Weinheim/Rhein-Neckar, 17. Dezember 2014. (red/pro) Der Saarbrücker NPD-Anwalt Peter Richter hat gegen Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf: “Rechtswidriges und an Prozessbetrug grenzendes Verhalten.” Zudem wird die Verfassungsbeschwerde aufrecht erhalten. Der Vorgang ist äußerst brisant.
Von Hardy Prothmann
Hat Oberbürgermeister Heiner Bernhard Prozessbetrug begangen und sich rechtswidrig verhalten? Das behauptet die NPD und will eine Klärung – einmal von der Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium Karlsruhe und einmal vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart:
Gegenstand der Rechtsaufsichtsbeschwerde ist ein aus diesseitiger Sicht offensichtlich rechtswidriges und an Prozessbetrug grenzendes Verhalten der Weinheimer Stadtverwaltung im Rahmen eines Verwaltungsstreitverfahrens betreffend die Überlassung der Weinheimer Stadthalle an die Beschwerdeführerin zur Durchführung eines Bundesparteitages im November 2014.
Der NPD-Anwalt Richter beruft sich laut uns vorliegenden Unterlagen auf “Ungereimtheiten”, was eine ökumenische Gedenkveranstaltung angeht. Nach Darstellung der Stadt sei diese für den 09. November angemeldet gewesen. Tatsächlich räumte die evangelische Kirchengemeinde gegenüber dem Anwalt wohl schriftlich ein, dass der Gottesdienst in der Kirche geplant gewesen sei und erst “nachträglich” in die Stadthalle verlegt werden sollte. Dies entspricht auch den von uns exklusiv berichteten Recherchen.
Staatsgerichtshof soll Verfassungsklage entscheiden
Weiter hält Anwalt Richter die Verfassungsklage aufrecht. Dabei soll geklärt werden, ob der Verwaltungsgerichtshof “willkürlich” entschieden hat oder nicht. Laut Argumentation von Herrn Richter sei eine Klärung existenziell, da sonst ein Präzedenzfall entstehen könne. Auch hier argumentiert der Anwalt, dass Verwaltungsgericht und dann der Verwaltungsgerichtshof nicht ordentlich geprüft hätten, sondern offenkundig einen missliebigen Veranstalter von der Stadthalle Weinheim fern halten wollten, was gesetzwidrig sei.
Nach unseren Informationen hat das Regierungspräsidium den Oberbürgermeister Heiner Bernhard mit Schreiben vom 02. Dezember aufgefordert, zur Rechtsaufsichtsbeschwerde Stellung zu beziehen. Eine Anfrage an die Stadt, ob dies so zutrifft und man schon geantwortet habe, wurde bislang nicht beantwortet.
Sollte sich bestätigen, dass die Stadt “getrickst” hat, wäre der politische Flurschaden enorm. Erstens, weil ein SPD-Oberbürgermeister rechtswidrig gehandelt hätte – aber noch viel schlimmer: Der Triumph für die NPD, die dann einen Sieg feiern könnte.
Um jeden Verdacht auszuräumen, muss hier zweifelsfrei festgestellt werden, dass alles seine Ordnung hatte und weder getrickst, noch gelogen worden ist.