Mannheim/Berlin, 21. August 2017. (red/pro) Laut einer Lokalzeitung haben zwei Feudenheimer Bezirksbeiräte, Rudolf Götz und Dr. Ulrich Schäfer, angekündigt, per Klage Einblick in das Gutachten zum „Altlastenverdachtsflächenplan“ zu erhalten. Man wolle sich dabei auf das „Informationsfreiheitsgesetz“ des Landes Baden-Württemberg berufen. Doch das wird aller Voraussicht nach nicht anwendbar sein, denn das Gutachten ist von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Auftrag gegeben worden – das Land mithin nicht zuständig. Ebensowenig die Stadt Mannheim.
Laut Anfrage an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist diese Auftraggeberin des Gutachtens und besitzt auch die Rechte an diesem Gutachten. Informationen, nach denen die Stadt Mannheim Kosten übernehmen müsse, sind falsch. Die BImA bestätigt auf Anfrage, dass die Behörde alle Kosten selbst übernimmt.
Aktuell sei das Gutachten zu Phase I (Historische Erkundung) und Phase IIa (Orientierende Untersuchung) abgeschlossen. Unter der „Orientierenden Untersuchung“ verstehe man Untersuchungen/Probenahmen auf den Verdachtsflächen, um eine belastbare Aussage zur Gefahrensituation zu den einzelnen Verdachtsflächen zu erhalten: „Welche Stoffe sind wo und wie könnten sie wirken?“
Das Gutachten Phase IIb (abschließende Gefährdungsabschätzung „Detailuntersuchung“, die aus der Phase IIa resultiert) seit laut BImA aktuell in Bearbeitung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr fertiggestellt sein. Die Stadt Mannheim hält somit nichts „unter Verschluss“, wie eine Lokalzeitung nicht müde wird zu behaupten. Zudem ist das „Informationsfreiheitsgesetz“ in Baden-Württemberg nicht für Bundesbehörden zuständig – hier wird die Öffentlichkeit von interessierter Seite an der Nase herumgeführt.
Diese betreffenden Verdachtsflächen wurden in der Phase I (Historische Erkundung) durch die beauftragten Gutachter ermittelt, teil die BImA mit. Insgesamt seien das 132 Verdachtsflächen, bei denen 164 Bohrungen bis zu 7 Metern Tiefe vorgenommen worden sind.
Entsprechend des Berichts der Phase IIa wird noch eine Verdachtsfläche auf sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht sowie eine weitere auf die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX),
teilt die BImA mit. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Chemikalien, die aus dem Bereich Schmierstoffe und Lösungsmittel kommen. Somit ist auch falsch, dass die Behörde die Art der Stoffe nicht bezeichnet. Mengenangaben dürften kaum möglich sein – wie sollte man dies beziffern? Möglich ist vermutlich nur die Einschätzung der Belastung einer Fläche von niedrig bis hoch – hierfür müssen aber die Messergebnisse abgewartet werden.
Die beiden Verdachtsflächen, die aktuell noch untersucht werden, liegen laut BImA auf bundeseigenem Areal. Besondere Belastungen habe die BImA bislang nicht feststellen können. Es seien auch keine Luft- oder Wasser-beeinträchtigende Lasten festgestellt worden.