorbestrafte Mann möglicherweise eine frühere Bewährungsstrafe von zwei Jahren „aufgeschlagen“ bekommt, was insgesamt vier Jahre und neun Monate bedeutet würde. Bereits 2009 soll er bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und entsprechendem pornographischem Material auffällig und später verurteilt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte zum Urteil einen Haftbefehl beantragt, dem wurde unter anderem wegen des Geständnisses und des Verhaltens des Mannes nicht stattgegeben – er ist also weiter auf freiem Fuß. Die Mädchen hätten die Übergriffe laut Gericht insgesamt gut verkraftet, „auch, wenn die Erinnerung bleibe“. Das Verhalten der Eltern war nicht Gegenstand der Verhandlung. Wie und in welchem Umfang sie dem Verurteilten den Kontakt zum eigenen Kind und der Cousine erlaubt hatten, ist nicht bekannt.
Bin irritiert über die Aussage des Richters
Marcus Steinhart: „Ich bin sehr froh, dass die Mädchen wohl keine traumatischen Erfahrungen machen mussten. Da fällt einem ein Stein vom Herzen. Gleichzeitig bin ich aber sehr irritiert über die Aussage des Richters, die Eltern und der Badebetreiber müssten sich die Frage stellen, was Kinder in diesem Alter in einer Sauna zu suchen hätten. Diese Frage ist durch das miramar klar und deutlich beantwortet: Wir sind ein Familien- und Spaßbad und machen ein deutschlandweit einzigartiges Bade- und Freizeitangebot. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern oder anderer Aufsichtspersonen in den Saunabereich. Die Eltern entscheiden, ob und wie lange sie ihre Kinder dorthin mitnehmen. Wir achten alle gesetzlichen Bestimmungen und haben eine klare Hausordnung, die wir konsequent durchsetzen. Wir mischen uns aber nicht in familiäre Angelegenheiten ein. Für mich gehören Kinder in diesem Alter ab 21 Uhr ins Bett. Meine Meinung. Andere Eltern sehen das anders. Einzig entscheidend ist, dass niemand das Recht hat, andere sexuell zu belästigen und das setzen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln durch. Selbstverständlich sprechen wir Eltern dann an, wenn wir den Eindruck haben, dass deren Aufsicht nicht zufriedenstellend ist. Im kommenden Jahr werden wir Eltern auch schriftliche Hinweise geben – für die allermeisten werden diese Hinweise selbstverständlich sein. Aus unserer Sicht war im vorliegenden Fall nicht die Uhrzeit das Problem, sondern das Verhalten der Eltern und vor allem des Verurteilten. Die Eltern haben übrigens damals von uns selbstverständlich ein unbefristetes Hausverbot erhalten – der Vater eines der Mädchen versuchte, dies aufzuheben. Dem haben wir nicht stattgegeben.“
Umfangreiche Maßnahmen
Das miramar hat 2018 über die bislang geltenden Sicherheitsmaßnahmen erhebliche Anstrengungen unternommen, um allen Gästen einen sorgenfreien Aufenthalt zu bieten. Ein Sicherheitsdienst wurde beauftragt und ein früherer Kriminalbeamter angestellt. Darüber hinaus gab es erneute Schulungen des Personals, auch durch die Polizei. Der freie Journalist Hardy Prothmann wurde als Berater engagiert – aufgrund seines erheblichen kriminologischen und kommunikativen Fachwissens.
Dessen Analyse der Vorfälle hatte unter anderem aufgezeigt, dass bei fast allen Vorfällen 2017/2018 die Eltern keine Aufsicht über die betroffenen Minderjährigen geführt hatten – auch und gerade in späten Abendstunden. Aber eben nicht nur in der Saunalandschaft, sondern auch im Bad- und Rutschenbereich, aber auch zu Tagzeiten. Aufgrund der Analyse wurde umgehend umgesetzt, dass Kinder, die möglicherweise ohne Aufsicht sind, durch das Personal nach den Aufsichtspersonen gefragt werden. Diese werden dann freundlich, aber bestimmt belehrt. Dies hätte Richter Dr. Bock wissen können, wenn er sich kundig gemacht hätte. Marcus Steinhart: „Wir haben uns sehr viele Fragen gestellt und können dazu eindeutig antworten.“
Marcus Steinhart: „Unsere Mitarbeiter bringen jeden Tag eine tolle Leistung, um anderen einen Tag Urlaub bei uns zu bieten. Leider kommen auch – wenige – Personen ins Bad, die anderes im Sinn haben und sich wie auch immer ungebührlich verhalten. Gegen diese gehen wir konsequent vor.“
Kritik ja – aber fair und faktisch
Marcus Steinhart appelliert auch an „die Öffentlichkeit“: „Meine Mitarbeiter und ich, aber auch unsere Gäste, ob Stammgäste oder gelegentliche Gäste, waren insbesondere im ersten Halbjahr 2018 einer teils grenzwertigen „Medienberichterstattung“ und teils unsäglichen Kommentaren in sozialen Medien ausgesetzt. Das war brutal – und ingesamt unangemessen. Wir wünschen uns Kritik und gehen damit vernünftig um – ob durch Medien oder Nutzer von sozialen Medien. Wir haben nur einen Wunsch: Seien Sie kritisch, aber bleiben Sie dabei fair und halten Sie sich an Fakten.“
Das aktuelle Urteil fasst er zusammen: „Der Verurteilte hat nach Auffassung des Landgerichts Mannheim eindeutig sexuell motivierte Straftaten gegenüber Kindern begangen und erhält dafür seine gerechte Strafe. Verantwortlich für eine Tat ist immer der Täter. Die Rolle der Eltern in dieser Causa ist mindestens fragwürdig. Das miramar hat sich nichts vorzuwerfen. Skandalisierungen in gewissen Medien wird damit jede Grundlage entzogen. Ich gehe leider davon aus, dass dies nicht in diesen gewissen Medien thematisiert werden wird. Auch das ist sehr bedauerlich.“
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