Mannheim, 08. Dezember 2018. (red/pro) Der AfD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos hat Dienst- und Fachaufsichtbeschwerde gegen die Leiterin der städtischen Kindertagesstätte “Haus Vogelstang” sowie weitere Erzieherinnen beim Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) erstattet. Der Vorwurf: Die städtischen Mitarbeiterinnen hätte das Neutralitätsgebot verletzt und Kleinkinder für politische Propaganda missbraucht. Der Vorwurf ist offenbar substantiiert.
Kommentar: Hardy Prothmann
Am 09. November 2018 hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos, der 2016 im Mannheimer Norden das Direktmandat gewonnen hatte, einen politischen Informationsstand auf der Vogelstang aufgebaut.
Dann seien die Erzieherinnen erschienen und hätten Kindergartenkindern Ausdrucke in die Hand gegeben, auf denen zu lesen war:
„Hitler und der 2. Weltkrieg von Nazideutschland war kein … ‚Vogelschiss‘ in der deutschen Geschichte, sondern ein … Verbrechen gegen die Menschheit!“
Der AfD-Abgeordnete teilt per Presseinformation mit:
Die Schilder wurden offensichtlich während der Arbeits- und Öffnungszeit der Kita angefertigt. Urheber sind eindeutig die städtischen Mitarbeiterinnen, denn die Kinder selbst können noch nicht schreiben oder lesen. Widerwärtig ist insbesondere der Missbrauch von Kindern mit offensichtlichem Migrationshintergrund zum ‚Gesicht zeigen‘ gegen die AfD. Die Eltern und ihre Kinder wurden wohl nicht gefragt.
Sollten die Umstände und das Verhalten der Erzieherinnen in der geschilderten Art und Weise zutreffen, legt der AfD-Abgeordnete völlig zu recht Beschwerde ein. Bedienstete der Stadt Mannheim haben das Neutralitätsgebot zwingend zu beachten. Dies ist auch durch das Bundesverfassungsgericht zweifelsfrei festgestellt worden.
Eine Sprecherin der Stadt Mannheim sah sich am Freitagnachmittag außerstande, kurzfristig eine Anfrage des RNB zu beantworten – auch das verständlich, viele Mitarbeiter waren da schon im Wochenende. Für die kommende Woche wurde eine Antwort so schnell wie möglich in Aussicht gestellt.
Unabhängig vom persönlichen Verhalten der städtischen Mitarbeiterinnen, wäre es in der Tat empörend, wenn Kleinkinder, die sich in staatlicher Obhut befinden, für politische Aktionen missbraucht werden. Selbst wenn die Eltern ihr Einverständnis erklärt hätten, was unwahrscheinlich ist, ist eine derartige politische Instrumentalisierung absolut empörend und selbst auf “Drängen der Eltern”, hätten sich die Erzieherinnen einer solchen Aktion mit Hinblick auf das Kindeswohl verweigern müssen. Dabei geht es nicht darum, wer gegen wen protestiert, sondern dass schutzbefohlene Kinder instrumentalisiert worden sein könnten.
Vorausgesetzt, die geschilderten Abläufe träfen so zu, muss dieser Vorfall eindeutige arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Man stelle sich umgekehrt vor, entsprechend “motivierte” städtische Angestellte hätten Kleinkinder “Ausländer raus”-Schilder halten lassen, um gegen einen Stand von SPD oder Grünen zu protestieren – ein öffentlicher Aufschrei und umgehende Entlassungen wären mit Sicherheit die unmittelbare Folge gewesen.
Die Gesetze in Deutschland gelten für alle Menschen gleich – Gesinnungsauslegungen sind nicht statthaft. Wenn die Vorwürfe zutreffen, haben die Erzieherinnen während Ihrer Arbeitszeit unter Verwendung städtischer Ressourcen eine nicht-angemeldete Demonstration durchgeführt und dabei in extremer Art und Weise gegen ihre Aufsichtspflicht und -verantwortung verstoßen, indem sie ihnen anvertraute Kinder für eigene politische Ansichten öffentlich instrumentalisiert hätten.
Wenn die Vorwürfe zutreffen, ist das ein ungeheuerliches Verhalten, das durch nichts zu rechtfertigen ist. Das wäre ein massiver Missbrauch. Die Stadt Mannheim muss die Vorwürfe intensiv und zeitnah prüfen – dabei darf es keine Zweifel geben.
Für die AfD dient der Vorgang sicherlich auch als Rechtfertigung für einen Verdacht, dass in staatlichen Einrichtungen wie Schulen das Neutralitätsgebot verletzt werden könnte – siehe “Schulpranger”.
Aus RNB-Sicht ist die Sache noch unklar – die Behauptungen des AfD-Abgeordneten stehen im Raum. Sie wiegen absolut schwer. Und es gibt überhaupt keine Grauzone – entweder können die Vorwürfe unmissverständlich entkräftet werden oder der Vorgang muss klare Konsequenzen nach sich ziehen, um eindeutige rechtsstaatliche Zeichen zu setzen.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass der politische Meinungskampf auch hart geführt wird – das muss aber nach Recht und Gesetz vonstatten gehen und nicht nach Gesinnungs- und Stimmungslage.
Sollten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, ist eine fristlose Entlassung der städtischen Mitarbeiterinnen unausweichlich – wenn die Vorwürfe zutreffen sollten, gibt es kein Vertun. Wer dagegen mobilisieren wollte, würde sich bewusst und vorsätzlich gegen den Rechtsstaat stellen.
Möglicherweise sind die Vorwürfe auch nicht zutreffend – dann muss dies aber eindeutig belegt werden, denn Schilderung und das Foto wiegen erstmal schwer.
Das RNB erwartet mit großer Spannung die Antwort der Stadt Mannheim.
Anm. d. Red.: Es ist zwar müßig, angesichts einer – und das stellen wir bewusst fest – teils geradezu hinterhältigen Propaganda durch gewissen “linke Kräfte” leider notwendig festzustellen. Das RNB berichtet immer parteipolitisch absolut farbenblind. Das ist die Aufgabe von unabhängigem Journalismus. Wer bei uns Werbung schaltet und wer nicht, hat niemals Einfluss auf redaktionelle Inhalte. Wir haben in der Vergangenheit sogar über berechtigte Ansprüche der NPD berichtet – als einziges Medium in der Region. Diese Ansprüche hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt (es ging um die Stadthallen-Buchung für einen Bundesparteitag in Weinheim), der sicherlich nicht als Zentralorgan der NPD gelten kann. Grundlage dafür waren investigative Recherchen des RNB. Diese wurden nicht durchgeführt, um der NPD einen Vorteil zu verschaffen, sondern um die rechtliche Sachlage zu klären und rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten. Unsere Recherchen ergaben, dass die Stadt Weinheim vor Gericht zumindest unwahre Behauptungen aufgestellt hat. So auch aktuell: Wir benutzen den Konjunktiv, weil “audiatur et altera pars”, also die andere Seite zu hören, zwar durch uns erfolgt ist, diese andere Seite aber, in diesem Fall die Stadt Mannheim, Zeit benötigt, den Sachverhalt zu prüfen. Die Antwort werden wir kritisch prüfen, das ist unser Job, den wir im Sinne eines Angebots zur Meinungsbildung erfüllen. Diese Prüfung durch die Stadt Mannheim muss sorgfältig, aber zeitnah erfolgen.
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