Mannheim/Rhein-Neckar/Kassel, 15. August 2013. (red/ch) Der Berliner Künstler Jonathan Messe zeigte im Mannheimer Nationaltheater während der Aufführung “Generaltanz den Erzschiller“ mehrfach den Hitlergruß. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt daher wegen der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Auch in Kassel stand er wegen des „verbotenen Gruß“ vor Gericht und wurde aktuell frei gesprochen. Kommt es in Mannheim überhaupt zur Anklage oder stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach dem Urteil von Kassel nun ein?
Von Christopher Horn
Ende Juni stand Jonathan Meese im Rahmen der Schillertage in Mannheim auf der Bühne. “Generaltanz den Erzschiller” hieß das Stück das er im Nationaltheater zum Besten gab. Dabei konnte er das anwesende Publikum jedoch wenig überzeugen und provozierte stattdessen durch Hitlergrüße und aufgemalte Hakenkreuze.
Sturm der Entrüstung in Mannheim
Das sorgte für einen Sturm der Entrüstung, zwei Drittel des Publikums verließen den Saal. Auch die Staatsanwaltschaft wurde auf dem Vorfall aufmerksam. Sie ermittelt derzeit wegen des Verdachts der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Bereits im Juni 2012 hatte Meese in Kassel im Rahmen eines Gesprächs zum Thema “Größenwahn in der Kunst” die “Diktatur der Kunst” gefordert und den Arm zweimal zu dem „verbotenen Gruß“ gehoben. Auch die Kasseler Behörden begannen zu ermitteln, am Ende stand eine Anklage über die nun in erster Instanz entschieden worden ist.
„NS-Symbole zur Darstellung der Kunst“
Am vergangenen Mittwoch wurde Meese vom Amtsgericht freigesprochen. Die Richter sahen den Vorwurf Meese habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet nicht als erwiesen an.
Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet,
sagte die vorsitzende Richterin laut„Spiegel Online“.
Es sei bei seiner Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte sie weiter. Auch die Verteidigung hatte für einem Freispruch Meeses plädiert und sich auf die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit berufen und den Hitlergruß als Teil einer künsterischen Inszinierung gesehen. Auch Meese selbst betonte laut Spiegel vor Gericht, dass er jede Art von Ideologie ablehne, auch die nationalsozialistische. Künstler müssten die Zeit, in der sie leben, “aufs Korn nehmen”. Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert:
Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit,
betonte er gegenüber dem Hamburger Abendblatt.
Das Kasseler Urteil hat auch eine Signalwirkung für die künstlerische Freiheit. Demnach ist es laut Strafgesetzbuch Paragraph 86 Absatz 3 erlaubt, den Hitlergruß und andere NS-Symbole zu verwenden, wenn “deren Darstellung der Kunst dient”. Dies sei hier der Fall gewesen, urteilte das Amtsgericht Kassel. Damit hat Meese von den Kasseler Behörden also zunächst keine Strafe zu befürchten. Nichts desto trotz steht es der Staatsanwaltschaft offen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Signalwirkung für Mannheim?
Doch was bedeutet die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel nun für das in Mannheim laufende Verfahren?
Wir haben das Urteil in Kassel mit Interesse verfolgt, unser Verfahren ist aber unabhängig davon zu sehen,
so der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft Andreas Grossmann heute. Auch hier wird Meese derselbe Straftatbestand wie in Kassel vorgeworfen. Bewerten wollte Grossmann die Entscheidung der Kasseler Richterin heute nicht.
Die Ermittlungen sind derzeit in vollem Gange. Meese hat momentan die Gelegenheit persönlich oder über seinen Anwalt eine Stellungnahme bei der Polizei abzugeben. Diese wird von der Staatsanwaltschaft dann genau geprüft. Haben die Behörden alle Erkenntnisse gesammelt, entscheidet die Staastanwaltschaft ob es zu einer Anklage kommt oder nicht.
Derzeit gäbe es aber noch keine Tendenz, so Grossmann. Die endgültige Entscheidung ob es auch in Mannheim vor Gericht geht wird laut Grossmann aber „ nicht vor Ende September fallen.”