Mannheim, 16. Mai 2017. (red/pm) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Unterschutzstellung des Spinelli-Arenals als Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit sollen die dort vorkommenden Sandrasen und seltenen Tierarten geschützt werden.
Information des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Um die wertvollen Sandrasen auf dem Gebiet der Spinelli-Kaserne in Mannheim zu schützen, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet beantragt. Die dort nachgewiesenen seltenen Tierarten sind auf Sandrasen angewiesen und sollen dadurch geschützt werden. Die Planung des Grünzuges Nordost bietet die Gelegenheit, dieses Gebiet für Mensch und Natur zu entwickeln.
Die Sandrasen der Flugsandfelder gehören zum Naturerbe Baden-Württembergs, zahlreiche dort lebende Tierarten stehen auf den Roten Listen und sind national geschützt. Die Entwicklung des Grünzuges Nordost bietet eine einmalige Gelegenheit, diese Bereiche für die Natur zu fördern. Es ist uns wichtig, die begonnenen Planungen eines Naherholungsraums für die Bürgerinnen und Bürger mit den Bedürfnissen des Arten- und Landschaftsschutzes zu verknüpfen.
sagt Dr. Bärbel Andres, Vorsitzende des BUND Regionalverbands Rhein-Neckar-Odenwald.
Der BUND möchte mit dem Antrag die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf den Sandrasen der Flugsandfelder fördern. Damit soll der Schutz der Lebensstätten und Lebensräume der 2015 gutachterlich nachgewiesenen Tierarten gewährleistet werden. Bestandsgefährdete Tierarten, die auf Mager- und Sandrasen angewiesen sind, wie die Haubenlerche und die Steppenbiene sowie verschiedene Sandbienen-, Kegelbienen- und Furchenbienenarten sollen hier dauerhaft ihren Lebensraum behalten.
Das Landschaftsschutzgebiet soll im Freiraum des Bebauungsplanes verortet sein. Die Entwurfsplanung des Büro RMP Lenzen sieht in der großen zentralen Freifläche eine naturnahe Entwicklung vor. Um die Naherholung und den Schutz von Lebensräumen möglichst konfliktarm nebeneinander zu gewährleisten, sollen innerhalb des LSG einige flächenhafte Naturdenkmale festgesetzt werden, die dem Schutz der besonders bedrohten Arten gelten und eventuell eingezäunt werden sollten.“