Heidelberg/Rhein-Neckar, 09. August 2017. (red/pro) Eine Leserin hat uns auf einen skandalösen Vorgang aufmerksam gemacht. Sie fand in einer Zeitung den Abdruck eines Plakats mit Hinweis auf eine Ausstellung „Mut zur Wut“ im Justizgebäude Heidelberg. Darauf sind Schlagstöcke, so genannte Tonfas, so angeordnet, dass sie wie ein Hakenkreuz wirken. Das Plakat soll nach Meinung des „Künstlers“ auf eine zunehmende Polizeigewalt aufmerksam machen.
Von Hardy Prothmann
Seit dem 26. Juli wird in Justizgebäude Heidelberg eine Ausstellung „Mut zur Wut“ gezeigt. In der Einladung des Landgerichts Heidelberg heißt es:
Das politische Plakat erlebt ein Revival: das Plakatfestival „Mut zur Wut“ hat sich in nur wenigen Jahren eine internationale Relevanz erarbeitet, die 2017 über 3100 Einreichungen aus 54 Ländern zum Ergebnis hatte. Eine Leistungsschau engagierter Kreativer, die ihre Wut über Missstände mit mutigen plakativen Botschaften formulieren – teilweise trotz Zensur in ihren Heimatländern. 30 prämierte Poster werden im öffentlichen Raum plakatiert und sorgen genau dort für Diskussionen und Aufsehen, wo politische Veränderungen meist ihren Anfang nehmen: auf der Straße. Die 100 Finalisten des Wettbewerbs werden am 26. Juli in Heidelberg vorgestellt.
Dr. Hans Jörg Städtler-Pernice (Vizepräsident des Landgerichts), führte in die Ausstellung ein.
Zensur in Deutschland? Mutige Botschaft über Missstände? Das Plakat des Künstlers Lex Drewinski zeigt vier Tonfa-Schlagstöcke, wie sie von speziellen Einheiten der Polizei verwendet werden. Das Tonfa diente ursprünglich vermutlich zur Bewegung eines Mühlsteins und wurde später in eine so genannte „Bauernwaffe“ umfunktioniert, wie beispielsweise das Nunchaku, das aus einem Dreschflegel entwickelt worden ist. Das Tonfa ist einem normalen Schlagstock durch vielfältigere Anwendungsmöglichkeiten überlegen.
Die symbolisierte Anordnung der Tonfas auf dem Plakat ist unschwer als Abwandlung des von den Nationalsozialisten als Symbol gewählten Hakenkreuzes zu erkennen. Die Verwendung des Hakenkreuzes steht in Deutschland unter Strafe:
Strafgesetzbuch § 86 ff
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Zur Aufklärung, einer kritischen Berichterstattung und in der Kunst ist die Verwendung erlaubt.

Zur Illustration von „zunehmender Polizeigewalt“ wählte der Plakatkünstler Lex Drewinski als Hakenkreuz symbolisierte Tonfa-Schlagstöcke, wie sie von speziellen Einsatzeinheiten der Polizei verwendet werden.
Wenn aber ohne jeglichen Zusammenhang ohne Bezug zu zeitgeschichtlichen Ereignissen aber konkretem Bezug auf eine nicht-wahrheitsgemäße Behauptung verwiesen wird, ist es fraglich, ob das noch Kunst oder eine vorsätzliche Verunglimpfung darstellt.
Das Thema Polizeigewalt wird immer wieder öffentlich kontrovers debattiert – allerdings bis auf wenige Ausnahmen nicht in Zusammenhang mit einer nationalsozialistischen Ideologie. Umgekehrt wird das Thema Gewalt gegen Polizeibeamte viel zu wenig debattiert, obwohl die Zahlen in den vergangenen Jahren sprunghaft in die Höhe geschnellt sind. Polizeibeamte werden aus nichtigsten Gründen angegriffen, teil schwer verletzt und auch getötet.
Ein Künstler mag die Freiheit haben, Polizeigewalt in Verbindung mit einer nationalsozialistischen Ideologie zu bringen. Hier gilt wie bei der Meinungsfreiheit, dass diese selbst dümmste Meinungen schützt.
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Wenn aber in einem Justizgebäude auf Einladung durch das Präsidium eines Landgerichts Polizeibeamte pauschal als Nazi-Schläger ausgestellt werden, ist das kein dummer Kunstakt mehr, sondern ein massiver Affront von höchster politischer Bedeutung. Das Präsidium des Landgerichts Heidelberg muss sich fragen lassen, wieso es die Öffentlichkeit auch noch aktiv dazu einlädt, dieses miese Stück „Kunst“ anzuschauen. Hierzu gibt es keine faktischen Grundlagen, über die man sich diskursiv austauschen könnte – das ist bloße Verleumdung und eine vorsätzliche, geradezu bösartige Schmähung der Polizei als Institution und eines jeden Polizeibeamten.
Beschämend ist auch, dass dies Ausstellung von den Universitäten Mannheim und Heidelberg, der Stadt Heidelberg und dem Theater und Orchester Heidelberg gefördert wird und die Ausstellung dieser Schmähung unterstützen. Als Medienpartner fungiert die Rhein-Neckar-Zeitung, in der das Plakat mit dem Hinweis auf die Veranstaltung abgedruckt worden ist – ohne jegliche Einordnung.
Anm. d. Red.: Wir fordern das Landgericht Heidelberg, die Unterstützer, das Justiz- und Innenministerium zur Stellungnahme auf, ebenso das Polizeipräsidium Mannheim.