Weinheim, 16. Juni 2015. (red) Die Weinheimer Liste hat beim Regierungspräsidium Karlsruhe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister Heiner Bernhard eingereicht. Der Grund: Nachdem die NPD sich vor Gericht erfolgreich gegen die Stadt durchsetzen konnte, sind Fragen offen, nämlich, ob die Verwaltung vorsätzlich vor Gericht gelogen hat.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde der NPD ist noch nicht abschließend bearbeitet – jetzt kommt eine weitere der Weinheimer Liste (WL) dazu. Die WL distanziert sich klar von der NPD, aber auch klar von einem möglicherweise „tricksenden“ Bürgermeister und macht deutlich, dass es kein „Notlügerecht“ gebe.
Die Weinheimer Liste befürchtet, dass die Verwaltung auch in Zukunft zu „Prozesslügen“ greift und ihre Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit verspielt. Nachdem die Stadt einen Prozess gegen die NPD verloren hat und die Kosten tragen muss, jegliche „Entschuldigung“ für das Vorgehen aber fehle, fordert die Weinheimer Liste jetzt:
Bedauert wird nur, dass es mit der Prozesslüge schlussendlich nicht geklappt hat. Dies kann so nicht stehenbleiben. Wer eine solche Rechtsauffassung vertritt, kann auch nicht Oberbürgermeister einer Stadt bleiben.
Zum Hintergrund: Die Stadt Weinheim hatte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim vorgetragen, dass die Stadthalle für eine Vermietung an die rechtsextreme NPD wegen anderer Termine nicht zur Verfügung stehe. Durch unsere Recherchen ist dies als Lüge oder zumindest nicht wahrheitsgetreue Behauptung aufgedeckt worden. Die NPD hat beim Staatsgerichtshof gegen die Entscheidung der Verwaltungsgerichte geklagt, Recht bekommen und im Anschluss im November 2014 ihren Bundesparteitag in der Stadthalle Weinheim durchgeführt. Unter den Gegendemonstranten war auch der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, der vor rund 150 Demonstranten über Megaphon sagte: „Es erfüllt mich mit Ärger und Wut, dass wir von einem Gericht dazu gezwungen werden, unsere Stadthalle der NPD zur Verfügung zu stellen.“ Der Staatsgerichtshof reagierte darauf auf Anfrage von uns mit der einzig richtigen Feststellung, dass man nicht „politisch“, sondern nach Recht und Gesetz zu entscheiden habe. Die NPD klagte weiter und hatte Erfolg: Die Verwaltungsgerichte hatten nicht ausreichend geprüft, ob der Sachvortrag des Oberbürgermeisters korrekt ist, deswegen wurden die Entscheidungen aufgehoben – die Stadt Weinheim und damit der Steuerzahler haben die Verfahrenskosten zu tragen.
Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Bericht vom 03. November 2014.