Weinheim/Rhein-Neckar, 30. März 2015. (red/pro) Hat der Weinheimer Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) Gerichte getäuscht oder zumindest nicht korrekt informiert? Der Verdacht liegt nahe, seitdem das Rheinneckarblog Unstimmigkeiten exklusiv veröffentlicht hatte. Die Weinheimer Stadtverwaltung wollte den NPD-Bundesparteitag im November 2014 verhindern und hat sich vermutlich unlauterer Mittel bedient. Der Staatsgerichtshof hat eine Verfassungsbeschwerde bestätigt und den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aufgehoben. Die Rechtsextremen jubeln.
Kommentar: Hardy Prothmann
Die NPD “triumphiert” – der Staatsgerichtshof, also das baden-württembergische Verfassungsgericht, hat aktuell einer Beschwerde stattgegeben und einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim kassiert. Aus Sicht der NPD liest sich das so: “Erneuter Sieg vor dem Staatsgerichtshof!”
Brisant: In der Begründung argumentiert der Staatsgerichtshof, dass das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden sei. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) sei ohne ausreichende Prüfung der Darstellung der Stadt Weinheim gefolgt, die behauptet hatte, die Weinheimer Stadthalle stehe für den Bundesparteitag aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung. Anders als der VGH hat der Staatsgerichtshof erhebliche Zweifel an dieser Darstellung.
Ob die Stadtverwaltung sogar aktiv getrickst, wenn nicht gar vorsätzlich getäuscht hat, wird nicht mehr verhandelt. Aktuell geht es um die Kosten des Verfahrens. Der VGH muss neu entscheiden, wer diese zu tragen hat. Ganz sicher aber nicht die NPD allein, vermutlich die Stadt, möglicherweise Stadt und NPD.
Fest steht, dass nach Auffassung der Verfassungsrichter der “Vortrag” der Stadt Weinheim begründete Zweifel an der Korrektheit der Aussagen lässt, die der VGH nicht ausreichend geprüft habe.
Für die rechtsextreme NPD ist das ein Triumph, weil sie nun höchstrichterlich bestätigt wird, dass man versucht hat, ihr Unrecht zu tun. “Man” ist die Stadtverwaltung Weinheim. Verantwortlich ist Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD), selbst Jurist.
Gegen den Oberbürgermeister ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe weiter seit langem ein Rechtsaufsichtsbeschwerdeverfahren anhängig. Peter Richter, Anwalt der NPD, will Auskunft, ob die Stadt vor Gericht “falsch vorgetragen hat, um das Zugangsrecht der NPD durch Vortäuschung einer in Wahrheit nicht gegebenen anderweitigen Belegung der Stadthalle zu vereiteln.”
Das ist starker Tobak. Im Kern bedeutet der Vorwurf: Hat der Oberbürgermeister Recht gebrochen, um eine zugelassene Partei auf undemokratische Weise zu behindern? Hat er gar im Amt gelogen? Viele Indizien deuten darauf hin. Und auch die langwierige Bearbeitung der Beschwerde deutet an, dass man in Karlsruhe Wege sucht, um den Weinheimer Oberbürgermeister zu entlasten, aber bis heute nicht kurz und bündig in der Lage war, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.
Eine “bessere Vorlage” könnte man der NPD nicht liefern, als dass diese durch offizielle Stellen bestätigt wird, dass Demokraten im Kampf gegen Rechts vermeintlich “legitim” das Recht und die Ordnung brechen.
Wenn sich Demokraten gegen Recht und Ordnung verhalten, mögen sie sich moralisch im Recht fühlen – faktisch sind sie es nicht und ermöglichen Triumphe für die, die man eigentlich zu Recht, aber gegen das Recht verhindern will.
Das Urteil (24 Seiten) liegt uns vor. Wir berichten nach.